robinho09 November 17, 2009 Hallo Steuerexperten! Ich habe leider ein steuertechnisches Problem und hoffe dass ihr mir helfen könnt... Kurz zu mir: ich studiere Wirtschaftswissenschaften und lese schon seit einigen Jahren fast täglich hier mit. Nur geschrieben hab ich bis jetzt noch nicht! Mein Problem: Für dieses Jahr habe ich mir eine NV-Bescheinigung ausstellen lassen, da ich Kapitalerträge von ca 1500 habe. Des weiteren hatte ich einen Ferienjob angenommen, dort ebenfalls um die 1500 verdient. Von diesem Gehalt wurden ca. 200 Lohnsteuer, Soli etc. einbehalten. Deshalb beabsichtige ich nächstes Jahr für 2009 eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da ich ja weit unter der "Steuerpflicht" bin und gerne meine ca. 200 Euro wiederbekommen würde. Nach Rücksprache mit einer Dame vom FA meinte sie, dass man das eigentlich nicht machen könne, bzw. enweder NV-Bescheinigung, ODER Steuererklärung. (Gegenfrage: Woher soll man denn wissen ob man in dem Jahr, in dem man eine NV-B hat, einen Job findet?!) 1. Frage: Es muss doch irgendwie eine Möglichkeit geben an meine Lohnsteuer zu kommen oder? 2. Frage: Im nächsten Jahr sieht das bei mir in etwa gleich aus. Wäre es da sinnvoll, wieder eine NV-Bescheinigung zu beantragen? Den Stress, sich die Abgeltungsteuer wiederzuholen, möchte ich mir gerne ersparen. (Anmerkung: insgesamt werden es wieder ca. 3500 insgesamt und damit weiiiiiiiit unter 7000 soundsoviel) Es wäre supernett, wenn jemand einen Ratschlag für mich hätte! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 17, 2009 hast du noch weitere Jobs gehabt und wie lang und wie wurdest du bei deinem Arbeitgeber eingestuft ? Hast du auf Lohnsteuerkarte oder mit Pauschalversteuerung gearbeitet ? Normalerweise macht der Arbeitgeber einen sog. Lohnsteuerjahresausgleich, d.h. wenn der feststellt, dass du drunter bleibst bekommst du die Kohle direkt vom Arbeitgeber wieder. So war's bei mir in 2008 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
robinho09 November 18, 2009 hast du noch weitere Jobs gehabt und wie lang und wie wurdest du bei deinem Arbeitgeber eingestuft ? Hast du auf Lohnsteuerkarte oder mit Pauschalversteuerung gearbeitet ? Normalerweise macht der Arbeitgeber einen sog. Lohnsteuerjahresausgleich, d.h. wenn der feststellt, dass du drunter bleibst bekommst du die Kohle direkt vom Arbeitgeber wieder. So war's bei mir in 2008 Hey Schnitzel, Ne, ich hatte nur diesen einen Job für ca. 1 Monat gehabt. Dort musste ich meine Lohnsteuerkarte abgeben. In den letzten Jahren (ich arbeitete da schon 2006-2008) habe ich das Geld auch immer per Einkommensteuererklärung zurückerhalten. Nur damals hatte ich die tolle NV-Bescheinigung noch nicht und noch nicht gebraucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 18, 2009 Ich denke, dass die Dame recht hat (NV oder Steuererklaerung), aber es sollte eine Moeglichkeit geben, dass Geld wiederzubekommen. Bei mir hat mal eine Bank Steuern fuer Zinsenertraege unberechtigterweise abgefuehrt, die ich durch einen formlosen Antrag an das FA wieder bekommen habe. Ich wuerde nochmal Ruecksprache mit dem FA halten, am besten schriftlich. Hattest du deinem Arbeitgeber eigentlich eine Kopie der NV vorgelegt? Solltest du auf jeden Fall bei deiner Bank machen, denn sonst wird die Abgst. abgefuehrt und du hast dann wieder das gleiche Problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 18, 2009 · bearbeitet November 18, 2009 von harryguenter Normalerweise macht der Arbeitgeber einen sog. Lohnsteuerjahresausgleich, d.h. wenn der feststellt, dass du drunter bleibst bekommst du die Kohle direkt vom Arbeitgeber wieder. So war's bei mir in 2008 Das geht bei einem Ferienjob nicht. Den Lohnsteuerausgleich kann der Arbeitgeber nur am Jahresende vornehmen. Ansonsten muß er die Lohnsteuer so abführen, als würdest Du jeden Monat soviel verdienen. De facto macht sich dieser Ausgleich ja auch nur bei Leuten bemerkbar, die schwankende Einkommen haben (Überstundenvergütungen, 13. Gehälter, ...) Meine 2 Cents: Da du die Lohnsteuer nicht mit einer NV Bescheinigung umgehen kannst, mußt Du eh eine Steuererklärung machen. Mit dieser kannst Du Dir dann auch zuviel abgeführte Abgeltugssteuern wieder zurückhalten. Damit gibst Du dem Finanzamt natürlich ein zinsloses Darlehn, aber das tun andere Leute auch. Ich vermute die Dame hat recht - NV und Steuererklärung geht nicht, da die NV die Abgabe einer Steuererklärung ja gerade verhindern soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 29, 2009 Hallo, Ich vermute die Dame hat recht - NV und Steuererklärung geht nicht, da die NV die Abgabe einer Steuererklärung ja gerade verhindern soll.Nein, die Dame hat sicher nicht recht. Jeder, für den Steuern abgeführt wurden (egal, ob vom Arbeitgeber, von der Bank oder von sonst wem), darf eine Steuererklärung abgeben - unter Umständen muss er sogar, und bekommt dann auch zuviel gezahlte Steuern erstattet.Die NV soll auch nicht die Abgabe einer Steuererklärung verhindern, sondern eine unnötige Steuervorauszahlung. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
robinho09 November 30, 2009 · bearbeitet November 30, 2009 von robinho09 Hallo Stefan, vielen Dank für Deine Antwort. So hab ich mir das eigentlich auch gedacht, da man ja nun nicht ahnen kann, ob man im folgenden Jahr etwas verdient-oder soll man bei einer NV-Bescheinigung sämtliche Jobs absagen bzw. auf die Lohnsteuer verzichten?! Ich scheine nur mit meiner Angelegenheit unheimlich viel Arbeit zu erzeugen! :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag