netsrak000 November 16, 2009 Hallo,ich habe da mal eine Frage. Kann ich einen Knock Out Schein der ausgenockt wurde,also nicht von mir verkaut worden ist,als Verlust beim Finanzamt angeben? Müssen die das anerkennen oder muß ich Peinlichst darauf achten alle Wertpapiere auch verkauft zu kriegen,da das sonst nicht als Verlust anerkannt wird. Danke schon mal im voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich November 16, 2009 Du, dat steht scho hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/4107-versteuerung-optionsscheine/?do=findComment&comment=50279 Ganz wichtig, nach unten scrollen, und den Sven nicht überlesen. In diesem Sinne, herzlich Willkommen im WPF! Gruß RichRich, der die Suchfunktion schon kennt B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag