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Martin59

Finanzmathe nachgelagerte Besteuerung

Empfohlene Beiträge

Martin59
· bearbeitet von Martin59

Oft wird ja zu Recht die mangelnde (Vorsteuer-) Rendite der Riester Angebote bemängelt.

Das will ich hier nicht wiederholen.

 

Häufig wird auch der Vorteil genannt, dass bei geringerem Steuersatz in der Auszahlungsphase im Vergleich zur Einzahlungsphase ein Vorteil heraus kommt. Unbestritten.

 

Nun habe ich mal Excel angeschmissen (interner Zinsfuss) und habe errechnet, dass bei nachgelagerter Besteuerung die Nachsteuerrendite immer gleich der Vorsteuerrendite ist, also der Wertzuwachs steuerfrei bleibt. Damit argumentiert aber niemand (?).

 

Mach' ich einen Denkfehler? Woher kommt das? Siehe Excel Vergleich Anleihe - Zerobond - Nachgelagerte Besteuerung.

 

Wer hilft?

NachgelagerteBesteuerung.pdf

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etherial

Nun habe ich mal Excel angeschmissen (interner Zinsfuss) und habe errechnet, dass bei nachgelagerter Besteuerung die Nachsteuerrendite immer gleich der Vorsteuerrendite ist, also der Wertzuwachs steuerfrei bleibt. Damit argumentiert aber niemand (?).

 

Naja ... die Finanzbranche möchte das nicht so betonen. Sie betont lieber, dass man bei Riester-Renten Zulagen und Sonderausgabenabzüge bekommt - als ich noch mit Strukkis und Bankberatern zu tun hatte, haben die jedenfalls nur im Beisatz erwähnt dass im Alter versteuert wird und überhaupt nicht erwähnt, dass die Zulagen nur eine Vorauszahlung auf die Steuerersparnis sind.

 

Dass hier das niemand so positiv findet liegt vermutlich eher daran, dass ein Riestervertrag ziemlich unflexibel ist, was die Auszahlung (kein Kapitalwahlrecht, ziemlich ungünstige Verrentung, stark beschränkte Vererbbarkeit) angeht.

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vanity
· bearbeitet von vanity

 

... ach' ich einen Denkfehler? Woher kommt das? Siehe Excel Vergleich Anleihe - Zerobond - Nachgelagerte Besteuerung.

So wie du rechnest, ist es evident

 

Nachgelagerte Besteuerung

Kn = K0 (1+p)n (1-t2)

ist natürlich identisch mit vorgelagert

Kn = K0 (1-t1) (1+p)n

wenn t1 und t2 identisch sind.

 

K0 = Unversteuertes, anlegbares Kapital

Kn = Versteuertes Anlageergebnis nach n Perioden

p = Zins

t1 = pers. Steuersatz bei Anlage

t2 = pers. Steuersatz bei Auszahlung

 

Der Unterschied besteht natürlich darin, dass bei t1 <> t2 ein ganz anderes Ergebnis rauskommt (Extremfall: t2 = 0), und - je nachdem welche Anlageformen du vergleichst - bei einer konventionellen Anlage ja nicht nur das einsetzbare Kapital (= K0 (1-t1)) bereits versteuert ist, sondern zusätzlich auch der Wertzuwachs noch besteuert wird. Das fehlt in deiner Rechnung (links unten im pdf). Dann wäre (bei jährlicher Versteuerung) das Endkapital nur noch

Kn = K0 (1-t1) (1+ (p (1-t1)))n

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GlobalGrowth

schöner Beitrag vanity :thumbsup:

 

Ich würde es aber begrüßen, wenn in dieser Betrachtung zwei Fakten ein Rolle spielen:

 

1. die Betrachtung des Nettoanlagebetrages (Netto-Beitragszahlung im Vergleich zu Zulage und Steuererstattung in der Aufschubphase)

 

2. die Betrachtung der Reinvestition der Steuererstattung im Vergleich zur Anlage der Steuererstattung neben der Riester

 

 

In meinen Augen wird bei der nachgelagerten Besteuerung immer nur das Verhältnis zwischen Gesamtanlagebetrag zu

Gesamtauszahlungsbetrag über n Jahre betrachtet.

Richtig wäre es, wenn ich eine Alternativanlage zu 5% (abzüglich Abgeltungssteuer in Ein-und Auszahlphase) ausschließlich mit dem Nettobeitragsaufwand/Nettoauszahlungsbetrag vergleiche und dann das Ergebnis in die Überlegungen einbeziehe.

Alles andere bleibt doch nur ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.

 

Ich begrüße aber deine Herangehensweise sehr, sie ist nämlich frei von jeglicher Polemik und das ist hier verdammt selten!

 

LG

David

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Martin59
· bearbeitet von Martin59

Mir ging es eigentlich nur um die prinzipielle Auswirkung einer nachgelagerten Besteuerung auf die Nachsteuerrendite. Wollte hier keine Diskussion über die grundsätzliche Konstruktion Riester vom Zaun brechen.

 

Dass die Renditen Riester immer schlechter sind als direkte Anlagen, ist auch meine Meinung

 

"Dank" Abgeltungssteuer gibt es ja nun keine Rendite mehr, also irgendeinen Wertzuwachs, der nicht besteuert wird (?). Bei der nachgelagerten Besteuerung, also völlig unabhängig vom Produkt, gibt es die Rendite - mag sie nun noch so klein sein - steuerfrei.

 

Dass ich die Steuererstattung für einige Monate vorfinanzieren muss, kann ja nicht das Argument sein. Die Steuererstattung kann ich ja im Folgejahr wieder für die "Netto"-Einzahlung benutzen. Eine Alternativanlage der Erstattung bis zur Rentenzeit kann ich in Excel konstruieren, aber das macht das Ganze ja nicht klarer.

 

Das Prinzipielle wird doch um so klarer, je reduzierter man das Beispiel wählt?

 

Im Ergebnis bedeutet meine Berechnung, dass eine Riester Anlage um den steuerlichen Vorteil schlechter sein "darf", um mit einer Alternativanlage gleich zu ziehen.

 

Ähnlich zu früher vor 2005, als die KLVs hieraus ihre Berechtigung zogen, weil die Auszahlung (Bedingungen erfüllt: 12 Jahre, 5 Jahre Einzahlung, 60% Todesfall usw.) kpl. steuerfrei war.

 

Ich sehe die Anlagen nachgelagerte Besteuerung (egal ob nun Riester oder Rürup) auch nur als "Beimischung". Eine echte Rentenkomponente muss für Nicht-Krösus jedoch sein - wegen des berühmten "Langlebigkeitsrisikos". Schaut Euch den Juppi an! - Also ist die zwangsweise Verrentung ja kein prinzipieller Nachteil, weil man das mit 60, 67 (oder 75 :-) ) eh machen muss.

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Martin59
· bearbeitet von Martin59

Der Unterschied besteht natürlich darin, dass bei t1 <> t2 ein ganz anderes Ergebnis rauskommt (Extremfall: t2 = 0), und - je nachdem welche Anlageformen du vergleichst - bei einer konventionellen Anlage ja nicht nur das einsetzbare Kapital (= K0 (1-t1)) bereits versteuert ist, sondern zusätzlich auch der Wertzuwachs noch besteuert wird. Das fehlt in deiner Rechnung (links unten im pdf). Dann wäre (bei jährlicher Versteuerung) das Endkapital nur noch

Kn = K0 (1-t1) (1+ (p (1-t1)))n

Das verstehe ich nicht; links unten habe ich doch das Beispiel Riester gezeigt, und da werden während der Ansparphase keine Erträge besteuert?!

Die jährliche Besteuerung haben wird doch nur bei einer Anlage in einem Rentenpapier, wie bei "Anleihe" gezeigt.

 

Der prinzipielle Nachteil der internen Zinsfussmethode (Wiederanlage) ist auch klar. Dafür stand ja auch der Zerobond, der ohne IRR auskommt. Die Rechnung bei nur jeweils einer Ein-, Auszahlung ist doch ok oder?

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Martin59
· bearbeitet von Martin59

Hoppla.

Mein Vergleich hinkt etwas; die Excel ist aus alter Zeit vor AbgSt.

Hier überarbeitet - macht aber keinen prinzipiellen Unterschied.

NachgelagerteBesteuerung.pdf

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vanity
· bearbeitet von vanity

...

"Dank" Abgeltungssteuer gibt es ja nun keine Rendite mehr, also irgendeinen Wertzuwachs, der nicht besteuert wird (?). Bei der nachgelagerten Besteuerung, also völlig unabhängig vom Produkt, gibt es die Rendite - mag sie nun noch so klein sein - steuerfrei.

 

Unsere Diskussion krankt gerade etwas an der Begriffsbildung. Was ist steuerfrei? Bei dieser globalen Betrachtung sind zwei Steuerarten im Spiel

 

- die auf das Einkommen (pers. Steuersatz), die das anlegbare Kapital von vorhenherein schmälert (außer bei nachgelagert). Diese bleibt üblicherweise außer Betracht, für diesen Vergleich ist es natürlich sinnvoll, sie auch einzubeziehen

- die auf den Wertzuwachs (AgSt oder pers. Steuer, je nach Verfahren)

 

Unter Einbeziehung beider Steuerarten wird es ein ganz steuerfrei nicht geben (außer t2=0).

 

Im Ergebnis bedeutet meine Berechnung, dass eine Riester Anlage um den steuerlichen Vorteil schlechter sein "darf", um mit einer Alternativanlage gleich zu ziehen.

Im Prinzip ja, wobei es noch etwas genauer zu untersetzen wäre (was heißt schlechter?). Vielleicht solltest du zu den Berechnungen im PDF noch erläutern, was jeweils abgebildet wird (ich hatte da wohl etwas missverstanden).

 

In meiner letzten Formel (konventionelle Anlage) ist übrigens auch der falsche Steursatz verwendet (müsste AgSt-Satz sein). Falls die Diskussion weitergeht, klinke ich mich heute abend nochmal ein.

 

@Globalgrowth: Meine Beiträge sind immer frei von Polemik! :thumbsup:

(mit Ausnahme derer, die polemisch sind)

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sparfux

Der prinzipielle Nachteil der internen Zinsfussmethode (Wiederanlage) ist auch klar. Dafür stand ja auch der Zerobond, der ohne IRR auskommt. Die Rechnung bei nur jeweils einer Ein-, Auszahlung ist doch ok oder?

Meiner Ansicht nach geht man bei der Methode des internen Zinsfußes gerade nicht von einer Wiederanlage des Geldrückflusses, sondern von einem sofortigen Verbrauch aus. Wenn Du bei Riester die Steuerrückersatttung mal 1 Jahr später annimmst und dann auch eine Wiederanlage mit AgSt. einrechnest (z.B. 4 Jahre zu 4%), schrumpft der Nachsteuervorteil gegenüber des Zerobonds auf etwa 0,5%.

 

Es ist aber immernoch ein Vorteil da.

 

Mit dem hier beschriebenen Ansatz ist die Einzahlung in beiden Fällen gleich hoch und auch der Auszahlungstermin ist einheitlich der gleiche. Damit ist eine vernünftige Vergleichbarkeit gegeben.

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Delphin

Meiner Ansicht nach geht man bei der Methode des internen Zinsfußes gerade nicht von einer Wiederanlage des Geldrückflusses, sondern von einem sofortigen Verbrauch aus.

Kleine Nebenbemerkung: beides kommt auf dasselbe heraus. Beim internen Zinfuss geht man davon aus, dass die Ausschüttungen/Erträge wiederangelegt werden zu genau der Rendite, die die Hauptanlage hat (also zum interne Zinfuss, den es zu berechnen gilt). Man könnte auch sagen, das der Ertrag wird ausgeschüttet und weggelegt ohne dass man dessen weitere Wertentwicklung (unter dem Kopfkissen oder als Tagesgeld oder wie auch immer) weiter berücksichtigt.

 

Entscheidend ist, dass die Verwendung der Ausschüttung gegenüber der zu berechnenden Rendite (interner Zinfuss) neutral ist. Beide Vorstellungen also Wiederanlage und "totale" Entnahme funktionieren als Denkhilfe. :thumbsup:

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GlobalGrowth

 

Dass die Renditen Riester immer schlechter sind als direkte Anlagen, ist auch meine Meinung

 

 

den Punkt teile ich mit dir nicht - ich möchte aber hier keine neue Diskussion vom Zaun brechen.

 

Anders gefragt, wie kommst du zu dieser Annahme, wenn

 

1. der Nettoaufwand durch Zulage niedriger ist, als bei der normalen Anlage

2. die Steuererstattung reinvestiert oder zu gleichen Renditen "nebenbei" angelegt wird

 

--> allein die Anlage der möglichen Steuererstattung von ca. 720 p.a. wird die nachgelagerte Besteuerung mehr als abfangen.

 

Was die Abgeltungssteuer angeht, ergeben sich dadurch langfristig ebenfalls Probleme, denn:

 

1. wird bereits in der Aufschubphase die Abgeltungssteuer greifen, was zwangsläufig einen höheren Ertrag voraussetzt, um die gleichen Ergebnisse wie mit Riester zu erreichen

 

und zweitens:

 

kalkuliere ich in beiden Fällen (sprich mit und ohne Riester) eine Lebenserwartung von sagen wir 15 -25 Jahren nach den 67 Lebensjahr, kann die ungeförderte Variante nur schlechter performen.

 

 

Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass ein kluger und dauerhafter Investor bessere Renditen erwirtschaften kann...aber trifft das auf den normalen Privatanleger zu? Mit Sicherheit nicht!

Ganz davon abgesehen, sollte sich jeder Privatanleger risikoaversiv verhalten. Daher hinkt ein Vergleich allein schon dadurch, dass du unterstellt, bei gleichem Risiko eine höhere Rendite zu erwirtschaften.

Oft wird ja davon gesprochen, dass Fondssparen generell besser sei und höhere Erträge erwirtschaften würde. Psychologie der Massen eben. Wer allerdings die Durchschnittsrenditen der vergangenen 30 Jahre bei internationalen Aktienfonds betrachtet, kommt nur auf eine Rendite von 4,8x%. Woher nimmt also jeder diese Auffassung? Ich vermute zwei Gründe:

 

1. glauben sehr viele, es besser als der Durchschnitt zu machen, nur weil sie auf 5-10 Jahre schöne Ergebnisse erwirtschafteten

 

und/oder

 

2. weil einfach das nacherzählt wird, was man irgendwo aufgeschnappt hat. Ohne es hinterfragt oder geprüft zu haben!

 

Bessere Ergebnisse wie oben beschrieben, lassen sich vielleicht auch dauerhaft mit Indexfonds/ETF's umsetzen. Vorausgesetzt, der theoretische Ansatz der EMT trifft auch auf die oft psycholgisch wirkenden Märkte zu.

Ich für meinen Teil -egal welche Riesterform nun gewählt wird- halte es für fahrlässig zu glauben, dass die Nachsteuerrendite

so einfach dauerhaft geschlagen werden kann.

 

In diesem Sinne

schönen 1. Restadvent

 

@Globalgrowth: Meine Beiträge sind immer frei von Polemik! :thumbsup:

(mit Ausnahme derer, die polemisch sind)

 

Amen ^_^

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vanity
· bearbeitet von vanity

Amen ^_^

Schon adventlich gestimmt? :D

 

Aus der Riester/Nicht-Riester-Debatte halte ich mich vorsichtshalber raus, um nicht zwischen die Fronten zu geraten (ich habe übrigens eine RRV). Es geht mir nochmal rein um die Betrachtung des Unterschieds der Nachsteuer.Rendite von Kapitalanlagen mit

 

- nachgelagerter Besteuerung (persönlicher Steuersatz zum Auszahlungszeitpunkt), z. B. Riester bAV Pensionskasse

- normaler AgSt-Besteuerung bei Anlage aus versteuertem Einkommen, z. B. Zerobond

 

Zur besseren Vergleichbarkeit (und um IRR-Diskussionen auch gleich aus dem Weg zu gehen) soll die Besteuerung hier auch zum Auszahlungszeitpunkt erfolgen, wie es z. B. bei Nullkuponanleihen der Fall ist.

 

Fragestellung ist: Welche Vorsteuer-Rendite muss ein nachgelagert besteuerte Anlage mindestens bringen, um eine AgSt-besteuerte Anlage mit gegebener Vorsteuer-Rendite nach Steuern zu schlagen? Parameter sind

 

- Laufzeit der Anlage

- Vorsteuer-Rendite der Vergleichsanlage

- AgSt-Satz

- persönlicher Steuersatz bei Einzahlung

- persönlicher Steuersatz bei Auszahlung

 

Weitere Annahmen: Einmalzahlung, keine Entnahmen bis Auszahlung nach n Perioden. Bei der Vergleichsanlage steht natürlich nur das Ausgangskapital abzüglich pers. ESt zur Verfügung. Versteuerung in beiden Fällen bei Auszahlung, das Kapital kann nebst Kindern und Kindeskindern während der Laufzeit arbeiten. Alles Riester-spezifische (wie Zulagen, Verrentung) bleibt bei dieser Betrachtung außen vor (tut mir leid, GG, aber sonst hätte ich es nicht auf die Reihe gebracht :( ).

 

Ausgangssituation so halbwegs aus dem wirklichen Leben: Vergleichsrendite 5%, AgSt 25%, pers. Grenz-Steuersatz sowohl bei Ein- wie Auszahlung 35% (Zeile 9). Das Ergebnis, die Minimalrendite einer nachgel. best. Anlage, steht in Spalte I (hier 3,68%), die Differenz der Renditen in Spalte J (in Prozentpunkten - negativ bedeutet den typischen Fall, dass nachgelagert weniger Bruttorendite erfordert). In den weiteren Zeilen wird jeweils (nur) ein Parameter nach oben und unten variiert. So sieht das aus:

 

post-13380-1259528064,24_thumb.gif

 

Zugunsten der nachgelagerten Besteuerung wirken (c. p.)

 

- kürzere Laufzeit

- niedrige Vergleichsrendite

- höherer pers. Steuersatz bei Einzahlung

- niedrigerer pers. Steuersatz aus Auszahlung

 

(in Zeile 23/24 noch zwei Vergleichsfälle bei Steuersatz 0% bei Einzahlung bzw. Auszahlung). Ersterer ist der einzige in diesen Szenarien, bei dem nachgelagert ungünstiger ist.

 

Zum Selberspielen: nach_vs_vorgelagert.xls (Openoffice)

 

(wenn jemand mal die Formel kontrollieren könnte, wär's nicht schlecht (die Nulldurchgänge scheinen zu stimmen))

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sparfux

Hm, da gibt es immernoch keinen klaren Sieger. Ich schätze mal, dass ein Riestervertrag durchaus ca. 1-1,5% p.a. teuerer ist, als eine kostengünstige ungeförderte Anlage.

 

Beispiel: DWS Top Rente vs. ETF Anlage

 

Ausserdem: dass man bei Riester ersteinmal aus dem Netto einzahlt und erst ein Jahr später die Steuer zurückbekommt, lässt Riester auch nochmal ein wenig schlechter aussehen. Man hat das reale Problem der Wiederanlage.

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supertobs

Es gab hier doch mal einen großen Excel-Riester-Rechner, wo das alles schon mal durchgerechnet wurde. Von Schnitzel denke ich.

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tom1978

Hm, da gibt es immernoch keinen klaren Sieger. Ich schätze mal, dass ein Riestervertrag durchaus ca. 1-1,5% p.a. teuerer ist, als eine kostengünstige ungeförderte Anlage.

 

In vielen Fällen ist das so - allerdings nicht, weil der Aufwand so viel größer ist, sondern weil die Gesellschaften einfach mehr Geld für sich abzweigen - fällt ja dank der stattlichen staatlichen Förderung nicht so auf...

 

Beispiel: DWS Top Rente vs. ETF Anlage

 

Äpfel schmecken sowieso besser als Birnen! ;)

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etherial
· bearbeitet von etherial

den Punkt teile ich mit dir nicht.

 

Er meint, dass die ungeförderte Rendite eines Riestervertrags immer schlechter als die eines Standardprodukts ist. es mag sogar sein, dass das schlechteste Standardprodukt schechter als der beste Riestervertrag ist - aber solche Vergleiche brauchen wir nicht anstellen ...

 

ich möchte aber hier keine neue Diskussion vom Zaun brechen.

 

hast du aber ... ;) bei aufmerksamem Lesen von Beitrag 5 sollte dir nicht verborgen geblieben sein, dass er, Martin, sogar ausrechnen kann wieviel Kosten ein Riestervertrag vereinnahmen kann um hinterher immer noch besser als eine konventionelle Anlage dazustehen ...

 

@all:

Auch die anderen Aussagen verstehe ich etwas anders als der Rest der Audienz. Martins Aussage war doch: Wenn man annimmt, dass man heute und bei Rentenbeginn den gleichen Steuersatz hat, dann werden Zugewinne im Riestervermögen nicht besteuert - im normalen Vermögen unterliegen sie hingegen der Abgeltungssteuer. Der TO möge mich korrigieren, wenn ich ihn da falsch verstanden habe.

 

Selbst wenn der Steuersatz bei der Rente höher ist, ist der Steuereffekt deutlich geringer als die Abgeltungssteuer - sofern gilt:

 

(1-t2)/(1-t1) > 1-AGS.

 

Und wo er Recht hat - der Vorteil der unbesteuerten (bzw. geringer besteuerten) Renditevereinnahmung wird viel zu selten als Argument für die Riester-Rente angeführt. Was ich für meinen Teil dagegenhalte: Eine steuerfreie Rendite ist nicht relevant, wenn das Geld nicht liquide ist. Und liquide wäre es nur, wenn man ein Kapitalwahlrecht hätte, oder zumindest eine Vererbbarkeit oder Rentengarantie mit drin wäre. Die einzige Möglichkeit an das Vermögen (und damit an die steuerfreie Rendite) heranzukommen ist derzeit die Nutzung des Riestervermögens zur Immobilienfinanzierung.

 

@vanity: Deine Exceltabelle verstehe ich leider überhaupt nicht:

- Wenn ich bei "Steuersatz (Auszahlung)" einen Wert von 70% reinschreibe, kriege ich eine Rendite von über dem Nominalzins in der Spalte nachgelagerte Besteuerung. Die Rendite müsste sinken, wenn nachgelagert besteuert wird - tut sie aber nicht.

- Bei betrachtung der Formeln: Warum ist in der Formel für die nachgelagerte Besteuerung die AGS mit drin?

 

Was ist falsch an folgender Vorstellung:

- Bei Riester bekommt man am Anfang (mit 1 Jahr Verzögerung) die Steuern rückerstattet: Zusatzrendite von 1 / (1-Steuersatz)

- Das angelegte Geld wird angelegt und unterliegt nicht der AGS: der pure Zins geht auf das Vermögen des Riestervertrags

- Bei Renteneintritt wird das Riestervermögen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert: Faktor (1-Steuersatz)

=>

Riesterrendite = (1-SteuersatzRente) / (1-SteuersatzEinzahlung)

 

Das ganze individuell für jede Rate ausrechnen und aufsummieren - fertig.

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vanity
· bearbeitet von vanity

@vanity: Deine Exceltabelle verstehe ich leider überhaupt nicht:

- Wenn ich bei "Steuersatz (Auszahlung)" einen Wert von 70% reinschreibe, kriege ich eine Rendite von über dem Nominalzins in der Spalte nachgelagerte Besteuerung. Die Rendite müsste sinken, wenn nachgelagert besteuert wird - tut sie aber nicht.

- Bei betrachtung der Formeln: Warum ist in der Formel für die nachgelagerte Besteuerung die AGS mit drin?

Folgendes zum Verständnis: Bei Spalten D und I handelt es sich um Bruttorenditen, wobei I (nachgel.) in Abhängigkeit von D (AgSt) ermittelt wird. Falls kein Fehler in der Formel ist, führt das Wertepaar (I, D) zur gleichen Nettorendit (die aber aus dem Sheet überhaupt nicht ersichtlich ist).

 

Das erklärt auch, warum der Parameter AgSt in der Ermittlung der vergleichbaren Bruttorendite auftaucht: Da die nachgelagerte Besteuerung nicht der AgSt unterliegt, ist ihre notwendige Bruttorendite um so geringer, je höher die AgST ist. Dito für dein Beispiel mit Auszahlungs-Steuersatz 70%: Hier leidet die Nachsteuerrendite bei nachgel. Besteuerung extrem, also muss die Vorsteuerrendite entsprechend höher sein.

 

(Ausgangspunkt ist die Gleichung: Nettokapital (bei AgST) = Nettokapital (nachgel.), jeweils nach n Perioden und bei gleichem, unversteuertem Ausgangskapital

-> solange umformen, bis Bruttozins (nachgel.) frei auf einer Seite steht)

 

Für Riester mit seinen Besonderheiten (Zeitverzögerung, nur ein Teil aus unversteuertem Kapital) ist das natürlich etwas zu einfach strukturiert. Es passt m. E. aber ganz gut für den bAV-Durchführungsweg Pensionskasse. In erster Linie soll es nur (instrumentunabhängig) im Sinne von Martins Fragestellung den Einfluss der Besteuerungsmethodik auf die Nettorendite darstellen.

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