Superhirn November 23, 2009 Hallo zusammen, ich habe leider keinen Thread gefunden in dem Urteile sthen, die für uns interessant sind, weil man damit Kohle machen kann. Würde mich freuen wenn andere auch etwas beisteuern könnten. Ich mach mal den Anfang mit einer heutigen Veröffentlichung der Verbraucherzentrale Hamburg. Betroffen ist jeder, der Versicherungsverträge in Form von Lebensversicherungen hat, gekündigt hat oder kündigen möchte. Da kann es richitg Kohle geben. :- Quelle Und vorsichtshalber hier der Text: Weitere Links auf der Homepage! Das Landgericht Hamburg hat am 20. November 2009 in drei Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) auf die Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass mehrere von den Versicherern verwendete Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07). Dem Kunden sei weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht (Pressemitteilung des Gerichts). Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufswert fordern. Das Gericht folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 (Hintergrund), mit der die seinerzeit bis Herbst 2001 verwendeten Klauseln beanstandet worden waren. Gegenstand der jetzt in Hamburg entschiedenen Verfahren sind die seit dem Herbst 2001 von fast allen Versicherungsunternehmen verwendeten neuen Klauseln. Die Urteile haben also Grundsatzbedeutung für die gesamte Versicherungswirtschaft. Jedes Jahr werden rund 4 Millionen Kapital bildende Versicherungen gekündigt. Dann werden die Nachteile durch hohe Abschluss- und Vertriebskosten und die nachteilige Kostenverrechnung sichtbar. Die Kunden verlieren oft mehrere Tausend Euro pro Vertrag. Dieser Missstand wird durch die heutigen Urteile nicht beseitigt, aber gemildert. Wer kündigt, kann etwa die Hälfte des eingezahlten Geldes zurück fordern. Liegt die Kündigung schon länger zurück, ist ein Nachschlag fällig. Überdies ist ein Stornoabzug eine Art Kündigungsstrafe nicht mehr erlaubt. Wir schätzen die Summe, die die Versicherungswirtschaft nun an die Verbraucher zahlen muss, auf rund 12 Milliarden Euro. Auch wenn die Versicherer Berufung gegen die Entscheidungen einlegen, rät die Verbraucherzentrale: Betroffene sollten sofort ihre Ansprüche anmelden. Die Versicherer werden die Kunden nicht von sich aus informieren, sondern das Problem aussitzen. Einen Musterbrief für die Erstattungsansprüche und weitere Informationen finden betroffene Verbraucher hier: Hintergrund. Untersucht mal auch die Unterlagen bei euren Eltern, ob da etwas in dieser Richtung passiert ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crane November 23, 2009 · bearbeitet November 23, 2009 von crane .. Einen Musterbrief für die Erstattungsansprüche und weitere Informationen finden betroffene Verbraucher hier: Hintergrund. .. OK, ich faules Stueck koennt's natuerlich auch selber googlen - aber hast ev. den Link noch? :- EDIT: vergiss es - sorgfaeltiger lesen hilft ("weitere links auf der homepage") Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway November 23, 2009 OK, ich faules Stueck koennt's natuerlich auch selber googlen - aber hast ev. den Link noch? :- Nichtmal googlen Oben ist ja der Link, da dann findest du dann wiederum diesen Link. Bitte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian November 23, 2009 @superhirn: Irgendwo haben wir schon angefangen, relevante Steuergesetzänderungen zu sammeln. Gruß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crane November 23, 2009 da dann findest du dann wiederum diesen Link. Bitte. Danke. Selber schon bemerkt, dass das wenig glorreich war Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superhirn November 23, 2009 @superhirn: Irgendwo haben wir schon angefangen, relevante Steuergesetzänderungen zu sammeln. Gruß Emilian. Steueränderungen wie die nette Abgeltungssteuer usw. sind bei den Anleihen behandelt worden. Ich möchte hier aber Gerichtsurteile sammeln z.B. gegen Banken und deren Gebührenpraxis, Versicherungen oder Makler usw. alles was wir bezahlen und nicht wissen, dass wir es eigentlich nicht müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 23, 2009 Nur ein kurzer Hinweis: Das hat nur Sinn WENN Ihr schon gekündigt habt oder kündigen werdet (MÜßT). Ansonsten zahlt Ihr i.d.R. für eine Kündigung einer LV kräftig drauf. Da ändern auch höhere Rückkaufswerte nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 23, 2009 Zumindest zu diesem Thema gab es schon einen Thread. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag