Basti November 17, 2009 im Prinzip mußt du dann erstmal schauen, was übrig bleibt (SV etc.) - die wesentlichen Ausgaben (die abzugsfähig sind) hast du ja schon aufgeführt. Viel wird´s dann nicht mehr werden bei nur einer Einkunftsart... ggf. noch unvorhergesehene Ausgaben... im Gegenteil - es kommt ggf. manches noch hinzu (Geschäftswagen für private Zwecke oder sonstige geldwerte Vorteile) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldmachine November 17, 2009 Wie ist das überhaupt beim Erbbaurecht, kann man die Vermögensverluste, die ja durch die Verringerung der Laufzeit (von Jahr zu Jahr) anrechnen lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 17, 2009 Wie ist das überhaupt beim Erbbaurecht, kann man die Vermögensverluste, die ja durch die Verringerung der Laufzeit (von Jahr zu Jahr) anrechnen lassen? Als Selbstnutzer: Sämtliche Vorteile, die beim Erwerb von Immobilien (Neubau) vom Gesetzgeber gewährt werden, bestehen auch für die Erbbaurechtswohnung. Gleiches gilt für die öffentlichen Förderungen nach § 25 des Wohnbaugesetzes (WoBauG). Näheres hier...viel Spaß beim Lesen :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina November 17, 2009 für Deine Zielsetzung wärs auch ganz gut, ein paar Verträge mit der DVAG und der Aachener Münchener zu machen. Da hast Du hohe Beiträge, die kannst Du absetzen. Und da später kaum mehr was übrigbleibt, wirst Du auf die kaum vorhandenen Erträge auch kaum Steuern zahlen müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 17, 2009 · bearbeitet November 17, 2009 von Sven82 Steuerberechnungsschema http://195.243.173.1...ent.ioid=915730 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldmachine November 17, 2009 Cool! - Einfach nur perfekt, genau das was ich gesucht habe. DANKE :) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag