BIG BEN November 24, 2009 Hi. Im Rahmen einer Gehaltsverhandlung hat mir mein Arbeitsgeber angeboten einen Fahrtkostenzuschuss zu gewähren (in Höhe des Bahntickets), da dies für ihn einen steuerlichen Vorteil hat [15% Arbeitgeberpauschalsteuer]. Für mich stellt sich dabei die Frage, ob dies für mich ebenfalls einen steuerlichen Vorteil bringt [also mehr netto ] , oder ob ich dadurch sogar benachteiligt/schlechter gestellt werde. Hier zunächst zur persönlichen Situation: einfacher Arbeitsweg: 56 km Eintrag auf Lohnsteuerkarte: 245 (Entfernungspauschale: [(230 Arbeitstage *56 km * 0,3 Entfernungspauschale) - Pauschbetrag 920 ] / 12 Monate Bahnticket im Monat: 102 Arbeitsverhältnis: unbefristet Festangestellt Mitglied einer Berufsständischen Versorgungskammer (keine gesetzliche Rente) Wie verhält es sich bei Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses dann mit meinem Steuer/Sozialabgabenaufwand als Arbeitnehmer. Ich muss doch den Fahrtkostenzuschuss, weil mehr brutto doch voll versteuern. Zusätzlich fällt dieser Betrag dann aus der Berechnung der Entfernungspauschale raus, das heißt ich kann weniger Werbungskosten absetzen. Das sieht für mich nach einem Nullsummenspiel, bzw. eher einer Verschlechterung für mich aus? Kennt sich damit jemand aus, bzw. hat einen verlässlichen Input? Den Tip zu einem Steuerberater zu gehen brauche ich aber nicht. Als konkrete Frage: Wenn ich mir aussuchen könnte, ob ich eine normale brutto Lohnerhöhung von 102 oder einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 102 bekomme, wäre welche Option weshalb vor der oben geannten persönlichen Situation sinnvoller [bingt also mehr netto]? Vielen Dank für Eure Einschätzung. PS: Für den normalen Arbeitnehmer der mit Auto fährt und in der Realität natürlich mit vielen Belegen (auch gegenüber dem Arbeitgeber) Kosten nachweisen kann, die weit über den Beiträgen der Entfernungspauschale liegen, steht außer Frage, dass sich ein Fahrtkostenzuschuss lohnt. In meinem konkreten Fall, wo ich mehr absetzen kann, als ich tatsächlich kosten habe, scheint es eine Benachteiligung zu geben. PSS: Eine Diskussion über Sinn- und Unsinn der Entfernungspauschale möchte ich hier nicht anstoßen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus November 24, 2009 · bearbeitet November 24, 2009 von DrFaustus Ohne deinen persönlichen Grenzsteuersatz zu kennen, ist ein genaue Berechnung für dich nicht möglich. Ich kanns mal mit dem Spitzensteuersatz versuchen. Bruttogehalt: +102 EUR - Steuer 42% - Sozialversicherung 19,6% ---------------------------------------- Netto: 39,10 EUR Fahrtkostenzuschuss: Steuervorteil vorher: 245 EUR * 42% = 102,9 EUR p.M. Steuervorteil nachher: 920 EUR/12 * 42% = 32,2 EUR p.M. Steuerlich bist du also nachher schlechter gestellt. Das wird aber durch den Zuschuss zum Ticket ausgeglichen: 102 EUR-70,7 EUR(Nachteil)= 31,3EUR Also wäre die Variante des höheren Bruttogehalts für dich bei Spitzengrenzsteuersatz die Günstigere. (Wenn ich keinen Fehler gemacht habe) P.S. Soli hab ich aus vereinfachungsgründen weg gelassen. Mal die gleiche Rechnung mit 15% Grenzsteuersatz: Bruttogehalt: +102 EUR - Steuer 15% - Sozialversicherung 19,6% ---------------------------------------- Netto: 66,70 EUR Fahrtkostenzuschuss: Steuervorteil vorher: 245 EUR * 15% = 36,75 EUR p.M. Steuervorteil nachher: 920 EUR/12 * 15% = 11,50 EUR p.M. 102 EUR-25,25 EUR(Nachteil)= 76,75 EUR Du siehst, hier würde sich die Variante Fahrkostenzuschuss mehr lohnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 24, 2009 wenn man das so einfach rechnen könnte zumal die Lohnsteuerpauschalierung Sozialversicherungsfreiheit auslöst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag