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Carlos

Die EU und ihre wirtschaftlichen Probleme

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x_markus_x
· bearbeitet von x_markus_x

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Der Hauptschuldige für die Probleme der EU ist vermutlich gefunden...der deutsche Exportüberschuß.

 

Ich finde es schon dreist, so etwas zu untersuchen. Das Geld, dass Deutschland damit erwirtschaft, was ja dann gerne für Rettungsschirme beansprucht.

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richtungsding
· bearbeitet von richtungsding

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Der Hauptschuldige für die Probleme der EU ist vermutlich gefunden...der deutsche Exportüberschuß.

 

Ich finde es schon dreist, so etwas zu untersuchen. Das Geld, dass Deutschland damit erwirtschaft, was ja dann gerne für Rettungsschirme beansprucht.

 

Liegt auch an der unsachlichen Berichterstattung auf beiden Seiten. Das Orignalzitat Barrosos lautet

The European Commission president took pains to emphasise on Wednesday that the commission’s “in-depth review”, launched as part of its annual examination of eurozone economies, was not criticising the competitiveness of German industry or its broader economy. But he said there were sectors of the German economy, particularly the service sector, that should be liberalised and could stimulate demand. “Europe needs more Germanys,” he said. “Our problem will never be German competitiveness, but whether Germany, Europe’s economic powerhouse, could do more to rebalance Europe’s economy,” Mr Barroso added. “More demand in Germany can spill over to vulnerable countries,” Mr Rehn said. “The precondition is their products [in struggling countries] have to be competitive.” [....] Jens Weidmann president of Germany’s Bundesbank, said in a speech on Wednesday that Germany was constantly coming under international pressure to loosen its fiscal policy, in particular to rein in its current account surplus. But he said he did not think such arguments were sound, arguing that crisis-hit countries in the eurozone would not profit much from a more expansive fiscal policy in Germany. “The positive knock-on effects would be limited,” he said.

 

Klingt doch schon ganz anders, oder? In der deutschen Presse wird hingegen der Export-Fetisch einschließlich nationaler Überlegenheit zelebriert und die EU-Diktatur beschworen (von den Foren möcht ich gar nicht sprechen). Das südeuropäische Äquivalent lautet dann sinngemäß "schaut an das ist der Beweis des Schuldigen unserer Probleme - Deurtschland solls richten, wir sind am richtigen Weg". So führen Schuldzuweisungen zu einer weiteren innereuropäischen Polarisierung. Armes Europa.

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Kaffeetasse

H.M.B. hier im Interview bei SWR1 Anfang Oktober. Ich finde den Mann einfach nur köstlich...

 

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CHX

 

Zitat aus dem Artikel:

 

„Die Euro-Zone braucht eine vollständige politische Union, entweder von allen Staaten oder nur von einem Kerneuropa. Das ist der einzige Weg, wenn die Euro-Zone nicht auseinanderfliegen soll“, sagte Greenspan.

 

Persönlich würde ich vermuten, dass die Reformunfähigkeit in Ländern wie Frankreich und Italien zwangsläufig dazu führen könnte, dass die Eurozone in seine Einzelteile zerfallen wird. Die Frage ist wann, ggf. erfolgt vorher noch eine "Insolvenzverschleppung" mittels Eurobonds (die Deutschland teuer zu stehen kommen würde).

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Morbo

S.&P. Cuts European Union’s Credit Rating

 

Startschuss für neue EUR Abwertungsrunde?

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Tritur

Der Hauptschuldige für die Probleme der EU ist vermutlich gefunden...der deutsche Exportüberschuß.

 

Der deutsche Exportüberschuss ist nur ein Symptom der Euro-Krise.

 

Die wahre Ursache sind aber die immer größer werdenden Unterschiede der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Eurozone.

 

Diese zu beheben, bieten sich grundsätzlich zwei Lösungen an:

 

Erstens, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in den schwächeren Ländern durch Senkung der Produktionskosten, durch Innovationen und Qualitätsverbesserungen. Dazu müssen weitreichende Reformen der öffentlichen Verwaltung, des Arbeitsmarkts, des Steuerrechts und der Justiz, mit dem Ziel die Effizienz und Flexibilität von Wirtschaft und Verwaltung zu steigern, ebenso wie die Rückkehr zu einer soliden staatlichen Haushaltspolitik kommen.

 

Die dazu erforderlichen Maßnahmen bedeuten große Härten für die Bevölkerung und die Aufgabe einiger nationaler Souveränitätsrechte. Sie dürften auf starken Widerstand der Bevölkerungsmehrheit und vieler Politiker stoßen und deshalb unter demokratischen Bedingungen nicht durchsetzbar sein.

 

Die zweite Lösungsmöglichkeit ist dagegen leicht umsetzbar - die wettbewerbliche Schwächung der starken Euro-Länder – vor allem also Deutschlands. Steigende Lohnstückkosten, eine unsägliche Energiepolitik mit stark steigenden Energiepreisen, zunehmende Bürokratisierung von Unternehmen und Verwaltung, wachsende staatliche Regulierung des Arbeitsmarktes und immer neue Gesetze, verbunden mit einer schleppenden Rechtsprechung aufgrund personeller Unterbesetzung der Gerichte sowie eine immer maroder werdende Infrastruktur, wecken den Verdacht, dass diese Variante der Euro-Rettung bereits das Ziel der deutschen Politik geworden ist.

 

Nur - leider - wird eine Schwächung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit weniger den europäischen Partnerländern helfen, sondern vor allem den starken Wettbewerbern aus Asien und den USA. Bei unserer Regierung, die glaubt in wichtigen Positionen ohne ausgewiesene Wirtschaftsfachleute auskommen zu können, muss man sich über eine solche Blindheit nicht wundern.

 

 

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richtungsding
· bearbeitet von richtungsding

http://www.spiegel.d...s-a-950620.html

 

Der vielbeachtete Wandel Deutschlands vom "kranken Mann Europas zum ökonomischen Superstar" werde fälschlicherweise immer wieder mit den Hartz-Reformen in Verbindung gebracht, schreiben die Autoren. Dabei sei ein Mythos entstanden, mit dem dringend aufgeräumt werden müsse. Denn Hartz habe lediglich dabei geholfen, die Langzeitarbeitslosigkeit einzudämmen. Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands hätten die Instrumente - wie etwa flexibilisierte Leiharbeit oder die Einführung von Minijobs - dagegen kaum gesteigert. Dagegen gibt es der Studie zufolge ein anderes deutsches Wundermittel: nämlich die einzigartige Unabhängigkeit der Tarifpartner vom Staat und die damit verbundene freie Entscheidung über Löhne, die Branchen, die Größe und konjunkturelle Lage von Unternehmen berücksichtigt.

 

Die Ergebnisse bergen politischen Zündstoff, denn sie räumen radikal mit den bisherigen Vorstellungen davon auf, wie Europa seine Krise in den Griff bekommen soll. Gerade den südeuropäischen Sorgenstaaten mit sehr hohen Erwerbslosenquoten und schwachen Exporten wird immer wieder geraten, sich bei den Arbeitsmarktreformen an Deutschland zu orientieren. Aber auch hier winken die Autoren ab und erinnern an die einmaligen Entwicklungen in der Bundesrepublik. So hätten die extremen wirtschaftlichen Veränderungen nach dem Mauerfall in Deutschland schon ab Mitte der neunziger Jahre dazu geführt, dass die Löhne real sanken. In der Folge fielen die Lohnstückkosten, welche die Arbeitskosten in Relation zur Produktivität setzen, flächendeckend über alle Industriezweige; und das verbesserte die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exportindustrie langfristig deutlich. Anders gesagt: Als Schröder 2003 die Hartz-Reformen einleitete, waren die wichtigsten Weichen von Unternehmen und Mitarbeitern schon Jahre zuvor gestellt worden.

 

Bei monokausalen Erklärungen für volkswirtschaftliche Entwicklungen muss man immer vorsichtig sein. Ganz unplausibel erscheint die These dennoch nicht - Österreich hat ein ähnliches System der Tarifautonomie und fährt auch nicht schlecht, vor allem in Sachen Beschäftigung.

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Akaman
Sisyphos

Das Bundesverfassungsgericht hat tatsächlich den Mut gefunden, das Recht über politische Opportunität zu stellen: Es hält das OMT-Ankaufprogramm der EZB für Staatsanleihen für eine vertrags- und damit rechtswidrige Staatsfinanzierung.

 

Aus der Pressemitteilung des BVG:

 

 

Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass er über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreift sowie gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt

.

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qed1984
· bearbeitet von qed1984

Verfassungsgericht gibt Entscheidung an EuGH ab

 

http://www.spiegel.d...b-a-952045.html

 

 

Eine Katastrophe, EuGH wird natürlich sämtliche Käufe abnicken. Somit hat sich das Verfassungsgericht selbst kastriert, das Grundgesetzt wird ausgehöhlt.

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Akaman

Verfassungsgericht gibt Entscheidung an EuGH ab

 

http://www.spiegel.d...b-a-952045.html

 

 

Eine Katastrophe, EuGH wird natürlich sämtliche Käufe abnicken. Somit hat sich das Verfassungsgericht selbst kastriert, das Grundgesetzt wird ausgehöhlt.

Fürchte ich auch.

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Ramstein

Verfassungsgericht gibt Entscheidung an EuGH ab

 

http://www.spiegel.d...b-a-952045.html

 

Eine Katastrophe, EuGH wird natürlich sämtliche Käufe abnicken. Somit hat sich das Verfassungsgericht selbst kastriert, das Grundgesetzt wird ausgehöhlt.

Vielleicht sollte man seine Meinung nicht so sehr auf einen Spiegelartikel gründen, sondern auf den oben zitierten Text des BVG. Dort steht klar lesbar:

 

2. Verstieße der OMT-Beschluss gegen das währungspolitische Mandat der Europäischen Zentralbank oder gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung, läge darin ein Ultra-vires-Akt.

 

3. Die Bejahung eines Ultra-vires-Aktes in diesem Sinne löste Unterlassungs- und Handlungspflichten deutscher Staatsorgane aus. Diese sind vor dem Bundesverfassungsgericht jedenfalls insoweit einklagbar, als sie sich auf Verfassungsorgane beziehen.

 

4. Vorbehaltlich der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union ist der OMT-Beschluss nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Primärrecht unvereinbar; eine andere Beurteilung könnte allerdings bei einer primärrechtskonformen Auslegung des OMT-Beschluss geboten sein.

Für mich als juristischer Laie heisst das: Der EuGH kann der EZB klare Regeln und Grenzen setzen. Dann könnte das OMT-Programm in Ordnung sein. Falls der EuGH das nicht tut, kann das BVG die deutsche Politik in die Pflicht nehmen, uns (Deutschland) zu schützen. Oder?

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Sisyphos
· bearbeitet von Sisyphos

Da interpretiere ich die Entscheidung des BVG aber etwas anders:

 

Das BVG hat klar zum Ausdruck gebracht, daß es das OMT-Programm für eine rechtswidrige Staatsfinanzierung hält.

 

Allerdings kann das BVG der EZB als europäischer Institution keine Vorgaben machen, das kann nur der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Darum ist die Weiterleitung an den EuGH logisch. Ebenso logisch ist aber auch, daß das BVG jederzeit die Deutschen Bundesbank und auch die Bundesregierung binden kann. Sobals also Staatsanleihen im Rahmen des OMT-Programms gekauft würden, könnte jeder Bürger beim BVG eine Antrag auf einstweilige Anordnung/Eilantrag stellen, der die Bundesbank verpflichtet, an diesem Programm nicht teilzunehmen und die Bundesregierung verpflichtet entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das könnte allenfalls das Parlament "overrulen".

 

 

P.S.: Ramstein war schneller; seine Einschätzung geht aber offenbar in die gleiche Richtung.

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Akaman

Das meint Holger Steltzner dazu:

 

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qed1984

Verfassungsgericht gibt Entscheidung an EuGH ab

 

http://www.spiegel.d...b-a-952045.html

 

Eine Katastrophe, EuGH wird natürlich sämtliche Käufe abnicken. Somit hat sich das Verfassungsgericht selbst kastriert, das Grundgesetzt wird ausgehöhlt.

Vielleicht sollte man seine Meinung nicht so sehr auf einen Spiegelartikel gründen, sondern auf den oben zitierten Text des BVG. Dort steht klar lesbar:

 

2. Verstieße der OMT-Beschluss gegen das währungspolitische Mandat der Europäischen Zentralbank oder gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung, läge darin ein Ultra-vires-Akt.

 

3. Die Bejahung eines Ultra-vires-Aktes in diesem Sinne löste Unterlassungs- und Handlungspflichten deutscher Staatsorgane aus. Diese sind vor dem Bundesverfassungsgericht jedenfalls insoweit einklagbar, als sie sich auf Verfassungsorgane beziehen.

 

4. Vorbehaltlich der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union ist der OMT-Beschluss nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Primärrecht unvereinbar; eine andere Beurteilung könnte allerdings bei einer primärrechtskonformen Auslegung des OMT-Beschluss geboten sein.

Für mich als juristischer Laie heisst das: Der EuGH kann der EZB klare Regeln und Grenzen setzen. Dann könnte das OMT-Programm in Ordnung sein. Falls der EuGH das nicht tut, kann das BVG die deutsche Politik in die Pflicht nehmen, uns (Deutschland) zu schützen. Oder?

 

Meine Interpretation ist sehr viel negativer:

Das Bundesverfassungsgericht sieht das OMT durchaus kritisch, aber statt Bundesbank und dt. Regierung Konsequenzen/ eindeutige rechtliche Leitplanken auf Basis des Grundgesetz zu setzten, schiebt es die endgültige Endscheidung auf Strasburg (wo das OMT mit Sicherheit durchgewunken wird). Für mich ist diese Entscheidung gleichzusetzten mit der Abdankung des Grundgesetzes. Die Euro entwickelt sich zu einer aufgestylten italienischen Lira.

 

 

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lurklurk
· bearbeitet von lurklurk

Für mich ist diese Entscheidung gleichzusetzten mit der Abdankung des Grundgesetzes.

 

Natürlich bricht EU-Recht deutsches Bundesrecht, so wie deutsches Bundesrecht das deutsche Landesrecht (NRW, Bayern, ...) bricht. Das war schon immer so und ist Sinn und Zweck des supranationalen EU-Rechts. Für Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dagegen gilt das z.B. nicht - der gehört ncht zur EU, sondern zum Europarat, ganz andere Organistion. Dessen Urteile sind ausdrücklich nur normalen deutschen Bundesgesetzen gleichgestellt, aber dem Grundgesetz untergeordnet.

 

Klar, wer bei Entscheidungen auf höherer Ebene überstimmt wird hat dann ein Problem, egal ob innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EU. Die Bayern und der Länderfinanzausgleich fallen uns als aktuelle Themen ein. Oder NRW und die Zahlungen für die Energiewende.

 

Das BVerG hat sich seit den 70ern einzig vorbehalten, bei "krasser" Verletzung eines elementaren Schutzniveaus von Verfassungswerten des Grundgesetzes einzuschreiten; die sogenannten "Solange"-Entscheidungen. Ob es dazu überhaupt befugt war/ist, darüber streiten sich die Gelehrten. Vor allem, wenn jede Verfassungsklage gegen Belange der EU-Ebene einzig auf die Gleichheit der Wahl als Verfassungsprinzip gestützt wird - das Problem mit den Wahlkreisgrößen im Europäischen Parlament.

 

Jedenfalls ist die Weitergabe des Falls an den EuGH der ganz normale, rechtsstaatliche Gang der Dinge. Das BVerG ist in der EU nur ein Verfassungsgericht von vielen auf mittlerer Ebene (EU-Mitgliedsstaaten). Wenn auch eines mit großer Tradtiion und kluger Argumentation, die in den anderen Ländern aufmerksam gelesen wird. So wie das Landesverfassungsgericht NRW auch nur eines von vielen ist, innerhalb Deutschlands.

 

Wem das nicht gefällt, dem bleibt nur die komplette Rückkehr zum Nationalstaat, mit allen Vor- und Nachteilen.

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Akaman

Natürlich bricht EU-Recht deutsches Bundesrecht, so wie deutsches Bundesrecht das deutsches Landesrecht (NRW, Bayern, ...) bricht. Das war schon immer so

So einfach ist es nun wirklich nicht. Und es war auch nicht schon immer so.

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lurklurk
· bearbeitet von lurklurk

So einfach ist es nun wirklich nicht. Und es war auch nicht schon immer so.

 

Ich nehme an, du spielst auf Kompetenzbereiche/Zuständigkeit des jeweiligen Gesetzgebers an, und Feinheiten wie Richtlinien vs. Verordnungen? Ja, ändert aber nichts am Grundsatz der Normenpyramide. Und die war "immer" so, seit die Souveränität für die jeweilige Zuständigkeit von Vertrag zu Vertrag übertragen wurde, von den Nationalstaaten zur supranationalen Ebene. Ich meine aber auch in erster Linie die EU (seit Lissabon), nicht die Vorläufer EG oder EWG. Und nun hat das BVerG dies auch anerkannt, durch Vorlage beim EuGH, nach dem jahrzehntelangen Gesträube mit Solange I (1974), Solange II (1986) und Folgeurteilen wie Mangold (2010).

 

Das gefällt der FAZ nicht, machtpolitisch und durch ihre volkswirtschaftliche Position - das ist legitim, aber auch nur eine parteiische Position wie viele andere zu dem Thema. wink.gif

 

Eine schöne Sammlung aufbereiteter BVerfG-Urteile bietet das Projekt DFR (Deutschsprachiges Fallrecht). Ein paar Autoren schreiben auch mal mehr, mal weniger Interessantes im Verfassungsblog. Natürlich mit jeweiligen politischen Einschlag, der scheint mir meist eher linksliberal zu sein.

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Nudelesser
Für mich ist diese Entscheidung gleichzusetzten mit der Abdankung des Grundgesetzes. Die Euro entwickelt sich zu einer aufgestylten italienischen Lira.

 

Hier ein Leserbrief aus der FAZ mit gegenteiliger Meinung:

 

Bahnbrechende Entscheidung - das OMT- Programm der EZB ist tot.

 

Auf der Website des Bundesverfassungsgerichts findet sich eine ausführliche Pressemitteilung zu diesem Vorgang. Das Gericht hält das OMT- Programm der EZB (also das Anleihe- Kaufprogramm) in seiner aktuellen Form (unbegrenzter Ankauf von Staatsanleihen) für klar EU-rechtswidrig und für einen unzulässigen Eingriff in deutsches Verfassungsrecht. Es behält sich zudem ausdrücklich das Recht vor, diesen unzulässigen Eingriff in deutsches Verfassungsrecht abzuwehren.

 

Mit seiner Vorlage- Entscheidung gibt das BVerfG nicht etwa seine Kompetenzen an den EuGH ab. Es gewährt dem EuGH lediglich die Gelegenheit, unter Beachtung der Rechtsauffassung des BVerG, das OMT-Programm einzuschränken. Soweit der EUGH dies nicht tut, wird das BVerfG handeln. Ein begrenztes OMT-Programm wird die Märkte kaum beruhigen. Damit ist das Programm tot.

 

Es ist sicher nicht unklug, den EuGH diese Gesichtswahrung zu ermöglichen. Es ist aber auch klar, dass das BVerfG das OMT-Programm notfalls selbst stoppen wird.

 

Wenn man die Mißbilligung noch stärker zum Ausdruck gebracht hätte, dann wäre die Eurokrise sofort wieder akut geworden.Von daher finde ich die Balance aus klaren Worten und Diplomatie recht gelungen.

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lurklurk
· bearbeitet von lurklurk

Ja, nach Lesen der Pressemmitteilung widerrufe ich zerknirscht, und halte das auch für möglich: Nach 40 Jahren passiv-aggressiver Koexistenz ein direkter Machtkampf zwischen BVerfG und EuGH. Mal abwarten, ob das so kommt oder nicht.

 

Dachte aufgrund der Kommentare/Artikel, das wäre jetzt endgültig geklärt.

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richtungsding

Habe mich vor einigen Jahren selbst mit den Vorbehalten nationaler Höchstgerichte - inbesondere des BVerfG - zum Vorrang von Unionsrecht gegenüber nationalem Recht rechtswissenschaftlich auseinandergesetzt. Tatsächlich ist der Konflikt rechtsdogmatisch nicht lösbar, da der EuGH als Höchsgericht über die Rechtsordnung der EU einen vorbehaltslosen Vorrang auch gegenüber nationalem Verfassungsrecht postuliert und das BVerfG als Höchstgericht über die deutsche Rechtsordnung sich eine residuale Prüfkompetenz bei groben Verletzungen von Verfassungsprinizipien und ultra-vires Handlungen vorbehält. Beide Sichtweisen sind miteinander unvereinbar. Im Fall des Falles würde die Macht und somit die normative Kraft des Faktischen entscheiden. Und da außerhalb Deutschlands niemand das BVerfG über den EuGH stellen würde, bliebe DE nur der unionsrechtswidrige Austritt mit allen Konsequenzen (bis zum Verlust der Target II-Ansprüche der BuBa). Tatsächlich würde ich nicht damit rechnen, dass der EuGH in der Sache entscheidet. Davor drückt er sich auch in harmlosen Fällen wo er nur kann. Damit ist das BVerfG, wie im FAZ-Kommentar treffend analysiert, am Holzweg.

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