Andreas1981 Dezember 22, 2009 Hallo Ich bin neu hier und wollte erstmal hallo sagen!!! hab da gleich noch ne frage an euch.,,, wenn ich 1500euro Steuern abgeführt habe in diesen jahr an meiner bank für aktien gewinne ..könnte ich doch aktien mit einen wertverlust von 1500euro verkaufen..und ich bekomme die 1500 erstattet nach den verkauf oder?und könnte gleich mit wieder günstiger einkaufen oder seh ich da was falsch... Da euch schon mal für euro hilfe.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Dezember 22, 2009 wenn ich 1500euro Steuern abgeführt habe in diesen jahr an meiner bank für aktien gewinne ..könnte ich doch aktien mit einen wertverlust von 1500euro verkaufen..und ich bekomme die 1500 erstattet nach den verkauf oder?und könnte gleich mit wieder günstiger einkaufen oder seh ich da was falsch... Ich glaube Du verwechselst 1500 Euro Steuern mit Steuern auf 1500 Euro Gewinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
opes Dezember 22, 2009 Ich glaube Du verwechselst 1500 Euro Steuern mit Steuern auf 1500 Euro Gewinn. Das glaub ich auch...außerdem beziehen sich die Steuern auf deinen Gesamtgewinn, also Gewinn-Verlust, zumindest deine Bank (im in oder Ausland) wird das dann automatisch abführen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Dezember 22, 2009 Und abschließend: Die gezahlten Steuern setzen sich vermutlich zusammen aus Kursgewinnen und Dividenden / Zinsen. Nur Kursgewinne sind mit Kursverlusten verrechenbar (bzw. Kursverluste vortragbar). Die gezalhlten Steuern für Dividenden / Zinsen usw. können nicht ausgeglichen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Dezember 23, 2009 Die gezahlten Steuern setzen sich vermutlich zusammen aus Kursgewinnen und Dividenden / Zinsen. Nur Kursgewinne sind mit Kursverlusten verrechenbar (bzw. Kursverluste vortragbar). Die gezalhlten Steuern für Dividenden / Zinsen usw. können nicht ausgeglichen werden. @TO: Diese Regel gilt aber nur für Aktien, wenn du deine Gewinne mit Aktienfonds oder Zertifikaten (Kaufdatum in 2009) gemacht hast, sind die unbeschränkt (mit anderen Gewinnen aus Kapitalvermögen) verrechenbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag