chirlu Januar 12, 2019 vor 5 Minuten schrieb juliusjr: Muss, wenn eine Abgeltungsteuer über das Finanzamt verrechnet wird nicht die komplette Abgeltungssteuer der Person angegeben werden? Nein, es reicht die Angabe, wie viel vom Freibetrag anderweitig verbraucht wurde. Anders ist es natürlich bei der Günstigerprüfung, ob der Steuersatz unter 25% liegt. Da muß alles angegeben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 12, 2019 · bearbeitet Januar 12, 2019 von Ramstein vor 19 Minuten schrieb juliusjr: Muss, wenn eine Abgeltungsteuer über das Finanzamt verrechnet wird nicht die komplette Abgeltungssteuer der Person angegeben werden? Das ist nur notwendig, wenn du die Günstigerprüfung beantragst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
juliusjr Januar 12, 2019 Ok. Vielleicht wär das doch was für mich. Was kostet so ein depot in frankreich. Größtenteils sind meine französischen Werte Altbestände also vor 2009. Würde ich die Einstufung riskieren wenn ich die nach Frankreich übertrage? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Januar 12, 2019 · bearbeitet Januar 12, 2019 von monopolyspieler Steuererklärung muss AFAIK mit Kapitalerträgen gemacht werden. Da ich das eh machen muss, ist der Aufwand für mich nicht groß. Mein Depot bei Air Liquide kostet nichts, die einzigen Steuern sind die üblichen 0,3% beim Kauf französischer Aktien. Dafür zahle ich nur 0,12% Broker-Gebühren (Euronext Paris) und die Aktien sind direkt registriert,was nach zwei Kalenderjahren Haltedauer mit einem 10% Bonus auf Dividende und etwaigen Bonusaktien belohnt wird. Bei einem deutschen Broker müsste man die Inhaber-Aktien extra umtauschen und die wären dann nicht mehr ohne einen Rücktausch in Inhaberaktien an der Börse handelbar. Kostet natürlich jedes mal Gebühren und Zeit. Bei Air Liquide sind die registrierten Aktien dagegen immer handelbar. Bei Alt-Beständen würde ich das lassen, denn dann hast Du beim Verkauf einen schönen Papierkrieg, da Du die komplette Historie dann nachweisen musst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 12, 2019 vor 1 Stunde schrieb monopolyspieler: Steuererklärung muss AFAIK mit Kapitalerträgen gemacht werden. Nicht grundsätzlich. Wenn du nur Kapitaleinkünfte hast, bei denen das Verfahren mit Einbehalt der (Abgeltungs-)Steuer und ggf. Freistellungsauftrag angewandt wurde, brauchst du sie in der Steuererklärung gar nicht zu erwähnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
juliusjr Januar 12, 2019 Danke Monopolyspieler für die auführliche Antwort Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
juliusjr Februar 7, 2019 · bearbeitet Februar 7, 2019 von juliusjr Wow. Heute war ich baff als ich meine Post öffnete. Fertig ausgefüllte Quellensteuerrückforderung für Norwegen von Maxblue. In den Schreiben heißt es der Antrag für Norwegen muss von mir unterschrieben sein. Ich hab das aber gar nicht veranlasst. Das hat maxblue von sich aus gemacht und das obwohl ich die Norwegischen Aktien nur letztes Jahr bei maxblue hatte und mit ihnen heuer zur Targobank (aber nicht komplett von maxblue weggezogen bin) gezogen bin. Früher war ich mit diesen Aktien bei der Raiba und die haben mir nur x-verschiendene englischsprachige Blätter zur Quellensteuerrückforderung überlassen und helfen konnten Sie mir nicht weil sie es selbst noch nie gemacht haben. Ach ja Depotgebühren wollten Sie trotzdem. Evtl. hat maxblue sogar eine Quellensteuerrückforderung für meine französiche Quellensteuer veranlasst. Ich trag auf jeden Fall wieder Aktien zurück zu maxblue. @monopolyspieler: hast du mittlerweile schon eine Antwort von maxblue erhalten(ob Vorabbefreiung für Frankreich bei maxblue möglich ist) oder sind sie im email beantworten nicht so gut??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher April 27, 2019 Die DKB Bank kann es: https://www.divantis.de/geschafft-franzoesische-dividende-ohne-quellensteuer-ausgezahlt/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu April 27, 2019 Die Postbank kann es auch (nach eigener Aussage). Kostenpunkt: 75 Euro für bis zu drei Jahre (Rest des laufenden Jahres und die nächsten beiden Kalenderjahre). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Portfolio2055 April 27, 2019 75??? Da würde ich die Liebe Postbank daran erinnern: Deren Aufgabe ist eine Korrekte Abrechnung. Das Spiel hatte ich letztes Jahr mit der DB. Die CoBA macht den gleichen Mist. Also wieder E-Mail- Beispielabrechnung als Anhang. Es handelt sich hier nicht um eine Rückerstattung, sondern, dass die Banken ihre Verträge anpassen und eine Korrekte Abrechnung liefern. Das sollte und muss kostenfrei sein... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bidi November 2, 2019 Hallo, ich blick mit der Erstattung der ausländischen Quellensteuer nicht mehr durch. Ich besitze französische Aktien, die ich zuerst in einem Depot einer französischen Bank hatte. Hier konnte ich durch eine sog. "Wohnsitzbescheinigung" die 30% Quellensteuer auf 15% reduzieren lassen. Jetzt sind die Aktien bei der Commerzbank in Deutschland, die die Reduzierung der Steuer nicht, oder nur mit hohen Kosten vornimmt. Gibt es deutsche Banken, die das kostenlos machen? Ich kann leider erst nach 5 Jahren die Aktien übertragen, da Belegschaftsaktien. Gibt es eine Möglichkeit, über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung die Quellensteuer zurück zu holen? Was nützt mir die Zeile "Anrechenbare ausländische Quellensteuer" auf der Jahressteuerbescheinigung 2018 der Commerzbank? Danke schon mal im Voraus Bidi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher November 2, 2019 · bearbeitet November 2, 2019 von finisher . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher November 2, 2019 vor 58 Minuten von Bidi: Jetzt sind die Aktien bei der Commerzbank in Deutschland, die die Reduzierung der Steuer nicht, oder nur mit hohen Kosten vornimmt. Gibt es deutsche Banken, die das kostenlos machen? Kostenlos nicht, aber die DKB macht es für 11,90 EUR alle 3 Jahre: https://www.divantis.de/geschafft-franzoesische-dividende-ohne-quellensteuer-ausgezahlt/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chamud November 2, 2019 11,90euro einmalig alle 3 jahre egal wieviele unternehmen man hält? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 2, 2019 In Frankreich fallen 12,8% Quellensteuer an, die in Deutschland anrechenbar ist, plus weitere 17,2%, die (für Nichtfranzosen) von Frankreich erstattet werden können; zusammen 30%. (Früher waren es 15% plus 15%, zusammen ebenfalls 30%.) Zu dem Teil, der erstattet werden kann: Am einfachsten geht das im voraus, was allerdings – wie @finisher schon sagte – nur die DKB zu vernünftigen Kosten anbietet. Und es geht natürlich nur für künftige Zahlungen. Schon erledigte Zahlungen kann man sich prinzipiell vom französischen Staat zurückerstatten lassen (Formulare 5000-DE und 5001-DE der DGFiP). Man braucht dafür allerdings eine Bescheinigung der Bank, die teuer sein kann. Entsprechend lohnt sich das u.U. nur bei hohen Summen. Zu dem in Deutschland anrechenbaren Teil: Der kann, wie die Bezeichnung andeutet, auf die in Deutschland zu bezahlende Kapitalertragssteuer angerechnet werden. Wenn du zum Beispiel 12,80 Euro anrechenbare Quellensteuer gezahlt hast und in Deutschland 100 Euro Kapitalertragssteuer zahlen müßtest (auch auf völlig andere Dinge, etwa deutsche Dividenden), dann mußt du nur noch 87,20 Euro an den deutschen Fiskus zahlen. vor 3 Stunden von Bidi: Was nützt mir die Zeile "Anrechenbare ausländische Quellensteuer" auf der Jahressteuerbescheinigung 2018 der Commerzbank? Das kommt darauf an, ob bei einer anderen Bank Steuern einbehalten wurden. Die könntest du dann, im Rahmen der anrechenbaren Quellensteuer, zurückbekommen. Wenn deine Erträge insgesamt unter dem Freibetrag von 801 Euro lagen (1602 für Verheiratete) und du daher keine Kapitalertragssteuer bezahlt hast, kannst du nichts zurückbekommen; dann nützt dir die anrechenbare Quellensteuer gar nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eugenkss November 12, 2019 Am 2.11.2019 um 18:03 von chamud: 11,90euro einmalig alle 3 jahre egal wieviele unternehmen man hält? Ja, zumindest kann ich es für kanadische bestätigen, bei denen das die DKB analog zu den französischen auch macht. Also einmal 11,90 für drei Jahre, und alle meine kanadischen Titel werden seitdem mit der reduzierten QS abgerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mobay1 Mai 10, 2020 · bearbeitet Mai 10, 2020 von mobay1 vor 20 Minuten von chirlu: vor 28 Minuten von mobay1: Woher weiß ich nun ob dies für mich und in welcher Form zutrifft? Du liest die Voraussetzungen auf dem Formular und vergleichst mit deiner Situation. Gehören dir zehn Prozent an den Unternehmen? Hatten dieses Thema übersehen, daher hierrüber... Danke chirlu Nein 10% gehören mir nicht. Heißt Formular ist nicht für mich als 0815 Privatanleger irrelevant - richtig? Wieso schlägt Euro am Sonntag das als 'Standard' vor? vor 28 Minuten von mobay1: Fordere gerade meine Quellensteuer für 2 französische Dividenden zurück. Meine Bank (lässt sich den Service natürlich bezahlen) hat bereits alles vorausgefüllt allerdings nicht alles.... Es geht dementsprechend um Formulare '5000- DE und 5001 - DE' Vorab habe ich folgendes gefunden: https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/euro-am-sonntag-mailbox-wie-bekomme-ich-franzoesische-quellensteuer-zurueck-5157859 Mir geht es hauptsächlich um das Formular 5001 - DE hierzu schreibt meine Bank lediglich: "Das Formular 5001-DE ist in der Regel nicht zu unterschreiben. Die Unterschrift darf ausschließlich bei Erfüllung der Punkte unter I) abgegeben werden. Sollten für Sie die Ausführungen des Formularteils I in Betracht kommen, kreuzen Sie bitte den entsprechenden Passus dieses Formularteils an und unterschreiben in diesem Fall dennoch das Formular mit Angabe von Ort und Datum" Woher weiß ich nun ob dies für mich und in welcher Form zutrifft? Frage mag doof klingen, aber ich bin eine natürliche Person die in Deutschland wohnhaft ist. Deshalb will ich die Quellensteuer ja zurückfordern... Euro am Sonntag gibt bereits einen 'Lösungsvorschlag' vor allerdings kann ich diesen nirgends im web 'wiederfinden' - wieso schreiben Sie ? "Ich erkläre hiermit, dass ich die Beteiligungsbedingungen gemäß Artikel 9 und 25b des Steuerabkommens zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland erfülle und beantrage deshalb die Befreiung von der Abzugssteuer/die Ermäßigung des Abzugssteuersatzes auf 15 Prozent." Wer kann helfen? https://www.dsw-info.de/anlegerschutz/quellensteuer/laenderspezifische-erstattungsantraege-auf-dividenden/erstattung-franzoesischer-quellensteuer/ 5001 https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/PDF/Quellensteuer/Formulare/Frankreich_Formular-5001_2020.pdf Vorab vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mai 10, 2020 · bearbeitet Mai 10, 2020 von chirlu vor 21 Minuten von mobay1: Heißt Formular ist nicht für mich als 0815 Privatanleger irrelevant - richtig? Punkt I des Formulars ist normalerweise nicht relevant. Die Dividenden, um die es geht, mußt du unter Punkt II schon angeben. Punkt III füllt dann die Bank aus. 15% ist übrigens auch veraltet, der Satz ist derzeit 12,8%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mobay1 Mai 11, 2020 · bearbeitet Mai 11, 2020 von mobay1 vor 11 Stunden von chirlu: Punkt I des Formulars ist normalerweise nicht relevant. Die Dividenden, um die es geht, mußt du unter Punkt II schon angeben. Punkt III füllt dann die Bank aus. 15% ist übrigens auch veraltet, der Satz ist derzeit 12,8%. danke - verstanden /ja Punkt II war bereits von der Bank ausgefüllt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag