violina109 Dezember 9, 2009 Hallo zusammen, habe eine Frage bezüglich der Übertragung von Aktien auf eine Beteilgungsgesellschaft. Nehmen wir an Person A besitzt Aktien mit derzeitigem Wert von einer Million. Bisher hat sich Person A die Dividenden jährlich auszahlen lassen und sich damit ein schönes Leben gemacht. Nun möchte Person A aber seine Dividenden reinvestieren. Steuerlich ist hierzu die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft der beste Weg hat Person A gehört. Stimmt dies? Falls Person A eine Beteiligungsgesellschaft gründet, wie überträgt Person A seine Aktien auf die Beteiligungsgesellschaft? Fallen hierbei Steuern an? Danke LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OVERMIND Dezember 10, 2009 ob eine Beteiligungsgesellschaft für deine Belangen sinnvoll ist würde ich nicht unbedingt sagen. Aber dein Kapital dort einzubringen ist das geringste Problem. Du benutzt einfach deine Aktien als Gründungskapital, es ist dir freigestellt ob du die Gesellschaft mit Kapital oder einer Sacheinlage gründest. Bei Aktien ist die Wertbemessung auch nicht sonderlich schwer daher recht unkompliziert. Natürlich muss das Gründungskapital in jedem Fall der Mindesteinlage der jeweiligen Gesellschaft genügen. Aber wie ich verstanden habe ist dass nicht dein Problem. Also sei dir sicher dein Geld da rein zubekommen ist das geringste Problem. Ich würde mir eher noch mal darüber Gedanken machen in wie weit es Sinn macht. Du kannst sicherlich auch nicht "steuerfrei" reinvestieren, außerdem hast du kostenpflichtigen Verwaltungsaufwand. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
violina109 Dezember 10, 2009 Hi Overmind, vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider habe ich es bis zur Million noch nicht geschafft. Es handelt sich hierbei um einen fiktiven Fall . Okay, das mit den Aktien als Gründungskapital klingt schon einmal sehr gut. Nun ist mir aufgefallen, dass die erfolgreichsten Unternehmer (oder ehemals erfogreichsten) oftmals ihre Aktienanteile über Beteiligungsgesellschaften halten. Z.b. Susanne Klatten, Madeleine Schickedanz, die Brüder Strüngmann. Wieso halten sie die Aktien an den Unternehmen nicht privat? Würde sich doch viel mehr lohnen wenn das Geld in die private Kasse fließt anstatt es in einer Firma zu parken? Liebe Grüße. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 10, 2009 Da gibt es so viele Tricks, die meistens steuerliche Relevanz haben, dass ein normal Vermögender da kaum durchblickt. Ich habe mal mitgekriegt, wie man eine Immobilie kauft: Man gründet mit sich selbst und der eigenen Vermögensverwaltungsgesellschaft eine GbR, die kauft. Dann kann man später die GbR-Anteile verkaufen, nicht die Immobilie. Und so entfällt die Grunderwerbssteuer ..... ganz legal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Dezember 10, 2009 Violina, mein Eindruck ist, dass die Fälle Klatten Schickedanz e.a. doch etwas anders gelagert sind als deiner. Was willst du denn erreichen? Wenn du uns noch ein paar nähere Einzelheiten verrätst, könnte es sein, dass es hier Ideen dazu gibt. Oder wenigstens anhaltspunkte, wo und wie man weiterdenken könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Dezember 10, 2009 Vieles von dem was du suchst -gerade wenn du nur Informationen willst und es ein fiktiver Fall ist- solltest du bei Google mit dem Begriff "Spardosen GmbH" finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
violina109 Dezember 10, 2009 Vielen Dank für die Antworten. Erreichen möchte ich nichts besonderes. Mir ist einfach nur aufgefallen, das halt doch viele Leute eine Gesellschaft zwischen ihre Beteiligungen schalten. Wollte nur wissen wieso das so ist und was es für Vor- oder auch Nachteile hat. Das mit Spardosen GmbH hat mir schon weiter geholfen, Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
helios Dezember 11, 2009 · bearbeitet Dezember 11, 2009 von helios Hallo violina109, ich wurde gestern darauf hingewiesen, dass die gmbh's ihre Bilanz im netz veröffentlichen müssen - seitdem brummt mir vor lauter Zahlen die Birne - Firmen die ich als gut/sehr gut vom Gefühl eingestuft hätte haben Verbindlichkeiten die mich nicht ruhig schlafen lassen würden, wenn das meine Firmen wären. Deine *Schickedanz* hab ich auch gefunden Verlust von 360Mio => no thanks https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=998201c21e53883735a9ebbac0523b9e&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=9638d20661e46556&fts_search_list.destHistoryId=1 Über Klatten / Quant hatte ich mal einen TV-Bericht gesehen - für den goldenen Löffel kann sie nix - der *Alte* hat die Firma auf Ihren Namen gegründet und quasi so nebenbei hobbymäßig gemanaged .... https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=998201c21e53883735a9ebbac0523b9e&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=e01c578c73b23437&fts_search_list.destHistoryId=4 auch hier mehr ernüchternde Zahlen Bilanzverlust 1,16 Mrd. Verbindlichkeiten 150 Mio Ich würd mir ins Hemd machen bei den Zahlen..... grüsse Jürgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Dezember 11, 2009 Die Veröffentlichungspflicht lässt sich wenn gewünscht aber auch ganz einfach kassieren, indem man eine GmbH & Co.KG gründet oder eine AG & Co.KG - wie auch bei der GmbH allein haftet nur das jeweils eingebrachte Kapital, es gelten die Gesetze für Kapitalgesellschaften, aber die Veröffentlichungspflichten der Kommanditgesellschaft - berichten muss man also nur ans Finanzamt, veröffentlichen garnichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Dezember 11, 2009 · bearbeitet Dezember 11, 2009 von vanity ... auch hier mehr ernüchternde Zahlen Bilanzverlust 1,16 Mrd. Verbindlichkeiten 150 Mio Ich würd mir ins Hemd machen bei den Zahlen..... ... wenn das deine GmbH wäre, könntest du auch die Bilanz richtig lesen - und die ist ja nun wirklich übersichtlich (1,16 Mrd ist das Eigenkapital, ein Bilanzverlust von 30.000 beunruhigt da nicht weiter. Auch eine FK-Quote von 11% sollte einem nicht den Schlaf rauben, zumal wenn die Verbindlichkeiten gegenüber den Eigentümern bestehen. Immerhin wissen wir schon, was der Steuerberater abgreift: 7000) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Dezember 11, 2009 · bearbeitet Dezember 11, 2009 von BondWurzel ... wenn das deine GmbH wäre, könntest du auch die Bilanz richtig lesen - und die ist ja nun wirklich übersichtlich (1,16 Mrd ist das Eigenkapital, ein Bilanzverlust von 30.000 beunruhigt da nicht weiter. Auch eine FK-Quote von 11% sollte einem nicht den Schlaf rauben, zumal wenn die Verbindlichkeiten gegenüber den Eigentümern bestehen. Immerhin wissen wir schon, was der Steuerberater abgreift: 7000) ja , so ist das, wenn man in der Spalte verrutscht... .. Die BeteilgungsGmbH hält über die Finanzanlagen die Firmen mit dem operativen Geschäft, Kern der GmbH ist also die Werthaltigkeit dieser Anlagen. Bei der Bet.-GmbH fließen nur die Gewinnausschüttungen bzw. Verluste aus diesen Anlagen ein. Die höchste Aussagekraft hat die kons. Konzernbilanz, da Innenumsätze etc. konsolodiert sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
helios Dezember 11, 2009 · bearbeitet Dezember 11, 2009 von helios ... wenn das deine GmbH wäre, könntest du auch die Bilanz richtig lesen - und die ist ja nun wirklich übersichtlich (1,16 Mrd ist das Eigenkapital, ein Bilanzverlust von 30.000 beunruhigt da nicht weiter. Auch eine FK-Quote von 11% sollte einem nicht den Schlaf rauben, zumal wenn die Verbindlichkeiten gegenüber den Eigentümern bestehen. Immerhin wissen wir schon, was der Steuerberater abgreift: 7000) ähem???? hier mal die kopierten Zeilen =========================== III. Bilanzverlust .......................-30.457,80............................... -13.471,29 .......................................1.162.954.559, 62........................68.954.595, 98 ============================ *Quelle ist Bilanz ein Posting von mir weiter oben, letzter Link* Erläuterung: Aus dem "-" wird bei dem Wort Bilanzverlust ein Gewinn und aus dem Plus einer Zeile darunter mit keiner Erklärung davor wird ein Verlust => und Du machst daraus *Eigenkapital*???? - ich fass es nicht..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Dezember 11, 2009 · bearbeitet Dezember 11, 2009 von BondWurzel so..nochmal...2009 fand wohl eine Kapitalerhöhung statt. Alle Positionen ohne Minuszeichen sind buchhalterisch immer Pluspositionen...einfach addieren A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 600.000.000,00 50.000,00 II. Kapitalrücklage 562.985.017,42 168.918.067,27 III. Bilanzverlust -30.457,80 -13.471,29 1.162.954.559, 62 168.954.595, 98 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
helios Dezember 11, 2009 aha - das soll die Summe sein .....tshtshh hab mir gestern jede Menge Bilanzen von Heizungs- und Sanitär GmbH's in unserer Region belinst - da schauts sehr mau aus in der Branche - größtenteil kann man keinen Gewinn finden - und die Verbindlichkeiten steigen.... @Anleger Klein, die Veröffentlichungspflichten würden die geschätzten sehr konservativen Firmeninhaber gerne umgehen - meistens ist der operativen GmbH &CoKg noch eine *Verwaltungs-GmbH* hinterher geschaltet - beide konnte ich im e-anzeiger finden -staun- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nord_sued Dezember 11, 2009 · bearbeitet Dezember 11, 2009 von nord_sued Anleger Klein Geschrieben Heute, 16:55 Die Veröffentlichungspflicht lässt sich wenn gewünscht aber auch ganz einfach kassieren, indem man eine GmbH & Co.KG gründet oder eine AG & Co.KG - wie auch bei der GmbH allein haftet nur das jeweils eingebrachte Kapital, es gelten die Gesetze für Kapitalgesellschaften, aber die Veröffentlichungspflichten der Kommanditgesellschaft - berichten muss man also nur ans Finanzamt, veröffentlichen garnichts. Die mir bekannten GmbH &Co.KGs publizieren auch. Wenn Sie das nicht müssten würde mich das sehr überraschen. Die Rechtsformen an der Grenze zw. Personen- und Kapitalgesellschaft werden doch in dem einen Rechtskreis so und in einem anderen anders behandelt. Wenn GmbHs & Co.KGs wirklich nicht publizieren müssten, wäre ich an einer Quelle für diese Info sehr interessiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
violina109 Dezember 11, 2009 Hallo Helios, die Seite ist ja klasse. Wusste gar nicht das es sowas gibt. Danke für den Link!! Hehe direkt bisschen rumstöbern Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
helios Dezember 11, 2009 ........... Immerhin wissen wir schon, was der Steuerberater abgreift: 7000) sooo - den Trick musst mir erklären - wie bist auf die 7000 gekommen??? aus den *Rückstellungen* kann man das doch so nicht erkennen?? - das wär die einzige Zahl die passen würde. Mir hat jemand gestern auch diese Größenordnung der Kosten für die Erstellung Bilanz und Veröffentlichung erzählt - aber ganz andere Baustelle - oder gehörst Du zu *Horch und Lausch*??? sag an Bube: wo hast Dein Lauschgerät in unseren Räumen versteckt??? @violina109, die Heizungsklitschen waren alle Einzelunternehmer privater natur - fast alle haben aus Haftungsgründen in GmbH's umfirmiert - es gibt zu viele negative Beispiele, bei denen einem Handwerksmeister ohne gmbh alles genommen wurde - das schockiert doch sehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Dezember 11, 2009 Die Quelle ist mein BWL-Dozent, der das mal am Rande erwähnt hat. Allerdings habe ich mal etwas gegoogelt und z.B. hier einen Vortrag eines Steuerberaters ausgegraben, der das auf Seite vier bestätigt, es kommt allerdings auf die Struktur der haftenden Personen an, eine natürliche Person muss anscheinend dabei sein. Ob das jetzt so stimmt kann ich nicht prüfen, ich bin kein Jurist, allerdings findet sich z.B. auch hier der Sachverhalt bestätigt - ohne natürliche Person besteht Veröffentlichungspflicht, mit anscheinend nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nord_sued Dezember 11, 2009 Die Quelle ist mein BWL-Dozent, der das mal am Rande erwähnt hat. Allerdings habe ich mal etwas gegoogelt und z.B. hier einen Vortrag eines Steuerberaters ausgegraben, der das auf Seite vier bestätigt, es kommt allerdings auf die Struktur der haftenden Personen an, eine natürliche Person muss anscheinend dabei sein. Ob das jetzt so stimmt kann ich nicht prüfen, ich bin kein Jurist, allerdings findet sich z.B. auch hier der Sachverhalt bestätigt - ohne natürliche Person besteht Veröffentlichungspflicht, mit anscheinend nicht. Vielen Dank für die Antwort. Hab auch gerade mal das HGB rausgekramt, da steht es auch irgendwie so - soweit ich das verstehe. Da bei der GmbH & Co.KG der haftende Gesellschafter typischerweise die GmbH ist, stimmt es mit meiner Praxiserfahrung überein. Jetzt gibt es noch einen Fall, den ich im Register gefunden habe - den ich noch nicht verstehe... *sorry für offtopic - hat mich nur sehr interessiert* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghost Dezember 13, 2009 Ob eine Beteiligungs-GmbH Sinn macht hängt auch sehr vom Einzelfall ab. Das kann dir ein Steuerberater - abhängig von der Situation - am besten erläutern. Unter Umständen kann es steuerlich sinnvoll sein die Dividenden innerhalb einer GmbH zu kapseln. Mit der neuen Abgeltungssteuer dürfte die Attraktivität dieser Lösung jedoch gesunken sein. folgendes Vorgehen A gründet eine B-GmbH und wird Geschäftsführer Entweder bringt A die Aktien teilweise als EK(Stammkapital) ein und/oder die B-GmbH erwirbt die Aktien von A (ob das alles so geht weiß ich nicht) Eine GmbH & Co. KG ist eine besondere Unternehmsform, die so eigentlich nicht existiert. Es handelt sich um eine KG (Kommaditgesellschaft) d.h. Personengesellschaft mit Kommadisten (beschränkte Haftung) und einer GmbH als Komplementär (volle Haftung). Da eine GmbH jedoch auch eine bescränkte Haftung aufweist, ist das Haftungsrisiko ausgeschlossen. Personengesellschaft haben i.d.R. geringe Publizitätsvorschriften weshalb diese Sonderform (GmbH & Co KG) häufig zur Anwendung kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Dezember 13, 2009 die 95 % Steuerfreistellung von Beteiligungserträgen im körperschaftsteuerlichen Betriebsvermögen gilt neuerdings aber nicht mehr für Spardosen-GmbHs, § 8b Abs. 7 KStG i.V.m. § 1 Abs. 3 KWG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag