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FelixMichael

Steuern SO (bitte für die "ganz doofen"

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FelixMichael

Hallo liebe Forum-Mitglieder!

 

Ich brauche bitte Hilfe "für einen steuerrechtl. Doofen".....crying.gif

 

Ich sitze über meiner Einkommenssteuererklärung 2008 (Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit) und habe folgende Frage:

 

Lt. Auflistung meines Aktien-Depots.

 

Ich habe in 2008 verschiendene Aktien für z.B. 2000 Euro gekauft und teils mit Gewinn, jedoch überwiegend mit Verlust auch in 2008 verkauft.

 

Die 2008 ´er Abrechnung weist einen Verlust von ca. - 1000,- Euro aus.

 

 

Sind diese -1000 Euro nun Gesamteinkommen mindernd?

 

D.h. rein rechnerisch.... wenn ich z.B. Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit i.H.v. 30.000 Euro habe, ist dann das zu versteuernde Einkommen (abgesehen von Werbungskosten) = 29.000 Euro?

 

 

Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen.

 

FM

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vanity
· bearbeitet von vanity

Mal abgesehen davon, dass die Begriffsbildung etwas ungenau ist (zu versteuerndes Einkommen <> Gesamteinkommen), stimmt es. Über die Deklarierung in Anlage SO mindern deine Veräußerungsverluste dein zu steuerndes Einkommen.

 

Unsinn, siehe folgender Beitrag!

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supertobs

Mal abgesehen davon, dass die Begriffsbildung etwas ungenau ist (zu versteuerndes Einkommen <> Gesamteinkommen), stimmt es. Über die Deklarierung in Anlage SO mindern deine Veräußerungsverluste dein zu steuerndes Einkommen.

 

Bitte? Veräußerungsverluste können mit Aktiengewinnen verrechnet werden bzw. sogar noch in die folgenden Jahre übertragen werden (Verlustvortrag). Eine direkte Verrechnung mit dem sonstigen zu versteuernden Einkommen ist doch nicht möglich. Oder ist das bei Selbständigen anders?

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vanity

Bitte? Veräußerungsverluste können mit Aktiengewinnen verrechnet werden bzw. sogar noch in die folgenden Jahre übertragen werden (Verlustvortrag). Eine direkte Verrechnung mit dem sonstigen zu versteuernden Einkommen ist doch nicht möglich. Oder ist das bei Selbständigen anders?

Danke! Du hast natürlich Recht. Und das mir, trotz des 12-seitigen, über 200 Beiträge umfassenden Altverluste-Threads. :blushing:

 

Gut, dass du noch mal drüber geschaut hast, ich hoffe, der TE bekommt es noch mit (es geht um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)

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FelixMichael

Bitte? Veräußerungsverluste können mit Aktiengewinnen verrechnet werden bzw. sogar noch in die folgenden Jahre übertragen werden (Verlustvortrag). Eine direkte Verrechnung mit dem sonstigen zu versteuernden Einkommen ist doch nicht möglich. Oder ist das bei Selbständigen anders?

 

 

Moin!

 

Wie jetzt? lach

 

Ich habe Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Wenn ich meine Aktienverluste (sagen wir mal -1000 Euro) nicht mit dem sonstigen zu versteuernden Einkommen verrechnen kann....wieso muss ich dann die Anlage SO ausfüllen?

 

 

Gruß

 

FM

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Ich habe Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Wenn ich meine Aktienverluste (sagen wir mal -1000 Euro) nicht mit dem sonstigen zu versteuernden Einkommen verrechnen kann....wieso muss ich dann die Anlage SO ausfüllen?

Damit der Verlust festgestellt und in Folgejahre vorgetragen werden kann, oder Du diesen mit entsprechenden Gewinnen bei anderen Banken verrechnen kannst.

Entfällt die Verlustverrechnung zwischen mehreren Banken für Dich, so kann Deine Bank (seit 2009) diesen Vortrag auch automatisch ins nächste Jahr üernehmen, und dann mit entsprechenden Kursgewinnen verrechnen.

EDIT: ich sehe grad' es ist die Steuererklärung 2008. Wenn Du die SO nicht ausfüllst, wird der Verlustvortrag nicht (automatisch) festgestellt, und Du kannst Die Aktienverluste erstmal nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen verrechnen.

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