georgewood November 18, 2009 Hallo, meine Freundin ist sei Oktober 2009 selbstständig und verdient in diesem Jahr weniger als die 17.500 Euro und fällt somit unter die Kleinunternehmerregeulung. Sie hat ein gewerbe als Dorfhelferin angemeldet und ihr wird auch soweit von der Vermitterfirma für die Einsätze geholfen. Jedoch kennt sie sich jetzt auch nicht so in Sachen Steuern aus. Muss sie mit dieser Kleinunternehmerregelung etwas für die Steuer machen und wenn ja was muss sie da ausfüllen? Wegen nächstem Jahr weiß sie noch nicht ob sie über die 17.500 Euro kommt. Muss sie dann vorher auch schon eine Steuererklärung machen oder erst am Jahresende falls sie drüber kommt? Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe da ich mich auf diesem Gebiet leider auch nicht nicht so recht auskenne. Gruß, Gerhard Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash November 18, 2009 · bearbeitet November 18, 2009 von Aktiencrash Hallo, meine Freundin ist sei Oktober 2009 selbstständig und verdient in diesem Jahr weniger als die 17.500 Euro und fällt somit unter die Kleinunternehmerregeulung. Sie hat ein gewerbe als Dorfhelferin angemeldet und ihr wird auch soweit von der Vermitterfirma für die Einsätze geholfen. Jedoch kennt sie sich jetzt auch nicht so in Sachen Steuern aus. Muss sie mit dieser Kleinunternehmerregelung etwas für die Steuer machen und wenn ja was muss sie da ausfüllen? Wegen nächstem Jahr weiß sie noch nicht ob sie über die 17.500 Euro kommt. Muss sie dann vorher auch schon eine Steuererklärung machen oder erst am Jahresende falls sie drüber kommt? Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe da ich mich auf diesem Gebiet leider auch nicht nicht so recht auskenne. Gruß, Gerhard Steuererklärung mit Formular EÜR verwenden. Sieh auch hier: http://www.gruenderlexikon.de/forum/topic-121.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quark November 18, 2009 · bearbeitet November 18, 2009 von Quark Mit "Kleinunternehmerregelung" ist wohl gemeint, dass deine Freundin auf ihre Rechnungen keine Umsatzsteuer erhebt. Jedenfalls muss sie diesbezüglich zu Beginn der Selbstständigkeit, bei Meldung beim FA, eine entsprechende Angabe gemacht haben. Wenn sie nun kommendes Jahr über die Kleinunternehmer-Grenze kommt, muss sie ab übernächstes Jahr auf alle ihre Rechnungen, Honorare usw. Umsatzsteuer erheben. (Wenn sie es sicher voraussagen kann, dann evtl. auch schon im nächsten Jahr, das müsste halt mit dem FA abgeklärt werden.) Umsatzsteuer heißt, auf alle Honorare 19 % zusätzlich vom Kunden verlangen, die dann ans Finanzamt abgeführt werden, also für den Unternehmer nur ein durchlaufender Posten sind - mit dem Schmankerl freilich, dass er von diesem Posten seine "Vorsteuer", also die UmSt, die er selber an seine Lieferanten usw. blechen muss, abziehen darf, weshalb es für Kleinunternehmer eigentlich meist besser ist, gleich UmSt zu erheben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl November 18, 2009 Hallo, meine Freundin ist sei Oktober 2009 selbstständig und verdient in diesem Jahr weniger als die 17.500 Euro und fällt somit unter die Kleinunternehmerregeulung. Sie hat ein gewerbe als Dorfhelferin angemeldet und ihr wird auch soweit von der Vermitterfirma für die Einsätze geholfen. Jedoch kennt sie sich jetzt auch nicht so in Sachen Steuern aus. Muss sie mit dieser Kleinunternehmerregelung etwas für die Steuer machen und wenn ja was muss sie da ausfüllen? Wegen nächstem Jahr weiß sie noch nicht ob sie über die 17.500 Euro kommt. Muss sie dann vorher auch schon eine Steuererklärung machen oder erst am Jahresende falls sie drüber kommt? Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe da ich mich auf diesem Gebiet leider auch nicht nicht so recht auskenne. Gruß, Gerhard Ich war am Anfang meiner Selbstständigkeit auch Kleinunternehmer. Die Umsatzsteuererklärungen fallen weg, bleibt also nur die jährliche "normale" Steuererklärung, sonst nichts. Und da halt, wie Aktiencrash schon sagte, die Anlage EÜR ausfüllen, sonst alles wie immer, glaube ich. Steuererklärungen muss man als Selbstständiger meines Wissens jedes Jahr abgeben, egal, ob und wie viel man verdient hat. Solange man im aktuellen Kalenderjahr die Grenze von 50.000 voraussichtlich nicht überschreiten wird (wird sie wohl nicht), bleibt man auch Kleinunternehmer, bis eben fest steht, dass man in einem abgeschlossenen Jahr über 17.500 verdient hat - und erst dann muss man anfangen, sich darum zu kümmern, "Großunternehmer" zu werden. ^^ D.h. sie muss nicht in die Glaskugel schauen, ob sie 17.499 oder 17.501 Euro verdienen wird. Und nicht vergessen, auf die Rechnungen gehört immer der Hinweis auf §19 UStG., als Erklärung warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde. weshalb es für Kleinunternehmer eigentlich meist besser ist, gleich UmSt zu erheben. Das kommt darauf an, ob ihre Kunden hauptsächlich Privatpersonen oder Unternehmen sind. Wenn Privatpersonen, dann kann die Kleinunternehmerregelung erhebliche Vorteile verschaffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 18, 2009 Solange man im aktuellen Kalenderjahr die Grenze von 50.000 voraussichtlich nicht überschreiten wird (wird sie wohl nicht), bleibt man auch Kleinunternehmer, bis eben fest steht, dass man in einem abgeschlossenen Jahr über 17.500 verdient hat - und erst dann muss man anfangen, sich darum zu kümmern, "Großunternehmer" zu werden. ^^ D.h. sie muss nicht in die Glaskugel schauen, ob sie 17.499 oder 17.501 Euro verdienen wird. wer langfristig Kleinunternehmer sein will muss dauerhaft unter 17.500 EUR Gesamtumsatz bleiben. Im Anfangsjahr wird der Gesamtumsatz auf das Jahr hochgerechnet. Und nicht vergessen, auf die Rechnungen gehört immer der Hinweis auf §19 UStG., als Erklärung warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde. nö, erklären braucht man das nicht. Die Kleinunternehmerregelung ist schließlich keine Steuerbefreiung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktiencrash November 18, 2009 bis eben fest steht, dass man in einem abgeschlossenen Jahr über 17.500 verdient hat - und erst dann muss man anfangen, sich darum zu kümmern, "Großunternehmer" zu werden. ^^ D.h. sie muss nicht in die Glaskugel schauen, ob sie 17.499 oder 17.501 Euro verdienen wird. 17.500 Umsatz und nicht verdienen muß es heißen, hast dich wohl veschrieben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood November 18, 2009 Rechnungen muss sie selbst nicht schreiben. Sie füllt nur ein Formular aus dass danach über die Einsatzleitung geht (keine Ahnung wie das Unternehmen heißt) und die kümmern sich dann darum dass das Geld von den Versicherungen überwiesen wird. Sie musste da halt eben angeben dass sie Kleinunternehmerin ist. Ist das sicher so dass es aufs Jahr hochgerechnet wird? Das heißt sie ist seit 1. Oktober selbstständig und dürfte bis Jahresende quasi höchstens 4375 Euro (17500/4) verdienen? Die Info als sie da anfing war dass sie quasi in den 3 Monaten nicht auf 17500 Euro kommen darf. Es ist halt auch schwer zu sagen wieviel sie im Jahr dann verdient. Momentan hat sie jede Menge zu tun und dann kann es auch sein dass sie mal einen Monat nichts hat. Okay, wenn man das EÜR Formular ausfüllen muss dann werde ich mir das mal ansehen und wenn ich mich nicht auskenne brauchen wir wohl einen Steuerberater. Ich wollte mir den nach Möglichkeit noch sparen falls sie bald vielleicht mehr verdient und sie dann nicht mehr unter diese Regelung fällt. Da war irgendwie die Rede davon dass man auch jedes Quartal die Steuer machen muss. Ist das so richtig? Was muss man dann da alles machen oder ist es vom Prinzip her das gleiche? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 18, 2009 · bearbeitet November 18, 2009 von Sven82 Ist das sicher so dass es aufs Jahr hochgerechnet wird? ja, § 19 Abs. 3 S. 3 UStGhttp://195.243.173.1...tent.ioid=19275 Okay, wenn man das EÜR Formular ausfüllen muss dann werde ich mir das mal ansehen und wenn ich mich nicht auskenne brauchen wir wohl einen Steuerberater. wenn die Betriebseinnahmen unter 17.500 EUR p.a. liegen kann anstelle der Anlage EÜR auch eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung eingereicht werden. Das Problem der sozialversicherungsrechtlichen Scheinselbstständigkeit sollte bekannt sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood November 18, 2009 · bearbeitet November 18, 2009 von georgewood Das Problem der sozialversicherungsrechtlichen Scheinselbstständigkeit sollte bekannt sein. Was meinst du damit genau? Sie musste sich für den Beruf selbstständig machen oder sie hätte daheim einen Bauernhof gebraucht um die Hintergründe zu klären. Es läuft so ab dass sie von einem Unternehmen vermittelt wird und dieses Unternehmen danach die Rechnungen an die Versicherungen weiterleitet und sich darum kümmert. Also es ist auf jedenfall alles korrekt so wie es läuft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl November 18, 2009 · bearbeitet November 18, 2009 von ipl nö, erklären braucht man das nicht. Die Kleinunternehmerregelung ist schließlich keine Steuerbefreiung. Ich hatte damals viele Quellen gefunden, die das mit dem Hinweis als Pflicht dargestellt haben, auf Anhieb z.B. hier oder hier. Aber andererseits bist du Profi in Steuerfragen... Bin ich froh, dass ich mich damit nicht mehr rumschlagen muss, mit der Regelung kamen selbst Testsieger-Steuerprogramme durcheinander. Edit: hab noch weiter gegoogelt und bei der Handelskammer Hamburg gelesen, dass der Hinweis lediglich empfehlenswert, aber ausdrücklich keine Pflicht ist. Also hast du wohl Recht. ^^ 17.500 € Umsatz und nicht verdienen muß es heißen, hast dich wohl veschrieben Äh, ja, ich meinte natürlich Umsatz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag