oliver9285 Dezember 9, 2009 · bearbeitet Dezember 9, 2009 von oliver9285 Hallo liebe Forenmitglieder, mal wieder wende ich mich mit einer Bitte an euch. Ich habe leider das Thema Anwartschaftsversicherung noch nicht komplett verstanden. Ich hoffe wir können das zusammen erörtern und klären. Zur Ausgangslage: Meine Ehefrau und Ich haben beide eine Anwartschaftsversicherung weil wir für die Landesverteidigung arbeiten ^^ Meine Frau ist 30 und scheidet ende 2015 aus dem aktiven Dienst aus. Ich bin 24 und scheide ende 2016 aus. Sie hat bei der DKV eine große Anwartschaft. Ich habe bei der Central eine kleine Anwartschaft. Also haben wir beide bei den privaten Krankenkassen die Anwartschaft. Als wir das damals abgeschlossen haben, gab es noch das Gesetz, dass man diese Anwartschaft braucht, damit man wieder krankenversichert ist, wenn man z.B. direkt einen zivilen Arbeitgeber findet. Hat man die Anwartschaft nicht, kommt man nicht ohne weiteres in eine Krankenkasse rein. Anders ist das wohl, wenn man Arbeitssuchend wird, dann kommt man direkt in die gesetzliche rein. Existiert dieses Gesetz überhaupt noch? Hab zwischendurch mal gehört, dass die Anwartschaftsvers. überflüssig geworden sind, weil man auf jeden Fall wieder in die gesetzl. reinkommt. Muss ich in die Krankenkasse wechseln, bei der ich die Anwartschaft habe oder kann ich dann trotzdem noch frei wählen? Stimmt es, dass wenn man normal krankenversichert ist, aus einer gesetzl. in eine private wechseln kann, aber anders herum geht das nicht? Würde quasi bedeuten, wenn ich bei der Central bleibe, bin ich an die privaten gebunden. Wie ihr seht mangelt es mir da leider schon am grundlegenden Wissen über Krankenversicherungen, da ich damals direkt nach dem Abitur zur Bundeswehr bin. Deshalb bin ich auch über sämtliche Grundinformationen sehr erfreut, damit ich dieses Thema auch endlich mal verstehe. Wie hoch ist denn eigentlich der Unterschied bei den Beiträgen zwischen gesetzl. und privater Krankenkasse? Bei meiner Frau steht in den Unterlagen, dass sie dann ab 1.1.2016 monatl. knapp 150 € für die Private zahlen soll... Ich kann das überhaupt nicht beurteilen...Wir haben ja bisher die freie Heilfürsorge... Mir werden bestimmt noch mehr Fragen nach und nach einfallen.... vielen dank im voraus. Lg Oliver Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lars-09 Dezember 9, 2009 Hallo liebe Forenmitglieder, mal wieder wende ich mich mit einer Bitte an euch. Ich habe leider das Thema Anwartschaftsversicherung noch nicht komplett verstanden. Ich hoffe wir können das zusammen erörtern und klären. Zur Ausgangslage: Meine Ehefrau und Ich haben beide eine Anwartschaftsversicherung weil wir für die Landesverteidigung arbeiten ^^ Meine Frau ist 30 und scheidet ende 2015 aus dem aktiven Dienst aus. Ich bin 24 und scheide ende 2016 aus. Sie hat bei der PKV eine große Anwartschaft. Ich habe bei der Central eine kleine Anwartschaft. Also haben wir beide bei den privaten Krankenkassen die Anwartschaft. Als wir das damals abgeschlossen haben, gab es noch das Gesetz, dass man diese Anwartschaft braucht, damit man wieder krankenversichert ist, wenn man z.B. direkt einen zivilen Arbeitgeber findet. Hat man die Anwartschaft nicht, kommt man nicht ohne weiteres in eine Krankenkasse rein. Anders ist das wohl, wenn man Arbeitssuchend wird, dann kommt man direkt in die gesetzliche rein. Existiert dieses Gesetz überhaupt noch? Hab zwischendurch mal gehört, dass die Anwartschaftsvers. überflüssig geworden sind, weil man auf jeden Fall wieder in die gesetzl. reinkommt. Muss ich in die Krankenkasse wechseln, bei der ich die Anwartschaft habe oder kann ich dann trotzdem noch frei wählen? Stimmt es, dass wenn man normal krankenversichert ist, aus einer gesetzl. in eine private wechseln kann, aber anders herum geht das nicht? Würde quasi bedeuten, wenn ich bei der Central bleibe, bin ich an die privaten gebunden. Wie ihr seht mangelt es mir da leider schon am grundlegenden Wissen über Krankenversicherungen, da ich damals direkt nach dem Abitur zur Bundeswehr bin. Deshalb bin ich auch über sämtliche Grundinformationen sehr erfreut, damit ich dieses Thema auch endlich mal verstehe. Wie hoch ist denn eigentlich der Unterschied bei den Beiträgen zwischen gesetzl. und privater Krankenkasse? Bei meiner Frau steht in den Unterlagen, dass sie dann ab 1.1.2016 monatl. knapp 150 für die Private zahlen soll... Ich kann das überhaupt nicht beurteilen...Wir haben ja bisher die freie Heilfürsorge... Mir werden bestimmt noch mehr Fragen nach und nach einfallen.... vielen dank im voraus. Lg Oliver Hallo ich selbst hatte auch eine private Anwartschaftsversicherung, allerdings wurde mir bei der AOK dieses Jahr gesagt das es ein Gesetz gibt, dass die Krankenkasse die dich zuletzt (Schulzeit) versichert hat, wieder aufnehmen muss. Nun kann ich allerdings nicht genau sagen ob das in jedem Fall zutrifft. Deshalb würde ich dir raten einfach mal bei deiner ehemaligen KV anzufragen. Was du in jedem Fall benötigst ist eine Krankenversicherung für die Zeit in der du Übergangsgebührnisse empfängst. Da du in der Zeit, ich glaub zu 70% über den Bund versichert bist und 30% selbst versichern mußt. Ich denke mal so kommen auch die 150 bei deiner Frau zustande. MfG Lars Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Dezember 10, 2009 Also, wenn du als "normaler" Arbeitgeber arbeitest kommst du jederzeit in die gesetzliche Versicherung, ja du musst sogar. Wenn ihr wisst, dass das passieren wird (und ihr nicht sehr viel verdienen werdet) gibt es keinen Grund für eine Anwartschaft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag