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masu

Kapitallebensversicherung kündigen - Verbraucher können oft auf Nachzahlung pochen

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masu
Richter am Hamburger Landgericht haben Kündigungsklauseln mehrerer Versicherer für unwirksam erklärt. Experten erwarten nun Klagen in Milliardenhöhe.

 

 

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/versicherungskuendigung-verbraucher-koennen-oft-auf-nachzahlung-pochen_aid_456016.html

 

Ich habe vor einem Jahr meine Kapitallebensversicherung nach 2 Jahren mit grossen Verlusten kündigen müssen. Glaubt ihr mit diesem Urteil bekomme ich wieder einen Teil meines Geldes wieder? Das Urteil macht Mut.

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masu

hat das schon jemand ausprobiert?

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poppi

hat das schon jemand ausprobiert?

 

Das Urteil ist doch erst gestern ergangen.

 

Mehr dazu unter http://www.vzhh.de/.

 

Ich werde wohl mein Glück mal bei diversen Fondsgebundenen RV versuchen, die ich einst abgeschlossen hatte. Lehrgeld... ^_^

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masu

Habe heute einen Musterbrief an meine Versicherung aufgesetzt. Mal sehen was passiert.

Vielleicht bekomme ich doch noch etwas Weihnachtsgeld für dieses Jahr. ;-)

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Ramstein

Vermutlich gibt es eine Antwort, dass das Urteil weder schriftlich vorliegt noch rechtskräftig ist. Was immer länger dauert - die Versicherungen werden es abwarten und bis dahin weiter mauern.

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tcr

Hallo Zusammen,

 

weiß jemand, ob dieses Urteil (und die vorausgehenden) auch auf fondgebundene Riester-Verträge zutrifft. Ich bin nicht sicher, ob die Versicherungsbedingungen vergleichbar sind, jedoch habe ich meinen Vertrag vor einigen Monaten gekündigt (bzw. auf einen anderen Anbieter übertragen) und musste auch einen Abzug über mich ergehen lassen (3 Monatsbeiträge).

 

Wäre nett wenn sich jemand meldet, der da schon Erfahrung hat. Würde da gerne noch was zurückholen ;-)

 

Viele Grüße

Torsten

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jm2c

Wäre nett wenn sich jemand meldet, der da schon Erfahrung hat. Würde da gerne noch was zurückholen ;-)

 

Viele Grüße

Torsten

Hi Torsten, ich habe meine Erfahrungen hier gepostet. Threads könnte man eigentlich auch zusammenlegen Angeblich sollen die Urteile nicht für Riester-Policen nach dem Altersvorsorgegesetz gelten, für normale fondsgebundene Policen aber schon. Guckst du hier bei der VZHH.

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tcr

Hallo,

 

danke für das Feedback. Ich werde es wohl einfach auch mal versuchen. Wer weiß.... Nein sagen kann die Versicherung ja immer noch.

Melde mich, wenn ich eine Antwort habe.

 

Gruß

Torsten

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