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schatto

Was gibt es über eine Kapitalerhöhung zu wissen?

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schatto

Ich schreibe morgen eine Klausur in Betriebswirtschaftslehre, die das Thema Investitionen und Finanzierung behandelt und den Schwerpunkt auf eine Kapitalerhöhung in einer Aktiengesellschaft legt. Aus diesem Grund würde ich gerne das zusammenfassen, was ich bisher weiß, und mich sehr über Korrekturen (siehe den als Zitat markierten Text) und Tipps freuen. Vielen Dank!

 

Allgemeines:

- für eine Kapitalerhöhung sind 75 Prozent der Stimmen der Aktionäre auf der Hauptversammlung notwendig (Satzungsänderung)

- durch die Kapitalerhöhung bekommen die Altaktionäre ein Bezugsrecht, das ihnen die Möglichkeit bietet, ihren prozentualen Anteil am Unternehmen zu halten

 

Beispiel:

AG XYZ ist bereits mit 500.000 Euro gezeichnetem Kapital an der Börse notiert und möchte dieses Kapital nun auf 1.000.000 Euro erhöhen. Jede Aktie hat einen Nennwert von fünf Euro. Die 100.000 jungen Aktien (oder heißt es "neue Aktien"?) werden an der Börse für sieben Euro verkauft. Die fünf Euro des Nennwertes fließen in das gezeichnete Kapital, die zwei Euro Agio (ist das die richtige Bezeichnung dafür?) werden in der Bilanz als Kapitalrücklage ausgewiesen.

 

Ist das alles soweit in Ordnung?

 

Fragen:

- Steigt oder sinkt der Kurs der Aktie durch die Kapitalerhöhung?

- Wie sieht das mit dem Grundkapital aus? Kann ich dieses frei und zu jederzeit verwenden oder gibt es diesbezüglich gesetzliche Vorgaben?

 

Ich freue mich über jede Antwort und bin auch schon für Teilantworten und kurze Tipps sehr dankbar. :)

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Stairway

- Steigt oder sinkt der Kurs der Aktie durch die Kapitalerhöhung?

 

Das kann man so direkt nicht sagen, in letzter Zeit erlebten wir viele KEs in denen die Unternehmen ihre Anteile unter Wert (da großer Liquiditätsdruck) weggebene haben, dann sinkt der Kurs natürlich, anders sieht es aus, wenn Unternehmen mit überbewerteten Aktien eine KE machen - dann verkaufst du 1 für 2 - ein gutes Geschäft. Kommt zudem natürlich auf die Modalitäten an und was du mit dem Geld vor hast, also pauschal lässt sich das nicht sagen, tendenziell jedenfalls eher schlecht.

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John Silver

...

 

Hallo Schatto,

 

kurz zwei kleine Tipps:

Stell Deine Fragen das nächste Mal bitte mindestens ZWEI Tage vor einer Klausur....da ich aber selber weiss das man immer zu spät mit dem Lernen anfängt hier ein paar schnelle Tipps (dauert schätze ich insgesamt 10-15 Minuten, 5 Minuten wenn Du nur die beiden u.g. Paragraphen liest):

 

Blätter einmal das Aktiengesetz durch. An den relevanten Paragraphen wirst Du schon an den Überschriften hängen bleiben und wahrscheinlich die Antworten zu Deinen obigen Fragen finden.

Das Gesetz findest Du, falls Du es nicht hast, hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/

 

Die für Dich besonders relevanten Paragraphen sind, soweit ich Deine Fragen verstehe, die Paragraphen §182 Absatz 1 AktG Vorraussetzungen und §186 AktG Bezugsrecht. Lies die Dir unbedingt durch.

 

Und zu Deiner Frage: NEIN! Du brauchst KEINE Satzungsänderung um eine Kapitalerhöhung durchzuführen! Allerdings, und das ist richtig, muß "mindestens (eine Mehrheit die) drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt" der Erhöhung zustimmen. §182 (1) AktG

 

Du kannst das Eigenkapital i.d.R. frei verwenden auf der AKTIVSEITE (Satzung beachten!, WIE Du das Eigenkapital verwendest ergibt sich i.A. durch die Satzung, d.h. den Zweck der Gesellschaft).

Auf der PASSIVSEITE der Bilanz hast Du was den Ausweis betrifft ggf. bestimmte Auflagen zu beachten, z.B. bei einer Kapitalerhöhung, das führt jetzt aber auf die schnelle zu weit.

Es gilt:

Aktiva = Passiva und Passiva = Eigenkapital (u.a. das Grundkapital) UND Fremdkapital, es sei denn das Grundkapital steht auf der Aktivseite...dann hast Du aber ein Problem (Überschuldung).

 

Viel Erfolg bei der Klausur !

Gruss John Silver

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schatto

Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte. Ich habe die Tage leider nicht mehr daran gedacht.

 

Vielen Dank für eure Antworten! Ihr habt mir sehr geholfen. Besonders der Verweis auf das Aktiengesetz war nützlich und hat mir ein gutes Ergebnis bei der Klausur beschert.

 

Auf der PASSIVSEITE der Bilanz hast Du was den Ausweis betrifft ggf. bestimmte Auflagen zu beachten, z.B. bei einer Kapitalerhöhung, das führt jetzt aber auf die schnelle zu weit.

 

Ich lerne gerne dazu und interessiere mich für dieses Thema. Solltest du also näher darauf eingehen wollen, hätte ich absolut nichts dagegen und würde mich sehr freuen. Schöne Grüße! :)

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