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Legolas2605

Neugestaltung meiner Altersvorsorge - Suche Hilfe

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Legolas2605

Dank dir David. thumbsup.gif

 

Ich hatte den Eindruck, dass der Debeka-Vertreter nicht so gut und tief in der Riester-Materie drinsteckt. Er gab aber auch offen und ehrlich zu, so einen Fall noch nicht gehabt zu haben und das "gewöhnliche Kunden nicht solche Fragen stellen. Er hatte auch angesprochen, dass die Debeka ja momentan immer noch mit 4,6% verzinsen würde. Das könnte sich doch sehen lassen. Als ich meinte "Ja, aber erst ab dem dritten Jahr nach Vertragsbeginn, vorher gibt es nur die Mindestverzinsung" war er doch etwas durcheinander. Es ist schon gut, wenn man durch das Forum gut vorbereitet in so ein Gespräch gehen kann. Er wirkte bei einigen Fragen doch etwas unsicher, aber vor allem Service und auch die Abwicklung waren 1A mit Sternchen. Das habe ich schon ganz anders erlebt.

 

Ich war auch etwas verwundert als der Vertreter meinte, dass auf das übertragende Kapital von ca. 3.000,- Euro neue Kosten anfallen. Wobei ganz auszuschließen wollte ich das nicht, da dieses Kapital vom aufnehmende Institut ja im Endeffekt wie Eigenbeiträge behandelt werden. Kannst du mir sagen, wo ich den Passus im Produktinformationsblatt finde?

 

 

Ich habe mich jetzt für die jährliche Zahlungsweise entschieden. Ich zahle jetzt den ersten Beitrag und wollte dann einen monatlichen DA vom Giro- auf mein Tagesgeldkonto einrichten. Der nächste Beitrag ist dann im April 2011 fällig und ich schiebe das Geld dann mit ein paar Zinsen, oder besser gesagt "Zins-chen" biggrin.gif wieder rüber. Wenn durch die jährliche Zahlungsweise noch ein bisschen mehr Zinsen in den Vertrag fließen - umso besser. Kleinvieh macht auch Mist;-) Besonders wenn man finanziell quasi wieder von vorn anfängt.

 

LG und noch einen schönen Sonntag. Hier ist heute alles grau in grau. Sofawetter.....

 

Legolas

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Kannst du mir sagen, wo ich den Passus im Produktinformationsblatt finde?

 

das ist der letzte Punkt unter dem Passus, wo die ganzen Kosten aufgeschlüsselt sind

 

Der nächste Beitrag ist dann im April 2011 fällig

 

meines wissens wird der Folgebeitrag immer zum 01.01. fällig, solltest du jährlich zahlen.

Kläre das am besten nochmal ab, ich bin mir fast sicher. Ob es dein Berater weiß, kann ich dir nicht sagen.

Du erfährst es aber auch unter der Servicerufnummer oder bei deiner örtlichen Geschäftsstelle.

 

LG und noch einen schönen Sonntag. Hier ist heute alles grau in grau. Sofawetter.....

 

iss hier net anders, nur hab ich nen Hund, der schon wieder mit der Leine im Maul neben mir sitzt ^_^

 

LG

David

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Legolas2605

So ein Hund ist schon gut. Der akzeptiert wenigstens keine Ausreden, warum man bei dem Schietwetter nicht raus will.wink.gif

 

Ok, ich werde mal bei der Servicerufnummer wegen der Fälligkeit der Beiträge anfragen.

 

Meinst du wegen der Gebühren den Passus:

 

"Es fallen kein Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals an"? Wobei das ja Abschlusskosten nicht ausschließt und wahrscheinlich nur für Kapital gilt, was bereits im Vertrag drinsteckt.

 

Oder meintest du, ich soll mal in den "Allgemeine Bedingungen" oder "Vertragsinformationen" nachsehen. Die waren auch auf dem Debeka USB-Stick. Schöne Idee finde ich. Das spart Papier und Ablage. thumbsup.gif

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Citrus720

Hallo Legolas,

 

stehe auch kurz davor zur Debeka zu wechseln. :)

 

Er hatte auch angesprochen, dass die Debeka ja momentan immer noch mit 4,6% verzinsen würde. Das könnte sich doch sehen lassen. Als ich meinte "Ja, aber erst ab dem dritten Jahr nach Vertragsbeginn, vorher gibt es nur die Mindestverzinsung" war er doch etwas durcheinander. Es ist schon gut, wenn man durch das Forum gut vorbereitet in so ein Gespräch gehen kann.

 

Woher weißt du das mit den 3 Jahren? :huh:

 

Oder meintest du, ich soll mal in den "Allgemeine Bedingungen" oder "Vertragsinformationen" nachsehen. Die waren auch auf dem Debeka USB-Stick. Schöne Idee finde ich. Das spart Papier und Ablage. thumbsup.gif

 

Meiner muss schon mit den Sparmaßnahmen kämpfen. Da gibs nurnoch die gebrannte CD welche aber eig. genauso toll ist :D

 

LG

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Legolas2605
· bearbeitet von Legolas2605

Hallo Legolas,

 

stehe auch kurz davor zur Debeka zu wechseln. smile.gif

 

Er hatte auch angesprochen, dass die Debeka ja momentan immer noch mit 4,6% verzinsen würde. Das könnte sich doch sehen lassen. Als ich meinte "Ja, aber erst ab dem dritten Jahr nach Vertragsbeginn, vorher gibt es nur die Mindestverzinsung" war er doch etwas durcheinander. Es ist schon gut, wenn man durch das Forum gut vorbereitet in so ein Gespräch gehen kann.

 

Woher weißt du das mit den 3 Jahren? huh.gif

 

Oder meintest du, ich soll mal in den "Allgemeine Bedingungen" oder "Vertragsinformationen" nachsehen. Die waren auch auf dem Debeka USB-Stick. Schöne Idee finde ich. Das spart Papier und Ablage. thumbsup.gif

 

Meiner muss schon mit den Sparmaßnahmen kämpfen. Da gibs nurnoch die gebrannte CD welche aber eig. genauso toll ist biggrin.gif

 

LG

 

 

Hallo Citrus,

 

das mit den 3 Jahren müsstest du auf deiner CD finden. Formular "Allgemeine Bedingungen für Rentenversicherung" unter § 2 Abs. 4.

 

Das war bei meiner A & M Riester auch so. Die Hanse Merkur 24 regelt das ebenso. Überschüsse gibt es erst im 3. Vertragsjahr. Musst mal bei deinem Altvertrag schauen. Da müsste das auch so gewesen sein. Ich frag mich nur, warum das so ist? Kosten zahlt man ja auch schon ab dem 1. Vertragsjahr. unsure.gif Vielleicht weiß David da Rat.

 

 

Mich würde brennend das mit den möglichen Abschluß/Verwaltungskosten für das übertragene Kapital interessieren. Kannst du mal bitte deinen Debeka-Vertreter danach fragen? Meiner ist da irgendwie sehr unsicher.

 

Vielen Dank!

 

LG

 

Legolas

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Legolas2605

David, du hast eine PN.rolleyes.gif

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

ich hab keine PN bekommen :huh:

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Legolas2605

Hi David,

 

Dann muss die PN irgendwo in den Weiten des Forums untergegangen sein. smile.gif Ging aber auch nur nochmal um die Kosten für übertragenes Kapital.

 

Ich habe auch keine Regelung gefunden, das dieses Kapital mit Kosten belegt wird. Es sei denn, die Versicherer sehen dieses übertragende Guthaben als eine Art von Eigenbeiträgen.

 

Ich werde mich mal direkt bei der Debeka telefonisch erkundigen. Oder kennst du noch einen Kollegen, der sich in dieser Sache gut auskennt?

 

 

Gruß und einen schönen Tag

 

Legolas

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GlobalGrowth

ruf ruhig an....

 

ich weiß, dass es nix kostet :thumbsup:

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Legolas2605

Servus,

 

die Debeka hat mir bestätigt, dass eine Übertragung keine neuen Abschluss- und Verwaltungskosten nach sich zieht. 1-0 für David. biggrin.gif Mein Debeka-Vertreter scheint riestertechnisch nicht so fit zu sein.

 

Ich habe noch einen Kostentipp für Leute, die eine Riester-RV abschließen und den Vertrag fast ausschließlich mit Grund- und Kinderzulagen besparen wollen. Eine Bekannte von mir hat jetzt so einen Vertrag bei der Hanse-Merkur 24 abgeschlossen. Dort fließen jährlich 754,- Euro an Zulagen und 120,00 Euro an Eigenbeiträgen rein. Die Hanse-Merkur 24 berechnet, als eine der wenigen Versicherungen, keine Abschluss- und Vertriebskosten auf die staatlichen Zulagen. In dem Fall von meiner Bekannten würden somit nur 1%. auf die Eigenbeiträge berechnet werden. Bei anderen Versicherungen würden auch noch 3-4% auf die Zulagen anfallen.

 

Gruß

 

Legolas

 

 

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Legolas2605
· bearbeitet von Legolas2605

Hallo,

 

eine Bekannte meiner Mutter hat mich gebeten, mal über ihre Riester-Rentenversicherung drüberzuschauen. In den Vertragsunterlagen bin ich darüber gestolpert, dass der Rentenfaktor für die Überschüsse zum Rentenbeginn noch verändert werden kann. Es gelten die dann gültigen Rechungsgrundlagen.

 

Ich war bisher der Meinung, dass sich die Rechungsgrundlagen hauptsächlich aus der statistischen Lebenserwartung, den Kosten, dem Rentenbeginn und der Verzinsung des Guthabens zusammensetzen. Ist das korrekt?

 

Da die Kosten fest vereinbart sind und der Rentenbeginn wohl mit 67 Jahren ansteht, bleiben die Sterbetafeln und die Überschüsse des Versicherers als schwankende Faktoren. Meine Frage ist jetzt, ob die Versicherung den Rentenfaktor noch aufgrund anderer Gründe später kürzen kann? Oder spielen da nur Überschüsse und Sterbetafeln eine größere Rolle?

 

Lieben Gruß

 

Legolas

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GlobalGrowth

beim von dir genannten Unternehmen (Debeka) kann der Rentenfaktor, da es ihn als solches nicht gibt, nicht gekürzt werden.

 

Was die Rentenfaktoren einer fondsgebundenen Versicherung angeht, ist dies schon möglich.

Der Rentenfaktor wird in aller Regel dann gekürzt, wenn sich Rechnungszins und Lebenserwartung vom kalkulierten Maß verabschieden.

Viele Versicherer haben in meinen Augen einen derzeit zu hohen Rentenfaktor, wodurch absehbar ist, wo diese hingehen werden.

Einige Versicherer haben aber auch die Senkung des Faktors in ihren Bedingungen ausgeschlossen...umgangssprachlich taucht deshalb hier im Forum oft das Wort harter Rentenfaktor oder Rentengarantiefaktor auf. Im Bedingungswerk muss man genau prüfen, was tatsächlich als Garantie bezeichnet werden kann.

 

Was die klassischen Riester angeht, wird hier beim genannten Unternehmen der laufende Überschuss in eine dir garantierte Bonusrente umgewandelt. Nur Schlussüberschuss und Bewertungsreserven könnten mit veränderten Verrentungskalkulationen versehen werden.

 

cya

David

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Legolas2605

Dank dir David thumbsup.gif

 

Und wie ist es dann bei einer klassischen Riester, wenn die Überschüsse verzinslich angesammelt werden? Also keine Bonusrente gebildet wird. Dann werden diese Überschüsse mit den Rechungsgrundlagen verrentet, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gültig sind oder? Und was beeinflußt dann diese Rechungsgrundlagen? Hauptsächlich die Sterbetafelentwicklung? Oder kann die Versicherung auch die Rechungsgrundlagen "verschlechtern", wenn es ihr finanziell gerade nicht so gut geht?

 

Noch einen schönen Sonntag

 

Legolas

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Dank dir David

gern geschehen

 

Und wie ist es dann bei einer klassischen Riester, wenn die Überschüsse verzinslich angesammelt werden? Also keine Bonusrente gebildet wird. Dann werden diese Überschüsse mit den Rechungsgrundlagen verrentet, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gültig sind oder?

korrekt, daher würde ich, wenn ich die Wahl zwischen Bonusrente und verzinsliche Ansammlung habe, immer Bonusrente wählen. Aber aufpassen, einige Anbieter wie beispielsweise die Europa zahlen bei einer eventuellen Kündigung die Bonusrente nicht aus, das Geld ist dann in den Weiten der Deckungsstöcke verloren und kommt der Versichertengemeinschaft "zugute"!

Ähnlich verhielt es sich glaub ich auch bei Tod der versicherten Person!

 

Und was beeinflußt dann diese Rechungsgrundlagen? Hauptsächlich die Sterbetafelentwicklung? Oder kann die Versicherung auch die Rechungsgrundlagen "verschlechtern", wenn es ihr finanziell gerade nicht so gut geht?

 

idR bestimmt ein Treuhänder die Änderung, da aber einige Versicherer die Bedingungswerke recht schwammig formulieren, geh ich auch von sonstigen "Möglichkeiten" aus.

 

Gruß

David

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Legolas2605
· bearbeitet von Legolas2605

Hallo David,

 

ich bin ja bisher davon ausgegangen, dass die Debeka auf das übertragende Riester-Kapital aus meinem Altvertrag bei der A & M nicht erneut Abschluss- und Vertriebskosten erhebt. Als wir das Thema in diesem Thread im Frühjahr kurz behandelt haben, warst du dir auch recht sicher, dass auf dieses Kapital von Seiten der Debeka keine erneuten Kosten berechnet werden. Mit der Begründung, dass dieses übertragenes Kapital weder Eigenbeitrag noch Zulage ist > Abschluss-und Vertrieb fallen ausdrücklich nur dort an. Diese Argumentation hatte mich auch überzeugt. Leider sieht das die Debeka anscheinend anders.unsure.gif

 

Ich habe heute ein Schreiben aus Koblenz bekommen, indem die Debeka mir mitteilt, dass sie auf das Übertragungskapital die vollen Abschluss- und Vertriebskosten erhebt. Dabei berufen sie sich auf § 11 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung (ABAVV 07/2008).

 

Demnach wird also das übertragende Kapital mit Eigenbeiträgen und Zulagen gleichgesetzt. Was ich nicht nachvollziehen kann. Sind dir oder Kollegen ähnliche Fälle aus der Praxis bekannt? Ich denke mal, dass ich den Sachverhalt so hinnehmen muss. Zumal ich ja keine rechtliche Handhabe habe, um die Debeka von meiner Sicht der Dinge zu überzeugen. Trotzdem würde mich interessieren, wo geregelt ist, wie zu übertragendes Kapital bei Riester-Verträgen zu behandeln ist. Irgendwelche Vorschriften wird es ja darfür auch geben. Gerade in Deutschland, wo jeder Pups dokumentiert wird. biggrin.gif

 

Vielleicht haben ja noch andere User bereits ihren Riester-Vertrag übertragen und können mir weiterhelfen. Eine Klärung in dieser Angelegenheit ist ja wahrscheinlich auch für andere Riester-Sparer interessant, die mal den Vertrag wechseln möchten.

 

 

Allen ein schönes Wochenende. Wetter hier im Nordwesten passt noch...

 

Gruß

 

Legolas

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jm2c

Eigentlich werden auf das übertragene Kapital keine neuen Kosten erhoben, zumindest bei der DWS zu der bin ich ja gewechselt. Die Debeka sieht das offensichtlich anders, steht ihr ja auch frei. Ob es da irgendwelche gesetzliche Vorschriften gibt, Legolas - weiß ich nicht. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Der Staat kann ja nicht vorschreiben, wie und unter welchen Bedingungen ein Riester-Produkt angeboten (verkauft) wird.

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Legolas2605
· bearbeitet von Legolas2605

Eigentlich werden auf das übertragene Kapital keine neuen Kosten erhoben, zumindest bei der DWS zu der bin ich ja gewechselt. Die Debeka sieht das offensichtlich anders, steht ihr ja auch frei. Ob es da irgendwelche gesetzliche Vorschriften gibt, Legolas - weiß ich nicht. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Der Staat kann ja nicht vorschreiben, wie und unter welchen Bedingungen ein Riester-Produkt angeboten (verkauft) wird.

 

 

Hallo crazytv,

 

danke für deine Antwort. Denke du hast recht. Bei den Kosten haben die Anbieter ja auch freie Hand. Wobei ich es einfach nicht ok finde, auf das übertragende Kapital auch Abschluss- und Vertriebskosten zu berechnen. Das der Anbieter, bei dem man kündigt, einen Wechsel möglichst unttraktiv machen will kann ich ja noch verstehen. Deshalb die zum Teil saftigen Wechselgebühren.

 

Aber das aufnehmende Unternehmen sollte froh sein, wenn man sich für einen neuen Vertrag entscheidet. Stell dir vor, man wechselt später mal mit einem Kapital von 25.000-30.000 Euro den Anbieter. Dann werden schnell 1.000 Euro und mehr fällig. Auf dieses Kapital hat man ja schon einmal Abschlusskosten gezahlt. Echt nicht schön. In meinen Fall sind es 90,- Euro. Da kann ich noch mit leben. Aber fair finde ich die Nummer von der Debeka nicht. David war sich ja auch relativ sicher, dass auf das übertragende Kapital keine erneuten Kosten anfallen.

 

Aber ich habe noch ein weiteres Problem mit meiner Riester. Die A & M berechnet mir als Wechselgebühr insgesamt 150,- Euro. Lt deren Bedingungen beträgt die Wechselgebühr jedoch nur 3 Monatsbeiträge. Ich habe zuletzt lediglich 5,- Euro monatlich gezahlt und komme so auf 15,- Euro Wechselgebühr. Ist die A & M an ihre Versicherungsbedingungen gebunden oder können die das je nach Belieben auslegen? Also beispielsweise 3 Beiträge aus vorherigen Jahren heranziehen oder einen Durchschnitt meiner Beiträge ermitteln? In den Statuten ist nur von 3 Monatsbeiträgen die Rede. Ich habe wenig Lust dort auch noch 150,- Euro abgezogen zu bekommen. Wir würdest du dich verhalten?

 

Gruß

 

Legolas

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GlobalGrowth

Salü Legolas,

 

ich mach mich morgen nochmal schlau, war jetzt selbst erstaunt. Vielleicht liegt's am neuen Tarif.

Ich lass es dich wissen, sobald ich eine Info habe.

 

cya

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Granini

Salü Legolas,

 

ich mach mich morgen nochmal schlau, war jetzt selbst erstaunt. Vielleicht liegt's am neuen Tarif.

Ich lass es dich wissen, sobald ich eine Info habe.

 

cya

 

Das wär nett, ich war auch immer der Meinung dass man das "kostenlos" übertragen können muss.

Naja, schaun wir mal. :)

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

@ Legolas

 

so, ich hab jetzt mit jemanden gesprochen und meine Auslegung der Bedingungen war richtig:

 

es werden auf das Übertragungskapital keine Abschluss- und Vertriebskosten bei der Debeka erhoben.

 

Ich weiß aus diesem Grunde nicht, woher deine 90 Gebühr kommen.

 

Ich mach dir aber folgenden Vorschlag, scan bitte die Abrechnung ein und schwärze alle persönl. Daten (auch die Versicherungs- und Servicenummer).

Schick mir die Datei dann per PN; vielleicht kann ich die Ursache finden.

Parallel zur oben genannten Person hab ich die Fachabteilung angeschrieben (hier steht die Antwort noch aus). Sobald ich eine Antwort habe, melde ich mich wieder!

 

Lg

David

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Legolas2605
· bearbeitet von Legolas2605

Hallo David,

 

erst einmal vielen Dank für deine Hilfe.

 

Also bei mir lief die Sache so. Meine Debeka-Vertreter vor Ort konnte mir im Frühjahr bei Vertragsabschluss die Frage nicht beantworten, ob auf das übertragende Kapital Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Dann habe ich beim Kundendienst der Debeka angerufen, wo mir eine nette Dame bestätigte, dass keine Kosten auf dieses Kapital erhoben werden. Das wäre grundsätzlich nicht der Fall. Das hatte ich dann auch irgendwann hier im Forum gepostet. So weit so gut.

 

Vor 2 Wochen hatte ich dann wieder e-Mail Kontakt mit meinem Debeka-Vertreter. Es ging um eine Dynamikvereinbarung, die ich noch aus dem Vertrag nehmen wollte. Bei der Gelegenheit teilte ich ihm auch die Antwort der Debeka in Sachen "Kosten für übertragendes Kapital" mit. Er war verdutzt und wollte diese Frage noch einmal an die Fachabteilung in Koblenz weiterleiten. Darauf hin erhielt ich Ende letzter Woche einen Brief von der Debeka, in dem die Antwort recht klar ausfiel.

 

Der Mitarbeiter aus der Fachabteilung teilte mir mit, dass die Debeka in dem Monat, in dem das Übertragungskapital eingeht, einmalig die Abschluss- und Vertriebskosten auf den eingezahlten Betrag erhebt. Er bezieht sich auf den § 11 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Ich habe leider keinen Scanner. Was machen wir da? Kann ich dir den Brief auch faxen David?

 

Gruß

 

Legolas

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GlobalGrowth

so, hab mich jetzt bei den Fachabteilungen durchtelefoniert:

 

Es werden definitiv keine Gebühren auf das Übertragungskapital erhoben.

 

Ich glaube den Grund zu kennen, warum es bei dir zu einer Fehlinterpretation kam.

Bei einem Neuabschluss werden ja bezogen auf den Beitrag die Abschluss-und Vertriebskosten iHv 3% erhoben.

Dieser Betrag wird in den ersten 5 Jahren getilgt. Wenn du nun Übertragungskapital eines anderen Anbieters mitbringst, wird dieses Geld deinem Vertrag gutgeschrieben.

Die berechnete Abschlussgebühr wird aus dem Guthaben des Vertrages abgezogen.

 

Heisst also:

 

10 mtl. Beitrag = 120 im Jahr mal 20 Jahre = 2400 x 3% Abschlussgebühr 72

Diese 72 werden nun auf 5 Jahre a = 14,40 verteilt

( mal ohne Rechnungszins/Überschuss/ Verwaltungskosten gerechnet)

 

120 Jahresbeitrag - 14,40 = 105,60

 

Es fließen also nur 105,60 in den Vertrag

 

Die Aussage der Abschlussgebühren in deinem Brief werden sich darauf beziehen, dass zur Tilgung der Kosten des Neuvertrages das mitgebrachte Kapital "angegriffen" werden kann.

Die Abschlusskosten beziehen sich aber nur auf den zu zahlenden Beitrag, nicht auf das mitgebrachte Kapital.

Wenn du beispielsweise einen wesentlich höheren Beitrag zahlst und mitten im Jahr mit dem Vertrag beginnen würdest, fallen ja, weil die Abschlusskosten auf 5 Jahre verteilt werden, die Abschlusskosten

im laufenden Jahr in voller Höhe an. Beginnst du beispielsweise im Dezember, hast du nur 10 gezahlt, obwohl 14,40 Abschlusskosten anfallen. Die 4,40 würden jetzt vom Übertragungskapital, was letztlich Deckungskapital beim neuen Versicherer ist, abgezogen.

 

Ich hoffe, meine Erklärung war nachvollziehbar...hab in der Eile, muss nämlich zum nächsten Termin, keine einfachere Erklärung gefunden.

 

Lg

David

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Legolas2605

Hallo David,

 

ich verstehe was du meinst. Die Regelung würde ja auch durchaus Sinn machen. Aber das Schreiben von der Debeka lässt eigentlich keine anderen Schlüsse zu. Dort wird m.E. klar darauf hingewiesen, dass auf das Übertragungskapital auch Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Ich zitiere mal:

 

"Somit erheben wir in dem Monat, in dem das Übertragungskapital bei unserem Unternehmen eingeht, einmalig die 3% Abschluss- und Vertriebskosten des eingezahlten Betrages."

 

 

Ich finde, dass lässt wenig Raum für andere Interpretationen. Vielleicht ist der zuständige Mitarbeiter auch einfach falsch informiert. Wenn ich bedenke, was ich früher manchmal Mandaten in der Kanzlei so erzählt habe. whistling.gif Soll vorkommen...

 

Was meinst du, wie ich vorgehen sollte? Ich kann ja der Debeka nicht belegen, dass auf dieses Kapital m.E. keine Kosten erhoben werden. Dafür fehlt mir eine rechtliche Grundlage.

 

LG

 

Legolas

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GlobalGrowth

machen wir ganz einfach, ich hab dir in der letzten PN eine Durchwahl geschickt. Ruf dort bitte erstmal an und kläre das mit der genannten Person ab.

Schick mir die Antwort per PN, dann sehen wir weiter. Ich glaube, da ist ordentlich was schief gelaufen, klärt sich aber sicher.

 

Gruß

David

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