krizzo November 30, 2009 · bearbeitet November 30, 2009 von krizzo Hallo Leuts, hätte eine Frage bzgl. der Abgeltungssteuer auf Aktien, hab mich auch schon durch Eigenbemühen informiert aber möchte es trotzdem nochmal bestätigt haben. 1.Wenn ich z.B. Morgens Aktien im Wert von ca. 2000 Euro kaufe, die am Abend wieder komplett für 2100 Euro verkaufe, ist der Gewinn 100 Euro auf den sich die Abgeltungsteuer +Soli.- & Kirchensteuer erhebt? ca. >28% ~ 28Euro? Mehr würde aus staatlicher Sicht nicht hinzukommen? Oder werden die gesamten 2100 Euro als Abgeltungssteuerwert herangezogen? 2.läuft dies dann auch andersrum? Ich kauf für 2000 Euro, verkaufe für 1900 Euro und bekomme das Minus von -100 Euro dann verrechnet? Die Abgeltungssteuer beläuft sich ja auf ein Jahr? 3.Erkennt die Bank (wo ich mein Depot habe), dies alles automatisch? Oder muss ich da eventuell eingreifen? Ich danke vielmals für euere Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 30, 2009 · bearbeitet November 30, 2009 von harryguenter zu 1) Du mußt Deinen Gewinn (100 EUR) versteuern. Also die rund 28 EUR an Steuern zahlen. zu 2 und 3) Die Verrechnung ist komplizierter. Solange Du in dem Jahr Gewinne der gleichen Einkunftsart (in diesem Falle Kursgewinne aus Aktien) hast, erfolgt die Verrechnung automatisch. Bleibt am Jahresende ein Verlust, überträgt die Bank diesen automatisch ins nächste Jahr. Will man im rahmen der Steuererklärung mit anderen Banken verrechnen, so muß man bei seiner Bank bis etwa Mitte Dezember eine entsprechende Bescheinigung anfordern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel November 30, 2009 hätte eine Frage bzgl. der Abgeltungssteuer auf Aktien Na, das sind dann ja doch mehr geworden. 1.Wenn ich z.B. Morgens Aktien im Wert von ca. 2000 Euro kaufe, die am Abend wieder komplett für 2100 Euro verkaufe, ist der Gewinn 100 Euro auf den sich die Abgeltungsteuer +Soli.- & Kirchensteuer erhebt? ca. >28% ~ 28Euro? Mehr würde aus staatlicher Sicht nicht hinzukommen? Oder werden die gesamten 2100 Euro als Abgeltungssteuerwert herangezogen? "Nur" die 100 Euro Gewinn. 2.läuft dies dann auch andersrum? Ich kauf für 2000 Euro, verkaufe für 1900 Euro und bekomme das Minus von -100 Euro dann verrechnet? Ja. Die Abgeltungssteuer beläuft sich ja auf ein Jahr? Hat mit dem Jahr nichts mehr zu tun. 3.Erkennt die Bank (wo ich mein Depot habe), dies alles automatisch? Oder muss ich da eventuell eingreifen? Im Prinzip macht die Bank das selber. Für die Berücksichtigung der Kirchensteuer müßtest du der Bank allerdings mitgeteilt haben, daß du in einer Kirche bist und in welcher. Hast du das nicht gemacht, mußt du den ganzen Krempel nochmal in deiner Steuererklärung angeben. Falls du mit deinem Einkommens-Steuersatz insgesamt unter 25% landest (Einkommen + Gewinne aus Aktien etc.) zieht die Bank erst die 25%+x ab, und das zuviel kannst du dir über die Steuererklärung zurückholen. Gruß, Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
krizzo November 30, 2009 Danke für die schnellen und hilfreichen Anworten!!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus November 30, 2009 Bleibt am Jahresende ein Verlust, überträgt die Bank diesen automatisch ins nächste Jahr. Will man im rahmen der Steuererklärung mit anderen Banken verrechnen, so muß man bei seiner Bank bis etwa Mitte Dezember eine entsprechende Bescheinigung anfordern. Interessant. Das wusste ich nicht. Gilt das auch für z.B. Stückzinsen? Werden die auch aufs nächste Jahr übertragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 30, 2009 Interessant. Das wusste ich nicht. Gilt das auch für z.B. Stückzinsen? Werden die auch aufs nächste Jahr übertragen? Man hat potentiell zwei Verlusttöpfe: - Aktien - Sonstiges (auch gez Stückzinsen) beide kann man zum Jahresende (Antrag bis 15.12.) "auskehren" und per Steuerklärung ggfs. verrechnen oder vom FA vortragen lassen, (Ausgleich dann natürlich nur möglich über nächste Steuererklärung). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dagobert November 30, 2009 Man hat potentiell zwei Verlusttöpfe: - Aktien - Sonstiges (auch gez Stückzinsen) beide kann man zum Jahresende (Antrag bis 15.12.) "auskehren" und per Steuerklärung ggfs. verrechnen oder vom FA vortragen lassen, (Ausgleich dann natürlich nur möglich über nächste Steuererklärung). werden die Verluste nicht automatisch in der jeweiligen Jahresbescheinigung ausgewiesen? Mir ist nicht ganz deutlich wozu dieser Antrag zum Jahresende gut sein soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus November 30, 2009 Man hat potentiell zwei Verlusttöpfe: - Aktien - Sonstiges (auch gez Stückzinsen) beide kann man zum Jahresende (Antrag bis 15.12.) "auskehren" und per Steuerklärung ggfs. verrechnen oder vom FA vortragen lassen, (Ausgleich dann natürlich nur möglich über nächste Steuererklärung). Ok, Klartext heißt das: Aktienverluste werden von der Bank ins nächste Jahr übertragen. Der andere Verrechnungstopf vom Finanzamt.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man November 30, 2009 · bearbeitet November 30, 2009 von �-man Man hat potentiell zwei Verlusttöpfe: - Aktien - Sonstiges (auch gez Stückzinsen) Eigentlich sollten es drei Töpfe sein. Es fehlt der Verrechnungstopf für Quellensteuer. Interessant vielleicht auch, dass man Verlusttöpfe auf andere Banken übertragen können soll, wenn man bei der bisherigen Bank dann das Depot löscht. Ansonsten gilt vielleicht auch noch zu erwähnen, dass zwar Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können, jedoch Aktiengewinne auch im sonstigen Verlusttopf eine Anrechnung finden. Soweit mein Wissensstand. Gruß -man Ok, Klartext heißt das: Aktienverluste werden von der Bank ins nächste Jahr übertragen. Der andere Verrechnungstopf vom Finanzamt.... Es gibt m.E. zwei Möglichkeiten. Entweder Töpfe leeren und die Verluste mit einer Bescheinigung der Bank, in der Steuererklärung abrechnen. Oder alle Töpfe automatisch von der Bank in das neue Jahr vortragen lassen. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 30, 2009 Weiß jemand, ob man zum Jahresende automatisch eine Bescheinigung bekommt, was in welchen Töpfen aufgelaufen ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 30, 2009 Eigentlich sollten es drei Töpfe sein. Es fehlt der Verrechnungstopf für Quellensteuer. Korrekt, nur bei diesem "Töpfchen" hat man keine Wahlmöglichkeit. Es findet keine Übertragung bei der Depotbank statt, nicht verbrauchte Quellensteuern werden immer bescheinigt und werden über Einkommenerklärung verrechnet, sind sie danach immer noch nicht verbraucht, sind sie meines Wissens futsch - keine Übertagung durch FA.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man November 30, 2009 · bearbeitet November 30, 2009 von �-man Weiß jemand, ob man zum Jahresende automatisch eine Bescheinigung bekommt, was in welchen Töpfen aufgelaufen ist? Wie das die verschiedenen Banken handhaben, weiß ich (noch) nicht. Ich finde deshalb die Methode von E-Trade und Consors (vielleicht machen es auch andere) gut, zu jeder Wertpapierabrechnung die Töpfe anzuzeigen. otto, mit der Quellensteuer dürftest Du richtig liegen. Bin mir aber nicht 100%ig sicher. Gruß -man Edit: Bitte beachten, dass der nichtrückforderbare Teil der Quellensteuer zur Anrechnung kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
koageld-koaspass November 30, 2009 · bearbeitet November 30, 2009 von koageld-koaspass Servus, nachdem ich meine Fragen trotz langer Suche im Forum nicht beantworten konnte, hat das "über den Forumrand hinausschauen" doch weitergeholfen ;-) vielleicht ein ganz nützlicher Link: http://www.abgeltungsteuer-information.de/fragen.htm [[[Einzig unklar bleibt mir wie die Verfahrensweise mit oder ohne beantragen und dieser Deadline 15.12. zu verstehen ist...]]]] edit: hat sich auch erledigt da nur beim Aktienverlusttopf interessant der allgemeine wird automatisch vorgetragen (http://www.deubner-steuern.de/news/news_print.php?news_id=2207426) Schönen Gruß KK Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 30, 2009 edit: hat sich auch erledigt da nur beim Aktienverlusttopf interessant der allgemeine wird automatisch vorgetragen (http://www.deubner-steuern.de/news/news_print.php?news_id=2207426) diese Aussage ist halb richtig/falsch. Beide Verlusttöpfe Aktien/Sonstiges werden (sofern im minus) automatisch vorgetragen, sofern Du nicht bis zum 15.12. des lfd. Jahres Verlustbescheinigungen beantragst - dann wird der Topf für den Verlustbescheinigung beantragt wurde auf Null gesetzt fürs Folgejahr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag