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Lunatic183

Gute Rechtschutzversicherung für mich gesucht / Privat, Beruf, Verkehr, Arbeit etc.

Empfohlene Beiträge

polydeikes
In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass man ggf. gegen seine eigene Versicherungen rechtlich vorgehen muss.

 

Das ist Quatsch. Die Rechtsschutz ist im Rahmen einer entsprechenden Gesellschaft (meist AG) ein eigenständige juristische Person. Im Klagefall agiert bspw. die Pfefferminzia Leben AG gegen die Pfefferminzia Rechtsschutz AG.

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Stoxx
· bearbeitet von Stoxx

Moin stoxx und polydeikes,

Kannst Du einen Versicherer für eine RS-V pauschal empfehlen?
Nein,kann ich leider nicht.Wie auch Torsten schon ganz richtig ausgeführt hat,ist es ein Kriterium für die Auswahl,ob einzelne Bausteine versichert werden sollen oder das "Rundum-sorglos-Paket".Schließe mich da im 2.Fall Torsten in Bezug auf die Auxilia an, und erweitere die Liste auf Degenia und D.A.S..Eine Besonderheit der Auxilia ist sicherlich auch das verbraucherfreundliche Kündigungsrecht des Versicherers.Die Auxilia stellt klar,dass in einem Jahr mindestens für 3 Versicherungsfälle Deckungsschutz anerkannt oder abgelehnt worden sein muss,bevor die Auxilia von ihrem bedingungsgemäßen Kündigungsrecht Gebrauch machen kann.Du könntest also zweimal gegen 15€-Knöllchen vorgehen und immer noch (den hoffentlich nie eintretenden) Streit mit deinem BU-Versicherer (so vorhanden) mit Unterstützung der Auxilia ausfechten.Zugegebenermaßen etwas flapsig formuliert meinerseits und auch ein recht hypothetischer Fall,aber was man hat...

Danke erstmal.

 

Ganz konkret in meinem Fall:

Hatte vergangene Woche ein Treffen mit meinem (neuen) Versicherungsvertreter der ARAG bez. Anpassung meiner UV- und RS-Versicherung.

Fühlte mich nicht gut beraten. Im Antrag waren Fehler, auf die ich den Vertreter erst aufmerksam machen musste. Andernfalls hätte er sie übersehen. Werfe ihm jetzt mal keine 'böse' Absicht vor. Obwohl: Hinweis auf gewünschte Vertragsdauer 1 Jahr statt 3 Jahre. Passte ihm nicht und er riet mir 'aus Kulanzgründen im Schadensfall' auf Vertragsdauer 3 Jahre. Habe mich letztendlich doch für 1 Jahr entschieden (UV und RS) mit der Begründung, dass sich die Verträge eh um jeweils 1 Jahr verlängern, wenn man sie nicht kündigt. Auch bez. der Berufsgruppe (1 oder 2) hat er einen Fehler im Antrag gemacht, da er sich im Vorfeld nicht richtig informiert hatte. Das passte ihm sichtlich nicht (grummel, grummel).

 

Kann verstehen, dass er nicht den großen Batzen an Geld bei einer Vertragsumstellung / -Erweiterung an mir verdient, aber: Ist das mein Problem? Nein, es ist seins.

 

Gut, da es sich lediglich um eine Vertragsumstellung handelte und ich im November 2014 eh die Verträge wieder umstellen oder den Anbieter wechseln muss, wars mir jetzt nicht so wichtig.

 

Komme dann nochmal hier im Forum gezielt auf bestimmte Leute mit meinem Anliegen zu. Alles rund um Versicherungen ist für mich 'anstrengend' und ist lediglich 'ein notwendiges Übel' Das Gecshäft mit der Angst ... nicht meins.

 

Frage: Ist es richtig, dass sich bei einem Anbieterwechsel der neue Anbieter um die Kündigung der noch laufenden Verträge kümmert? Ich Ergo keine Kündigung schreiben muss und dem Ganzen Kram so entkomme?

 

Im Anhang die wichtigsten Daten zu meinen Verträgen:

 

ARAG Unfall-Schutz

Grundsumme - 35.000 €

Progression - 500%

Höchstentschädigung - 175.000 €

Eingeschränkte Invaliditätsleistung - ohne

 

Unfallrente - nicht versichert

 

Todesfall-Summe - 10.000 €

 

Unfall-Krankenhaustagegeld - nicht versichert

Unfall-Tagegeld - nicht versichert

 

Summe Soforthilfe / Übergangsleistung - 5.000 €

Frakturengeld bei Oberschenkelhalsbruch - 1.500 €

Frakturen bei sonstigen Knochenbrüchen - 250 €

Frakturen bei Bänderrissen - 50 €

 

ARAG Soforthilfe weltweit bis - 1000 €

Rehabilitations-Manager bis zu 3 Jahre bis - 20.000 €

Versicherte Kosten bis - 50.000 €

 

Jahresbeitrag UV - 159,79 €

 

ARAG Rechtsschutz

Tarifgruppe - Normaltarif

SB - 150 €

Versicherte Bereiche - RS Privat + Verkehr

 

Versicherungssummen

Je RS-Fall Europa - unbegrenzt

Je RS-Fall weltweit - bis 100.000 €

zusätzlich für Strafkautionen als Darlehen in Europa - bis 200.000 €

zusätzlich für Strafkautionen als Darlehen weltweit - bis 100.000 €

 

Jahresbeitrag RS - 151,18 €

 

Btw:

Da ich weder fest in Lohn und Brot, noch eine Familie zu ernähren habe, geht es in meinem Fall konkret um die Abdeckung eines 'Worst-Case' (bei der UV).

 

Meinungen?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

 

 

Ganz konkret in meinem Fall:

Hatte vergangene Woche ein Treffen mit meinem (neuen) Versicherungsvertreter der ARAG bez. Anpassung meiner UV- und RS-Versicherung.

Fühlte mich nicht gut beraten. Im Antrag waren Fehler, auf die ich den Vertreter erst aufmerksam machen musste. Andernfalls hätte er sie übersehen. Werfe ihm jetzt mal keine Absicht vor. Obwohl: Hinweis auf gewünschte Vertragsdauer 1 Jahr statt 3 Jahre.

 

 

Vor 8 Tagen einen Kunden mit dem gleichen Problem gehabt, da waren es nach einer Anpassung der Selbstbeteiligung im Unterhaltsrechtsschutz plötzlich 4 Jahre Vertragslaufzeit.

 

Ist einfach gewollt "ARAG Heim und Recht" einzudecken (mit der angeblich so tollen Ersparnis ... das ich nicht lache ...) und das ganze gleich in allen Bereichen für 3 Jahre zu fixieren ... Vertriebsvorgabe.

 

 

Ist es richtig, dass bei einem Anbieterwechsel, sich der neue Anbieter um die Kündigung der noch laufenden Verträge kümmert?

 

Nö. Der Anbieter, sprich die Gesellschaft hat damit nichts zu tun. Der Vermittler (egal ob Makler oder Ausschließlichkeit) erstellt aber auf Wunsch ein Kündigungsschreiben.

 

Das entbindet dich aber nicht von der Pflicht Fristen selbst zu prüfen. Genannter Fall von vor 8 Tagen ging wie folgt weiter:

 

Durch die ARAG wurden bestehende Privathafptlifcht, Unfall, Hausrat und Wohngebäudeversicherung gekündigt. Mit dem Hinweis des ARAG Vermittlers, dass dies fristgerecht erfolge. Der Mann hat sich aber um 4 Tage, 7 Tage und einen Monat bei 3 der 4 gekündigten Policen vertan. Das ist dem Kerl nicht mal aufgefallen, als er die Korrespondez ( Kündigungsbestätigung fürs Folgejahr) an den Versicherungsnehmer weitergeleitet hat.

 

Somit hätte sich für die Dauer eines Jahres ein doppelter Versicherungsschutz bei Haftpflicht, Hausrat, Unfall und Wohngebäudeversicherung (natürlich auch doppelte Kosten) ergeben. Das wiederum ist eine fatale Sache, wenn eine solche Doppelversicherung dem bisherigen Versicherer nicht angezeigt wird.

 

---

 

Lange Rede, kurzer Sinn. Natürlich ist es eine Serviceleistung des Vermittlers, ein entsprechendes Kündigungsschreiben auszudrucken und abzusenden ... das kann man von jedem Vermittler erwarten.

 

ABER

 

Kümmern im Sinne von Prüfen, Denken und dafür Haften ist eine ganz andere Geschichte. Einem Makler könnte ein solches Manöver ggf. komplett den Hals brechen, wenn er das so fahrlässig laufen lässt und es zu einem entsprechenden Schadensfall kommen lässt. Dem Ausschließlichkeitsvertreter ist das ... wie sagt man so schön ... "Latte" ...

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Stoxx

Nö. Der Anbieter, sprich die Gesellschaft hat damit nichts zu tun. Der Vermittler (egal ob Makler oder Ausschließlichkeit) erstellt aber auf Wunsch ein Kündigungsschreiben.

 

Lange Rede, kurzer Sinn. Natürlich ist es eine Serviceleistung des Vermittlers, ein entsprechendes Kündigungsschreiben auszudrucken und abzusenden ... das kann man von jedem Vermittler erwarten.

Gut, dann bin ich diesbezgl. schon mal 'schlauer'. Danke.

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Matthew Pryor

Hallo stoxx,

ich möchte dir gerne noch einige Anregungen bezüglich deiner Unfallversicherung auf den Weg geben.Das ist aber nur sinnvoll bzw. kein Schuss ins Blaue,wenn du noch ergänzen würdest,in welche Berufsgruppe du eingestuft wirst und welche der 3 Tariflinien (Basis,Komfort oder Premium) abgeschlossen wurde.Könntest du diese Infos noch ergänzen?

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Stoxx

Hallo stoxx,

ich möchte dir gerne noch einige Anregungen bezüglich deiner Unfallversicherung auf den Weg geben.Das ist aber nur sinnvoll bzw. kein Schuss ins Blaue,wenn du noch ergänzen würdest,in welche Berufsgruppe du eingestuft wirst und welche der 3 Tariflinien (Basis,Komfort oder Premium) abgeschlossen wurde.Könntest du diese Infos noch ergänzen?

Merci!

Alles weitere gerade per PM geschickt.

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Holgerli

Recht interessant finde ich den www.rsv-blog.de

Ist (meist) von Anwälten geschrieben. Gibt einen guten Einblick in das Verhältsnis RSV <-> Anwalt.

 

Die ARAG hat dort ( http://www.rsv-blog.de/category/arag ) die meisten Einträge. Ich fand die Lektüre recht spannend.

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Stoxx

Hätte nicht erwartet, das ARAG, D.A.S. und Advocard als DIE Rechtsschutzversicherer schlechthin so 'zerrissen' werden.

Tja, da bleiben nicht viele Versicherer übrig. Sind dann ja eher die 'Kleinen' und 'Unauffälligen' die (ohne viel Werbung und Tamtam) in Frage kommen. Einer davon u. a. die HUK-Coburg.

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BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

 

beim Durchlesen der Allgemeinen Bedingungen Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) (www.gdv.de/downloads/versicherungsbedingungen/rechtsschutzversicherung) hat mich der Absatz

 

3. Was ist nicht versichert?

3.1.2 Eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen haben, löst den Versicherungsfall aus.

 

verwirrt.

 

Bedeutet das, dass alles, was vor dem Abschluss einer RS in meinem Leben lief (Verträge, usw.), im Streitfall nicht von der RS abgedeckt ist - auch wenn der Streit erst nach der Wartezeit eintritt?

 

Gruß,

Barbarossa II

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polydeikes

 

3. Was ist nicht versichert?

3.1.2 Eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen haben, löst den Versicherungsfall aus.

 

verwirrt.

 

Bedeutet das, dass alles, was vor dem Abschluss einer RS in meinem Leben lief (Verträge, usw.), im Streitfall nicht von der RS abgedeckt ist - auch wenn der Streit erst nach der Wartezeit eintritt?

 

Gruß,

Barbarossa II

 

Im Grunde ja, zumindest in der Kausalereignistheorie. Einer guten Rechtsschutz liegt aber die Folgeereignistheorie im Schadensersatz RS zu Grunde.

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Matthew Pryor

Siehe Torsten.Ich würde mich nicht zu sehr in die Musterbedingungen des GDV verbeißen.Maßgeblich sind immer die jeweiligen Bedingungen des Versicherers und die dort formulierten Ausschlüsse bzw. die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch.Das liest sich dann zumeist deutlich anders,weil dieser Ausschluss bei guten Versicherern fehlt bzw. die Folgeereignistheorie für den Schadenersatz-RS angeführt wird.

Anspruch auf Leistung entsteht somit von dem Ereignis an,dass letzten Endes den Versicherungsfall auslöst.

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BarbarossaII

Danke @polydeikes und Matthew Pryor.

 

Klar, es zählt nur die tatsächliche Police. Hatte mich für eine RS bei Auxilia interessiert.

 

1.) Verwendet die Auxilia die Kausalereignistheorie oder die Folgeereignistheorie?

Ich frage, da Policen i.d.R. keine für den Verbraucher günstigeren Bedingungen aufweisen, als die Werbung im Internet/Hochglanzbroschüren.

* Unter www.ks-auxilia.de/ks-gruppe/Vermittler-Portal/Haftung.htm steht, dass die Auxilia die Folgeereignistheorie NUR für die Schadenersatz-Rechtsschutz anwendet.

* Die gleich darunter stehende 5 Jahres Regel (Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit nach 5 Jahren) scheint erst nach 5 Jahren die Folgeereignistheorie zur Anwendung zu bringen.

 

 

2.) Ist meine Bedarfsanalyse im Bereich RS richtig?

 

Vorhanden im Bereich RS:

* RS für Beruf (Gewerkschaftsmitglied IGM);

* Verkehrs-RS (bin beruflich viel mit dem Auto unterwegs; Verkehrs-RS gemäß §21 ohne Absatz 3 und 11 ARB; ARB 2000, Fassung 10/2006; Deckungssumme 350 TE, zzgl. darlehensweise Strafkaution 100 TE; Prämie: 78,21 Euro Jährlich)

 

noch abzusichernde Risiken im Bereich RS:

* allgemeine Lebens-Risiken

* Probleme mit der BU im Leistungsfall (bin gesund, es zeichnen sich keine Einschränkungen bei meiner Arbeit ab und ich hoffe die BU-Versicherung nie zu brauchen; Abschluss vor mehr als 10 Jahren; Gesundheitsfragen damals wahrheitsgemäß beantwortet),

* Häuser, die mir gehören (Miete fließt meinem Vater per Niesbrauch zu)

* mehrere Wiesengrundstücke (z.T. mit Bürgersteig/Räumpflicht)

 

 

Gruß,

Barbarossa II

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

1) Folgeereignistheorie, diese gilt aber wie schon eingangs gesagt immer nur für den Schadensersatz RS. Darüber hinaus gehende Regelungen / Einschränkungen können in den Tarifbedingungen jedoch getroffen werden ... unabhängig von den ARB des GDV ...

 

2) Die Verkehrsrechtsschutz und die Rechtsschutz fürs Arbeitsrecht halt ich persönlich für sinnvolle Rechtsschutzvarianten. Beim Rest hab ich da so meine eigene, sehr individuelle Meinung. Der Sachprofi ist aber klipp und klar Alex (Matthew Pryor), er wird da sicher noch ein paar Zeilen zu schreiben.

 

Bei der Problematik mit den Immobilien sind ggf. weitere Details notwendig, um etwas dazu sagen zu können. Aber wie gesagt, da ist Alex der wesentlich Kompetentere von uns beiden.

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Maing

Hallo, ist es eigentlich normal,wenn eine Rechtsschutzversicherung die 2. Instanz ablehnt? Ich bin bei Universa und hatte jetzt einen Streit. Dabei ging es darum, dass bei mir zwar Pilze nachgewiesen wurden aber es ist ein Streitfall ob ich die Dinger von den Kellerräumen, wo das Archiv war, habe. Die erste Instanz hat sich dahingehend geäußert, dass ich zwar durch die Schmarotzer krank bin aber sie hat sich nicht geäußert zur Arbeitsstelle. ich wollte weiter für mein recht kämpfen-die Versicherung lässt mich im regen stehen.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Universa?Rechtsschutz?Wie lange läuft der Vertrag denn schon?

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muesli

Hallo zusammen,

 

da hier ja einige - wie ich - die Auxilia haben: Seit 2016 gibt es ein neues Regelwerk, z.B. ist Beratung aufgrund des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung im Internet inbegriffen, dafür ist bei der JURPRIVAT mit fallender SB die Rückstufung etwas unfreundlicher geregelt. Ich überlege, in den neuen Tarif zu wechseln, bin aber nicht so der Versicherungs-Experte, deshalb meine Frage, ob schon jemand die Konditionen genauer verglichen hat.

 

Viele Grüße,

 

Müsli

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Matthew Pryor

Hallo zusammen,

 

da hier ja einige - wie ich - die Auxilia haben: Seit 2016 gibt es ein neues Regelwerk, z.B. ist Beratung aufgrund des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung im Internet inbegriffen, dafür ist bei der JURPRIVAT mit fallender SB die Rückstufung etwas unfreundlicher geregelt. Ich überlege, in den neuen Tarif zu wechseln, bin aber nicht so der Versicherungs-Experte, deshalb meine Frage, ob schon jemand die Konditionen genauer verglichen hat.

Viele Grüße,

 

Müsli

Ja.In Unkenntnis des Tarifes und der gewählten Bausteine ist eine Antwort aber kaum zielführend.

 

 

 

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muesli

Ja.In Unkenntnis des Tarifes und der gewählten Bausteine ist eine Antwort aber kaum zielführend.

 

Danke für Deine Antwort!

Wollte es absichtlich allgemein lassen, aber gerne auch mein Fall konkret: Ich hab vor ziemlich genau einem Jahr die JURPRIVAT (quasi das Komplettpaket, Bausteine ausschließen kann man ja da nicht) in der Variante mit fallender SB abgeschlossen. Was mir selbst noch negativ aufgefallen ist: Im alten Regelwerk fiel bei einer abschließenden Erstberatung generell keine SB an, jetzt nur noch bei einem von der Auxilia vermittelten Anwalt. Da wäre natürlich interessant, wie dicht das Netz der mit denen zusammenarbeitenden Anwälte ist...

Würde mich freuen, Deine Meinung und die von Dir herausgearbeiteten Unterschiede zu erfahren :thumbsup:

 

Viele Grüße, Müsli

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muesli

Mittlerweile glaube ich, dass man froh sein kann, wenn man noch in dem 2012er Tarif ist, aber würde mich immer noch sehr über andere Meinungen freuen! :-

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