bernstedter Dezember 8, 2009 hi, jeder von euch kennt doch bestimmt dieses prämiensparen von der sparkasse. man zahlt monatlich ein betrag ein und jährlich steigen zu diesen beträgen die zinsen. auf das angelegte vermögen kommt der grundzinssatz. so jetzt wollte ich das nach 15 jahren auflösen, weil das meine eltern damals für mich angelegt haben. aber letztendlich is das ja auch nur quatsch dieses anbgebot. nun hab ich mal gelesen auf einer verbraucherschutzseite, dass wenn der leitzinssatz gestiegen ist und die bank das aber nicht weitergegeben hat an mein grundzinssatz, dann kann ich mir wohl die zu wenig bezahlten zinsen anfordern. ich weiß halt nicht mehr die seite im inet. da wurde auch tabellarisch die zinssätze aufgeführt das man das mit sein sparbuch abgleichen kann. vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen??? DANKE IM VORAUS Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mipla Dezember 8, 2009 Hallo, ich glaube da hast du keine Chance, heutzutage ist es verpflichtend bei Konten die einer variablen verzinsung den an einen Standard anzukoppeln. Die ist aber erst die Regelung seit vllt. 2 Jahren. Früher ging es so dass es reichte wenn der Zinssatz als variabel galt. In diesem Kontext wird in deinem vertrag, wahrscheinlich auch ein passus drinstehen" Der Zinssatz ist variabel und kann jederzeit angepasst werden, der aktuelle Zinssatz kann im Preis und leistungsverzeichnis nachgeschaut werden. P.S Wenn man an das Geld nicht rangeht und weiter spart wird der Effektivzinssatz nicht gerade schlecht sein:-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bernstedter Dezember 9, 2009 ne das bin ich schon durchgegangen, da ist nichts effektiv , will in fonds umsteigen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Traumfrau? Dezember 10, 2009 Hallo, Informationen und eine Nachberechnung deines Vertrages (50,00 Euro) kannst du dir über die Verbraucherzentrale NRW holen. Dazu gibt es auch viele Infos über google. Siehe auch hier: www.wunsiedeler-kreis.de Gästebuch Marktredwitz Eintrag Nr.5137. Wo wohnst du? Bevor du kündigst, nachfragen, nachschauen, informieren. Bei 15 Jahren Vertragslaufzeit kann sich die Mühe lohnen. Schöne Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bernstedter Dezember 21, 2009 · bearbeitet Dezember 21, 2009 von bernstedter hey, hab hier mal was gefunden http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-Bundesgerichtshof-zu-langfristigen-Sparplaenen/1160824/1160824/ das gesetz steht wohl seit 2004, vllt rufe ich da mal an, ich konnte nämlich nicht rauslesen ob ich nun den anspruch seit 2004 geltend machen kann oder vllt auch schon für die jahre zuvor. vllt. kennt sich ja wer noch besser aus?! ah jetzt hab ichs wieder gefunden hier ist der artikel: http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1101083-1-10/bonussparer-koennten-hunderte-bis-tausende-euros-nachfordern und hier gibts das ganze nochmal, wo man sich die zinstabelle runterladen kann, oder für 50€ die berechnung der verbraucherzentrale überlässt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Traumfrau? Dezember 24, 2009 hey, hab hier mal was gefunden http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-Bundesgerichtshof-zu-langfristigen-Sparplaenen/1160824/1160824/ das gesetz steht wohl seit 2004, vllt rufe ich da mal an, ich konnte nämlich nicht rauslesen ob ich nun den anspruch seit 2004 geltend machen kann oder vllt auch schon für die jahre zuvor. vllt. kennt sich ja wer noch besser aus?! ah jetzt hab ichs wieder gefunden hier ist der artikel: http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1101083-1-10/bonussparer-koennten-hunderte-bis-tausende-euros-nachfordern und hier gibts das ganze nochmal, wo man sich die zinstabelle runterladen kann, oder für 50 die berechnung der verbraucherzentrale überlässt Hallo, schau mal unter wunsiedeler-kreis.de , dann Gästebucheintrag aus VR-Marktredwitz Beitrag Nr. 5173. Keine Verjährung ! Die Bank wurde verdonnert auf Nachzahlung ! Schöne Weihnachten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag