ondina Dezember 24, 2009 · bearbeitet Dezember 24, 2009 von ondina Folgendes Problem . Ich wollte aus meinem Riester Vertrag meine Gelder nehmen um eine Immobilie zu finanzieren . Zuerst rief Ich die DWS (Riester Rente Premium )an ,wie Ich das Geld in der Immobilien finanzierung einfliessen lassen kann. Antwort der DWS wenden sie sich an die Zentralen Zulagenstelle. Dann rief Ich bei der Zentralen Zulagenstelle an . Dort war die erste Antwort , das geht nur mit Verträgen ab 2008 . Nachdem Ich mich im Internet schlau gemacht habe geht es als Wohnriester mit allen Verträgen . Also noch ein Anruf bei der Zentralen Zulagenstelle , diesmal kamm die Antwort 75 bis 100 Prozent kann man in die Immobilienfinanzierung einfliessen lassen , als Ich nachfragte was nun 75 oder 100 sagte die Dame sie weiss es nicht genau. Sie wär nicht gut geschult die Anbieter wissen es besser . Also rief Ich nochmal die DWS an, mit der Antwort sie haben damit nichts zu tun wenden sie sich an die Zentralen Zulagenstelle . Also noch ein Anruf bei der Zentralen Zulagenstelle . Dort sagte man mir diesmal bei so ein komplexen Thema ,schicken sie uns bitte eine E Mail . Was Ich auch machte , bis jetzt gab es keine Antwort , wie man Wohnriester in die Immobilie bei erwerb einfliessen lassen kann und wie lange das dauert . PS. Meine Zulagen von der Zentralen Zulagenstelle für 2008 sind trotz Steuererklärung im Januar 2009 bis heute noch nicht geflossen ,von 2007 habe Ich die Zulagen im Mai 2009 nach mehrmaligen Nachfragen bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Dezember 24, 2009 Hallo, es gibt 2 Wege: 1) Es wird in der Ansparphase mit einer anderen Riesterform, z.B. Wohnriester weitergemacht. Grundsätzlich läßt sich jeder Riestervertrag übertagen, quer durch die Angebotsformen. Das kostet bei DWS allerdings 50,xy (nichts Ungewöhnliches, sondern soviel ksotet es bei den vermeintlich günstigen Babnksparplänen i.d.R. auch). 2) Ein bestehendes liquides Riesterguthaben wird in die Tilgung eines geförderten Riester-Darlehens eingebracht. Das ist eigentlich recht sinnvoll, zumal ein Fondsparplan wie deiner natürlich rel. renditestark ist (auf lange Sicht) und weit mehr abwirft, als die mickrigen 2% Guthabenverzinsung der Wohnristerverträge. Auch spanndend im Hinblick auf Abschlußkosten fürherer Verträge, die unwiederbringlich futsch sind. OK, das sind sie eh - aber es macht nochmal einen Unterschied ob man dann auch was bekommen oder bloß geblecht hat... Ganz Grundsätzlich: So einen Übertrag zieht man immer beim Neuen auf! Du berätst doch auch nicht mit dem Ex über deinen neuen Freund, oder? Daß dein bisheriger Anbieter da mauert, ist insofern rel. erwartbar... Wegend einer Zulage: Du hast einen gesetzlichen Anspruch und ich weiß leider nicht, warum es bei dir nicht klappt. Hattest Du in letzter Zeit Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag