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Stoxx

Bitte um juristische Auskunft: Mietvertrag

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Stoxx

Moin,

 

ich habe eine Frage und benötige ein juristische Auskunft. Falls ihr mir weiterhelfen könnt, wäre das super.

 

Meine Mutter ist jetzt seit knapp 5 Monaten geschieden, ihr Mietvertrag läuft jedoch noch auf 'Eheleute H. und G. Mustermann', da er bisher nicht geändert wurde.

Benötigt meine Mutter aufgrund der Scheidung einen neuen, nur auf sie ausgestellten Mietvertrag, um alle Rechte innezuhaben?

Da sie ja jetzt alleine ist, muss sie einen eigenen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Muss sie diesem eine Kopie des neuen, nur auf sie ausgestellten Mietvertrag beilegen?

 

Über konkrete und sachliche Antworten bin ich, wie immer, dankbar!

 

Gruß,

Stoxx

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Sapine

Seit wann muss man beim Lohnsteuerjahresausgleich einen Mietvertrag beilegen? Wäre mir neu, dass man diese Kosten absetzen kann.

 

juristische Auskünfte darf Dir hier natürlich keiner geben - wir sind ja keine Rechtsanwälte. ;):rolleyes:

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Stoxx

Seit wann muss man beim Lohnsteuerjahresausgleich einen Mietvertrag beilegen? Wäre mir neu, dass man diese Kosten absetzen kann.

 

juristische Auskünfte darf Dir hier natürlich keiner geben - wir sind ja keine Rechtsanwälte. ;):rolleyes:

Oh, danke.

Falls jemand was weiss, dann bitte per PM.

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klausk

Jurist bin ich auch nicht, aber ist es nicht so, dass man in der Steuererklärung den Familienstand angibt? Wenn das FA darüber einen Nachweis sehen will, kann sie den immer noch nachliefern. Was ich aber für unwahrscheinlich halte, denn sie hat ja jetzt vermutlich einen höheren Steuersatz als vorher. :-

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Stoxx

Jurist bin ich auch nicht, aber ist es nicht so, dass man in der Steuererklärung den Familienstand angibt? Wenn das FA darüber einen Nachweis sehen will, kann sie den immer noch nachliefern. Was ich aber für unwahrscheinlich halte, denn sie hat ja jetzt vermutlich einen höheren Steuersatz als vorher. :-

Jurist bin ich auch nicht, aber ist es nicht so, dass man in der Steuererklärung den Familienstand angibt? Wenn das FA darüber einen Nachweis sehen will, kann sie den immer noch nachliefern.

Ok.

 

Was ich aber für unwahrscheinlich halte, denn sie hat ja jetzt vermutlich einen höheren Steuersatz als vorher. :-

Richtig :angry:

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georgewood

Mit dem Mietvertrag würde ich wohl mal beim Vermieter nachfragen. Ich bin kein Jurist aber denke dass der Mietvertrag immer noch für beide gelten wird. Aber bezieh dich bitte nicht auf meine Aussage denn sie kann auch total falsch liegen. Wir vermieten zwar selbst aber diesen Fall hab ich noch nicht gehabt. Eventuell hilft auch ein kurzes Telefonat zu einem Mieterschutzbund.?

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Geparda
· bearbeitet von Geparda

Der Ausziehende hat ein Recht darauf, dass er aus dem Mietvertrag entlassen wird.

Die Durchsetzung dieses Anspruchs kann jedoch schwierig sein, da der Vermieter sich z.B. weigern könnte, den Mietvertrag mit nur einer Person weiter zu führen.

Der Vermieter hat ja den Vorteil, solange beide im Mietvertrag stehen kann er sich das Geld von einem der beiden holen, egal von wem. Ist die verbleibende Person arbeitslos oder zahlungsunfähig, dann wird er sich wohl nicht darauf einlassen. Somit kann es sein, dass eine solche versuchte Umschreibung damit endet, dass die Person, die eigentlich dort wohnen bleiben wollte auf der Straße sitzt.

Nachteile gibt es für den verbliebenen Mieter eigentlich nicht, da sicher irgendwo im Mietvertrag steht, dass jeder einzelne Entscheidungen bezüglich der Mietsache alleine treffen kann.

Am Besten ist sicherlich mit allen Personen (Ex und Vermieter) noch einmal zu reden, damit man sich gütlich auf eine Umschreibung einigt. Ich würde das jedoch eher als eine Art Schlussstrich sehen, denn als juristische Notwendigkeit.

Anders ist das allerdings, wenn Wohngeld beantragt wurde. Die entsprechenden Stellen wollen die Mietverträge sehen und achten auch darauf wer und wieviele Leute in der Wohnung wirklich wohnen. Wenn dort laut Vertrag eine Person mehr gemeldet ist und die Wohnung für eine Person weniger zu groß und zu teuer wäre, dann hat man sehr schnell Ärger.

 

Auskunft ohne Gewähr. Bestimmte Gerichte mögen das anders sehen.

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Stoxx
· bearbeitet von Stoxx

Vielen Dank erstmal für die ganzen Tips und Anregungen ...

 

Dennoch wurde meine Frage bisher leider nicht5 beantwortet:

 

"Meine Mutter ist jetzt seit knapp 5 Monaten geschieden, ihr Mietvertrag läuft jedoch noch auf 'Eheleute H. und G. Mustermann', da er bisher nicht geändert wurde.

Benötigt meine Mutter aufgrund der Scheidung einen neuen, nur auf sie ausgestellten Mietvertrag, um alle Rechte und keinerlei Nachteile innezuhaben?"

 

Werde mich da mal beim Mieterschutzbund erkundigen, sofern heir keine weiteren Infos mehr kommen. Trotzdem danke!

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klausk
· bearbeitet von klausk

Deine Mutter würde m.E. keine Nachteile haben, d.h. indirekt vielleicht schon. Die Nachteile hätten dein Vater (der nach wie vor für die Pflichten aus dem Mietvertrag mitverantwortlich ist) und der Vermieter (könnte ja sein, dass deine Mutter allein die Miete nicht mehr aufbringen könnte) -- Risiken, die weder Vater noch Vermieter tragen möchten.

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Stoxx

Deine Mutter würde m.E. keine Nachteile haben, d.h. indirekt vielleicht schon. Die Nachteile hätten dein Vater (der nach wie vor für die Pflichten aus dem Mietvertrag mitverantwortlich ist) und der Vermieter (könnte ja sein, dass deine Mutter allein die Miete nicht mehr aufbringen könnte) -- Risiken, die weder Vater noch Vermieter tragen möchten.

Das klingt plausibel, werde ich mal so weitergeben. Danke!

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Aktiencrash
· bearbeitet von Aktiencrash

Vielen Dank erstmal für die ganzen Tips und Anregungen ...

 

Dennoch wurde meine Frage bisher leider nicht5 beantwortet:

 

"Meine Mutter ist jetzt seit knapp 5 Monaten geschieden, ihr Mietvertrag läuft jedoch noch auf 'Eheleute H. und G. Mustermann', da er bisher nicht geändert wurde.

Benötigt meine Mutter aufgrund der Scheidung einen neuen, nur auf sie ausgestellten Mietvertrag, um alle Rechte und keinerlei Nachteile innezuhaben?"

 

Werde mich da mal beim Mieterschutzbund erkundigen, sofern heir keine weiteren Infos mehr kommen. Trotzdem danke!

 

 

Die Scheidung einer Ehe hat grundsätzlich auf das Mietverhältnis keinen Einfluss. Wurde der Mietvertrag mit beiden Eheleuten als Mieter geschlossen, sind und bleiben beide auch nach Scheidung der Ehe und Auszug eines Ehepartners aus der Wohnung als Gesamtschuldner verpflichtet.

 

Deine Mutter braucht keine Änderung vornehmen.

Für eine Änderung ist die Zustimmung des Ex erforderlich und natürlich die des Vermieters.

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Sapine

Ich wäre mir nicht 100% sicher, ob nicht auch Nachteile für die Mutter bestehen könnten, wenn der Ex-Mann noch im Mietvertrag drin steht. Wie sieht es etwa aus, wenn Deine Mutter in ein paar Jahren mal ausziehen will und er sich quer stellt?

 

Grundsätzlich sind wir hier für diese Fragen vermutlich die falschen. Versuche doch mal in einem der üblichen Foren, die auf Rechtsfragen spezialisiert sind etwas zu erfahren.

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Aktiencrash

Ich wäre mir nicht 100% sicher, ob nicht auch Nachteile für die Mutter bestehen könnten, wenn der Ex-Mann noch im Mietvertrag drin steht. Wie sieht es etwa aus, wenn Deine Mutter in ein paar Jahren mal ausziehen will und er sich quer stellt?

 

 

 

 

Das ist geregelt:

Für den ausgezogenen Ehegatten stellt sich damit das Problem: Einerseits kann er nicht allein kündigen, sondern braucht dafür den anderen Ehegatten. Andererseits ist der andere Ehegatte aber gerade nicht damit einverstanden, die Wohnung zu kündigen. Es stellt sich sich daher die Frage, ob der ausgezogene Ehegatte den anderen Ehegatten zwingen kann, zusammen mit ihm zu kündigen.

Unter bestimmten Umständen kann der ausgezogene Ehegatte in der Tat den anderen Ehegatten zwingen, gemeinsam mit ihm zu kündigen. Und zwar dann, wenn das erste Trennungsjahr bereits abgelaufen ist. Während des ersten Trennungsjahres besteht keine Pflicht, die Ehewohnung aufzugeben. Deshalb muss der andere Ehegatte grundsätzlich vor Ablauf des Trennungsjahres der Kündigung nicht zustimmen. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann er sich aber nicht mehr wehren. Verweigert er dann weiterhin seine Mitwirkung bei der Kündigung, so kann ihn der ausgezogene Ehegatte auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen.

 

http://www.scheidung-online.de/mietvertrag.html#ausscheiden

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Sapine

Das betrifft genau den umgekehrten Fall. Was wenn der in der Wohnung verbliebene kündigen will, weil ihm oder ihr die Wohnung zu teuer wird und der ausgezogene Ehegatte/in die Kündigung verweigert?

 

Und was ist, wenn der Ehegatte plötzlich wieder einziehen will?

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georgewood

Genau deshalb würde ich das gleich nach Möglichkeit ordentlich regeln. Dann kommen solche Fragen nicht mehr auf.

Ich glaube die beste Anlaufstelle ist einfach ein Mieterschutzbund. Die sollten sich da wohl auskennen oder einfach gleich mit dem Vermieter besprechen ob er den Vertrag ändern würde und wenn er dazu bereit ist eben mit dem Ex sprechen. Der hätte ja dadurch eben den Vorteil dass er nicht mehr haftbar gemacht werden kann.

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Akaman

Vielen Dank erstmal für die ganzen Tips und Anregungen ...

 

Dennoch wurde meine Frage bisher leider nicht5 beantwortet:

Ich habe dir eine PN geschickt, die dir weiterhelfen könnte. Hast du die bekommen? So, wie du hier schreibst, könnte man meinen: nein.

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Stoxx

Ich habe dir eine PN geschickt, die dir weiterhelfen könnte. Hast du die bekommen? So, wie du hier schreibst, könnte man meinen: nein.

Doch, habe ich bekommen. Ich sammel alles wichtige und gebe es meiner Mutter ... :rolleyes:

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Aktiencrash
· bearbeitet von Aktiencrash

Das betrifft genau den umgekehrten Fall. Was wenn der in der Wohnung verbliebene kündigen will, weil ihm oder ihr die Wohnung zu teuer wird und der ausgezogene Ehegatte/in die Kündigung verweigert?

 

Und was ist, wenn der Ehegatte plötzlich wieder einziehen will?

 

 

Der erste Fall wäre unlogisch. Was hätte der ausgezogene Expartner davon ? Hätte der ausgezogene sogar Unterhaltsansprüche, wäre er eigentlich auch ziemlich blöd, wenn er sich weigert der Kündigung zuzustimmen. Ihm würde ja zusätzlich Geld entgehen, auf das er Anspruch hätte.

 

Im 2. Fall gibt es sicherlich auch Fristen, bis wann man zurückkehren kann.

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xolgo

Das betrifft genau den umgekehrten Fall. Was wenn der in der Wohnung verbliebene kündigen will, weil ihm oder ihr die Wohnung zu teuer wird und der ausgezogene Ehegatte/in die Kündigung verweigert?

 

Er kann die Kündigung nicht verweigern. Allerdings kann es aufwendig und langwierig werden, den Partner erst zur Zustimmung zur Kündigung zwingen zu müssen, denn solange die Kündigung nicht von beiden unterschrieben ist, ist sie für den Vermieter ungültig.

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georgewood

Wenn er aber sowieso nicht mehr dort wohnt hätte er wohl kaum Vorteile wenn er nicht zustimmt. Es mag schon solche Personen geben die meinen sich extra querstellen zu müssen. Da lässt sich aber oft einfach beheben wenn man ganz vernünftig miteinander redet. Sollte es bei der Person nicht gehen würde ich mich halt extern informieren was man machen kann.

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xolgo

Wenn er aber sowieso nicht mehr dort wohnt hätte er wohl kaum Vorteile wenn er nicht zustimmt. Es mag schon solche Personen geben die meinen sich extra querstellen zu müssen. Da lässt sich aber oft einfach beheben wenn man ganz vernünftig miteinander redet.

 

Klar, nur kenn ich die Person nicht. Und manchmal ist es so, dass Fristen sehr schnell ablaufen. Sprich: Man hat eine neue Wohnung und muss die alte nun sehr zügig kündigen. Muss dann jeder selbst entscheiden, ob er in solch einer Situation Kontakt mit dem Ex-Partner aufnehmen will und diesen dazu bringen, jetzt ganz schnell die Kündigung zu unterschreiben...

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