Stairway November 22, 2009 Stairway, BLZ oder IBAN/BIC...nicht beides , im Ausschuss des FA für besonders schwierige Problemfälle aufgrund von Formverstössen dürftest du ansonsten heftigste Debatten auslösen ..zumal die IBAN in Relation zur BLZ sehr dürftig ausfällt und somit einen Verdachtsmoment für umfangreiche Kontrollmitteilungen gegeben ist. Gut da hast du Recht. Sonst noch jemand schwerwiegende Fehler gefunden ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Drella November 30, 2009 Das Steuerrecht überfordert die Finanzämter http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~EA4B31C78CF7B44AB8A430FE47CC1B773~ATpl~Ecommon~Scontent.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Dezember 1, 2009 Guten Tag, heute nun das Beispiel II mit folgender Ausgangssituation: Die Ausgangssituation II: Name: Max Mustermann Geburtstag: 01.02.83 Status: Student Familienstand: ledig Einkommen: 0 Religion: RK Kinder: keine Aktiengewinne: 2.000 Dividendenertäge: 500 Zinserträge: 200 (Anleihenkupon) Besondereheiten: Keine (Um es am Anfang mal einfach zu halten) Es hat sich also erstmal nur der geringe Aktienverkaufsgewinn von 2.000 (das macht kein Unterschied) und die Dividendenerträge von 0 auf 500 geändert und ein Anleihenkupon von 200 wurde empfangen. Ich will hier also sehr peu a peu vorgehen. Die ersten Seiten bleiben alle gleich, bei Anlage KAP ergeben sich dann aber Änderungen: Mein Vorgehen: Zeile 7: Gesamte Kapitalerträge also 2000 + 500 + 200 Zeile 8: Gesamte Ausschüttungen also 500 + 200 Zeile 9: Gesamte Veräußerungen: 2000 Entsprechend habe ich dann auch hier die Werte geändert: Ich denke das wird für geübte Steuerformularausfüller ein Klacks sein, stimmt das so ? Besonders bei Zeile 8 bin ich mir nicht sicher. Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 1, 2009 Du musst noch unterscheiden zwischen inländischen und ausländischen Erträgen. So wie Du es eingetragen hast sind es ausschließlich inländische gewesen. oder gibt es diese Unterscheidung nicht mehr in den neuen Formularen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Dezember 1, 2009 · bearbeitet Dezember 1, 2009 von vanity Mein Vorgehen: Zeile 7: Gesamte Kapitalerträge also 2000 + 500 + 200 Zeile 8: Gesamte Ausschüttungen also 500 + 200 Zeile 9: Gesamte Veräußerungen: 2000 Das kann nicht sein, denn bei Zeile 9 steht ja: davon in Zeile 8 enthaltene ..., also sollte der Betrag in Zeile 9 nicht größer sein als der in Zeile 8. Ein Blick ins EStG §20 hilft weiter: http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?QueryID=QryRangeDetail&queryparam.po_content.ioid=16349 Zeile 8 verweist auf §20 Abs. 2 EStG §20 Abs. (2) 1 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch 1. 1 der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1. 2 Anteile an einer Körperschaft sind auch Genussrechte im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1, den Anteilen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf Anteile im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1; 2. 1 der Gewinn aus der Veräußerung ... Hierunter fallen die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, nicht aber Dividenden und Anleihekupons. Zeile 9 schränkt hierin auf §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ein, also (2) 1 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch1. 1 der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1. 2 Anteile an einer Körperschaft sind auch Genussrechte im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1, den Anteilen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf Anteile im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1; Da fallen Aktiengewinne immer noch rein. Unter Körperschaften in Sinne des Abs. 1 Nr. 1 fallen §20 Abs. (1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören1. 1 Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, auch Aktiengesellschaften. Also: Zeile 7: 2.700 Zeile 8: 2.000 Zeile 9: 2.000 @Sapine: In der Kopfleiste des Formulars steht: Erträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Das sollte doch auch bei Aktien ausländischer Firmen der Fall sein, sofern das Depot im Inland liegt. (?) Von anrechenbarer Quellensteuer etc. mal abgesehen, das ist wohl ein Kapitel für sich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Dezember 1, 2009 Du musst noch unterscheiden zwischen inländischen und ausländischen Erträgen. So wie Du es eingetragen hast sind es ausschließlich inländische gewesen. oder gibt es diese Unterscheidung nicht mehr in den neuen Formularen? Hallo Sapine, die neue Formulare gibt es hier: https://www.formulare-bfinv.de/ Da ich mit den alten nicht vertraut bin, kann ich nicht sagen ob da etwas umgestellt wurde - ich glaube wir hatten diese Frage schon, aber wie entstehendendenn ausländische Erträge ? @Vanity: Vielen Dank, so macht das natürlich mehr Sinn! Werde es heute Nacht oder Morgen entsprechend ändern, dann können wir uns um Verlustvorträge etc. kümmern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Dezember 1, 2009 ... Da ich mit den alten nicht vertraut bin, kann ich nicht sagen ob da etwas umgestellt wurde - ich glaube wir hatten diese Frage schon, aber wie entstehendendenn ausländische Erträge ? ... Es wurde geändert: - KAP 2008 unterscheidet (u. a.) zwischen inländischen und ausländischen Kapitalerträgen. - KAP 2009 unterscheidet nur noch zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist (und weiteren, die hier nicht interessieren). Letzteres können solche sein, die sich z. B. wegen Depots im Ausland bisher dem Steuerabzug entzogen haben, möglicherweise fallen auch die berüchtigten ausl. T-Saurier darunter. Es können aber auch inländische Kapitalerträge sein, bei denen keine Besteuerung an der Quelle vorgesehen ist (z. B. private Darlehen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Dezember 1, 2009 Hallo, ich habe den Thread einmal im Schnelldurchgang gescannt, man möge mir daher verzeihen wenn ich was übersehen habe. Antworte auf How To: Steuererklärung Sorry, ich verstehe den ganzen Thread nicht. Ich bin kein Steuerberater, denke aber, dass ich über das EStG ganz gut Bescheid weiss. Ich würde allerdings nie auf die Idee kommen meine Steuererklärung in ein Formular einzufügen. Kauf Dir bitte das WiSo Sparbuch (oder ein anderes derartiges Programm). Das kostet ehrlich gesagt nur einer Handvoll Dollar. Anmerkung das schreibe ich hier nicht, das denke ich nur laut: das Programm kann man weitergeben und dann den Preis mit Freunden teilen, dann kommt man auf einen Preis Ecke 5-15Euronen. Wenn Du wirklich Probleme hast die Du mit Wiso nicht lösen kannst und selber nicht weist wie das funktioniert, dann hast Du glaube ich wirklich ein Problem und solltest einen Steuerberater zur Hilfe ziehen. Wenn Du meinst, unbedingt die Formulare selbst richtig auszufüllen (warum aber solltest Du das wollen?), kommst Du um eine Würdigung der einzelnen EStG Paragraphen nicht herum. Aus meiner Erfahrung kann man diese "spezialgelagerten Sonderfälle" (Zitat ???) dann wirklich nur mit einem Blick ins Gesetz, in die Kommentare und in die Rechtsprechung lösen. Entschuldigung wenn mein Beitrag am Thema vorbei geht, aber das Thema "Steuern" ist aus meiner Sicht nun mal nicht so einfach. Gruss John Silver Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Dezember 1, 2009 · bearbeitet Dezember 1, 2009 von Stairway Hallo, ich habe den Thread einmal im Schnelldurchgang gescannt, man möge mir daher verzeihen wenn ich was übersehen habe. Antworte auf How To: Steuererklärung Sorry, ich verstehe den ganzen Thread nicht. Ich bin kein Steuerberater, denke aber, dass ich über das EStG ganz gut Bescheid weiss. Ich würde allerdings nie auf die Idee kommen meine Steuererklärung in ein Formular einzufügen. Kauf Dir bitte das WiSo Sparbuch (oder ein anderes derartiges Programm). Das kostet ehrlich gesagt nur einer Handvoll Dollar. Anmerkung das schreibe ich hier nicht, das denke ich nur laut: das Programm kann man weitergeben und dann den Preis mit Freunden teilen, dann kommt man auf einen Preis Ecke 5-15Euronen. Wenn Du wirklich Probleme hast die Du mit Wiso nicht lösen kannst und selber nicht weist wie das funktioniert, dann hast Du glaube ich wirklich ein Problem und solltest einen Steuerberater zur Hilfe ziehen. Wenn Du meinst, unbedingt die Formulare selbst richtig auszufüllen (warum aber solltest Du das wollen?), kommst Du um eine Würdigung der einzelnen EStG Paragraphen nicht herum. Aus meiner Erfahrung kann man diese "spezialgelagerten Sonderfälle" (Zitat ???) dann wirklich nur mit einem Blick ins Gesetz, in die Kommentare und in die Rechtsprechung lösen. Entschuldigung wenn mein Beitrag am Thema vorbei geht, aber das Thema "Steuern" ist aus meiner Sicht nun mal nicht so einfach. Gruss John Silver Hi John, der Sinn des Threads besteht darin, mir und anderen unerfahrenen (angehenden) Steuerzahlern das Ausfüllen der Steuerformualre näher zu bringen. Ich versteh' nicht so ganz, was daran jetzt konkret verwerflich sein soll. Es geht mir nicht darum den letzten Cent vom FA zurück zu holen, sondern vielmehr erstmal die "Basics" zu verstehen, wenn nicht mehr als Lohn und Kapitalerträge angefallen sind, sollte es ja kein Problem sein das ganze über die klassischen Formulare zu erledigen. Ich persönlich finde es immer blöd auf andere angewiesen zu sein, daher will ich selbst verstehen wie das alles funktioniert und wie ich es ohne Steuerberater (der kostet Geld !!!) lösen kann. Wenn dann andere noch davon profitieren können, ist das natürlich umso besser. Grüße P.S. Was macht denn WISO genau ? Gibt man die ganzen Daten ein und es erstellt selbstständig ein Formular ? Stairway P.P.S: Wenn Du wirklich Probleme hast die Du mit Wiso nicht lösen kannst und selber nicht weist wie das funktioniert, dann hast Du glaube ich wirklich ein Problem und solltest einen Steuerberater zur Hilfe ziehen. Ich bin Student und habe bisher noch garkeine Kontakt mit dem FA gehabt, daher will ich mich einarbeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Dezember 1, 2009 @Stairway Finde Dein Vorhaben und die bisherige Durchführung trotz WiSo und ähnlichen Hilfsprogrammen (benutze selber eines davon) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Dezember 2, 2009 Bin der gleichen Meinung! TOP!!! Viele machen die ganze Sache nur halbherzig, ohne wirklich zu verstehen - was gemeint ist. Oder sie verlassen sich komplett auf ein Programm. Also zum Verständnis für Steuererklärungen finde ich das schon super. Wer will - kann ja dann immer noch mit Programm arbeiten... WEITER SO!!! :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Dezember 2, 2009 · bearbeitet Dezember 2, 2009 von John Silver ... der Sinn des Threads besteht darin, mir und anderen unerfahrenen (angehenden) Steuerzahlern das Ausfüllen der Steuerformualre näher zu bringen. Ich versteh' nicht so ganz, was daran jetzt konkret verwerflich sein soll. Es geht mir nicht darum den letzten Cent vom FA zurück zu holen, sondern vielmehr erstmal die "Basics" zu verstehen, wenn nicht mehr als Lohn und Kapitalerträge angefallen sind, sollte es ja kein Problem sein das ganze über die klassischen Formulare zu erledigen. Ich persönlich finde es immer blöd auf andere angewiesen zu sein, daher will ich selbst verstehen wie das alles funktioniert und wie ich es ohne Steuerberater (der kostet Geld !!!) lösen kann. Wenn dann andere noch davon profitieren können, ist das natürlich umso besser. ... P.S. Was macht denn WISO genau ? Gibt man die ganzen Daten ein und es erstellt selbstständig ein Formular ? ... Hallo Stairway, um Gotteswillen(!), an diesem Thread ist überhaupt nichts verwerflich! Im Gegenteil, alle Aussagen von Dir oben kann ich nur unterstreichen (bzw. Fettdruck). Ich denke nur, und so habe ich das oben gemeint, das die Arbeit die Du hier in diese Formulare reinsteckst weitestgehend vergebens ist. Bzw. das Du überproportional viel Arbeit in diese Sache hier investierst bei nur relativ geringem "Ertrag". Es ist wie mit vielen Sachen. Man kann sie Selbermachen oder fertig Kaufen. Und mit einem Programm ist es hier meiner Meinung schneller und einfacher. Und zumindest bei mir auch besser. Die Formulare bleiben ja vom Grundsatz ähnlich, aber die Rechtsprechung und Gesetze ändern sich so schnell, dass Du die Sachen die Du heute lernst z.T. nächstes Jahr schon wieder vergessen kannst, wenn Du sie nicht ständig aktualisierst. Beispiel: Kilometerpauschale oder auch allgemein die Werbungskosten. Das soll hier keine Werbung für WISO sein, aber ich finde dieses Programm hat den Charme, das es einfach zu bedienen ist und zumindest bei mir das Ergebnis immer bis auf den Cent gestimmt hat. Das Finanzamt hat bei mir z.B. einige Belege übersehen. Ohne so ein Programm wäre mir das als Abgleich niemals aufgefallen und das hätte mich einige Hunderter gekostet. Was das Programm macht: es fragt die wichtigsten Daten geordnet ab und hilft Dir beim erstellen von Anlage-Übersichten für das Finanzamt. Es weist Dich auf eventuell übersehene Möglichkeiten hin und es macht einen Plausibilitäts-Check. Es hat eine Datenbank mit Hinweisen, Urteilen etc., vorbereitete Einsprüche etc.(Ich habe sicherlich einige Sachen noch vergessen). Gruss John Silver Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Dezember 2, 2009 · bearbeitet Dezember 2, 2009 von BondWurzel Ich finde es sehr gut was Stairway hier macht, gerade wo sich einiges ändert in diesem Jahr. Auch für Leute die weniger Ahnung haben, ist dieses sich reinarbeiten sehr sinnvoll. Wenn Du wirklich Probleme hast die Du mit Wiso nicht lösen kannst und selber nicht weist wie das funktioniert, dann hast Du glaube ich wirklich ein Problem und solltest einen Steuerberater zur Hilfe ziehen. Sowas braucht man nicht, nomalerweise reicht das eigene logische Denken für eine "normale" ESTK aus bzw. man kann sich den Rest anlesen und über das Formular hinterfragen. Kann ja auch Spaß machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fortlaufend Dezember 8, 2009 · bearbeitet Dezember 8, 2009 von fortlaufend Hallo, ich finde das prima, mir geht genaus wie Stairway! Danke, dass du diesen Thread machst. Ich hab keine Ahnung von Steuern, aber bisschen Kapitalanlage und würde da gerne den Wust durchblicken. Könntest du vielleicht noch einarbeiten in dein Beispiel wie das ist, wenn einer mit seinen Gewinnen (mit FreistellungsA) über die 7xxx kommt, gleichzeitig aber Verluste hat, die das wieder unter die Besteuerrungsgrenze fallen lassen? danke. Super Sache. Und nur einem dummen Programm wie Wiso zu folgen, das man auch nicht wirklich versteht ist nicht so gut, wie hier mal ordentlich beim Lesen den Durchblick sich zu erarbeiten! Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Drella Dezember 14, 2009 Muss dieses Jahr auch erstmalig eine Steuererklärung machen. Leider bin Ich die ersten 6 Monate 2010 NICHT in Deutschland und werde daher kaum Zeit haben mich mit den Banken auseinander zu setzten. Ich habe ja sogar Probleme überhaupt die Post der Bank zu erhalten. Gibt es eine Möglichkeit, dass sich meine Frist zur Einreichung der Steuererklärung auf sagen wir 31.07.2010 verlängert???? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Dezember 14, 2009 Muss dieses Jahr auch erstmalig eine Steuererklärung machen. Leider bin Ich die ersten 6 Monate 2010 NICHT in Deutschland und werde daher kaum Zeit haben mich mit den Banken auseinander zu setzten. Ich habe ja sogar Probleme überhaupt die Post der Bank zu erhalten. Gibt es eine Möglichkeit, dass sich meine Frist zur Einreichung der Steuererklärung auf sagen wir 31.07.2010 verlängert???? Wenn Du es nicht über einen Steuerberater machen willst, bitte das FA um eine Fristverlängerung... einen Grund hast Du ja. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Dezember 14, 2009 Muss dieses Jahr auch erstmalig eine Steuererklärung machen. Leider bin Ich die ersten 6 Monate 2010 NICHT in Deutschland und werde daher kaum Zeit haben mich mit den Banken auseinander zu setzten. Ich habe ja sogar Probleme überhaupt die Post der Bank zu erhalten. Gibt es eine Möglichkeit, dass sich meine Frist zur Einreichung der Steuererklärung auf sagen wir 31.07.2010 verlängert???? http://www.vorlagen.de/vorlage/-qs-id-vc-19453 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Drella Dezember 14, 2009 http://www.vorlagen.de/vorlage/-qs-id-vc-19453 Da soll Ich 3 für bezahlen?? :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Dezember 14, 2009 Da soll Ich 3 für bezahlen?? :'( Dann schreib doch mal deinem FA, dass aus den und den und den Gründen du gerne eine Fristverlängerung hättest oder warte im nächten Jahr die erste Mahnung ab und beantrage dann die Verlängerung oder pumpe jemanden um 3 Euro an....there is no free lunch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Dezember 15, 2009 Da soll Ich 3 für bezahlen?? :'( Finde ich einen fairen Preis für Leute, die zu faul sind, sowas selbst zu schreiben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Dezember 15, 2009 Da soll Ich 3 für bezahlen?? :'( Mit irgendwas muss man ja den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen. Dabei lässt sich so eine kurze Verlängerung i.A. ganz unbürokratisch erreichen. Kurzer Anruf beim Sachbearbeiter, sagen, dass man länger im Ausland ist, fragen, ob man zwei Monate später abgeben kann, und mit hoher Wahrscheinlichkeit heißt es dann, ist in Ordnung, und das Thema ist erledigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Dezember 18, 2009 Hallo! ist eigentlich was aus der Idee geworden, mal einen Leitfaden für die Steuererklärung mit ausl. Thes. geworden? - was muß angegeben werden (Arten der Erträge) - bzw. wie die besteuert werden - woher bekomme ich die Daten (Bundesanzeiger) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag