Noggin Dezember 2, 2009 · bearbeitet Dezember 3, 2009 von Noggin Hallo Gemeinde.... folgende Situation: Ich: - m, 27, Beamter - 1. Riestervertrag: AM "Privat Rente mit Garantie" (seit 2006) 2. Riestervertrag: DWS Top-Rente Dynamik (seit 2008) meine Frau: - w, 27, Angestellte und gerade in Elternzeit - Riestervertrag: DWS Riester Rente Premium (seit 2008) Unsere Tochter ist im August geboren und nun steht natürlich die Überlegung an, wem die Kindezulagen zufallen sollten. Ich bin der Hauptverdiener. Das wird sich auch in absehbarer Zeit nicht ändern. Spontan gesehen spricht für mich nichts dagegen, dass meine Frau die 300 € Zulagen bekommt?!? Könnt ihr mir dazu ein paar Empfehlungen geben? Werden bei der Berechnung des Eigenanteils neben den 154 € auch die 300 € von den 4 % des Vorjahresbrutto abgezogen? Sollte ich die Zulagen bekommen...müsste ich diesen sowohl bei der AM, als auch bei der DWS angeben, oder "kann ich es mir aussuchen"? Vielen Dank schon im Voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Dezember 2, 2009 · bearbeitet Dezember 2, 2009 von DrFaustus Unsere Tochter ist im August geboren und nun steht natürlich die Überlegung an, wem die Kindezulagen zufallen sollten. Na dann erstmal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!! Ich bin der Hauptverdiener. Das wird sich auch in absehbarer Zeit nicht ändern. Spontan gesehen spricht für mich nichts dagegen, dass meine Frau die 300 Zulagen bekommt?!? Spontan: Ja. Aber auch nach kurzer Überlegung würde ich es so machen. Denn sollte es mal mit den Beiträgen knapper werden (Kinder sollen teuer sein hab ich gehört...), so ist ja der Eigenanteil deiner Frau geringer den ihr zahlen müsstet um die Zulage zu bekommen. Im Grunde ist es rechnerisch aber egal (bei Ehepaaren mit Splittingtabelle) wer die Zulage bekommt. Werden bei der Berechnung des Eigenanteils neben den 154 auch die 300 von den 4 % des Vorjahresbrutto abgezogen? Ja, so ist es. Sollte ich die Zulagen bekommen...müsste ich diesen sowohl bei der AM, als auch bei der DWS angeben, oder "kann ich es mir aussuchen"? Das wird anteilig aufgeteilt, je nach Höhe der gezahlten Beiträge. Angeben "musst" du es bei Beiden denke ich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag