bluex Dezember 18, 2009 Hallo, ich möchte, dass im Todesfall meine Verwandten an mein Girokonto kommen, damit die Beerdigungskosten etc. bezahlt werden können. Dies wäre ja meines Wissens mit einer postmortalen Vollmacht möglich. Da es ja manchmal sehr lange dauert, bis ein Erbschein erlassen wird, wäre ich sicher, dass der Bevollmächtige (zugleich gesetzlicher Erbe) an das Geld kommt. Natürlich werde ich mich noch von meiner Hausbank beraten lassen. Mich würde aber trotzdem interessieren, ob ihr eine postmortale Vollmacht habt? Worauf ist dabei zu achten? Wo liegen mögliche Risiken? Besten Dank für eure Tipps und Einschätzungen! LG bluex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Dezember 19, 2009 ich geh davon aus, dass du fragen hast, die sich denen hier ähneln https://www.wertpapier-forum.de/topic/27197-patientenverfugung-vorsorgevollmacht/page__hl__vollmacht__fromsearch__1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Dezember 19, 2009 ich geh davon aus, dass du fragen hast, die sich denen hier ähneln https://www.wertpapier-forum.de/topic/27197-patientenverfugung-vorsorgevollmacht/page__hl__vollmacht__fromsearch__1 Naja, eine Vorsorgevollmacht ist es ja nicht gerade ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shaky Dezember 21, 2009 Eine "Vollmacht für den Todesfall" kann meines Wissens nach bei jeder Bank gestellt werden. Auch für Depots usw. möglich. Der Bevollmächtigte muss hier "nur" den Tod des Vollmachgebers/Kontoinhabers nachweisen, üblicherweise durch Vorlage einer Sterbeurkunde. Gefahr -wie bei jeder Vollmacht- ist, dass der Bevollmächtigte zu eigenen Gunsten verfügt. Andere Vollmachtsarten (Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Vollmacht zu Lebzeiten) sind zusätzlich und unabhängig voneinander möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Dezember 21, 2009 · bearbeitet Dezember 21, 2009 von Herr S. Eine normale Girokontovollmacht geht i.d.R. über den Tod hinaus. Mehr braucht man nicht... Es gibt auch Vollmachten für/nach dem Todesfall (zumindest bei uns). Wird aber nicht gerne gemacht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shaky Dezember 21, 2009 Eine normale Girokontovollmacht geht i.d.R. über den Tod hinaus. Mehr braucht man nicht... Es gibt auch Vollmachten für/nach dem Todesfall (zumindest bei uns). Wird aber nicht gerne gemacht... Wird von dem KI nicht gerne gemacht?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Dezember 21, 2009 · bearbeitet Dezember 21, 2009 von Herr S. Wird von dem KI nicht gerne gemacht?? Ja, weil du als Bank immer irgendwie prüfen musst, ob der Vollmachtsgeber tatsächlich tot ist. Sprich der Bevollmächtigte muss ohnehin wieder min. die Sterbeurkunde vorlegen, wenn nicht mehr. Macht also Aufwand bei recht wenig Erleichterung für beide Seiten. Da ist die "normale" Girovollmacht etwas entspannter zu händeln :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Dezember 21, 2009 Ja, weil du als Bank immer irgendwie prüfen musst, ob der Vollmachtsgeber tatsächlich tot ist. Sprich der Bevollmächtigte muss ohnehin wieder min. die Sterbeurkunde vorlegen, wenn nicht mehr. Macht also Aufwand bei recht wenig Erleichterung für beide Seiten. Da ist die "normale" Girovollmacht etwas entspannter zu händeln :-) Ein "Girovollmacht" würde mir nichts nützen, da ja die Bevollmächtigung ja erst ab meinen Tod greifen soll. Die Gefahr, dass sich der Bevollmächtigte selbst begunstet sehe ich nicht. Es handelt sich ja hier eben um eine Vollmacht und um keine Begünstigung. Die Erben können ja eine postmortale Vollmacht widerrufen. Außerdem können ja die Begünstigten/Erben überprüfen, ob der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht hat und ggf. Ersatzansprüche geltend machen, denke ich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shaky Dezember 22, 2009 Ein "Girovollmacht" würde mir nichts nützen, da ja die Bevollmächtigung ja erst ab meinen Tod greifen soll. Die Gefahr, dass sich der Bevollmächtigte selbst begunstet sehe ich nicht. Es handelt sich ja hier eben um eine Vollmacht und um keine Begünstigung. Die Erben können ja eine postmortale Vollmacht widerrufen. Außerdem können ja die Begünstigten/Erben überprüfen, ob der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht hat und ggf. Ersatzansprüche geltend machen, denke ich. Die Erben könnten den Bevollmächtigten verklagen und gerichtlich die Herausgabe des zu Unrecht verwendeten Betrages feststellen lassen. Eine teure und mitunter langwierige Angelegenheit. Und der Bevollmächtigte könnte bis dahin in Brasilien sitzen oder einfach alles ausgegeben haben. Kurzum, eine Vollmacht egal ob bereits zu Lebzeiten oder erst ab dem Todesfall sollte nur an Personen vergeben werden zu denen volles Vertrauen besteht. Die reinen Beerdigungskosten (Rechnung an Betattungsunternehmen) können auch ohne Vollmacht überwiesen werden. So war es jedenfalls früher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Dezember 22, 2009 Vielen Dank für die Informationen. Dennoch bestehen ja meist mehr Verpflichtungen als die Beerdigungskosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag