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Slivomir

Frage zur Kindergeldberechnung/-antrag

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Slivomir

Hallo zusammen,

 

ich habe eine kurze Frage zum Thema Kindergeldberechnung und bin leider bisher nirgends wirklich fündig geworden. Es geht um folgenden Fall :

 

Eine Freundin von mir hat dieses Jahr (31.07) ihre Ausbildung beendet und ist in unmittelbarem Anschluß (14.09) in einer Vollzeitstelle untergekommen. Es geht nun um die Berechnung/Beantragung des Kindergelds für die Monate Januar bis Juli bzw. konkret um die Nichtüberschreitung der Einkommensgrenze. Mein derzeitiges Verständnis:

 

Um Kindergeld für die Monate Januar bis Juli zu bekommen darf die Einkommensgrenze von ~4433 Euro (7600 Euro * 7/12 für 7 Monate) unter Berücksichtigung der Werbungskosten nicht überschritten worden sein. Meine Frage zielt nun auf den Verdienst der Vollzeitstelle ab Mitte September ab:

 

Muss der Verdienst (Annahme: 3000 Euro montlich) zum Einkommen dazugezählt werden oder beschränkt sich die Betrachtung des Einkommens sowie der Werbungskosten fürs Kindergeld einzig und allein auf den Zeitraum, für den man Kindergeld beantragt (in diesem Fall Januar bis Juli)? Weiß dies jemand durch Zufall?

 

 

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

Slivomir

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Chemstudent

Muss der Verdienst (Annahme: 3000 Euro montlich) zum Einkommen dazugezählt werden oder beschränkt sich die Betrachtung des Einkommens sowie der Werbungskosten fürs Kindergeld einzig und allein auf den Zeitraum, für den man Kindergeld beantragt (in diesem Fall Januar bis Juli)? Weiß dies jemand durch Zufall?

Es zählt das Einkommen des gesamten Kalenderjahres.

Es wird bei deiner Freundin also zu einer Rückzahlung kommen.

Nähers dazu auch hier.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Es zählt das Einkommen des gesamten Kalenderjahres.

Es wird bei deiner Freundin also zu einer Rückzahlung kommen.

Nähers dazu auch hier.

 

Der Meinung bin ich auch. Sonst wäre ja folgendes möglich:

 

Jan: 100 EUR Einkommen --> Kindergeld

Feb: 5000 EUR Einkommen ---> kein Kindergeld

Mär: 100 EUR Einkommen --> Kindergeld

usw.

 

Das dürfte nicht im Sinne des Erfinders sein...

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Anleger Klein

Das geht nicht, einmal weg, immer weg, einzige Ausnahme die eine Unterbrechung erlaubt ist Wehr-/Zivildienst.

 

Allerdings, wenn noch kein Kindergeld beantragt wurde müsste es von Januar bis Juli oder sogar August gehen, der Freibetrag unter dem der Verdienst sein muss reduziert sich wie bereits berechnet. Der von Chemstudent genannte Fall tritt nur ein, wenn bereits für das gesamte Jahr Kindergeld beantragt worden ist. Für die Zeit während der Vollzeitstelle besteht kein Anspruch mehr.

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Slivomir

Das geht nicht, einmal weg, immer weg, einzige Ausnahme die eine Unterbrechung erlaubt ist Wehr-/Zivildienst.

 

Allerdings, wenn noch kein Kindergeld beantragt wurde müsste es von Januar bis Juli oder sogar August gehen, der Freibetrag unter dem der Verdienst sein muss reduziert sich wie bereits berechnet. Der von Chemstudent genannte Fall tritt nur ein, wenn bereits für das gesamte Jahr Kindergeld beantragt worden ist. Für die Zeit während der Vollzeitstelle besteht kein Anspruch mehr.

 

@all:

Ersteinmal vielen Dank für die vielen, schnellen Rückmeldungen!

 

@Anleger Klein:

Genau dieser Fall besteht hier: Das Kindergeld wurde noch nicht beantragt und jetzt stellt sich die Frage, ob man dies rückwirkend für von Januar bis Juli tut. Das während der Vollzeitstelle kein Anspruch mehr besteht ist klar. Würde dies jedoch bedeuten, dass man für eine Beantragung von Januar bis Juli das Einkommen von August bis Dezember offiziell nicht berücksichtigen muss?

 

Danke nochmals!

Slivomir

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vanity
· bearbeitet von vanity

So wie Aleger Klein es schreibt, ist es m. E. Wenn der (grundsätzliche) Anspruch auf Kindergeld nicht für das gesamte Kalenderjahr besteht (wie hier), wird die Freigrenze anteilig gekürzt, aber im Gegenzug auch nur die Einkünfte gerechnet, die in den Anspruchszeitraum fallen. Das steht auch im verlinkten Dokument von Chemstudent so, unter 4c.

 

Von Januar bis März 2008 gab es für Euch kein Kindergeld, weil Ihr Zivildienst gemacht habt. Im April 2008 beginnt Ihr dann ein Studium und seid in Ausbildung. Für das Kalenderjahr reduziert sich die Einkommensgrenze um drei Zwölftel von 7.680 Euro, also um 1.920 Euro, weil in drei Monaten des Jahres die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld nicht vorlagen. Ihr dürft also nur noch 5.760 Euro im Jahr verdienen. Dabei bleibt Einkommen außer Betracht, welches Ihr in den Monaten ohne Kindergeld erzielt habt. Die Vergütung des Zivildienstes wird also nicht berücksichtigt.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Jup...Vanity und AnlegerKlein haben recht. :)

 

Da in den Monaten der Vollzeitstelle kein Anspruch besteht, fallen diese auch heraus.

Ich hatte hier fälschlicherweise den Promotionsfall angenommen. (weil ich für dafür vor einigen Tagen selbst recherchiert hatte)

Beim Promotionsstudium ist man nämlich noch kindergeldberechtigt, da dies als Ausbildung zählt. Eine reguläre Arbeit (wie bei dir) natürlich nicht.

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Anleger Klein

Rechnen lohnt sich aber gerade bei anteiligem Kindergeldanspruch. Bis 31.07. war die Ausbildung und im August kein Einkommen (?), d.h. der Antrag könnte schon mal von Januar bis August gehen. Wenn sie ihre Stelle erst wie du schreibst zum 14.09. angetreten hat, ist da ja auch kein voller Monatslohn angefallen (?). Das Geld lässt sich auf die anderen Monate verteilen und so kann man eventuell auch unter Einbeziehung vom September unter den Freibetrag kommen, was den Antrag schon auf Januar bis September erweitert und gute 300€ mehr als Januar-Juli bedeutet.

 

(?) sind Annahmen, da musst du einrechnen wie es wirklich war.

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Fleisch

meine Erfahrung und daher mein Rat:

 

Zweifel alles an, was die dir/ihr schicken ! Passt teils vorne und hinten nicht

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Slivomir

meine Erfahrung und daher mein Rat:

 

Zweifel alles an, was die dir/ihr schicken ! Passt teils vorne und hinten nicht

 

Deine Antwort bezieht sich auf Schreiben/UNterlagen der Kindergeldkasse, oder? Die Erfahrung habe ich nämlich auch mehrfach schon machen dürfen.... :-(

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