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DON

Mieterhöhung

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DON

Hi Community,

 

ich wohn seit längerem bei meiner Freundin in der Wohnung, neulich haben wir dies dem Vermieter gemeldet. Der will nun einen neuen Mietvertrag für uns machen, so dass wie beide als Mieter eingetragen sind, nicht nur meine Freundin. Es werden die Nebenkosten erhöht, das war klar, aber auch die Kaltmiete!! Und das um ca. 20%.

 

Ist das rechtens??

 

Ich muss noch dazu sagen, dass in ihrem altem Mietvertrag folgender Punkt steht:

Für die Aufnahme von Dritten durch den Mieter ist von diesem ein angemessener Mietzuschlag zu zahlen. Ist sowas rechtsgültig?

 

 

Würd mich über Antworten mit Gesetzesbelegen freuen. Hab beim Googlen nur Meinungen gefunden und zwar meist, dass eine Kalt-Mieterhöhung nicht möglich ist.

 

 

 

Thx, Don

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Stephan09

Bei der Verbraucherzentrale gibt es gut sortierte Unterlagen zum Mietrecht, die man sich für 50ct. oder so kopieren kann; dort sind die ganzen Zuschlaege/Fristen notiert; hatte mir mal bei einem Streit mit einem Vermieter sehr geholfen.

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saibottina

Ich glaube mal gelesen zu haben, dass Nebenkosten nicht mehr pauschal abgerrechnet werden dürfen. Sprich: Man zahl das, was man verbraucht. Ist natürlich zu zweit etwas mehr als alleine. ich weiß, nach den Nebenkosten war nicht gefragt, aber Dein Post war so formuliert, als würdet Ihr für die NKs ne Pauschale zahlen.

 

Außerdem habe ich mal gelesen, dass der Vermieter nur etwas gegen eine weitere Person in der Wohnung machen kann, wenn dadurch die Wohnung überbelegt wäre. Das spielt jetzt für Euch wohl keine Rolle, da der Vermieter ja nichts dagegen hat. Aber rein intuitiv halte ich eine Kaltmieterhöhung deswegen auch für nicht gerechtfertigt. Allerdings gibt es ja auch Richtlinien, wann man um wieviel die Miete erhöhen darf. 20% halte ich aber für zuviel. Möglicherweise hängt das aber auch vom Mietspiegel ab. Meine Vermutung: Liegt Eure Miete laut Mietspiegel im Schnitt, kann er wohl kaum die Miete um 20% erhöhen, da die Kaltmiete sich meiner Meinung nach nicht an der Personenanzahl orientiert. Habt Ihr ne extrem günstige Wohnung, weiß ich nicht, ob möglicherweise eine "außergewöhnlich hohe" Mieterhöhung in Richtung Mietspiegel-Schnitt erlaubt ist.

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DON

@saibottina

 

Mit dem Mietspigel wird der Vermieter kaum argumentieren können, da meine Freundin in dieser Wohnung auch erst seit September wohnt. Seit dem können sich die Vergleichsmietpreise wohl kaum um 20% erhöht haben. Dem gehts wohl schon darum, dass hier eine Person zusätzlich wohnt...

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eurofetischist

Ich muss noch dazu sagen, dass in ihrem altem Mietvertrag folgender Punkt steht:

Für die Aufnahme von Dritten durch den Mieter ist von diesem ein angemessener Mietzuschlag zu zahlen. Ist sowas rechtsgültig?

 

Hallo

Man wird wohl kaum eine einzelne unbequeme Passage einseitig aus dem Vertrag streichen können. Wenn rechtsungültig, dann würde mm der gesamte Mietvertrag ungültig und eine Neuvermietung wäre angesagt.

mfg

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Duder
· bearbeitet von Duder

http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article1991470.html

 

 

germäß Urteil des BGH vom 05.11.2003 VIII ZR 371/02 bist Du verpflichtet die Aufnahme eines Lebenspartners dem Vermieters mitzuteilen. Der Vermieter hat eine Zustimmungspflicht bei einem Lebenspartner.

 

Eine Mieterhöhung ist ausgeschlossen. Sie richtet sich nach der Wohnfläche, nicht nahc den Personen.

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Fleisch

du darfst innerhalb von 3 jahren glaube wars die kaltmiete nicht um mehr als 10 oder 20 % erhöhen. hierzu gibt es entsprechende urteile.

 

eine mieterhöhung ist außerdem nach § 558 BGB zustimmungspflichtig

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saibottina

@saibottina

Mit dem Mietspigel wird der Vermieter kaum argumentieren können, da meine Freundin in dieser Wohnung auch erst seit September wohnt. Seit dem können sich die Vergleichsmietpreise wohl kaum um 20% erhöht haben. Dem gehts wohl schon darum, dass hier eine Person zusätzlich wohnt...

In der Tat, dann kann er mit ner "normalen" Mieterhöhung nicht kommen. Direkt nach Einzug sind die Regeln für eine Mieterhöhung auch besonders streng. Sonst könnte man ja direkt nach Einzug die Miete erhöhen, was ja diversen Mietern vor Porbleme stellen dürfte.

 

Vielleicht hilft das weiter:

 

http://forum.frag-vati.de/index.php?showtopic=774

Guter Link, laut einer Meinung dort könnte es bei Dir problematisch sein, dass die Erhöhung ja im Vertrag steht.

 

Hallo

Man wird wohl kaum eine einzelne unbequeme Passage einseitig aus dem Vertrag streichen können. Wenn rechtsungültig, dann würde mm der gesamte Mietvertrag ungültig und eine Neuvermietung wäre angesagt.

mfg

Da bin ich anderer Meinung. Diverse Klauseln in Mietverträgen können schlicht und einfach unwirksam sein. Der Rest vom Vertrag bleibt aber gültig. Beispiele: Im Vertrag steht, man dürfe nicht rauchen oder auch diverse zeitlich fixe Renovierungsklauseln. Steht sowas im Vertrag, so sind diese Klauseln ungültig, das heißt aber nicht, dass der ganze Vertrag nichtig ist und man keine Miete zahlen müßte.

Ähnlich kann es mit dieser Klausel sein. Die Frage ist: Ist die Klausel in DONs Vertrag wirksam oder nicht? DON, hast Du keinen Juristen im Freundeskreis? Weiter seltsam finde ich die Formulierung "angemessener Mietzuschlag ". Was ist denn angemessen???

Meine Vermutung (ist aber nur mein persönliches Rechtsempfinden): Würde im Vertrag stehen: "Für die Aufnahme von Dritten durch den Mieter ist von diesem ein Mietzuschlag von x zu zahlen." Dann wäre das wohl okay, auch wenn x niemals 20% der Miete ausmachen dürfte.

Die jetzige Formulierung finde ich unsinnig, schwammig und 20% viel zu viel.

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DON

 

Thx, sowas aber ich in der Art auch gefunden aber:

 

Die Frage ist: Ist die Klausel in DONs Vertrag wirksam oder nicht? DON, hast Du keinen Juristen im Freundeskreis? Weiter seltsam finde ich die Formulierung "angemessener Mietzuschlag ". Was ist denn angemessen???

Meine Vermutung (ist aber nur mein persönliches Rechtsempfinden): Würde im Vertrag stehen: "Für die Aufnahme von Dritten durch den Mieter ist von diesem ein Mietzuschlag von x zu zahlen." Dann wäre das wohl okay, auch wenn x niemals 20% der Miete ausmachen dürfte.

Die jetzige Formulierung finde ich unsinnig, schwammig und 20% viel zu viel.

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helios
· bearbeitet von helios

Hi Community,

 

ich wohn seit längerem bei meiner Freundin in der Wohnung, neulich haben wir dies dem Vermieter gemeldet. Der will nun einen neuen Mietvertrag für uns machen, so dass wie beide als Mieter eingetragen sind, nicht nur meine Freundin. Es werden die Nebenkosten erhöht, das war klar, aber auch die Kaltmiete!! Und das um ca. 20%.

 

Ist das rechtens??

 

Ich muss noch dazu sagen, dass in ihrem altem Mietvertrag folgender Punkt steht:

Für die Aufnahme von Dritten durch den Mieter ist von diesem ein angemessener Mietzuschlag zu zahlen. Ist sowas rechtsgültig?

 

 

Würd mich über Antworten mit Gesetzesbelegen freuen. Hab beim Googlen nur Meinungen gefunden und zwar meist, dass eine Kalt-Mieterhöhung nicht möglich ist.

 

 

 

Thx, Don

 

 

Hallo Don,

 

ich bin Vermieter. Wäre super wenn mir meine Mieter eine neue Person immer melden würden - meistens *petzen* die Nachbarn, bzw. an den Briefkästen sind dann neue mir unbekannte Namen zu finden, da staune ich immer wieder.

Weil wir keine Kaltwasserzähler in den Wohnungen haben werden die Kosten für Wasser und Kanal nach Personen berechnet - derzeit sind das ca. 16,- pro Person und Monat.

 

In den Formular-Mietverträgen vom Haus-und Grundbesitzverein ist keine Klausel enthalten, dass die Kaltmiete personenabhängig ist - mir ist auch sowas nicht bekannt.

 

Einen krassen Fall hatte/hab ich auch: 1 Person zieht in eine 2 Zimmerwohung ein - zusätzlich kommen 2 Erwachsene und 1 Kleinkind ein paar Monate *nur zu Besuch*.

 

Ein anderer *normaler* Fall, der auch immer wieder zu Irritationen führt - eine Witwe wohnt seit mehr als 30 jahren in einer Wohnung - irgentwann hat man vergessen ihr die Miete zu erhöhen, sodass sie weit unter dem Mietspiegel liegt, dann traut man sich nicht mehr ihr eine Erhöhung zu schicken, wegen ihres hohen Alters und weil sie an Krebs erkrankt ist und dauernd über die hohen Zuzahlungen bei den Medikamenten jammert - sie stirbt.

Die Wohnung wird von den Erben nicht frei gegeben, sie wollen in den Vertrag einsteigen und ein Enkel mit Freundin will einziehen, natürlich zu dem sehr günstigen Preis. Wenn der Enkel bei der Oma gewohnt hätte, dann wäre es für mich schwer möglich gewesen einen neuen Vertrag mit ortsüblicher Miete auszuhandeln gewesen.

 

grüsse

Jürgen

 

P.S. - was mich stört: Du sagst, Du wohnst schon länger bei Deiner Freundin, in einem anderen Post schreibst was von September - dann wieder neulich haben wir gemeldet ......irgentwas passt nicht...

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sorglosleben

Hallo Don

 

Innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren darf sich die Miete nicht um mehr als 20% erhöhen. Davon sind Mieterhöhung wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten ausgenommen.

(Kappungsgrenze, BGB §558 Abs.3)

 

Den nach der Kappungsgrenze zulässigen Erhöhungssatz kann der Vermieter innerhalb dieser Zeit bereits zum Beginn der Frist in vollem Umfang ausschöpfen.

 

Grüße

Andy

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Duder
· bearbeitet von Duder

Thx, sowas aber ich in der Art auch gefunden aber:

 

In diesem Fall würde ich mal die Hausverwaltung oder einen Anwalt kurz anrufen und einfach mal fragen. Sollte eigentlich auch nichts kosten, da die sowas direkt wissen.

 

Ich glaube nicht, dass sowas geht. Steht ja weiter oben auch bei mir:

 

Eine Mieterhöhung ist ausgeschlossen. Sie richtet sich nach der Wohnfläche, nicht nahc den Personen.

 

BGB: Einfach mal die nächsten § durchklicken.

 

http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html

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cashfloh

Grundsätzlich sind Mieterhöhungen zu begründen und dafür gibt das Gesetz einen Rahmen vor.

 

Hier ist allerdings zu unterscheiden, ob ein bestehender Vertrag vorliegt oder eine Neuer geschlossen wird.

 

Wenn kein neuer Vertrag geschlossen werden soll, kann man, ableitend aus den gesetzlichen Regelungen,

die von dir beschriebene Erhöhung als sittenwidrig einstufen und somit als rechtswidrig, ungültig.

 

Bei Abschluß eines neuen Vertrages sieht das natürlich etwas anders aus - und das ist der "Trick" des Vermieters.

 

Die Klausel im Vertrag deiner Freundin regelt lediglich den Fall, wenn sie einen Dritten aufnimmt, d.h. nicht automatisch

als gleichberechtigten Mieter.

 

Bei Aufnahme einer dritten Person, war es in meiner Praxis üblich, einen Zuschlag in Höhe von 5 - 10 pro "Mann" und Monat zu erheben.

Ich würde dir empfehen, keinen neuen Vertrag aufzusetzen, d.h. dich auch nicht mit in den Mietvertrag als Mieter aufnehmen zu lassen.

 

Aus einem Vermieterratgeber:

Hat ein Mieter zunächst allein den Mietvertrag abgeschlossen und entschließt er sich später zu einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft,

hat er grundsätzlich Anspruch darauf, seinen neuen Lebenspartner mit in die Wohnung aufzunehmen. Die Erlaubnis dazu kann nur

bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigert werden.

Denken Sie daran: Der aufgenommene Partner wird nicht automatisch Mitmieter der Wohnung. Sie können seine Aufnahme aber nicht

vom Abschluss eines neuen Mietvertrages abhängig machen. Sie sollten aber in jedem Fall versuchen, Ihre Zustimmung mit der Aufforderung

zum Abschluss eines neuen Mietvertrages (mit erhöhter Miete) zu verbinden.

 

Gesetze: http://dejure.org/cgi-bin/suche?Suchenach=mieterh%F6hung

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DON

 

 

P.S. - was mich stört: Du sagst, Du wohnst schon länger bei Deiner Freundin, in einem anderen Post schreibst was von September - dann wieder neulich haben wir gemeldet ......irgentwas passt nicht...

 

ja, sorry, Zeitangaben sind immer relativ ^^

 

Also sie wohnt da seit, Sept., ich seit Okt., und wir haben mich offiziell Mitte Nov. angemeldet also wohn ich da 1.5 Monate "schwarz". Das hab ich als längeren Zeitraum bezeichnet.

 

 

 

Was ich noch gern wissen würde ist, ob wir überhaupt einen neuen Mietvertrag unterschreiben müssen oder nicht einfach ihr alter Vertrag bestehen kann...?

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cashfloh

ja, sorry, Zeitangaben sind immer relativ ^^

 

Also sie wohnt da seit, Sept., ich seit Okt., und wir haben mich offiziell Mitte Nov. angemeldet also wohn ich da 1.5 Monate "schwarz". Das hab ich als längeren Zeitraum bezeichnet.

 

 

 

Was ich noch gern wissen würde ist, ob wir überhaupt einen neuen Mietvertrag unterschreiben müssen oder nicht einfach ihr alter Vertrag bestehen kann...?

 

 

nein, dass habe ich oben beschrieben ...

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Fünf Foristi, sechs Meinungen. Kein Wunder: dies ist ein Wertpapierforum.

 

Würdet ihr euch Rat einholen über Fragen der Geldanlage bei Jurastudenten und verkrachten Anwälten? Ich auch nicht. Aber vielleicht wissen die ja mehr über Rechtsfragen als BWL-Studenten oder der typische wpf-Poster. Wo man die Möchtegernjuristen findet? Z.B. hier. Es gibt auch ein Unterforum zu Fragen des Mietrechts: hier.

 

PS: wer mal wissen will, wie es um unsere Gesellschaft bestellt ist, sollte sich nicht scheuen, auch mal einen Blick ins Strafrechtsforum zu werfen. Kurzfristig unterhaltsam, mittelfristig braucht man Antidepressiva, langfristig kaum zu ertragen.

 

Nein, ich kenne niemanden der Betreiber. Ich habe mir nur wiederholt kompetenten Rat dort geholt. Und nein, nicht im Strafrechtsforum.

 

PS: Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es in Mietrechtsfragen nicht unwichtig ist, wo verhandelt wird. Hamburg ist zB eher mieterfreundlich. Und dann kommt es u.U. noch auf den Anfangsbuchstaben des Nachnamens an, weil davon die Kammer abhängt ...

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Duder

PS: wer mal wissen will, wie es um unsere Gesellschaft bestellt ist, sollte sich nicht scheuen, auch mal einen Blick ins Strafrechtsforum zu werfen. Kurzfristig unterhaltsam, mittelfristig braucht man Antidepressiva, langfristig kaum zu ertragen.

 

Das macht mich nun aber neugierig. Was ist denn so dein Lieblingsfall dort?

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DON

nein, dass habe ich oben beschrieben ...

 

Hab ich erst später gelesen... Thx, Dein Post war sehr hilfreich. Wir müssen nun den neuen Vertrag gar nicht unterschreiben, der hier vor uns liegt. Nur will meine Freundin es sich verständlicherweise nicht mit ihrem Vermieter verscherzen... Wie kommt man nun am elegantesten aus so einer Situation?? :unsure::(

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€-man
· bearbeitet von �-man

Das macht mich nun aber neugierig. Was ist denn so dein Lieblingsfall dort?

 

Ich nehme an, der gute Aka betreibt dort Studien über Dekadenz. Und das verstünde ich wahrlich gut, denn unsere Gesellschaft ist mittlerweile durch und durch dekadent.

 

In Geschichtsbüchern kann man übrigens die Werde- bzw. Untergänge der dekadenten Kulturen gut nachlesen.

 

Gruß

-man

 

Edit: Don, sorry für die Abschweifung.

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Duder

Hab ich erst später gelesen... Thx, Dein Post war sehr hilfreich. Wir müssen nun den neuen Vertrag gar nicht unterschreiben, der hier vor uns liegt. Nur will meine Freundin es sich verständlicherweise nicht mit ihrem Vermieter verscherzen... Wie kommt man nun am elegantesten aus so einer Situation?? :unsure::(

 

Einladung an den Vermieter zum Abendessen mit zwei flaschen Vodka ;)

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Sven82
Nur will meine Freundin es sich verständlicherweise nicht mit ihrem Vermieter verscherzen...

wieso nicht? Er will es sich aber wohl mit euch, wenn er derart schwachsinnige Forderungen stellt.

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gebe_nix

An Eurer Stelle würde ich keinen neuen Vertrag unterschreiben. Wieso sollte auch die Wohnung teurer werden (und dann noch gleich um 20%), nur weil eine zweite Person dort wohnt.

 

Mein Rat: Freundlich auf dem alten Mietvertrag bestehen und dabei gleich klar machen, dass Ihr Euch nicht über den Tisch ziehen lasst. Solche Mieter werden meist besser behandelt, als die die alles mit sich machen lassen.

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Gerald1502

Hallo Don,

 

habe was interessantes gefunden. Vielleicht hilft Dir Das weiter.Nichteheliche Lebensgemeinschaften

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eurofetischist

Hallo,

 

als Vermieter würde mich bedanken,

wenn ein Miter 3 monate nach Vertragsunterzeichnung mit juristischen Winkelzügen versucht wird,

den Vertrag wunschgemäß hinzubiegen, und ganz klar und Schriftlich getroffene Vereinbarungen zu untergraben.

Da ist eine einvernehmiche Lösung sicher besser.

 

Ansonsten sollte man damit rechnen, das sobald sich eine Möglichkeit bietet, die Retourkutsche kommt.

 

mfg

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