Raccoon November 17, 2009 Gibt es eigentlich noch die Strafbesteuerung bei den sogenannten schwarzen Fonds, also solche, die nicht zum Vertrieb in Deutschland zugelassen sind, oder kann man sich sowas mittlerweile ins Depot legen und zahlt nur die Abgeltungssteuer (wenn faellig)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dagobert November 17, 2009 Gibt es eigentlich noch die Strafbesteuerung bei den sogenannten schwarzen Fonds, also solche, die nicht zum Vertrieb in Deutschland zugelassen sind, oder kann man sich sowas mittlerweile ins Depot legen und zahlt nur die Abgeltungssteuer (wenn faellig)? Hi Raccoon, es gibt keine schwarzen, grauen und weißen Fonds mehr, nur noch transparente und intransparente: siehe hier Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blujuice Januar 14, 2010 Wird die Strafbesteuerung eigentlich bei Veräußerung "korrigiert"? Die jährliche Besteuerung der laufenden Erträge intransparenter Fonds ist mir klar: Bemessungsgrundlage sind 100% der Ausschüttungen + 70% der Kursgewinns, jedoch mindestens 6% des letzten Rücknahmepreises davon dann 25% + Soli + evtl. Kirchensteuer Aber was passiert dann bei Veräußerung im in- oder ausländischen Depot? Werden im inländischen Depot nochmal die gesamten Kursgewinne mit 25% (+ Kleinkram) belastet? Oder nur die Kursgewinne, die über die schon besteuerten 70% der Kursgewinne der einzelnen Jahre hinausgehen? Kann ich mir dann zu viel gezahlte "Strafsteuer" in der Steuererklärung zurückholen? Auch die blöde Besteuerung von 6% des Rücknahmepreises in Jahren, in denen zu wenig Erträge angefallen sind? Im Auslandsdepot erfolgt die Besteuerung auch bei Veräußerung erst in der Steuererklärung. Die Frage, wie die schon bezahlte "Strafsteuer" dann auf etwaige Veräußerungsgewinne angerechnet wird, bleibt aber die gleiche. Der Grund für die Überlegungen: Ich interessiere mich für die Value-Fonds von Skagen. Die sind zwar für Nicht-Norweger problemlos erhältlich, aber leider nicht in Deutschland steuertransparent. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag