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HYPO ALPE-ADRIA (JERSEY) LTD. EO-PREF.SEC. 2001(06/UND.)

Empfohlene Beiträge

WOVA1

Heta-Gläubiger verlieren die Hälfte

 

In ihrer Eigenschaft als Abwicklungsbehörde für das jetzt Heta genannte Institut bestimmte die FMA, dass Käufer nachrangiger Schuldverschreibungen vollständig auf deren Rückzahlung verzichten müssen. Für vorrangige Verbindlichkeiten beträgt der Schuldenschnitt knapp 54 Prozent.

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Ramstein

Das wäre schon mal ein erfreulicher Schritt:

 

Heta: Einigung Kärntens mit Gläubigern steht bevor

Klappt alles, bekommen die Financiers rund 90 Prozent

 

Wien – Nach dem gescheiterten Vergleichsangebot des Landes Kärnten an die Heta-Gläubiger haben sich die Verhandler am Mittwochabend auf ein Memorandum of Understanding geeinigt. Die Quote soll laut Informationen des STANDARD bei rund 90 Prozent liegen; die Kärntner "Kronen Zeitung" berichtete von 92 Prozent. Offiziell wollte das am Donnerstag beim Land Kärnten niemand bestätigen, es hieß nur: "Kein Kommentar." - derstandard.at/2000036831635/Heta-Einigung-Kaerntens-mit-Glaeubigern-steht-bevor

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Ramstein
Heta: Schelling kommt Gläubigern nochmals entgegen

 

Die Eckpunkte des Memorandums, dessen Letztentwurf dem STANDARD vorliegt: Die Gläubiger bekommen, wie im ersten, von ihnen abgelehnten Rückkaufangebot 75 Prozent ihrer Forderungen vom Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) bezahlt.

 

"Alternativ zur Barzahlung" können sie das Geld aber in eine unverzinste Bundesanleihe investieren (also die Heta-Anleihe gegen eine Bundesanleihe umtauschen), die eine Laufzeit von 13,5 Jahren hat. Ausgegeben wird dieses Nullkuponpapier vom KAF, es verfügt aber über eine "ausdrückliche Garantie des Bundes". Summa summarum kämen die Anleihegläubiger so auf eine Quote von rund 90 Prozent.

So ganz verstehe ich nicht, wieso 75% Nullkuponanleihe 90% ergeben.

 

Und so wird es nach der Unterzeichnung des MoU weitergehen: Mitte Juni soll der erste Entwurf des "Transaktionsangebotes" stehen; im September soll das Rückkaufoffert veröffentlicht werden. Danach sollen die Lock-up-Gläubiger ihre Haltevereinbarung lösen bzw. anpassen, auf dass die Gläubiger das Anbot annehmen können. Zwei Drittel der Gläubiger müssen zustimmen, damit der Vergleich zustande kommt. Die Angebotsfrist läuft maximal sechs Wochen; in dieser Zeit muss man (Stichwort: verbotene Beihilfe) den Sanktus der EU-Kommission eingeholt haben. Im Oktober sollen Rückkauf und Anleiheemission über die Bühne gehen.

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Diddi

Das könnte so gemeint sein, dass bei Umtausch in die Null-Kupon-Anleihe der Nominalwert gleich bleibt, abgezinst über die Laufzeit würde das etwa 90 % Barwert Stand heute ergeben.

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AlbertEinstein

Das könnte so gemeint sein, dass bei Umtausch in die Null-Kupon-Anleihe der Nominalwert gleich bleibt, abgezinst über die Laufzeit würde das etwa 90 % Barwert Stand heute ergeben.

 

Die Rendite der Null-Kupon Anleihe wäre ca. 2%. Die ein paar Jahre längere östrerreichische Anleihe (AT0000A10683) mit 2,4% steht bei 123% Wird also schon ungefähr hinkommen.

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Ramstein
Heta: Schelling kündigt "große Lösung" an

 

Wien/Klagenfurt – Im Streit um die Heta-Verbindlichkeiten hat Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) für heute noch "eine große Lösung" angekündigt. "Es wird heute einen Vorschlag im Ministerrat zur Heta geben", sagte Schelling vor dem Ministerrat gegenüber Journalisten. "Ich werde heute noch eine große Lösung präsentieren", so Schelling. Details dazu werde er auf einer Pressekonferenz um 9.30 Uhr erläutern. (APA, 18.5.2016)

Dann werden wir (hoffentlich) wissen, wie es weiter geht.

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Ramstein

Presseinfo des BMF

 

BMF: Die Eckpunkte zum Memorandum of Understanding zwischen HETA-Gläubigern und Bund

Finanzminister unterzeichnet Grundsatzvereinbarung, zuvor wurde Ermächtigung durch den Ministerrat erteilt

 

Wien (OTS) - Der Bund und eine bedeutende Anzahl von HETA-Gläubigern (wie unten definiert) landesbehafteter Schuldtitel der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) haben heute ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet, mit dem die Parteien ihre gemeinsame Absicht bekräftigen, eine gütliche Einigung über die Restrukturierung der landesbehafteten Verbindlichkeiten der HETA ("HETA-Schuldtitel") zu erzielen.

 

Es ist beabsichtigt, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues öffentliches Angebot legt, das wie schon im Januar 2016 auf Grundlage des § 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz erfolgt. Das Land Kärnten beteiligt sich mit einem Beitrag von EUR 1,2 Milliarden. Die übrigen finanziellen Mittel sollen dem KAF von Bundesseite bereitgestellt werden, wobei der Bund damit zu einem großen Teil die Erlöse aus der HETA-Abwicklung vorfinanziert.

 

72 HETA-Gläubiger, die eine Gesamtnominale an landesbehafteten HETA-Schuldtiteln von EUR 4,938,450,000,-- repräsentieren, haben das MoU unterfertigt (die "HETA-Gläubiger"). Darunter sind Senior-Gläubiger mit einer Gesamtnominale von EUR 4,828,550,000,--; das entspricht 48,7 % der insgesamt von Senior-Gläubigern gehaltenen landesbehafteten HETA-Schuldtitel. Darüber hinaus sind Nachranggläubiger mit einer Gesamtnominale von EUR 109,900,000,-- erfasst; das entspricht 12,3 % der von den Nachranggläubigern insgesamt gehaltenen landesbehafteten HETA-Schuldtitel.

 

Diese HETA-Gläubiger verfügen gemäß MoU über ausreichende Mehrheiten, um die so genannten „LockUp“-Vereinbarungen zwischen diesen HETA-Gläubigern aufzulösen oder anzupassen, um eine Annahme des Angebots für diese HETA-Gläubiger zu ermöglichen. Der Bund ist zuversichtlich, dass damit der Weg für eine Annahme des Angebots mit den erforderlichen gesetzlichen Mehrheiten (Zwei-Drittel-Mehrheit der Gesamtnominale der HETA-Schuldtitel plus Zustimmung von jeweils einem Viertel der Nominale der Senior- und Nachranggläubiger) geebnet ist.

 

Als Gegenleistung soll den HETA-Gläubigern wie schon bisher eine Barzahlung von 75 % für Senior-HETA-Schuldtitel und 30 % für Nachrang-HETA-Schuldtitel angeboten werden. Alternativ wird den Gläubigern als Gegenleistung eine Nullkupon-Inhaberschuldverschreibung (Zero-Bond) des KAF mit einer Laufzeit von etwa 13,5 Jahren angeboten, wobei Senior-Gläubiger im Umtauschverhältnis (Nominale der HETA-Schuldtitel zum 1.3.2015 samt bis dahin angelaufener Zinsen: Nominale Zero-Bond) von 1:1 den Zero-Bond und Nachranggläubiger im Umtauschverhältnis von 2:1 den Zero-Bond zeichnen können. Eine weitere Alternative für sehr langfristig orientierte nachrangige HETA-Gläubiger steht mit einer Laufzeit von etwa 54 Jahren zur Verfügung. Der Zero-Bond des KAF wird mit einer Garantie des Bundes ausgestattet werden. Des Weiteren wird nach Ablauf einer Halteperiode während eines Zeitraums von 180 Tagen eine Stabilisierung des Zero-Bond erfolgen.

 

Einige wesentliche Schritte sind freilich noch umzusetzen, bevor das Angebot durch den KAF gelegt werden kann. So muss vor Beginn des Angebots etwa eine ausreichende Anzahl an verbindlichen Annahmeerklärungen vorliegen und es müssen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Weiters ist die beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission abzuwarten. Eine Veröffentlichung des Angebots ist für Anfang September 2016, ein Settlement für Mitte Oktober 2016 geplant.

 

Die wesentlichen Eckpunkte des geplanten Zero-Bonds finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen, unter

https://www.bmf.gv.a..._MoU.PDF?5eylgj

 

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epcopal

Was gibt es denn für Neuigkeiten bei der Heta?

 

Beide Jerseys schon fast bei 1%.

 

Ist doch aussichtslos dachte ich.

 

 

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kesox

Habt Ihr schon ein Umtausch-Angebot durch Eure Bank bekommen ?

 

Am 09.09. wurde das Umtausch-Angebot veröffentlicht.

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epcopal

Was soll das für ein Angebot sein?

 

Habe bisher nichts bekommen.

 

 

 

Habt Ihr schon ein Umtausch-Angebot durch Eure Bank bekommen ?

 

Am 09.09. wurde das Umtausch-Angebot veröffentlicht.

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kesox

Heute habe ich das Umtausch-Angebot über meine Bank bekommen.

 

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Sehr geehrter Kunde

 

Die KAERTNER AUSGLEICHSZAHLUNGS-FONDS bietet den Obligationsinhabern der oben erwähnten Gesellschaft ein Umtausch- oder Abfindungsangebot zu den folgenden Konditionen an:

 

  • Möglichkeit 1: Umtausch
  • Verhältnis: Nominal CHF 5'000.00 bisherige Obligationen : Nominal EUR 4'772.00 neue Obligationen
  • Umtausch in: 144A ZERO COUPON BONDS (ISIN XS1484645533)
  • Frist: 06.09.2016 - 07.10.2016

Diese Möglichkeit muss für Ihre gesammte Stückzahl angenommen werden.

 

  • Möglichkeit 2: Umtausch
  • Verhältnis: Nominal CHF 5'000.00 bisherige Obligationen : Nominal EUR 4'772.00 neue Obligationen
  • Umtausch in: REGS ZERO COUPON BONDS (ISIN XS1484645616)
  • Frist: 06.09.2016 - 07.10.2016

Diese Möglichkeit muss für Ihre gesammte Stückzahl angenommen werden.

 

  • Möglichkeit 3: Abfindung
  • Preis: CHF 3'807.00 pro Nominal CHF 5'000.00
  • Frist: 06.09.2016 - 07.10.2016

Diese Möglichkeit muss für Ihre gesammte Stückzahl angenommen werden.

 

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Was mich zum Rätseln gebracht hat war, dass es 2 Umtausch-Optionen gibt.

Was ist der Unterschied zwischen 144A ZERO COUPON BONDS (ISIN XS1484645533) und REGS ZERO COUPON BONDS (ISIN XS1484645616) und welche Option soll ich wählen ?

 

Ich habe mir dann die offiziellen Umtausch-Unterlagen untergeladen. Aur Seite 217 steht etwas dazu. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Unterschied der, dass die 144A ZERO COUPON BONDS (ISIN XS1484645533) für US-Bürger ist und die REGS ZERO COUPON BONDS (ISIN XS1484645616) für Nicht-US-Bürger.

Das 144A steht für "Rule 144A des U.S. Securities Act of 1933 (der „Securities Act“)".

 

D.h. ich nehme Option 2 mit REGS ZERO COUPON BONDS (ISIN XS1484645616).

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epcopal

Da glaubt doch tatsächlich einer das es eine Auszahlung bei den Jerseys geben wird. <_<

 

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epcopal

War wohl doch nichts mit den Jerseys.

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