Stairway November 17, 2009 Hallo Zusammen, da bei mir bisher eine tiefe Lücke im Steuerwissen herrscht, möchte ich hier (mit eurer Unterstützung) ein Art Tutorial zum Ausfüllen von Steuererklärungen angehen, Ziel ist es nicht möglich viel vom FA zurückzuholen und ich möchte auch nicht in die Tiefen des EStG einsteigen sondern vielmehr die auf den ersten Blick wirren Formulare ohne Probleme auszufüllen. Anfangen möchte ich am einfachsten Beispiel eines Studenten, zum einen da es mich selbst betrifft und zum anderen, da hier sicher viele jungen WPF-Mitglieder gibt, die sich ebenfalls noch nicht mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Ich werde also gleich im ersten Post eine Ausgangssituation schildern und im Zuge dessen peu à peu die verschiedenen relevanten Formulare auszufüllen. Würde mich natürlich über rege Beiteiligung und Hilfe/Ratschläge freuen. (Zum Ende werde ich alles in einer .pdf Datei zusammenfassen, es darf also in dem Thread diskutiert werden.) Grüße Stairway Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldmachine November 17, 2009 Frag das doch am besten bei " Wie mach ich das beim Finanzamt richtig? Wie berechnet sich dieses zu versteuerndes Einkommen? usw." , ansonsten haben wir lauter Threads zu Steuererklärungen. https://www.wertpapier-forum.de/topic/29479-wie-mach-ich-das-beim-finanzamt-richtig/page__pid__523010__st__20entry523010 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti November 17, 2009 ich persönlich finde, das die Wikiseite für die Steuererklärung ziemlich aussagekräftig ist - um zumindest den Umfang der persönlichen Steuererklärung festzustellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%A4rung hier gibt es schon mal einen Überblick, welche Mantelbögen ausgefüllt werden müssen - je nach Anzahl der Einkunftsarten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway November 17, 2009 Die Ausgangssituation: Name: Max Mustermann Geburtstag: 01.02.83 Status: Student Familienstand: ledig Einkommen: 0 Religion: RK Kinder: keine Aktiengewinne: 5.000 Besondereheiten: Keine (Um es am Anfang mal einfach zu halten) Warum wird eine Steuererklärung abgegeben: Zwar wird die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle abgegolten, jedoch wird die Kirchensteuer nicht einbehalten, womit diese nachbezahlt werden muss. Als Student (nach den oben angegebenen Daten) liegt nun noch der Sonderfall vor, dass man mit 0 % besteuert wird und somit die komplette Abgeltungssteuer wieder zurückfordern kann. Da kein Verlustvortrag besteht, kreuze ich jeweils die beiden ersten Kästchen auf dem Mantelbogen in Zeile 1 und 2 an: Nun werden noch die restlichen allgemeinen Felder ausgefüllt, die Steuernummer hat man (ich meine letztes Jahr) vom FA mitgeteilt bekommen. Und noch die persönlichen Daten, wichtig hier die Religion einzutragen, da hier ja ggf. versteuert werden muss. Da weder Heirat noch Frau vorhanden ist, lass ich Zeile 13-19 weg. Jetzt noch die Bankverbindung angeben und es ist die erste Seite geschafft: Nun sind vor allem folgende Anlagen von Bedeutung: N für Arbeitnehmer KAP für Sparer R für Rentner L für Land- und Forstwirte S für Selbständige und Freiberufler Auf Seite 2 geht es dann so weiter, wobei sich mir hier schon die erste große Frage stellt: Sind Aktienverkäufe im KAP anzugeben oder gelten diese als "Privates Veräußerungsgeschäft" (rot markiert) ? Soweit dies nicht der Fall ist, habe ich also nur KAP angekreut, da in diesem Beispiel auch keine Einkünfte aus Arbeit anfallen. Da ansonsten auch nix gespendet wurde, aber die Steuerklärung auch wegen der Kirchensteuer abgeben wird, würde mich interessieren ob hier etwas eingetragen werden muss, das FA sagt: Tragen Sie in Zeile 44 bitte die Kirchensteuer ein, die Sie in 2009gezahlt haben. Hierzu gehört nicht die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Kapaitalertragsteuer mit abgeltender Wirkung einbehalten worden ist. Haben Sie in 2009 Kirchensteuer erstattet bekommen, tragen Sie diese bitte ebenfalls ein. Womit davon auszugehen ist, dass man in beiden Feldern nichts einträgt, richtig ? Blatt 3 und 4 sind für die Zwecke in diesem Beispiel erstmal unwichtig. So, wäre klasse wenn hier schonmal jemand drüberschauen könnte, dann werde ich gleich mit der Anlage KAP anfangen. Grüße Stairway Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 17, 2009 Kleine Zwischenfrage, ist der Erklärer zur Abgabe verpflichtet, da keine EKST-Pflicht vorliegt bzw. keine Steuer zum Tragen kommen wird. Eine Kirchensteuer fällt dann doch auch nicht an, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway November 17, 2009 · bearbeitet November 17, 2009 von Stairway Nun zur Anlage KAP, es gilt immernoch das oben vorgestellte Beispiel des Studenten. Hier soll nun gezeigt werden (ich versuch' es zumindest) wie man das KAP richtig ausfüllt um druch die Günstigerprüfung beim FA die abgeführten Steuern zurückzubekommen. Hier stellt sich mir noch eine fundamentale Frage: Sollte man die Anlage N dann doch ausfüllen, damit das FA weiss, dass man im Jahr nichts verdient (eingenommen) hat ? Da kein Freistellungsauftrag besteht, wurden die kompletten 5.000 € Gewinn versteuert. (Wir haben eine Aktie für 10.000 € gekauft und zu 15.000 € verkauft, überwiesen wurden uns dann 3750 € überwiesen. Der Anfang sieht dann IMO so aus, hier habe ich noch die Frage, ob die roten Markierten Bereiche ausgefüllt werden sollten/müssten ? Hier wird es nun etwas unsicher, was kann ich genau abziehen bei den "korregierten Beträgen" ? Und wie handhabe ich es, wenn Dividendenertäge stattgefunden haben ? Zeile 15-25 werden in diesem Fall nicht benötigt, dennoch würde mich interessieren: Was fällt denn unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" - ist das mit Aktien überhaupt möglich ? Auf Seite 2 muss man dann noch die einbahltene Steuer auf unsre Gewinne angeben: (richtig?) Bei einem Gewinn von 5.000 € entfallen also 1.250 € an Steuern. Damit wäre man dann fertig und bekommt nach der Günstigerprüfung 1250 € zurückerstattet, sofern ich hier eben keine Fehler gemacht habe. Grüße Stairway Kleine Zwischenfrage, ist der Erklärer zur Abgabe verpflichtet, da keine EKST-Pflicht vorliegt bzw. keine Steuer zum Tragen kommen wird. Eine Kirchensteuer fällt dann doch auch nicht an, oder? Hi, also da der Erklärer kein zvE hat und die Abgeltungssteuer schon abgegolten ist, hat er eigentlich keine Pflicht zur Abgabe, da die Bank aber nicht weiss welche Religion man angehört, muss man IMO schon eine Erklärung machen. Laut Sven auf die Frage ob man eine Erklärung machen muss wenn man nur mit Aktien gewinn gemacht hat und sonst nichts eingenommen hat: [...] es sei denn du bist kirchensteuerpflichtig und hast für den Einbehalt keinen Antrag gestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 17, 2009 Verlustvorträge sollte man aber auch erklären , waren wohl öfters in 2008 vorhanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway November 17, 2009 Verlustvorträge sollte man aber auch erklären , waren wohl öfters in 2008 vorhanden. Kommt alles noch, erstmal peu à peu schaun ob das hier soweit stimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 17, 2009 · bearbeitet November 17, 2009 von BondWurzel Kommt alles noch, erstmal peu à peu schaun ob das hier soweit stimmt. ...würde aber eine Vermerk dazulegen bzw. im Anschreiben angeben, dass keine Einünfte zu anderen EA vorhanden waren. Wurde der Solianteil nicht von der Bank auch einbehalten, normal muss man bei der Bank auch Angaben zur Kirchensteuer hinterlegen? Kursgewinne , ist das nicht Anlage SO bei Spekulationsgewinnen, 2008 war das so? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway November 17, 2009 Kursgewinne , ist das nicht Anlage SO bei Spekulationsgewinnen, 2008 war das so? Das ist die Frage, aber ich glaube das ist nun KAP, da durch die Abgeltungssteuer ja die Sache "vereinfacht" wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 17, 2009 · bearbeitet November 17, 2009 von BondWurzel Das ist die Frage, aber ich glaube das ist nun KAP, da durch die Abgeltungssteuer ja die Sache "vereinfacht" wurde. ...und was ist dann mit Verlustvorträgen aus 2008?..ah stop, sehe ich schon, kann man ja im Vordruck oben vermerken, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway November 17, 2009 ...und was ist dann mit Verlustvorträgen aus 2008?..ah stop, sehe ich schon, kann man ja im Vordruck oben vermerken, oder? Hier noch eine wichtige Anmerkung: es ist eine Erklärung für das Jahr 2009 (also wird im Frühjahr 2010 abgegeben) die Gewinne sind aus Aktien entstanden die Anfang 2009 gekauft wurden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 17, 2009 · bearbeitet November 17, 2009 von vanity Zwar wird die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle abgegolten, jedoch wird die Kirchensteuer nicht einbehalten, womit diese nachbezahlt werden muss. Als Student (nach den oben angegebenen Daten) liegt nun noch der Sonderfall vor, dass man mit 0 % besteuert wird und somit die komplette Abgeltungssteuer wieder zurückfordern kann. Nicht weil du Student bist, bleibst du ungeschoren, sondern weil dein zu versteuerndes Einkommen unter xxxx (Grundfreibetrag) liegt! Da weder Heirat noch Frau vorhanden ist, lass ich Zeile 13-19 weg. Jetzt noch die Bankverbindung angeben und es ist die erste Seite geschafft: Weder Heirat noch Frau? Du musst halt nicht immer nur im Forum (Frauenunterschuss, wie an der Uni) rumhängen, dann klappt es vielleicht mal. Auf Seite 2 geht es dann so weiter, wobei sich mir hier schon die erste große Frage stellt: Sind Aktienverkäufe im KAP anzugeben oder gelten diese als "Privates Veräußerungsgeschäft" (rot markiert) ? Soweit dies nicht der Fall ist, habe ich also nur KAP angekreut, da in diesem Beispiel auch keine Einkünfte aus Arbeit anfallen. Da 2009 gekauft, gehören sie in Anlage KAP. Private Veräußerungsgeschäfte mit Aktien betreffen letztmalig 2008 angeschaffte Bestände bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist. Da ansonsten auch nix gespendet wurde, aber die Steuerklärung auch wegen der Kirchensteuer abgeben wird, würde mich interessieren ob hier etwas eingetragen werden muss, das FA sagt: ... Womit davon auszugehen ist, dass man in beiden Feldern nichts einträgt, richtig ? (Zeile 44) Ja! Keine Kirchensteuer abgeführt, also nichts eintragen. Weiter mit Anlage KAP: Nun zur Anlage KAP, es gilt immernoch das oben vorgestellte Beispiel des Studenten. Hier soll nun gezeigt werden (ich versuch' es zumindest) wie man das KAP richtig ausfüllt um druch die Günstigerprüfung beim FA die abgeführten Steuern zurückzubekommen. Hier stellt sich mir noch eine fundamentale Frage: Sollte man die Anlage N dann doch ausfüllen, damit das FA weiss, dass man im Jahr nichts verdient (eingenommen) hat ? Nein, warum? Du hast bereits im Mantelbogen durch Nichtankreuzen (Anlage N) angegeben, dass du keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehst. Der Anfang sieht dann IMO so aus, hier habe ich noch die Frage, ob die roten Markierten Bereiche ausgefüllt werden sollten/müssten ? Steuerpflichtiger kannst du ankreuzen, da wird das FA aber auch selbst drauf kommen! Der andere rote Bereich 'Prüfung ... bestimmte Kapitalerträge' -> Nein Hier wird es nun etwas unsicher, was kann ich genau abziehen bei den "korregierten Beträgen" ? Und wie handhabe ich es, wenn Dividendenerträge stattgefunden haben ? Auch angeben in Zeile 7 und 8, nicht aber in 9 (bei Zeile 8 wäre noch zu übeprüfen, ob der zitierte § Veräußerungsgewinne umfasst). Die Spalten Korrigierte Beträge musst du m. E. nicht ausfüllen. Zeile 15-25 werden in diesem Fall nicht benötigt, dennoch würde mich interessieren: Was fällt denn unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" - ist das mit Aktien überhaupt möglich ? Wie Sapine (nachfolgend) sagt: Depot in Liechtenstein! Auf Seite 2 muss man dann noch die einbehaltene Steuer auf unsre Gewinne angeben: (richtig?)Bei einem Gewinn von 5.000 € entfallen also 1.250 € an Steuern. Soli nicht vergessen, Zeile 50! Damit wäre man dann fertig und bekommt nach der Günstigerprüfung 1250 € zurückerstattet, sofern ich hier eben keine Fehler gemacht habe. + Soli, wenn du nicht vergisst ihn anzugeben! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 17, 2009 Mit den Formularen für 2009 beschäftige ich mich frühestens in einem Jahr. Aber sieht interessant aus die neue Aufteilung - gelegentlich mal was neues. Ansonsten ein paar teils allgemeine Anmerkungen... Sofern Du als Studiosus vermögenswirksame Leistungen machen solltest (mit 0 Euro Einkommen vielleicht schwierig, aber vielleicht hattest oder hast Du ja mal einen kleinen Nebenjob), könntest Du auch noch den Antrag auf Sparzulage stellen. Ansonsten Anlage AUS, sofern Du über die Freibeträge hinauskommst mit Deinen Aktiengewinnen. Bei 5000 Euro Kapitaleinkünften kannst Du Dir diese Arbeit aber sparen. Du solltest bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag abgeben oder noch besser, lass Dir eine NV ausstellen. Dann kannst Du Dir den ganzen Papierkram weitgehend sparen und gibst Väterchen Staat keinen zinslosen Kredit. Was fällt denn unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" - ist das mit Aktien überhaupt möglich ?Spontan fallen mir ausländische Depots dazu ein. Zusätzlich würde ich auf den Unterlagen der Bank schauen, ob die diesbezüglich irgendwelche Beträge angeben dafür. Mit der Steuererklärung solltest Du ohnehin warten, bis Du die entsprechenden Unterlagen von Deiner Bank hast. Diese musst Du der KAP beilegen. Das mit den Verlustvorträgen musst Du im Mantelbogen gleich am Anfang angeben - da hat Bondwurzel Recht. Außer natürlich Du hast keine. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway November 18, 2009 Zu Vanity: Nicht weil du Student bist, bleibst du ungeschoren, sondern weil dein zu versteuerndes Einkommen unter xxxx (Grundfreibetrag) liegt! Das ist klar, dient nur Anschauungszwecken. Weder Heirat noch Frau? Du musst halt nicht immer nur im Forum (Frauenunterschuss, wie an der Uni) rumhängen, dann klappt es vielleicht mal. Ledig heisst nicht, dass keine Frau im Haus (bzw. 250 km weit weg) ist. Da 2009 gekauft, gehören sie in Anlage KAP. Private Veräußerungsgeschäfte mit Aktien betreffen letztmalig 2008 angeschaffte Bestände bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist. Ah, super, vielen Dank! Nein, warum? Du hast bereits im Mantelbogen durch Nichtankreuzen (Anlage N) angegeben, dass du keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehst. Väner, wenn du dich nun noch mit Aktien auskennen würdest, wärst du hier der Foren-Allrounder Auch angeben in Zeile 7 und 8, nicht aber in 9 (bei Zeile 8 wäre noch zu übeprüfen, ob der zitierte § Veräußerungsgewinne umfasst).Die Spalten Korrigierte Beträge musst du m. E. nicht ausfüllen. Hmm, also in der Anleitung KAP vom Finanzamt, (kann ich nicht direkt verliunken, aber auf https://www.formulare-bfinv.de/ und dann im Forularcenter, wurden alle 3 Zeilen ausgefüllt. Wie Sapine (nachfolgend) sagt: Depot in Liechtenstein! Okay, also zu vernachlässigen. Soli nicht vergessen, Zeile 50! Wie berechne ich den genau ? Die Bank behält m.W.n. nur 25 % ein, also muss in den Soli noch von Hand ausrechnen ? + Soli, wenn du nicht vergisst ihn anzugeben! s.o. Ab hier nun zu Sapine: Ansonsten Anlage AUS, sofern Du über die Freibeträge hinauskommst mit Deinen Aktiengewinnen. Bei 5000 Euro Kapitaleinkünften kannst Du Dir diese Arbeit aber sparen. Bei Gewinnen über ~ 7.800 muss ich dann die Anlage AUS verwenden ? Du solltest bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag abgeben oder noch besser, lass Dir eine NV ausstellen. Dann kannst Du Dir den ganzen Papierkram weitgehend sparen und gibst Väterchen Staat keinen zinslosen Kredit. Freistellungsauftrag ist mir schon bekannt, hier im Beispiel soll der aber erstmal vernachlässigt werden (ist übrigens nur ein fiktives Bsp.) im nächsten wird der dann mit eingebaut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway November 18, 2009 Hier noch der Nachtrag zu (aus der Anlage KAP Hilfe): Auch angeben in Zeile 7 und 8, nicht aber in 9 (bei Zeile 8 wäre noch zu übeprüfen, ob der zitierte § Veräußerungsgewinne umfasst).Die Spalten Korrigierte Beträge musst du m. E. nicht ausfüllen. Wenn das geklärt ist, werde ich die fertige Version reinstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 18, 2009 · bearbeitet November 18, 2009 von vanity Väner, wenn du dich nun noch mit Aktien auskennen würdest, wärst du hier der Foren-Allrounder Dann fehlen immer noch die gleitgelen Wahrscheinlichkeiten zur Perfektion! Sowieo bin ich hier nur zweite Wahl, eigentlich sollte Sven82 deine Fragen beantworten. Hmm, also in der Anleitung KAP vom Finanzamt, (kann ich nicht direkt verliunken, aber auf https://www.formulare-bfinv.de/ und dann im Forularcenter, wurden alle 3 Zeilen ausgefüllt. Das bezog sich auf deine Zusatzfrage nach Dividendenerträgen, die gehören nicht in Zeile 9 (siehe auch den Formulartext Aktienveräußerungen, es geht um die Abgrenzung verrechenbare/nicht verrechenbare Gewinne). Also in Zeile 9 nur die Veräußerungsgewinne (in deinem Beispiel sind die Werte zu 7, 8, 9 identisch). Wie berechne ich den genau ? Die Bank behält m.W.n. nur 25 % ein, also muss in den Soli noch von Hand ausrechnen ? Das wäre schön! Die Bank zieht natürlich auch den Soli mit ab, auch wenn du es nicht beantragt hast. Ab hier nun zu Sapine:Bei Gewinnen über ~ 7.800 muss ich dann die Anlage AUS verwenden ? Nein, meines Wissens nicht. Anlage AUS dient zur Deklaration von Einkünften aus dem Ausland, das ist vom Überschreiten der Freibetragsgrenze unabhängig. Wann sie genau ins Spiel kommt, kann ich dir nicht sagen. Jedenfalls sollte das auch aus der Bankbestätigung ersichtlich sein. Noch zwei allgemeine Hinweise: Für die Rückholung zuviel bezahlter AgSt/SolZ via EkSt-Erklärung benötigst du den Nachweis durch die Bank, dass diese ihn abgeführt hat. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist die Bank nicht mehr verpflichtet, dir diese Steuerbescheinigung unaufgefordert zukommen zu lassen. Du musst sie also bei der Bank beantragen (es gibt wohl eine Frist, war es der 15.12. des Jahres, hier 2009?). Kennst du das Programm Elster von der Finanzverwaltung? Es dient zum interakiven Ausfüllen der Formulare und bietet den Vorteil, dass die Eingaben plausibilisiert werden. Es ist dann relativ leicht zu erkennen, wo Werte fehlen (auch wenn die Erklärung nicht elektronisch ans Finanzamt verschickt werden soll, was natürlich der Hauptzweck ist). Zu Beitrag #16: Beim erläuternden Text im Bild passt m. E. irgendwas nicht. Ab 2009 werden Aufwendungen (im Sinne von Werbungskosten, hier 1000 €) nicht mehr berücksichtigt. Transaktionkosten (hier 500 €) werden dagegen berücksichtigt, sind aber bereits gegen den ursprünglichen Gewinn saldiert. Die Formulierung sieht nach 2008 oder früher aus. MIt den korrigierten Beträgen kann ich deshalb immer noch nichts Rechtes anfangen. Wo hast du eigentlich das Formular her, gibt es die für 2009 schon? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 18, 2009 nur für die Verlustbescheinigung des Verrechnungstopfs gibt es eine Frist bis 15.12., für die Steuerbescheinigung nicht, auch wenn die Banken (z.B. Codi) dies mal wieder falsch verstanden habe und eine Frist zur Beantragung bis 10.12. vorsehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 18, 2009 · bearbeitet November 18, 2009 von otto03 Für die Rückholung zuviel bezahlter AgSt/SolZ via EkSt-Erklärung benötigst du den Nachweis durch die Bank, dass diese ihn abgeführt hat. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist die Bank nicht mehr verpflichtet, dir diese Steuerbescheinigung unaufgefordert zukommen zu lassen. Du musst sie also bei der Bank beantragen (es gibt wohl eine Frist, war es der 15.12. des Jahres, hier 2009?). Kennst du das Programm Elster von der Finanzverwaltung? Es dient zum interakiven Ausfüllen der Formulare und bietet den Vorteil, dass die Eingaben plausibilisiert werden. Es ist dann relativ leicht zu erkennen, wo Werte fehlen (auch wenn die Erklärung nicht elektronisch ans Finanzamt verschickt werden soll, was natürlich der Hauptzweck ist). 15.12.xxxx = Frist für die Beantragung einer "Verlustbescheinigung" = Leeren der im Minus stehenden Verrechnungstöpfe = keine Vortrag ins Folgejahr. Steuerbescheinigung wird von den meisten Banken ohne Anforderung zur Verfügung gestellt, einige haben die Voraussetzungen auf ihrer Internetseite veröffentlicht, andere wollen gefagt werden, in einem Nachbarforum wurden schon etliche Banken abgeklappert, die gängigen stellen alle aus ( Trick kein Kirchensteuerabzug, egal ob Theist, Deist, Atheist oder was auch immer, Banken müssen Bescheinigung verschicken). Offizielle Fristen gibt es m.E. nicht. Elster ist eine prima Ausfüllhilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway November 18, 2009 Dann fehlen immer noch die gleitgelen Wahrscheinlichkeiten zur Perfektion! Man kann nicht alles haben Das bezog sich auf deine Zusatzfrage nach Dividendenerträgen, die gehören nicht in Zeile 9 (siehe auch den Formulartext Aktienveräußerungen, es geht um die Abgrenzung verrechenbare/nicht verrechenbare Gewinne). Also in Zeile 9 nur die Veräußerungsgewinne (in deinem Beispiel sind die Werte zu 7, 8, 9 identisch). Ah okay. Das wäre schön! Die Bank zieht natürlich auch den Soli mit ab, auch wenn du es nicht beantragt hast. Also muss ich 5000 * 0,25 * 0,055 = 68,75 in Zeile 50 eintragen ? Die Frage ist ja noch: Muss ich bei Zeile 51 (Kirchensteuer) etwas eintragen ? - Denn noch hätte der Student hier keine Kirchensteuer gezahlt. Für die Rückholung zuviel bezahlter AgSt/SolZ via EkSt-Erklärung benötigst du den Nachweis durch die Bank, dass diese ihn abgeführt hat. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist die Bank nicht mehr verpflichtet, dir diese Steuerbescheinigung unaufgefordert zukommen zu lassen. Du musst sie also bei der Bank beantragen (es gibt wohl eine Frist, war es der 15.12. des Jahres, hier 2009?). Okay. Kennst du das Programm Elster von der Finanzverwaltung?, Interessant, werde ich mir anschauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 18, 2009 · bearbeitet November 18, 2009 von otto03 Also muss ich 5000 * 0,25 * 0,055 = 68,75 in Zeile 50 eintragen ? Jein, besonderes Berechnungsverfahren: Abgeltungssteuer kaufmännische Rundung, Soli getrennte Berechnung von der gerundeten Abgeltungssteuer mit CUT ohne Rundung nach der zweiten Dezimalstelle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 18, 2009 · bearbeitet November 18, 2009 von vanity Jein, besonderes Berechnungsverfahren: Abgeltungssteuer kaufmännische Rundung, Soli getrennte Berechnung von der gerundeten Abgeltungssteuer mit CUT ohne Rundung nach der zweiten Dezimalstelle. @Stairway - nochmal: Du musst überhaupt nichts rechnen (auch wenn otto03 jetzt das Verfahren verraten hat), du trägst genau das ein, was deine Bank dir bestätigt hat. Die werden das schon richtig ausgerechnet haben und was anderes bekommst du sowieso nicht erstattet / angerechnet (m. a. W.: es geht nicht darum, wieviel Soli du zahlen musst, sondern wieviel du schon bezahlt hast - bis auf Rundungen i. d. R. identisch). Zu Zeile 51 Kirchensteuer: Einzutragen ist, was du bereits abgeführst hast (hier also: nichts). @otto03: Keinen KiST-Abzug bei der Bank zu beantragen, wenn man KiSt-pflichtig ist und von der Günstigerregelung nicht profitiert - nur um an die Bescheiningung zu kommen, ist wahrscheinlich keine gute Idee. Dann ist man ja gezwungen, den ganzen Aufwand mit Anlage KAP zu betreiben, den man sich sonst schenken könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 18, 2009 Ansonsten Anlage AUS, sofern Du über die Freibeträge hinauskommst mit Deinen Aktiengewinnen. Bei 5000 Euro Kapitaleinkünften kannst Du Dir diese Arbeit aber sparen. Bei Gewinnen über ~ 7.800 muss ich dann die Anlage AUS verwenden ? Die Anlage AUS ist dann interessant, wenn alle drei der folgenden Bedingungen zutreffen (ich gehe nicht davon aus, dass dem so ist): 1. Die Kapitaleinkünfte liegen oberhalb vom Pauschbetrag. 2. Du hast insgesamt ein Einkommen, dass Du tatsächlich Steuern zahlen musst. Das könnten die von Dir genannten 7.800 sein. 3. Außerdem musst Du irgendwo Quellensteuer gezahlt haben im Ausland. Diese Quellensteuer wird Dir dann auf Deine deutsche Steuerschuld angerechnet. Die Anrechnung ist denke ich begrenzt auf die Steuern, die Du in Deutchland für die Kapitaleinnahmen zu zahlen gehabt hättest. https://www.wertpapier-forum.de/topic/28781-templeton-growth-inc/?do=findComment&comment=507718entry507718 Wenn Du jetzt wissen willst wie hoch die von Dir gezahlten Quellensteuern denn sind, empfehle ich die Bescheinigung der Bank zur Hilfe zu nehmen. Dort sind die aufgeführt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway November 21, 2009 Okay, Elster scheint für 2009 noch nicht verfügbar - daher erstmal auf dem Papierweg die finale Aufstellung für das obige Beispiel: Die Ausgangssituation: Name: Max Mustermann Geburtstag: 01.02.83 Status: Student Familienstand: ledig Einkommen: 0 Religion: RK Kinder: keine Aktiengewinne: 5.000 25 % Steuer: 1.250 Soli: 68,75 (laut fiktiver Banksteuerabrechnung) Besondereheiten: Keine (Um es am Anfang mal einfach zu halten) Zuerst der allgemeine Teil, hier sollte alles richtig sein: (Der allgemeine Teil wird bei den weiteren Beispielen dann nicht nochmal extra ausgefüllt um es kürzer zu halten) Mantelbogen: Anlage KAP: Kann das hier jemand (Sven, Vanity, Bond, Sapine, Otto :- ) überprüfen ? Danach geht es weiter mit einem komplizierterem Beispiel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 22, 2009 · bearbeitet November 22, 2009 von BondWurzel Stairway, BLZ oder IBAN/BIC...nicht beides , im Ausschuss des FA für besonders schwierige Problemfälle aufgrund von Formverstössen dürftest du ansonsten heftigste Debatten auslösen ..zumal die IBAN in Relation zur BLZ sehr dürftig ausfällt und somit einen Verdachtsmoment für umfangreiche Kontrollmitteilungen gegeben ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag