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Mieterhöhung

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DON

Hallo Don

 

Habe was interessantes gefunden. Vielleicht hilft Dir Das weiter.Nichteheliche Lebensgemeinschaften

 

Gruß Gerald

 

Danke, dort steht auch dass wir keinen neuen Vertrag brauchen, hätte sowas nur gerne mit einem BGB §, denke den gibts aber nicht, weil zu speziell.

 

 

Hallo,

 

als Vermieter würde mich bedanken,

wenn ein Miter 3 monate nach Vertragsunterzeichnung mit juristischen Winkelzügen versucht wird,

den Vertrag wunschgemäß hinzubiegen, und ganz klar und Schriftlich getroffene Vereinbarungen zu untergraben.

Da ist eine einvernehmiche Lösung sicher besser.

 

Ansonsten sollte man damit rechnen, das sobald sich eine Möglichkeit bietet, die Retourkutsche kommt.

 

mfg

 

Naja, die Tricksereien kommen nicht von uns, sondern vom Vermieter. Er könnte uns ganz normal unter dem alten Vertrag wohnen lassen (muss er wohl auch, wenn wir drauf bestehen) und nur die NK erhöhen. Er will halt mehr Kaltmiete und deswegen einen neuen Vertrag.

 

Und hältst du 20% Erhöhung bei einer Person mehr für "angemessen"??

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Gerald1502
· bearbeitet von Gerald1502
Danke, dort steht auch dass wir keinen neuen Vertrag brauchen, hätte sowas nur gerne mit einem BGB §, denke den gibts aber nicht, weil zu speziell.

Habe hier was. § Urteil

 

Gruß Gerald

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Was spricht eigentlich dagegen, bei Sachkundig(er)en (zB im von mir oben geposteten Forum) zunächst die Rechtslage in Erfahrung zu bringen? Eine geeignete Gesprächsstrategie kann man dann immer noch entwickeln.

 

Die meisten stochern doch hier im Nebel. Im von Gerald verlinkten Urteil z.B. steht zwar drin, dass der Vermieter sich nur in besonders begründeten Fällen wehren kann (was er ja gar nicht tut), aber es ist nirgends davon die Rede, was mit einer mietvertraglich vereinbarten Klausel einer "angemessenen Mieterhöhung" in so einem Fall passiert.

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Geparda

Warum sind eigentlich Mieter immer der Ansicht, dass Vermieter die Wohlfahrt sind?

Mehr Mieter in der Wohnung bedeuten eine erhöhte Abnutzung von Bodenbelägen, Toilettenspülung etc..

Da der Vermieter solche Dinge bei Defekt ersetzen muss, ist wohl auch eine Erhöhung der Kaltmiete gerechtfertigt.

20 % halte ich allerdings für zu viel.

Ich würde dem Vermieter anbieten 5 % mehr Kaltmiete und den entsprechenden Nebenkostenanteil zu übernehmen. Allerdings würde ich keinen neuen Vertrag unterschreiben, sondern zum bestehenden Vertrag eine Ergänzung aufsetzen.

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eurofetischist

Zitat

Und hältst du 20% Erhöhung bei einer Person mehr für "angemessen"??

Zitat ende

 

Ich halte viel davon, das man sich an Verträge hält. Oder man Kündigt den Vertrag und verhandelt einen neuen.

Aber du versuchst zwar den Preis vom "alten" Vertrag zu retten, die Bedinungen aber neu zu definieren.

 

Damit würde ich mich als Vermieter etwas verarscht fühlen, insbesondere weil ja die Vertragsunterzeichnung erst 3 monate her ist.

Daher wäre für mich augenscheinlich, das schon bei Unterzeichnung nicht beabsichtigt war, sich an den Vertrag zu halten.

 

mfg

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Für die Aufnahme von Dritten durch den Mieter ist von diesem ein angemessener Mietzuschlag zu zahlen. Ist sowas rechtsgültig?

Es ist natürlich schon etwas blauäugig, so eine Klausel zu unterschreiben, und 3 Monate später zieht der Freund ein ...

 

Ich halte viel davon, das man sich an Verträge hält. Oder man Kündigt den Vertrag und verhandelt einen neuen. Aber du versuchst zwar den Preis vom "alten" Vertrag zu retten, die Bedinungen aber neu zu definieren.

Die Frage ist aber trotzdem, ob diese Klausel überhaupt rechtsgültig ist. Ich bin natürlich kein Rechtsexperte, ich hätte aber schon meine Zweifel. Ich würde das bei einem Mietverein, der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt prüfen lassen.

 

Im Zweifelsfall würde ich den neuen Vertrag nicht unterschreiben und Du bist dort halt länger "zu Besuch". Dann muss der Vermieter entweder klagen, was er sich bei der unsicheren Lage sicher 2mal überlegen wird, oder er akzeptiert es ... vorerst. Das Verhältnis ist dann allerdings zerrüttet und er wird sicher über kurz oder lang mit Mieterhöhungen kommen.

 

Da sollte man dann auch überlegen, sich gleich eine neue Wohnung zusammen zu suchen.

 

Wenn man es sich nicht mit dem Vermieter "verscherzen" will, hat man eh nur eine Wahl: neuen Vertrag unterschreiben und die Mieterhöhung akzeptieren.

 

So oder so, das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen.

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gebe_nix

Warum sind eigentlich Mieter immer der Ansicht, dass Vermieter die Wohlfahrt sind?

Mehr Mieter in der Wohnung bedeuten eine erhöhte Abnutzung von Bodenbelägen, Toilettenspülung etc..

Da der Vermieter solche Dinge bei Defekt ersetzen muss, ist wohl auch eine Erhöhung der Kaltmiete gerechtfertigt.

 

1. Behauptet niemand das Vermieter die Wohlfahrt sein sollen. Der Vermieter soll sich nur ebenso wie der Mieter an das halten was vertraglich vereinbart wurde und nicht versuchen einen neuen Vertrag durchzudrücken.

 

2. Die aktuellen Standardmietverträge übertragen eh schon Kleinreparaturen (meist bis 100 Euro im Jahr) dem Mieter. Toiletenspülung und Wasser werden über die Nebenkosten abgerechnet, also keine höhere Belastung für den Vermieter. Im Übrigen muss der Mieter ja die Wohnung renoviert verlassen, so dass auch das den Vermieter nicht juckt.

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DON

Warum sind eigentlich Mieter immer der Ansicht, dass Vermieter die Wohlfahrt sind?

Mehr Mieter in der Wohnung bedeuten eine erhöhte Abnutzung von Bodenbelägen, Toilettenspülung etc..

Da der Vermieter solche Dinge bei Defekt ersetzen muss, ist wohl auch eine Erhöhung der Kaltmiete gerechtfertigt.

20 % halte ich allerdings für zu viel.

Ich würde dem Vermieter anbieten 5 % mehr Kaltmiete und den entsprechenden Nebenkostenanteil zu übernehmen. Allerdings würde ich keinen neuen Vertrag unterschreiben, sondern zum bestehenden Vertrag eine Ergänzung aufsetzen.

 

So ein Käse, der Mietpreis hängt ja nicht von der Personenzahl ab. Der Vermieter kann sich nur beschweren wenn unverhältnismäßig viele Personen einziehen, damit die Wohnung nicht zu einem Flüchtlingslager umfunktioniert wird, was in meinem Fall wohl kaum gegeben ist. Wenn ich eine eine 50qm Wohnung vermiete, dann rechne ich pauschal Abnutzungskosten ein, egal ob da 1, 2 oder 3 Leute leben. Müssen denn Leute mit einer großen Familie, die oft zu Besuch ist, auch mehr zahlen oder chronisch Durchfallkranke weil sie so oft die Toilette spülen??

 

 

 

Ich halte viel davon, das man sich an Verträge hält. Oder man Kündigt den Vertrag und verhandelt einen neuen.

Aber du versuchst zwar den Preis vom "alten" Vertrag zu retten, die Bedinungen aber neu zu definieren.

 

Damit würde ich mich als Vermieter etwas verarscht fühlen, insbesondere weil ja die Vertragsunterzeichnung erst 3 monate her ist.

Daher wäre für mich augenscheinlich, das schon bei Unterzeichnung nicht beabsichtigt war, sich an den Vertrag zu halten.

 

mfg

 

Und ich halte nichts von rechtswidrigen Klauseln. Man sieht ja, dass der Vermieter diese Klausel nur durchkriegt wenn er uns einen neuen Vertrag aufdrängt wozu er nicht berechtigt ist. Also darf er sich an den Vertrag halten den er vor 3 Monaten unterschrieben hat, denn von einem Neuvertrag bei Einzug eines Dritten ist da nirgends die Rede. Und eine Mieterhöhung im Rahmen des alten ist nicht rechtens.

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eurofetischist
· bearbeitet von eurofetischist
Und ich halte nichts von rechtswidrigen Klauseln. Man sieht ja, dass der Vermieter diese Klausel nur durchkriegt wenn er uns einen neuen Vertrag aufdrängt wozu er nicht berechtigt ist. Also darf er sich an den Vertrag halten den er vor 3 Monaten unterschrieben hat, denn von einem Neuvertrag bei Einzug eines Dritten ist da nirgends die Rede. Und eine Mieterhöhung im Rahmen des alten ist nicht rechtens.

 

Vieleicht hätte deine Freundin den Vertrag dann halt einfach nicht unterschreiben sollen, wenn euch die Klauseln darin nicht gefallen.

Irgendwas wird man sich schon dabei gedacht haben, als man die Klausel mit in den Vertrag genommen hat.

Ob er die vor 3 Monaten unterschriebenen Vertragsklauseln bei Gericht durchbekommt, das wird dann noch von einem Richter entschieden.

Vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich.

 

Über einen Neuvertrag würde ich nach der Gerichtsverhandlung gar nicht mehr nachdenken.

Wenn ihr Recht bekommt, dann wird er halt im Rahmen der Gesetze versuchen euch das Mietverhältniss madig zu machen und euch los zu werden.

 

mfg

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el galleta
Vieleicht hätte deine Freundin den Vertrag dann halt einfach nicht unterschreiben sollen, wenn euch die Klauseln darin nicht gefallen.

Das wäre aber ausgesprochen dämlich. Gerade im Mietrecht rate ich i.d.R. jedem dazu, rechtswidrige Klauseln mit einem Lächeln zu unterschreiben. Die gelten nämlich nicht - stattdessen gilt das oft deutlich mieterfreundlichere Gesetz. Stichwort Schönheitsreparaturen zum Beispiel. :thumbsup:

 

saludos,

el galleta

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sparfux

Und ich halte nichts von rechtswidrigen Klauseln. Man sieht ja, dass der Vermieter diese Klausel nur durchkriegt wenn er uns einen neuen Vertrag aufdrängt wozu er nicht berechtigt ist. Also darf er sich an den Vertrag halten den er vor 3 Monaten unterschrieben hat, denn von einem Neuvertrag bei Einzug eines Dritten ist da nirgends die Rede. Und eine Mieterhöhung im Rahmen des alten ist nicht rechtens.

Ist ja OK, aber wie gesagt: Wenn Du/Deine Freundin darauf bestehen willst, müsst Ihr bereit sein, es Euch mit dem Vermieter zu verscherzen.

 

Idee für Plan C: (ich verhandle gerne ;))

 

- Ihr macht ihm deutlich, dass die Klausel mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist (einige Referenzen waren ja hier schon im Thread oder Ihr geht wie gesagt mal zur Verbraucherzentrale)

- Ihr weist darauf hin, dass ihr Euch aber trotzdem gütlich einigen wollt und bietet Ihm an, einer 10%igen Mieterhöhung zuzustimmen, wenn die Miete über die nächsten 5 (oder 3 oder was auch immer ihr wollt) Jahre konstant bleibt

- Ihr schaut den Vertrag nochmal auf weitere "komische" Klauseln durch und werft diese in Eurem Kompromißangebot raus (Bei einer solchen Klausel würde ich vermuten, dass da noch mehr "so Zeugs" drin steht)

 

So kann man sich möglicherweise einigen, ohne es sich mit dem Vermieter zu verscherzen.

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saibottina
· bearbeitet von saibottina

Das wäre aber ausgesprochen dämlich. Gerade im Mietrecht rate ich i.d.R. jedem dazu, rechtswidrige Klauseln mit einem Lächeln zu unterschreiben. Die gelten nämlich nicht - stattdessen gilt das oft deutlich mieterfreundlichere Gesetz. Stichwort Schönheitsreparaturen zum Beispiel. :thumbsup:

 

saludos,

el galleta

Vollkommene Zustimmung. Man pißt sich doch selbst ans Bein, wenn man den Mietvertrag nicht unterschreibt, einem die Wohnung aber gut gefällt. Je nach Lage ists ja nicht besonders einfach, ne annehmbare Wohnung zu finden. Wenn der Vermieter rechtswiedrige Klauseln in den Vertrag schreibt, ist das sein Problem.

 

Edit: Des Friedens Willen find ich Sparfux' Idee auch gut. Hängt aber besonders davon ab, wie verhandlungsbereit bzw. verhandlungsfähig der Vermieter ist. Bei manchen Menschen ist logisches bzw. juristisches Argumentieren hoffnungs- bzw. zwecklos. Das kann auf Dauer dann echt nervig werden. Aber als Kompromiss fände ich 5% Mieterhöhung auch schon völlig ausreichend. Hängt aber auch von der Gesamtmiete ab. Bei 400€ wäre es für mich gefühlsmäßig eher in Ordnung als bei einer Miete von 1500€.

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Gerald1502

Ich hätte es eher schreiben sollen.

 

Bevor ich mit meiner Freundin jetzt Verlobten im Sommer 2006 zusammen gekommen bin, hatte Sie schon länger eine eigene Wohnung zur Miete. Wo wir dann fest zusammen waren, habe ich jede Nacht bei ihr geschlafen und dem Vermieter haben wir nix gesagt. 3 Jahre haben wie das so gemacht und es gab gar keine Probleme.

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gebe_nix

Meiner Erfahrung nach werden eher die Mieter schlecht behandelt, die sich alles gefallen lassen. (Nach dem Motto "Mit denen kann man es ja machen.")

 

Meine Eltern z.B. haben jahrelang in einer Mietwohnung gewohnt. Nach Eigentümerwechsel wollte der neue Vermieter dann plötzlich Nebenkosten umlegen, die laut dem alten Vertrag nicht umlegbar waren. Außerdem hat er den anderen Mietern ohne finanzielle Kompensation den Dachboden weggenommen, während meinen Eltern dafür die Miete gesenkt wurde. Und trotzdem wurden meine Eltern nicht rausgemobbt, sondern der Vermieter war im Gegenteil eher "scheißfreundlich".

 

Also keine Angst haben, sondern auf seinem guten Recht bestehen.

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jogo08

Warum gehen eigentlich die Meisten davon aus, dass die Klausel rechtswidrig ist?

 

Nach kurzer Recherche im Netz habe ich ähnliche Formulierungen auch in anderen Verträgen gefunden, also erstmal klären ob es tatsächlich rechtswidrig und damit unwirksam ist, bevor man den Lauten macht und am Ende auf den Bauch fällt.

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eurofetischist
Warum gehen eigentlich die Meisten davon aus, dass die Klausel rechtswidrig ist?

 

Nach kurzer Recherche im Netz habe ich ähnliche Formulierungen auch in anderen Verträgen gefunden, also erstmal klären ob es tatsächlich rechtswidrig und damit unwirksam ist, bevor man den Lauten macht und am Ende auf den Bauch fällt.

 

 

Sehe ich auch so, und als Vermieter würde ich das sicherlich von einem Richter entscheiden lassen.

Meine Erfahrung ist auch, das ein Geschäftsverhältniss, das von Anfang an nicht klappt, schnellstmöglich beendet werden sollte.

Etwas positives kommt da eh nie mehr bei raus.

 

mfg

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harryguenter

Bevor ich mit meiner Freundin jetzt Verlobten, im Sommer 06 zusammen gekommen bin, hatte Sie schon länger eine eigene Wohnung zur Miete. Wo wir dann fest zusammen waren, habe ich jede Nacht bei Ihr geschlafen, übernachtet und dem Vermieter die LWB haben wir nix gesagt. 3 Jahre haben wie das so gemacht und es gab gar keine Probleme.

Tja, das kommt durchaus häufiger so vor - aus Vorsatz oder Unwissenheit lasse ich mal dahingestellt.

Im Prinzip hattest Du nur Glück, dass möglicherweise die Mitmieter im Hause so dumm waren Dich nicht zu melden, und damit Deine Nebenkosten wahrscheinlich mitfinanziert haben (die nach Personenzahl umgelegten nämlich wie z.B. "Müll").

Falls ein Mieter sich nicht selber meldet erfährt der Mieter es normalerweise nämlich über die Mitmieter. Selber kann er es nicht erfahren, bei den eingeschränkten Rechten die er bezüglich der Kontrolle hat.

 

zum Ausgangsproblem: Ich glaube 99% der bisherigen Beitragsschreiber besitzen nicht die Fähigkeit zu beurteilen ob eine solche Klausel wirksam ist oder nicht. Urteile zu "ähnlichen" Fällen führen gelegentlich zu bösen Überraschungen.

Deshalb kann ich mich nur dem Rat anschließen fachkundige Leute über den Vertrag schauen zu lassen.

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DON

Warum gehen eigentlich die Meisten davon aus, dass die Klausel rechtswidrig ist?

 

Nach kurzer Recherche im Netz habe ich ähnliche Formulierungen auch in anderen Verträgen gefunden, also erstmal klären ob es tatsächlich rechtswidrig und damit unwirksam ist, bevor man den Lauten macht und am Ende auf den Bauch fällt.

 

100% bin ich mir da natürlich nicht sicher ob es rechtswidrig ist. Es ist nur so, dass eine Erhöhung im neuen Vertrag nach BGB § 558 ff. nicht rechtens ist. Die einzige Frage ist, ob er uns zu einem neuen Vertrag zwingen kann und da bin ich auch eher sehr skeptisch.

Dass es mehrere Vermieter gibt, die 20% dazu verdienen wollen, wenn ein Dritter einzieht glaub ich gern. Aber dass das nicht ganz koscher ist ergibt sich doch intuitiv, oder hat jemand hier schon mal eine öffentliche Wohnungsanzeige gesehen, in der der Kaltmietpreis von der Mieterzahl abhängt?

 

Wir werden nun erst mal so verfahren, dass wir den neuen Vertrag nicht unterschreiben sondern versuchen das höflich und freundlich mit dem Vermieter zu klären so wie Sparfux das gepostet hat.

 

Sowas hier ist vollkommener Unsinn

 

Sehe ich auch so, und als Vermieter würde ich das sicherlich von einem Richter entscheiden lassen.

Meine Erfahrung ist auch, das ein Geschäftsverhältniss, das von Anfang an nicht klappt, schnellstmöglich beendet werden sollte.

 

Der Vermieter hat sich bis jetzt auch nicht als Unmensch erwiesen, er macht das auch nur nebenberuflich und hat auch besseres zu tun als sowas vor Gericht zu klären.

 

 

Ich werde mich aus diesem Thread nun verbschieden, das driftet mir zu sehr in Richtung eines Streits zwischen der Vermieter- und Mieterlobby, das war nicht gewollt.

 

 

 

Nochmals Danke an alle für die Tips, Links und Ratschläge!!!

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gebe_nix

Warum gehen eigentlich die Meisten davon aus, dass die Klausel rechtswidrig ist?

 

Nach kurzer Recherche im Netz habe ich ähnliche Formulierungen auch in anderen Verträgen gefunden, also erstmal klären ob es tatsächlich rechtswidrig und damit unwirksam ist, bevor man den Lauten macht und am Ende auf den Bauch fällt.

 

Deine Recherche im Netz hätte aber auch herausfinden können, dass die Klausel meist so lautet:

 

Für die Aufnahme von Dritten durch den Mieter ist von diesem ein angemessener Mietzuschlag zu entrichten, wenn dem Vermieter die Überlassung nur dann zugemutet werden kann.

 

Diese notwendige Bedingung für den Mietzuschlag dürfte nur äußerst selten vorliegen.

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cashfloh

100% bin ich mir da natürlich nicht sicher ob es rechtswidrig ist. Es ist nur so, dass eine Erhöhung im neuen Vertrag nach BGB § 558 ff. nicht rechtens ist. Die einzige Frage ist, ob er uns zu einem neuen Vertrag zwingen kann und da bin ich auch eher sehr skeptisch.

Dass es mehrere Vermieter gibt, die 20% dazu verdienen wollen, wenn ein Dritter einzieht glaub ich gern. Aber dass das nicht ganz koscher ist ergibt sich doch intuitiv, oder hat jemand hier schon mal eine öffentliche Wohnungsanzeige gesehen, in der der Kaltmietpreis von der Mieterzahl abhängt?

 

Wir werden nun erst mal so verfahren, dass wir den neuen Vertrag nicht unterschreiben sondern versuchen das höflich und freundlich mit dem Vermieter zu klären so wie Sparfux das gepostet hat.

 

Sowas hier ist vollkommener Unsinn

 

 

 

Der Vermieter hat sich bis jetzt auch nicht als Unmensch erwiesen, er macht das auch nur nebenberuflich und hat auch besseres zu tun als sowas vor Gericht zu klären.

 

 

Ich werde mich aus diesem Thread nun verbschieden, das driftet mir zu sehr in Richtung eines Streits zwischen der Vermieter- und Mieterlobby, das war nicht gewollt.

 

 

 

Nochmals Danke an alle für die Tips, Links und Ratschläge!!!

 

Er kann Euch nicht zu einem neuen Vertrag zwingen.

 

Die besagte Klausel ist nicht unüblich in Mietverträgen. Dieser Mietzuschlag ist jedoch nicht mit einer Mieterhöhung nach Gesetzt

gleichzusetzen - daher auch der neue Vertrag.

 

Das die 20% nicht angemessen sind, steht außer Frage.

 

Wie hoch wäre denn die Miete, wenn ihr die Wohnung gleich zu zweit angemietet hättet. Wahrscheinlich nicht einen Cent teurer.

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DON

@cashfloh

 

darf man fragen woher Du das Wissen hast? Ich nehme an Du hast mal selbst vermietet bzw. tust es immer noch, right?

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Ich muss noch dazu sagen, dass in ihrem altem Mietvertrag folgender Punkt steht:

Für die Aufnahme von Dritten durch den Mieter ist von diesem ein angemessener Mietzuschlag zu zahlen. Ist sowas rechtsgültig?

DON, es hilft nichts: du solltest eine qualifizierte und belastbare Rechtsmeinung dazu einholen, ob diese Klausel gültig ist oder nicht. Die meisten äussern hier Privatmeinungen, ob sie das gut finden oder schlecht - darauf kommt es nicht an!

 

Erst, wenn du das weisst, solltest du daran gehen, eine Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.

 

Wenn du aus irgendeinem Grund den Fall nicht selbst in einem Rechtsforum diskutieren willst, biete ich dir an, dass ich dein Ausgangsposting mal dort unterbringe; wir können dann ja sehen, wie Juristen darüber denken.

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cashfloh

@cashfloh

 

darf man fragen woher Du das Wissen hast? Ich nehme an Du hast mal selbst vermietet bzw. tust es immer noch, right?

 

 

ja, ich komme aus dem immobilienbereich ...

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Duder

DON, es hilft nichts: du solltest eine qualifizierte und belastbare Rechtsmeinung dazu einholen, ob diese Klausel gültig ist oder nicht. Die meisten äussern hier Privatmeinungen, ob sie das gut finden oder schlecht - darauf kommt es nicht an!

 

Seh ich auch so. Der Anwalt löst sowas sicher mit verbundenen Augen. Danach sucht man das (persönliche) Gepräch mit dem Vermieter und alles ist wieder in Butter. So schwer kann es doch gar nicht sein.

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eurofetischist

Sowas hier ist vollkommener Unsinn

Zitat

Sehe ich auch so, und als Vermieter würde ich das sicherlich von einem Richter entscheiden lassen.

Meine Erfahrung ist auch, das ein Geschäftsverhältniss, das von Anfang an nicht klappt, schnellstmöglich beendet werden sollte.

 

 

Der Vermieter hat sich bis jetzt auch nicht als Unmensch erwiesen, er macht das auch nur nebenberuflich und hat auch besseres zu tun als sowas vor Gericht zu klären.

 

Ich mach das auch nicht erst seit gestern nebenberuflich, und gerade deshalb habe ich keine Lust, mir auf der Nase rumtanzen zu lassen.

Wer versucht mich zu linken, und als nichts anderes würde ich dieses Vorgehen sehen, den schaffe ich mir wenn möglich vom Leib,

und ich bin auch keineswegs ein Unmensch. Ich ärgere mich nur sehr ungern.

Der Streitwert bei der ganzen Angelegenheit ist überschaubar, daher sind die Gerichtskosten im Rahmen.

 

Einen (zweiten) Parkplatz auf den Grundstück vom Vermieter brauchst du ja nicht, Platz in Gemeinschaftsräumen usw ?

 

mfg

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