Zum Inhalt springen
gnitter

ausländische Dividende � Quellensteuer Rückforderung aus Frankreich

Empfohlene Beiträge

Stockinvestor

Drei Jahre sammeln kann man bei der Schweiz.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bärcheb
· bearbeitet von bärcheb

Drei Jahre sammeln kann man bei der Schweiz.

 

Ja, danke. Nicht auch richtig hinsichtlich FR? Hatte das nach dem Lesen des Postings Nr. 4 so verstanden.

 

Hinsichtlich der Dividenden- Kracher werd ich mich dann mal auf niederländische und englische und vorerst nicht irische Gattungen versteifen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B3n
· bearbeitet von B3n

P.S.

Jeder muß natürlich das bei seiner Bank selbst recherchieren, da jede Bank andere Gebührensätze hat.

Manche Banken machen die Quellensteuerrückerstattung für ihre (exklusiven) Kunden auch kostenlos. Dafür kassieren sie dann aber an anderer Stelle.

Meine Aussagen sollen nur mal einen ungefähren Überblick über die Kosten geben und das man eben nicht selbst einreichen kann, außer Schweiz.

Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren oder das ganze wird endlich entbürokratisiert. Daran will ich aber nicht so recht glauben.

 

Für Belgien, Dänemark, Niederlande und Österreich können die Rückforderungsanträge auch selbst gestellt werden .

 

Die schönste Rückforderung ist aber immernoch aus Italien. Hohe Kosten, selbst bei richtigen Unterlagen kein Gewähr auf die Rückerstattung und dann noch bis zu 15 Jahre auf die Rückerstattung warten .... das schafft sonst kein anderes Land.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
aercura

P.S.

Jeder muß natürlich das bei seiner Bank selbst recherchieren, da jede Bank andere Gebührensätze hat.

Manche Banken machen die Quellensteuerrückerstattung für ihre (exklusiven) Kunden auch kostenlos. Dafür kassieren sie dann aber an anderer Stelle.

Meine Aussagen sollen nur mal einen ungefähren Überblick über die Kosten geben und das man eben nicht selbst einreichen kann, außer Schweiz.

Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren oder das ganze wird endlich entbürokratisiert. Daran will ich aber nicht so recht glauben.

 

Für Belgien, Dänemark, Niederlande und Österreich können die Rückforderungsanträge auch selbst gestellt werden .

 

Die schönste Rückforderung ist aber immernoch aus Italien. Hohe Kosten, selbst bei richtigen Unterlagen kein Gewähr auf die Rückerstattung und dann noch bis zu 15 Jahre auf die Rückerstattung warten .... das schafft sonst kein anderes Land.

 

... und hat im Gegensatz zu Frankreich (Anhebung der Quellensteuer von 25 zu 30 %) die Quellensteuer von 27,5 auf 20 % gesenkt. Für 5% lohnt sich der Aufwand der Rückerstattung erst bei (sehr) hohen Beträgen.

15 Jahr warten muß man auf die Rückerstattung nicht, aber man sollte zwischen 5-10 Jahren rechnen.

 

Salutoni

Aercura

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
webber

Bei Sachverhalten, die mit DBA-Abkommen zusammenhängen könnt ihr euch an Herrn Schäuble direkt wenden. Die EU wird da gar nix machen, da dieses nicht zu ihren Kompetenzen gehört. Aller höchstens kann sie vermitteln, das neue DBAs abgeschloßen werden, das war es.

Sucht mal im Netz nach einer EU-Petition eines Profs aus Deutschland, der in Frankreich arbeitet und doppelt veranlagt wird, weil sich Frankreich nicht rührt. Die EU sagt dort, wenn sie sich bitte an die inländischen Steuerbehörden. Ich find das Dokument so schnell nicht mehr, da gab es aber etwas ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
35sebastian

 

Für , Niederlande können die Rückforderungsanträge auch selbst gestellt werden .

 

 

Ist schon lange nicht mehr nötig. Es werden 15% an der Quelle abgezogen, die in D voll angerechnet wird. Fertig ist.

So ist das auch bei den USA.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Swai
· bearbeitet von Swai

Ist schon lange nicht mehr nötig. Es werden 15% an der Quelle abgezogen, die in D voll angerechnet wird. Fertig ist.

So ist das auch bei den USA.

Aber doch nur, wenn der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist, oder? Ansonsten sind 30% der Dividenden verloren, Jahr für Jahr (auf USA bezogen). Oder liege ich da falsch?

 

 

Gruß,

Swai

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B3n

Ist schon lange nicht mehr nötig. Es werden 15% an der Quelle abgezogen, die in D voll angerechnet wird. Fertig ist.

So ist das auch bei den USA.

Aber doch nur, wenn der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist, oder? Ansonsten sind 30% der Dividenden verloren, Jahr für Jahr (auf USA bezogen). Oder liege ich da falsch?

 

 

Gruß,

Swai

 

@35sebastian steuerbefreite Einrichtungen können auch die 15 % zurückholen :) Aber ja für eine Privatperson ist es nichtmehr notwendig. Ging aber mehr um den Sachverhalt das nicht nur die Schweiz dieses einfache Verfahren anbieten.

 

@Swai Bei einer deutschen Bank als deutscher Anleger ( Staatsangehörigkeit + Wohnsitz = Deutschland) werden nur 15 % einbehalten. Bei einer Abweichung z.B. Wohnsitz in der Schweiz ist ein W8-Ben einzureichen, ohne dieses würden 30 % einbehalten werden. 15% wären zwar rückforderbar, allerdings nur durch ausfüllen einer Steuererklärung in den USA. Sobald eine Verbindung zu den USA besteht ( Staatsangehörigkeit, Greencard etc) ist dann ein W9 Formular einzureichen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
35sebastian

Für , Niederlande können die Rückforderungsanträge auch selbst gestellt werden .

 

 

Ist schon lange nicht mehr nötig. Es werden 15% an der Quelle abgezogen, die in D voll angerechnet wird. Fertig ist.

So ist das auch bei den USA.

 

 

@35sebastian steuerbefreite Einrichtungen können auch die 15 % zurückholen :) Aber ja für eine Privatperson ist es nichtmehr notwendig. Ging aber mehr um den Sachverhalt das nicht nur die Schweiz dieses einfache Verfahren anbieten.

 

 

:thumbsup:Wenn es um die Schweiz geht, dann solltest du das auch schreiben. Ich bezog mich die Niederlande.

Ich habe also keine exklusiven steuerbefreiten Einrichtungen.

 

 

 

Für mich sind die ausländischen Quellensteuern auch ein Ärgernis.

Gerade wurden die norwegischen Quellensteuern rückwirkend bis 2009 korrigiert, so dass auch der angerechnete Teil abgezogen wurde, ähnlich wie das für Spanien gemacht wurde. Und die Rückholung der Steuern in Norwegen selbst klappte auch nicht.

Ich habe deshalb schon länger die Konsequenz gezogen und investiere nicht mehr in Norwegen.

 

Nun versuche ich mich nochmals mit Frankreich. Meine Bank führt die Rückführung nicht selbst durch, hat mir dankenswerter Weise Formulare zugeschickt., sogar mit Anleitung.

So ganz sicher bin ich und frage in die Runde, wer Erfahrung damit gesammelt hat.

Klar ist, dass jeweils drei Formulare 5000 und 5001 ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. (I-III) Frage auch VII, VIII

Diese müssen vom Finanzamt unterschrieben und gestempelt werden.

Ein Exemplar bleibt beim Finanzamt.

Muss auch die Bank unterschreiben oder reichen die Dividendenabrechnungen als Belege?

Kann man für mehrere Unternehmen - gleiche Bank- den Antrag stellen?

Wenn ja? Kann man den Antrag auch für mehrere Jahre stellen oder separat für Dividenden, die 2010, oder 2011 oder 2012 angefallen sind.

 

Nach Anleitung soll VIII in Formular 5000 nicht ausgefüllt werden, und bei 5001 sollte nur oben links der Name eingetragen werden, sonst auf ersten Seite aber nichts, auch keine Unterschrift.

 

Wer kann konkret dazu etwas sagen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
teffi
· bearbeitet von teffi

Ist schon lange nicht mehr nötig. Es werden 15% an der Quelle abgezogen, die in D voll angerechnet wird. Fertig ist.

So ist das auch bei den USA.

Aber doch nur, wenn der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist, oder? Ansonsten sind 30% der Dividenden verloren, Jahr für Jahr (auf USA bezogen). Oder liege ich da falsch?

 

Jain. Ich hatte mal eine Situation, in der ich nicht mal den Grundfreibetrag ausgeschöpft hatte, also Quasi keine Steuern zahlnen musste, auf die man das irgendwie hätte anrechnen können. Wimre konnte man in den USA dann vorab erwirken, dass die Quellensteuer nicht abgezogen wird. Aber das war so viel Arbeit, dass ichs gelassen habe, und ich habe deshalb möglicherweise gefährliches Halbwissen.

 

Die Schweizer Quellensteuer hole ich zurück, aber bei der Französischen summiert sichs Jahr für Jahr auf Beträge, die ich ganz schön happig finde. Die französischen Formulare hatte ich auch mal in der Hand, aber irgendwann war klar, dass nach Abzug der Gebühren meiner Bank kaum was überbleiben würde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stockinvestor

 

Nun versuche ich mich nochmals mit Frankreich. Meine Bank führt die Rückführung nicht selbst durch, hat mir dankenswerter Weise Formulare zugeschickt., sogar mit Anleitung.

So ganz sicher bin ich und frage in die Runde, wer Erfahrung damit gesammelt hat......

 

@Sebastian

Bei welcher Bank bist Du denn?

Ohne Deine Bank geht es nicht. Du selbst kannst nicht zurückfordern, weil das ganze über die französische Lagerstelle läuft.

Lies Dir einfach mal meinen Beitrag #24 durch. Hab mir extra die Mühe gemacht das Ganze sogar mit einem Link zu unterlegen.

Es sei denn es hätte sich im letzten halben Jahr etwas geändert. Kann ich mir aber nicht vorstellen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
monopolyspieler

Total:

meines Wissens kann man Aktie auch in Namensaktien umwandeln.

Klick

 

Da würde ich bei Investor Relations mal anfragen, wie das steuerlich ausschaut.

 

 

Bei meiner Air Liquide könnte ich nach Umwandlung in direkt registrierte Aktien die Steuerunterlagen einschicken und Air Liquide übernimmt das dann.

 

Nur lohnt der Aufwand bei mir nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
35sebastian

Nun versuche ich mich nochmals mit Frankreich. Meine Bank führt die Rückführung nicht selbst durch, hat mir dankenswerter Weise Formulare zugeschickt., sogar mit Anleitung.

So ganz sicher bin ich und frage in die Runde, wer Erfahrung damit gesammelt hat......

 

@Sebastian

Bei welcher Bank bist Du denn?

Ohne Deine Bank geht es nicht. Du selbst kannst nicht zurückfordern, weil das ganze über die französische Lagerstelle läuft.

Lies Dir einfach mal meinen Beitrag #24 durch. Hab mir extra die Mühe gemacht das Ganze sogar mit einem Link zu unterlegen.

Es sei denn es hätte sich im letzten halben Jahr etwas geändert. Kann ich mir aber nicht vorstellen.

 

Hast recht. Nachdem ich unterschiedliche Meinungen gehört hatte, habe ich um schriftliche Bestätigung gebeten. Die Rückführung geht nur über die Bank. Und bei den Gebühren, die die Bank für jeden einzelenen Antrag nimmt, lohnt die Arbeit nicht. Ich lasse es.

Gruß

sebastian

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ramirez_asdf
· bearbeitet von ramirez_asdf

Find ich megahappig, 6% verlorene Dividende (21%-15%). Hätte ich das früher gewusst, hätte ich niemals in Lxyor ETFs investiert (FRxxxx Kürzel, d.h. Frankreich) . Bin am überlegen in MSCI pendants anderer Anbieter (ishares, comstage) umzuschichten. Im Jahr 2012 gehen mir dadurch ca. 80 EUR flöten. Und ich möchte nicht wissen, ob Frankreich diese Steuer nicht noch weiter erhöht...

 

Ich habe mich an meinen broker flatex gewandt und die Gebühr wäre 91,65 EUR. flatex erwähnt auch etwas von Banken, die Vorabbefreiung anbieten.

EDIT: es scheint mir das comdirekt eine Vorabbefreiung anbietet: http://www.comdirect.de/cms/media/corp0335.pdf . Wenn das so stimmt überlege wenn ich nicht umschichten sollte enstprechende ETFs in ein anderes Depot zu transferieren. Weiteres Problem: Frankreich ist ausgenommen bei Vorabbefreiung. Und Gebühren sind pro Ertragszahlung.

EDIT: sind die Gebühren steuerlich absetzbar, kann ich diese mit dem Freibetrag verrechnen?

 

Weiß jemand wie Frankreich thesaur. ETFs behandelt? Werden die Erträge wie in Deutschland als ausschüttungsgleich behandelt?

 

Wieviel Jahre kann ich die Steuern rückwirkend zurückholen, im Thread war von 2 Jahren die Rede.

 

Danke

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
befiwe

Hallo Kairos,

 

Ich bin dabei, das vereinfachte Verfahren für meine TOTAL, GDF Suez und EDF-Aktien zu beantragen.

 

Wie oben im Thread schon erwähnt gilt das vereinfachte Verfahren, historisch bedingt, wohl nur für Sanofi-Aventis.

Der sBroker bietet, laut eigener Aussage auf mehrere Anfragen von mir, dieses Verfahren noch nicht einmal für Sanofi an.

 

 

Aus der Schilderung in dem Thread "ausländische Dividende - Quellensteuer Rückforderung aus Frankreich" habe ich es so verstanden, dass der Antrag 5000 einmal durch das Finanzamt muss und vom Broker abgestempelt werden muss.

 

Ist das so richtig?

 

 

Richtig.

Finanzamt muss unter Punkt IV und das Finanzinstitut unter Punkt V abstempeln. Aufpassen dass auch alle Exemplare abgestempelt werden. Bei mir hatte das Finanzamt im ersten Anlauf vergessen auch das französische Exemplar abzustempeln. Also musste ich nochmal hin.

 

 

 

Könnten Sie bitte Feedback über den aktuellen Erfolg im genannten Thread geben?

 

Den erneuten Antrag stelle ich erst Ende dieses Jahres, da ich im laufenden Jahr evtl. weitere französischen Dividenzahlungen erhalte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
befiwe

Ich wußte nicht, dass man sammeln kann, - also in diesem Fall mehrere Dividendenzahlungen !

Konkret lautet meine Frage: Muß ich vor Zahlung der Dividendenzahlung französischer Aktien Antrag auf Rückholung der Quellensteuer stellen oder kann ich warten bis zum Ende des Steuerjahres, also nach der Dividendenausschüttung. Das ist wichtig, da manche Gesellschaften in Frankreich zweimal im Jahr Dividenden ausschütten?

Ich war der Meinung, ich müsse bereits vor Ausschüttung der Dividenden reagieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

Ich an Deiner Stelle würde das mit Deiner Hausbank abklären. Gerade was die Kosten betrifft, denn da hat jede Bank ihre eigenen Gebührensätze.

Jetzt noch mal zu Deiner Frage. Die Banken handhaben das normalerweise so, dass sie erst im neuen Jahr den Antrag auf Quellensteuerrückerstattung für das abgelaufene Jahr stellen. Somit wäre es egal, ob Du den Antrag gleich stellst oder erst später. Es werden die Erträge durchgeschaut und dann für jedes einzelne Land eine Quellensteuerrückerstattung durchgeführt dabei wird auch geschaut, ob es sich finanziell überhaupt rechnet. Es werden also z.B.nicht 40 Euro Quellensteuer zurückgefordert und Du dann mit Gebühren von 100 Euro belastet. Ein bisschen wird da nämlich schon mitgedacht.

So ein Antrag auf Quellensteuerrückerstattung bezieht sich nämlich nicht nur auf ein Land, sondern auf alle. Du könntest ja auch noch z.B. italienische Aktien kaufen. Mehrere Jahre (drei) zusammenfassen kenne ich nur von der Schweiz, aber auch hier würde ich Deine Bank fragen, ob das geht und wie Du den Antrag dann stellen musst.

Außerdem sollte die Bank auch auf dem neuesten Stand sein,was das Verfahren der Quellensteuerrückerstattung betrifft, was sich auch ändern kann.

Im Falle von Frankreich wurde ja z.B. erkannt, dass die Quellensteuerrückerstattung für den Kleinaktionär mit erheblichen Kosten verbunden ist und so nicht optimal ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
befiwe

Ich an Deiner Stelle würde das mit Deiner Hausbank abklären. Gerade was die Kosten betrifft, denn da hat jede Bank ihre eigenen Gebührensätze.

Jetzt noch mal zu Deiner Frage. Die Banken handhaben das normalerweise so, dass sie erst im neuen Jahr den Antrag auf Quellensteuerrückerstattung für das abgelaufene Jahr stellen. Somit wäre es egal, ob Du den Antrag gleich stellst oder erst später. Es werden die Erträge durchgeschaut und dann für jedes einzelne Land eine Quellensteuerrückerstattung durchgeführt dabei wird auch geschaut, ob es sich finanziell überhaupt rechnet. Es werden also z.B.nicht 40 Euro Quellensteuer zurückgefordert und Du dann mit Gebühren von 100 Euro belastet. Ein bisschen wird da nämlich schon mitgedacht.

So ein Antrag auf Quellensteuerrückerstattung bezieht sich nämlich nicht nur auf ein Land, sondern auf alle. Du könntest ja auch noch z.B. italienische Aktien kaufen. Mehrere Jahre (drei) zusammenfassen kenne ich nur von der Schweiz, aber auch hier würde ich Deine Bank fragen, ob das geht und wie Du den Antrag dann stellen musst.

Außerdem sollte die Bank auch auf dem neuesten Stand sein,was das Verfahren der Quellensteuerrückerstattung betrifft, was sich auch ändern kann.

Im Falle von Frankreich wurde ja z.B. erkannt, dass die Quellensteuerrückerstattung für den Kleinaktionär mit erheblichen Kosten verbunden ist und so nicht optimal ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
befiwe
· bearbeitet von befiwe

Danke sehr Stockinvestor !

Französische Aktien - Rückholung Quellensteuer:

Du scheibst "ich würde von der Hausbank abfertigen lassen ... "

Frage: Würde oder MUSS ???

Muß ich eine Bank beauftragen oder darf ich die Formulare 5000-DE und 5001-DE auch selber einreichen, selbstverständlich abgestempelt mit allem Pipapo. Leider kann man ja hierzulande keine eindeutige Auskunft erhalten, auch nicht vom Bundeszentralamt und dem BMF.

 

Wie ist das nun mit dem " ich würde..."; denn "ich täte ja gerne selber, wenn ....", -- weiß aber nicht, ob ich meine Anträge bei der französischen Verwaltung selber einreichen darf; denn das ist ja die eigentliche Kardinalfrage. Nochmals bitte eine Antwort zu: Darf ich selber oder darf ich nicht ???

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B3n

Danke sehr Stockinvestor !

Französische Aktien - Rückholung Quellensteuer:

Du scheibst "ich würde von der Hausbank abfertigen lassen ... "

Frage: Würde oder MUSS ???

Muß ich eine Bank beauftragen oder darf ich die Formulare 5000-DE und 5001-DE auch selber einreichen, selbstverständlich abgestempelt mit allem Pipapo. Leider kann man ja hierzulande keine eindeutige Auskunft erhalten, auch nicht vom Bundeszentralamt und dem BMF.

 

Wie ist das nun mit dem " ich würde..."; denn "ich täte ja gerne selber, wenn ....", -- weiß aber nicht, ob ich meine Anträge bei der französischen Verwaltung selber einreichen darf; denn das ist ja die eigentliche Kardinalfrage. Nochmals bitte eine Antwort zu: Darf ich selber oder darf ich nicht ???

 

 

Die Formulare kannst du selbst beim deutschen Finanzamt einreichen und abstempeln lassen. Für eine Erstattung der Quellensteuer wird aber zusätzlich eine Bescheinigung der französischen Lagerstelle benötigt.

Diese kann NUR die depotführende Stelle beantragen. Kosten der Lagerstelle ca 35 € plus Mehrwertsteuer. Sofern die Gebühr nicht wieder erhöht wurde. Zusätzlich fallen dann noch Gebühren der Bank an.

 

 

Zusatz bzgl.Sanofi:

Das bisherige vereinfachte Verfahren für Sanofi wird eingestellt, wurde von der französischen Lagerstelle mitgeteilt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DNA

Ich hab das Thema hier noch gar nicht gelesen, daher von mir der Hinweis. 

Frankreich hat ab 2018 die Quellensteuer auf 12,8% gesenkt, diese ist komplett in D anrechenbar.

Bei meiner Abrechnung der Dividende von Sanofi vor 2 Tagen wurde dieses bei der Consorsbank auch so umgesetzt.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Commercator

Anrechenbar mit oder ohne Formular?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DNA

Mmh, ich hab damals das Formular für die reduzierte Quellensteuer bei der Bank eingereicht. Dort ging es allerdings um die Reduzierung der 30% auf 15% Quellensteuer, die ja angerechnet werden. Hierbei ist Sanofi aber auch eine historische Ausnahme. 

So wie ich es verstanden habe, ist die Quellensteuer insgesamt auf 12,8% reduziert worden, die komplett anrechenbar sind, da sie unter 15% liegen. 

Die Informationslage ist auf die Schnelle aber zur Zeit noch etwas dürftig. 

Ich bin gespannt wie die Tage mit der Danone-Dividende umgegangen wird, dafür gibt es kein Formular. Dann kann ich berichten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Also mir wurde am 7. Mai die Jahresdividende der AXA überwiesen. Von dieser wurde zunächst genau 30% Quellensteuer einbehalten. Der absolute Betrag im Feld "angerechnete ausländische Quellensteuer" auf der Abrechnung hat sich um genau 50% der einbehaltenen Quellensteuer (also 15%) erhöht. Darüber hinaus wurde hierzulande 10% Abgeltungssteuer einbehalten. Ergo doch alles wie gehabt(?). Danone habe ich ebenfalls im Depot. Warten wir mal ab. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...