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muesli

Steuerbescheinigungen bei Banken bis 15.12. anfordern

Empfohlene Beiträge

muesli

Hallo!

 

Ich hab bei Biallo.de gerade folgendes gelesen:

Anleger mit einem geringeren Steuersatz fahren allerdings besser, wenn sie ihre Kapitaleinkünfte über die Steuererklärung abrechnen. Damit dies funktioniert, benötigt man Steuerbescheinigungen von der Bank. Diese muss man selbst beantragen, dabei gilt der Stichtag 15. Dezember!

Da ich bei einigen Banken Konten habe und aus dem Freistellungsauftrag keine Wissenschaft gemacht hab, bekomme ich über die Steuererklärung in der Regel einiges an zu viel gezahlter Kapitalertragssteuer zurück. Aber heißt das, dass ich, um weiterhin zuviel entrichtete Steuern zurückfordern zu können, bei jeder Bank bis zum 15.12. so einen Wisch anfordern muss. Kommt von selbst gar nichts mehr? Ist das wenigstens kostenlos?

 

Danke schon mal und viele Grüße,

 

Müsli

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otto03

Hallo!

 

Ich hab bei Biallo.de gerade folgendes gelesen:

 

Da ich bei einigen Banken Konten habe und aus dem Freistellungsauftrag keine Wissenschaft gemacht hab, bekomme ich über die Steuererklärung in der Regel einiges an zu viel gezahlter Kapitalertragssteuer zurück. Aber heißt das, dass ich, um weiterhin zuviel entrichtete Steuern zurückfordern zu können, bei jeder Bank bis zum 15.12. so einen Wisch anfordern muss. Kommt von selbst gar nichts mehr? Ist das wenigstens kostenlos?

 

Danke schon mal und viele Grüße,

 

Müsli

 

Termin 15.12. gilt nur für Verlustbescheinigungen, falls Biallo etwas gegenteiliges erzählt: Quark

.

 

Steuerbescheinigungen bekommst Du bei fast allen Banken automatisch, z.B. wenn Du keinen KiSt Abzug (Deine Bank keine Kenntnis Deiner Religionszugehörigkeit hat, egal welcher oder überhaupt) beantragt hast.

 

Ansonsten, statt hier zu jammern, wie wäre es, sich einfach bei Deinen Depotbanken zu informieren unter welchen Bedingungen ohne /mit Anforderung Steuerbescheinigungen ausgestellt werden?

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Stoxx

Termin 15.12. gilt nur für Verlustbescheinigungen, falls Biallo etwas gegenteiliges erzählt: Quark

Richtig. Habe vor knapp 3 Wochen mit der codi telefoniert: NUR Verlustbescheinigungen müssen bis zum 15.12. eines jeden Jahres telef. oder per Mail beantragt werden. Steuerbescheinigungen werden immer noch automatisch versendet, bei der codi ab 2010 dann aber als elektronische Post.

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muesli

Hallo Otto und Stoxx,

 

danke für die Info, dann bin ich ja beruhigt :thumbsup:

 

Ansonsten, statt hier zu jammern, wie wäre es, sich einfach bei Deinen Depotbanken zu informieren unter welchen Bedingungen ohne /mit Anforderung Steuerbescheinigungen ausgestellt werden?

 

Na ja, als ich die Mail von Biallo gelesen hatte, hat gerade mein Feierabend begonnen, daraufhin hab ich meinen Beitrag verfasst. Da ich am nächsten Tag in der Früh wieder arbeiten musste, hatte ich nicht so viel Zeit, meine Banken anzurufen - außerdem war Wochenende. Und hätte Biallo Recht gehabt, denke ich, dass mir einige Leute für den Beitrag dankbar gewesen wären, da sie dadurch die Frist nicht verpasst hätten. Trotzdem noch mal danke ^_^

 

Viele Grüße,

 

Müsli

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sparfux

Denke der HInweis ist schon relevant. Jeder der durch Verlustverrechnung zwischen den Banken oder mit Verrechnung von Altverlusten Steuern sparen will, muss bis 15.12. die Verlustbescheinigungen bei den Banken beantragen.

 

Mit den Steuerbescheinigungen allein kann man ja nicht viel anfangen, ausser noch zusätzlich Kirchensteuer nachzahlen ...

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webber

Sind die Banken verpflichtet immer Steuerbescheinigungen auszustellen (wenn man innerhalb des gegebenen Freivolumens liegt) oder geschieht dieses nur, wenn vorab schon Steuern einbehalten wurden?

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Sind die Banken verpflichtet immer Steuerbescheinigungen auszustellen (wenn man innerhalb des gegebenen Freivolumens liegt) oder geschieht dieses nur, wenn vorab schon Steuern einbehalten wurden?

 

In der neuen Abgeltungssteuerzeitrechnung gibt es keine "Verpflichtung" zur (automatischen) Ausstellung von Jahressteuerbescheinigungen. Der Gesetzestext "verpflichtet" die Banken nur zu einer Ausstellung "auf Verlangen" (unabhängig davon, ob es zu einem Steuerabzug kam oder nicht).

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Andreas R.

Denke der HInweis ist schon relevant. Jeder der durch Verlustverrechnung zwischen den Banken oder mit Verrechnung von Altverlusten Steuern sparen will, muss bis 15.12. die Verlustbescheinigungen bei den Banken beantragen.

 

Mit den Steuerbescheinigungen allein kann man ja nicht viel anfangen, ausser noch zusätzlich Kirchensteuer nachzahlen ...

 

Vorsicht mit den Altverlusten.

Da nützt dir eine Verlustbescheinigung gar nichts, da darin nur unter die Abgeltungssteuer fallende Sachverhalte enthalten sind.

 

Für die Anrechnung von Altverlusten dürfte es separate Bescheinigungen geben (oder einfach die Abrechnungen hernehmen).

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