chamud Juni 3, 2018 Hallo, stelt die Quellensteuer bei FR-Aktien immer noch ein besonderes Problem dar? Mein Stand war, dass man pro Dividendenzahlung eine teuere Bestätigung von Clearstream braucht (ca 70€) und somit für Kleinanleger eine Erstattung der nicht verrechneten 6% keinen Sinn mehr machen? Dieser Stein wird einem wohl nur von Frankreich auferlegt. Bei Italien, Schweiz, Spanien & Co. kann man es auch selber machen ohne Clearstrem und fremder Kosten. Insg berechnet Frankreich ja 21%, davon werden aber nur 15% angerechnet. vg chamud Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Juni 11, 2018 · bearbeitet Juni 11, 2018 von Schildkröte Die französische Quellensteuer wurde zum 01.01.2018 von zuvor 30,0% auf nunmehr 12,8% gesenkt. Wer mich näher kennt, der weiß, dass ich einige französische Aktien im Depot habe. Nun, auf meinen bisherigen Dividendenabrechnungen dieses Jahr habe ich von dieser steuerlichen Änderung noch nichts feststellen können. Immerhin ergab eine entsprechende Nachfrage bei der Consorsbank folgende Antwort: Zitat Das ist grundsätzlich richtig. In Frankreich wurde die Quellensteuer zum 01.01.2018 von 30,00 % auf 12,80 % gesenkt. Von den Lagerstellen bzw. von den Zahlstellen der Unternehmen wird jedoch weiterhin bis zum heutigen Zeitpunkt der ursprüngliche Quellensteuersatz von 30 % für Dividendenzahlungen berechnet. Davon bleiben nach wie vor 15 % anrechenbar. Sobald sich hierzu Änderungen oder Rückzahlungen erfolgen, werden wir diese selbstverständlich auch für unsere Abrechnungen übernehmen und diese unter Umständen neu abrechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stockinvestor Juni 11, 2018 · bearbeitet Juni 11, 2018 von Stockinvestor Da wird sich auch nichts ändern. Quelle: https://www.roedl.de:10006/de-de/de/medien/publikationen/newsletter/newsletter-frankreich/Documents/Newsletter-Frankreich_02-2018.pdf Entscheidend ist hier der Satz (2. Seite rechts oben): "für an Nicht-Ansässige seit dem 1. Januar 2018 ausgeschüttete Erträge beläuft sich der Quellensteuersatz für natürliche Personen auf 12,8 % und für juristische Personen auf 30 %" Jetzt muss man wissen, dass die deutschen Banken ihre ausländischen Wertpapiere meist bei Clearstream u./o. bei Euroclear lagern. Die wiederum unterhaten ein Depot bei einer ausländischen Lagerstelle. In diesem Fall ein Depot bei einer französischen Bank. Wenn es jetzt zur Zahlung kommt wird an Clearstream/Euroclear gezahlt. Das sind juristische Personen und somit werden 30 % einbehalten. Meiner Meinung nach zieht das Ganze nur, wenn Du als Nicht-Ansässiger ein Depot bei einer Bank in Frankreich hättest. Für uns Kleinanleger mit einem Depot bei einer Bank in Deutschland wird sich nichts ändern. Wir müssen nach wie vor den Weg der Rückerstattung via Formulare gehen. Besser wäre eine Angleichung innerhalb der EU. Wo jeder Staat die Quellensteuer des anderen Staates vollumfänglich anerkennt bzw. es erst gar keine großen Abweichungen bei der Erhebung der Steuern auf Kapitaleinkünft gäbe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mithrandir77 Juni 12, 2018 · bearbeitet Juni 13, 2018 von Mithrandir77 mal was aus dem comdirect Forum (zum Thema Quellensteuer findet man dort öfters Infos) Zitat Die Veröffentlichung der aktuellen Liste des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) erfolgt i.d.R. jährlich Mitte des jeweiligen Kalenderjahres mit rückwirkendem Stand 01.01. Grundsätzlich wird nicht beanstandet, wenn die Quellensteueränderungen erst ab 01.07. des jeweiligen Kalenderjahres durch die auszahlenden Stellen berücksichtigt werden. Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen wurde der Quellensteuersatz Frankreich von 30% auf 12,8 % reduziert, wobei derzeit noch geprüft wird, unter welchen Voraussetzungen der reduzierte Satz zum Tragen kommt. Hier bleiben wir am Ball. das war die Antwort vom comdirect Social Media Team vielleicht dauert es also nur etwas länger... (wer Lust hat kann ja mal bei anderen Anbietern nachfragen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Waldschrat Juli 1, 2018 Der Franzose nimmt seit diesem Jahr von Außengeländern nur noch 12,8% und die sind anrechenbar. BZST Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Operator87 Juli 6, 2018 Ich habe wegen der franz. Quellensteuer mal bei ING-Diba nachgefragt, da meine 2018 erhaltenen Dividenden auch mit 30% besteuert worden. Da habe ich aus der Abteilung Wertpapiere folgende Antwort erhalte: Sehr geehrter Herr ....., nach den uns vorliegenden Informationen gilt der von Ihnen genannte Satz nur bei einer Vorabbefreiung. Diese ist über uns aber nicht möglich, da in dem Fall eine Offenlegung von Kundendaten gegenüber ausländischen Behörden erforderlich ist. Deshalb haben wir uns dagegen entschieden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mithrandir77 Juli 9, 2018 Am 6.7.2018 um 10:46 schrieb Operator87: Ich habe wegen der franz. Quellensteuer mal bei ING-Diba nachgefragt, da meine 2018 erhaltenen Dividenden auch mit 30% besteuert worden. Da habe ich aus der Abteilung Wertpapiere folgende Antwort erhalte: Sehr geehrter Herr ....., nach den uns vorliegenden Informationen gilt der von Ihnen genannte Satz nur bei einer Vorabbefreiung. Diese ist über uns aber nicht möglich, da in dem Fall eine Offenlegung von Kundendaten gegenüber ausländischen Behörden erforderlich ist. Deshalb haben wir uns dagegen entschieden. aber gegenüber den USA zum Beispiel machen sie es doch...ist Frankreich da gefährlicher? danke für die Info Operator87! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
larnold Oktober 16, 2018 Hallo, ich habe seit anfang des Jahres Aktien von meinem französischem Arbeitgeber. Vor kurzem ist nun die erste Dividendenzahlung erfolgt. Hierbei ist mir aufgefallen, dass ich schon in Frankreich 30% Quellensteuer gezahlt habe, obwohl es seit 2018 nur noch 12,8% für Nicht-Farnzosen sind. Auf meinem Auszug steht, dass sich der Aufwand nicht lohnt, sich die 17,8% zurückzuholen, da ich insgesamt nur etwa 100€ Dividende bekomme. In Deutschland musste ich dann nochmals Abgeltungssteuer plus Soli plus Kirchensteuer dazu zahlen, sodass nun etwa 50% weg sind. Kann ich mir einen Teil des Geldes wieder zurückholen? Es lässt sich doch die Abgeltungssteuer auf die Quellensteuer anrechnen? Momentan habe ich übrigens auch noch keinen Freistellungsauftrag eingerichtet. Danke für eure Auskunft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dealmaker Oktober 18, 2018 Am 10/16/2018 um 16:32 schrieb larnold: Hallo, ich habe seit anfang des Jahres Aktien von meinem französischem Arbeitgeber. Vor kurzem ist nun die erste Dividendenzahlung erfolgt. Hierbei ist mir aufgefallen, dass ich schon in Frankreich 30% Quellensteuer gezahlt habe, obwohl es seit 2018 nur noch 12,8% für Nicht-Farnzosen sind. Auf meinem Auszug steht, dass sich der Aufwand nicht lohnt, sich die 17,8% zurückzuholen, da ich insgesamt nur etwa 100€ Dividende bekomme. In Deutschland musste ich dann nochmals Abgeltungssteuer plus Soli plus Kirchensteuer dazu zahlen, sodass nun etwa 50% weg sind. Kann ich mir einen Teil des Geldes wieder zurückholen? Es lässt sich doch die Abgeltungssteuer auf die Quellensteuer anrechnen? Momentan habe ich übrigens auch noch keinen Freistellungsauftrag eingerichtet. Danke für eure Auskunft. Du kannst dir Geld wieder holem,jedoch nur vom französischen Staat dies müsstest du über deine Depot Gesellschaft machen was teuer ist der deutsche Staat geht davon aus dass du die diese 17,8 % holst also rechnet er nur mit diesem 12,8 % und du musst diese Differenz als Abgeltungssteuer zahlen sofern du über deine 803 Euro Sparerpauschbetrag kommst. Französische Aktien lohnen sich in der regel nur, wenn du diese beim Unternehmen kaufst und die die Abwicklung machen die Banken oder Gesellschaften verlangen teilweise bis zu 50 € für die Wiederholung der 17,8 % und wie du siehst, bei 100 € Dividende lohnt sich das nicht. Wer hat von euch schon versucht sich vom französischen Staat das Geld per Formular 5000 wiederzuholen und eenn js,wie lange hat die Erstattung gedauert und habt ihr die Steuer ID oder eure Steuernummer eintragen lassen vom Finanzamt. Würde mich über Erfahrungen freuen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
krussi Dezember 30, 2018 Verstehe ich das richtig, dass man mit einer Vorabbefreiung nur die 12,8% in Frankreich zahlt und in Deutschland dann die Abgeltungssteuer (reduziert um 12,8%)? Somit wäre die Steuerbelastung identisch mit der Belastung auf inländische Kapitalerträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Portfolio2055 Dezember 30, 2018 Ja mit der Vorabbefreiung funktioniert das. Die Frage ist, wer ist dein Broker? Bei der DB/Maxblue ist sie kostenlos und unbegrenzt. Manche Broker verlangen dafür Geld und wieder andere Verlagen für jeden Vorgang eine saftige Gebühr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Dezember 30, 2018 · bearbeitet Dezember 30, 2018 von monopolyspieler Zitat Wer hat von euch schon versucht sich vom französischen Staat das Geld per Formular 5000 wiederzuholen und eenn js,wie lange hat die Erstattung gedauert und habt ihr die Steuer ID oder eure Steuernummer eintragen lassen vom Finanzamt. Das Formular 5000 ist nur die Wohnbesitzbescheinigung, da fällt keine Steuer in Frankreich an, sondern Du versteuerst selbst in D per Steuererklärung. Natürlich muss das Ding vollständig ausgefüllt vor Dividendenzahlung jährlich dem Finanzamt und danach rechtzeitig der Depotbank vorgelegt werden. Das funktioniert problemlos und kostenlos– habe aber mein Depot in Frankreich. Willst Du Dein Geld wiederholen, mußt Du Formular 5000 und 5001 ausfüllen. Habe ich aber nie gemacht, weil umständlicher. Bei deutschen Banken langt meines Wissens Clearstream mit 71 Euro Gebühren zu–dann ggf. noch der Broker selber. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
krussi Dezember 31, 2018 vor 14 Stunden schrieb Portfolio2055: Ja mit der Vorabbefreiung funktioniert das. Die Frage ist, wer ist dein Broker? Bei der DB/Maxblue ist sie kostenlos und unbegrenzt. Manche Broker verlangen dafür Geld und wieder andere Verlagen für jeden Vorgang eine saftige Gebühr. Ich bin bei der DKB. Da kostet die Einrichtung einer Vorabbefreiung 11,90€. Diese gilt dann dauerhaft für alle nachfolgenden französischen Kapitalerträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Portfolio2055 Dezember 31, 2018 Nicht nur für französische- sondern alle ausländische. Die Bank führt ja auch den sog. Quellensteuertopf. Dieser sollte auf der Jahressteuerbescheinigung stehen. Sofern du eine Einkommensteuererklärung abgibst, wird auch dort nochmals gegengerechnet- je nach persönlichem Steuersatz und Veranlagung. Generell lohnt der Aufwand der Rückforderung nicht für Kleinbeträge. Ich halte aus diesem Grund nur wenige Aktien aus Ländern wo dies so ist. Dazu zählt Frankreich/Italien hauptsächlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
krussi Dezember 31, 2018 vor 9 Minuten schrieb Portfolio2055: Nicht nur für französische- sondern alle ausländische. Die Bank führt ja auch den sog. Quellensteuertopf. Dieser sollte auf der Jahressteuerbescheinigung stehen. Sofern du eine Einkommensteuererklärung abgibst, wird auch dort nochmals gegengerechnet- je nach persönlichem Steuersatz und Veranlagung. Generell lohnt der Aufwand der Rückforderung nicht für Kleinbeträge. Ich halte aus diesem Grund nur wenige Aktien aus Ländern wo dies so ist. Dazu zählt Frankreich/Italien hauptsächlich. Ah okay, das die Vorabbefreiung für alle ausländischen Quellensteuern gilt hatte ich nicht auf dem Schirm. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Portfolio2055 Dezember 31, 2018 Der Quellensteuertopf ist nicht so schlimm- je nach Dividendeneinkommen kann hier halt gegengerechnet ähnlich dem Freibetrag. Das lohnt halt erst, wenn der Freibetrag aufgebraucht ist. Den Quellensteuertopf kannst du nämlich nicht mitnehmen ins neue Jahr wie zB die Realisierten Verluste aus Aktien. Typische Doppelsteuerprobleme ergeben sich halt in Frankreich/Italien/Spanien. Und dann ist der Aufwand so groß und die Kosten- deswegen konzentrieren sich halt viele auf USA,Deutschland,Großbritannien. In Großbritanien gibt es derzeit zb gar keine Quellensteuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
juliusjr Januar 7, 2019 Ich hab Depots bei IngDiba, Maxblue und Targobank. Da die meisten meiner französichen Aktien bei der Targobank sind und noch dazu die Targobank französisch ist, hab ich mal wegen Vorabbefreiung angefragt. Antwort war, dass sie diesen Service aufgrund hoher Kosten und Aufwand nicht anbieten, sondern nur die nachträgliche Rückforderung der Quellensteuer. Bei maxblue hab ich auch noch nichts von so einer Vorabbefreiung mitbekommen - und ich hatte letztes Jahr etwas über 100 euro Zuviel Quellensteuer Frankreich bezahlt (deshalb hab ich auch die Franzosen zur Targobank verschoben) Klappt das wirklich bei jemanden mit der Vorabbefreiung? Und bei welcher Bank? Bei Maxblue könnt ich s mir vorstellen aber ich denk da muss zumindest die 72euro Clearstream bezahlt werden. Bei mir is die Rechnung immer knapp, nur wenn das mit ca 70 bis 100 euro Kosten klappen würde, dann könnte ich auch in Zukunft mit einem guten Gefühl Franzosen-Aktien kaufen.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Januar 7, 2019 · bearbeitet Januar 7, 2019 von monopolyspieler Bei Maxblue hatte ich mal vor einer Woche wegen Vorabbefreiung angefragt– bisher keine Antwort. Auf dem Vollmachten-Formular gibt es nur die Option der Rückerstattung. Ich war gerade heute bei meinem Finanzamt und habe mir für die Vorabbefreiung Formular 5000 abstempeln lassen. Eintüten, an Air Liquide schicken und fertig. Wie ich schon mal in einem anderen Thread erwähnte–manche französischen Aktiengesellschaften bieten die Verwahrung bei "sich", bzw. bei einem französischen Broker an. Das hat dann oft auch diverse andere Vorteile. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
befiwe Januar 7, 2019 · bearbeitet Januar 7, 2019 von befiwe Ich hatte Depotübertragung "France Telekom in Euro" auf Maxblue. Nach Quellensteuer ca. 6 bis 9 Monaten bekommt man Geld zurück. Antrag nicht nötig. Läuft von alleine. Jetzt habe ich jedoch Orange in Dollar, Handelsplatz NYSE, gekauft. Wie sieht die Vorabbefreiung für Orange S.A. (ORAN) aus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Januar 9, 2019 Habe gerade von Air Liquide die Mitteilung bekommen, das Formular 5000 nicht mehr notwendig ist wegen des gesunkenen Steuersatzes. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
krussi Januar 9, 2019 vor 1 Minute schrieb monopolyspieler: Habe gerade von Air Liquide die Mitteilung bekommen, das Formular 5000 nicht mehr notwendig ist wegen des gesunkenen Steuersatzes. Wie findet dann der Nachweis statt das du ein ausländischer Anleger bist? Aber freut mich, dass es für dich dann leichter und bequemer wird was die französische Quellensteuer angeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Januar 9, 2019 Bei der Kontoeröffnung mittels Ausweis und einer Rechnung (Festnetz/Strom). :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
juliusjr Januar 11, 2019 @monopolyspieler: Danke für die Antwort und wäre toll wenn du die Antwort von maxblue hier veröffentlichen könntest ob sie eine Vorabbefreiung anbieten. Dass ich noch Quellensteuer von maxblue von Frankreich zurück geholt bekomme, kann ich irgendwie nicht glauben. Ein Depot bei der DKB wär auch eine Option. Das wär die mir einzige bekannte Bank die das anscheinend anbietet. Aber vielleicht kann ja noch wer von einer anderen Bank berichten wo eine Vorabbefreiung möglich ist. Clearstream muss dann bestimmt bezahlt werden. Aber nur 11,9euro zusätzlich zu Clearstream wie bei DKB und dann das ganze für alle französischen Werte wenn ich das richtig verstanden habe - wäre in Ordnung. Ein Depot in Frankreich oder ähnliches und dann Probleme mit der Abgeltungssteuer find ich jetzt nicht so interessant... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Januar 12, 2019 Bisher keine Antwort von maxblue. Welche Probleme gibt es denn mit der Abgeltungssteuer bei einem Depot im Ausland? Für Dividenden wird der Beleg eingereicht und bei Verkäufen neben dem Verkaufsbeleg noch ein Kaufbeleg und eine Depotübersicht des Wertes wegen FIFO. Klappt bei meinem Finanzamt problemlos. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
juliusjr Januar 12, 2019 Danke für die Antwort. Muss, wenn eine Abgeltungsteuer über das Finanzamt verrechnet wird nicht die komplette Abgeltungssteuer der Person angegeben werden? Erhöht halt nochmals den Aufwand. Ist ein Depot in Frankreich kostenlos wenn nichts gekauft und verkauft wird? Wie ist das eigentlich? Zahlst du Steuern in deinem französischem Depot? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag