Stift Juni 28, 2012 aber dann mußt du am 13.8 neu entscheiden jo, aktuell fahr ich gern auf Sicht: Vielleicht glaub' ich morgen, alles geht den Bach 'runter. Oder ich mein', die seh' die Chance des Jahres. Aber ist doch klar, Pummelchen: Wir wollen doch nicht unser ganzes Erspartes in diesem Papier anlegen. Halt etwas gutverzinstes Sicheres für ein, zwei Monate für Geld, das auf Wiederanlage wartet. So hatte ich auch 804294 gesehen und genutzt. Klar kann man auch in A0GE9D gut investieren. Ist nur m. E. ein anderes Risikoprofil und ein anderer Anlagehorizont. Aber ich schwafel zu viel!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondFan Juni 30, 2012 @webber: Rückzahlung ist am Montag, den 02.07.2012 um 08:17 Uhr, vorher lohnt der Blick auf's Verrechnungskonto nicht. Es sollten 1114,75 DEM pro 1000 DEM Nennwert werden. S-Broker gibt 114,9625 DM Zinsen an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolt Juli 2, 2012 · bearbeitet Juli 2, 2012 von Bolt S-Broker gibt 114,9625 DM Zinsen an. Ähm, Flatex hat mir 5112,92€ + 542,24€ Zinsen gebucht. Macht 1106,05 DM pro Anteil. Ein bisschen wenig, würde ich sagen... Habe nicht aufgepasst. Die Steuer wurde direkt auch abgezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Juli 2, 2012 S-Broker gibt 114,9625 DM Zinsen an. Ähm, Flatex hat mir 5112,92 + 542,24 Zinsen gebucht. Macht 1106,05 DM pro Anteil. Ein bisschen wenig, würde ich sagen... wie ich habe 114,96 DM je 1000 bekommen, stimmt doch ,sind rund 11,5% Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sebamaxi Juli 6, 2012 S-Broker gibt 114,9625 DM Zinsen an. Ähm, Flatex hat mir 5112,92 + 542,24 Zinsen gebucht. Macht 1106,05 DM pro Anteil. Ein bisschen wenig, würde ich sagen... Habe nicht aufgepasst. Die Steuer wurde direkt auch abgezogen. Hi Bolt und Bondfan jetzt habe ich doch noch mal eine Frage an euch da ich mit der 804294 etwas Probleme bei der rückzahlung mit einer Bank habe. Die haben mir zwar alle Zinsen ausgezahlt da ich genügend Freistellungsauftrag gestellt hatte. Allerdings haben Sie den Rücksahlungsbetrag pauschalbesteuert und mir von meinen 13000,- Euro anlagesumme ca 1000 Euro Steuer einbehalten. Wie war denn das bei euch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sebamaxi Juli 6, 2012 Kupon für Main Capital II DE000A0G18M4 und Dt. Pfandbriefbank 804294, sowie die Tilgung der 804294 sind mit Wert 02.07. bei der Spaßkasse eingegangen. Die Steuergutschrift für 804294 fehlt allerdings noch, obwohl sie auf der gleichen Abrechnung wie die Tilgung war. Hi Bondfan Was meinst du mit Steuergutschrift meine Spaskasse hat mir 1000 euro Pauschalsteuer bei der Rückzahlung der 804294 abgezogen. Angeblich handelt es sich bei der Anlage um eine finanzinnovation. Kann ich irgendwie nicht glauben. Gruß Sebamaxi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juli 6, 2012 · bearbeitet Juli 6, 2012 von vanity Was meinst du mit Steuergutschrift meine Spaskasse hat mir 1000 euro Pauschalsteuer bei der Rückzahlung der 804294 abgezogen. Angeblich handelt es sich bei der Anlage um eine finanzinnovation. Kann ich irgendwie nicht glauben. Es ist eine Finanzinnovation! Das bedeutet aber nur, dass du Kursgewinne auch bei Erwerb vor 2009 versteuern musst. Was meinst du denn mit Pauschalsteuer? (Besteuerung auf Basis der Ersatzbemessungsgrundlage?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy Juli 6, 2012 Allerdings haben Sie den Rücksahlungsbetrag pauschalbesteuert und mir von meinen 13000,- Euro anlagesumme ca 1000 Euro Steuer einbehalten. Wie war denn das bei euch. ... sicher nicht pauschalbesteuert, dann wären 30% und nicht nur 1/13 fällig gewesen und vom Nominal abgezogen worden. Sollte eigentlich schlüssig dargestellt in der Abrechnung stehen bzw über die Kaufsumme auch selbst zu überprüfen sein - vermutlich unter Pari eingesammelt, der per Einlösung realisierte Kursgewinn (egal wann, da Finanzinnovation) wurde mit den besagten 1k besteuert (?). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
1erhart Juli 6, 2012 Allerdings haben Sie den Rücksahlungsbetrag pauschalbesteuert und mir von meinen 13000,- Euro anlagesumme ca 1000 Euro Steuer einbehalten. Wie war denn das bei euch. ... sicher nicht pauschalbesteuert, dann wären 30% und nicht nur 1/13 fällig gewesen und vom Nominal abgezogen worden. Sollte eigentlich schlüssig dargestellt in der Abrechnung stehen bzw über die Kaufsumme auch selbst zu überprüfen sein - vermutlich unter Pari eingesammelt, der per Einlösung realisierte Kursgewinn (egal wann, da Finanzinnovation) wurde mit den besagten 1k besteuert (?). Dann werden 30 % vom Verkaufserlös versteuert also 3900 versteuerbar mit 25 % dann kommt das schon hin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondFan Juli 6, 2012 · bearbeitet Juli 6, 2012 von BondFan Kupon für Main Capital II DE000A0G18M4 und Dt. Pfandbriefbank 804294, sowie die Tilgung der 804294 sind mit Wert 02.07. bei der Spaßkasse eingegangen. Die Steuergutschrift für 804294 fehlt allerdings noch, obwohl sie auf der gleichen Abrechnung wie die Tilgung war. Hi Bondfan Was meinst du mit Steuergutschrift meine Spaskasse hat mir 1000 euro Pauschalsteuer bei der Rückzahlung der 804294 abgezogen. Angeblich handelt es sich bei der Anlage um eine finanzinnovation. Kann ich irgendwie nicht glauben. Gruß Sebamaxi Da ich über pari gekauft hatte, ergab sich durch die reine Rückzahlung ein Kursverlust für mich. Daher gabs eine Steuererstattung für in diesem Jahr zu viel gezahlte Abgeltungssteuer aus anderen Geschäften. Die Zinsen waren natürlich wieder voll zu versteuern. Edit: S-Broker hat die 778998 nun auch abgerechnet. Geldeingang heute mit Wert 2.7. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sebamaxi Juli 7, 2012 ... sicher nicht pauschalbesteuert, dann wären 30% und nicht nur 1/13 fällig gewesen und vom Nominal abgezogen worden. Sollte eigentlich schlüssig dargestellt in der Abrechnung stehen bzw über die Kaufsumme auch selbst zu überprüfen sein - vermutlich unter Pari eingesammelt, der per Einlösung realisierte Kursgewinn (egal wann, da Finanzinnovation) wurde mit den besagten 1k besteuert (?). Dann werden 30 % vom Verkaufserlös versteuert also 3900 versteuerbar mit 25 % dann kommt das schon hin. Du hast es richtig verstanden allerdings denke ich das eine Pauschalbesteuerung hier nicht richtig ist, da dieses Papier(804294) nicht wie eine finanzinnovation sondern einfach wie eine nachrangige anleihe also ganz normal zu besteuern ist noch dazu wenn sie vor dem 01.01.2009 gekauft wurde. Also vor einführung der Abgeslungssteuer. Bitte gebt mir bescheid wie bei euch die abrechnung war. Danke sehr Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sebamaxi Juli 7, 2012 Was meinst du mit Steuergutschrift meine Spaskasse hat mir 1000 euro Pauschalsteuer bei der Rückzahlung der 804294 abgezogen. Angeblich handelt es sich bei der Anlage um eine finanzinnovation. Kann ich irgendwie nicht glauben. Es ist eine Finanzinnovation! Das bedeutet aber nur, dass du Kursgewinne auch bei Erwerb vor 2009 versteuern musst. Was meinst du denn mit Pauschalsteuer? (Besteuerung auf Basis der Ersatzbemessungsgrundlage?) Habe im jahr 2003 schon zum kurs 100 gekauft und meine Bank hat mir bei mir folgendermassen abgerechnet anlagesumme 13000 Euro . Berechnungsgrundlage 30% von 13000 Euro ist 3900 Euro davon 25% Kapitalertragssteuer und Soli entspricht ca 1000 euro steuerabzug. Meiner meinung nach nicht richtig da eben keine finanzinnovation es würde mich interessieren wie bei euch abgerechnet wurde.. Habe die Tage mit der depfa gesprochen die sagten mir das es sich bei dieser Anlage(804294 um eine ganz normale Nachrangige anleihe handelt. für genauere Infos wäre ich euch sehr dankbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. Juli 7, 2012 Habe im jahr 2003 schon zum kurs 100 gekauft und meine Bank hat mir bei mir folgendermassen abgerechnet anlagesumme 13000 Euro . Berechnungsgrundlage 30% von 13000 Euro ist 3900 Euro davon 25% Kapitalertragssteuer und Soli entspricht ca 1000 euro steuerabzug. Meiner meinung nach nicht richtig da eben keine finanzinnovation es würde mich interessieren wie bei euch abgerechnet wurde.. Habe die Tage mit der depfa gesprochen die sagten mir das es sich bei dieser Anlage(804294 um eine ganz normale Nachrangige anleihe handelt. für genauere Infos wäre ich euch sehr dankbar. Das Teil ist und bleibt ein Genussschein. 2003 gekauft heisst, die Bank hat keinen Einstandskurs hinterlegt. 2009 wurden GS per Definition des BMF zu Finanzinnovationen erklärt. Kein AK -> Pauschalbemessungsgrundlage. Alles gar kein Thema, du schnappst dir deine Originalkaufabrechnung und die Verkaufsabrechnung und holst dir die zuviel gezahlten Steuern über die Einkommensteuererklärung wieder zurück. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. Juli 7, 2012 · bearbeitet Juli 7, 2012 von vanity s. o. Antwort reicht in einem Thread. Edit (vanity): Aye Aye Sir! Beiträge zum Thema FI/Ersatzbemessungsgrundlage aus "Mein Kupon ist da!" hierher verschoben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Atros Juli 7, 2012 · bearbeitet Juli 7, 2012 von Atros Dann werden 30 % vom Verkaufserlös versteuert also 3900 versteuerbar mit 25 % dann kommt das schon hin. Du hast es richtig verstanden allerdings denke ich das eine Pauschalbesteuerung hier nicht richtig ist, da dieses Papier(804294) nicht wie eine finanzinnovation sondern einfach wie eine nachrangige anleihe also ganz normal zu besteuern ist noch dazu wenn sie vor dem 01.01.2009 gekauft wurde. Also vor einführung der Abgeslungssteuer. Bitte gebt mir bescheid wie bei euch die abrechnung war. Danke sehr Die Ersatzbemessung erfolgt i.d.R. wenn die Anschaffungsdaten nicht verfügbar sind bzw. nicht vollständig sind . Das hat dann i.d.R. nichts mit der "Art" der Anleihe zu tun. Sieh mal hier nach. Ich hatte einen ähnlichen Fall,eine PCC-Anleihe die ich 2004 direkt vom Emittenten erworben hatte. Dort konnte ich nach ewigen hin und her meine Bank jedoch davon überzeugen mal in ihren Daten nachzusehen und festzustellen,daß die Anleihe schon vor Einführung der Abgeltungssteuer im Depot lag und somit gar keiner Besteuerung eines etwaigen Kursgewinnes unterliegt. Das funktionierte aber nur weil es sich eben gerade um keine Finanzinnovation handelte. In deinem Fall wirst du die Sache wohl nur mit der Steuererklärung korrigieren können. Das Nachreichen von Unterlagen ist zwecklos,da per Gesetz alle Deutschen (potentielle) Lügner Urkundenfälscher sind und daher nur den Angaben von Banken vertraut werden darf. Nachtrag: Leider etwas zu spät. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy Juli 8, 2012 · bearbeitet Juli 8, 2012 von Al Bondy Dann werden 30 % vom Verkaufserlös versteuert also 3900 versteuerbar mit 25 % dann kommt das schon hin. ... sorry mein Fehler, habs mit einer anderen uralten Geschichte verwechselt, wo damals tatsächlich 30% des Verkaufserlöses abkassiert wurden und nicht nur AbgSt auf 30% Bemessungsgrundlage. Altbestände über viele Jahre und durch alle Höhen und Tiefen ohne Trading laufenlassen ist so garnicht meine Welt Sieh mal hier nach. ... optimaler Link, da steht praktisch alles Wissenswerte drin Die Ersatzbemessung erfolgt i.d.R. wenn die Anschaffungsdaten nicht verfügbar sind bzw. nicht vollständig sind .Das hat dann i.d.R. nichts mit der "Art" der Anleihe zu tun. ... in dem Fall schon, da die Besteuerungsgrundlagen der Gattung nachträglich geändert wurden.: Auszug: Ein Depotübertrag ist, zumindest innerhalb Deutschlands, seit 2009 nicht mehr kritisch. Werden die Anschaffungsdaten trotzdem nicht übermittelt, sollte man bei der abgebenden Bank noch einmal anklopfen und um nachträgliche Übermittlung bitten. ... die Banksystem (und das bei Bank/Depotwechsel verwendete Clearing-Datenübermittlungssystem "TaxBox") trennen in zwei Kategorien, nämlich alles was nach Abg.-Stichtag gekauft wurde oder zu Sonderfällen/FI zählt mit Anschaffungsdaten, alles andere davor einfach "ex Steuer" also nicht steuerrelevant sprich ex Spek-Frist steuerfrei (in der Kursdatenbank dann = "n.n." wie "nicht nötig"). Der GS ist dabei (letztendlich verursacht durch die Chaoten Steinbrück/Schäuble) quasi "in die finanzbürokratische Falle getappst". Egal wieviel Depot/Bankwechsel, der wurde zunächst als "nicht steuerbar" ohne digital gespeicherte Anschaffungsdaten verwaltet und bei Wechsel als nicht steuerrelevant mit übertragen. Durch die nachträglich willkürliche Erklärung zur Finanzinnovation wurde der Altbestand dann nachträglich aber eben doch wieder steuerrelevant, ohne dass die zuvor nicht steuerrelevanten und daher im Zeitlauf auch nicht mitgeführten Anschaffungsdaten hier ergänzt worden sind. Eigentlich ein Versäumnis der Bank, die das vor Abrechnung durchaus hätte klären können (aber nicht müssen). Habe die Tage mit der depfa gesprochen die sagten mir das es sich bei dieser Anlage(804294 um eine ganz normale Nachrangige anleihe handelt. für genauere Infos wäre ich euch sehr dankbar. ... bankfachlich hat die Depfa schon recht, aufgrund der speziellen Konstruktion fortgesetzt angenommener Gewinne der bilanziell nicht mehr existenten Depfa DP ist es ein "Quasi-Nachrang" (gewesen). Steuerlich ist und bleibt es aber trotzdem ein GS, der eben auch noch nachträglich zur F.I. erklärt wurde - nur das zählt hier zwecks Steuerabrechnung. Ein vor 2009 durchgeführter Depotübertrag ist aus heutiger Sicht weiterhin kritisch im Fall der oben genannten genannten Wertpapiergattungen. Eine nachträgliche Übermittlung von Anschaffungsdaten ist nicht vorgesehen. Alles gar kein Thema, du schnappst dir deine Originalkaufabrechnung und die Verkaufsabrechnung und holst dir die zuviel gezahlten Steuern über die Einkommensteuererklärung wieder zurück. In deinem Fall wirst du die Sache wohl nur mit der Steuererklärung korrigieren können. Das Nachreichen von Unterlagen ist zwecklos,da per Gesetz alle Deutschen (potentielle) Lügner Urkundenfälscher sind und daher nur den Angaben von Banken vertraut werden darf. ... würde auf jeden Fall versuchen, es mit den hoffentlich vollständigen alten Kauf- und Übertragungs-Unterlagen so bald wie möglich und mit Abschluss noch vor Ende des Steuerjahrs bei der depotführenden Bank korrigiert und nachträglich verrechnet zu bekommen. Ist der einfachere Weg. Manche Banken machen das (nach eigener Erfahrung) unbürokratisch, sofern man den richtigen und ausreichend qualifizierten Ansprechpartner dafür findet und alles schön mundgerecht dokumentiert. Sonst bleibt in der Tat nur die Veranlagung mit entsprechendem Beleg- und Dokumentationsaufwand. Auch hier gilt leider das Zufallsprinzip, erwischt man einen sachverständigen Sachbearbeiter/in, ist es wie unten schon gesagt "kein Thema". Landet man aber bei einem dämlichen Querulanten, kann das einen Rattenschwanz an Widersprüchen und überflüssige nervenden Debatten nach sich ziehen (beides auch aus eigener Erfahrung). So isses halt, wenn sich Bürokratie und politische Geldgier unheilig zur Vergeltungssteuer vereinen. Es ist zwar heute jeder Cent lückelos erfasst und überwacht - jeder halbwegs verständige Finanzamts-Sachbearbeiter/in wird aber gleichzeitig zugeben, dass die bankseitige "Jahressteuerbescheinigung" eine absolut unkontrollierbare Blackbox darstellt. Und dass durch willkürlich inkonsequente Regelungen und "Nachbesserungen" via BMF-Schreiben jede Menge Problemfälle geschaffen wurden, die noch über Jahre mehr Verkomplizierungen an Stelle der angeblichen Vereinfachung per Abgeltung gebracht haben. Wenn also möglich und machbar, sind Korrekturen auf den Bankseite stets der einfachere und unkompliziertere Weg und ersparen ggf auch die ganze KAP/Veranlagung, sofern sie nicht durch andere Gründe unvermeidlich erzwungen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Atros Juli 8, 2012 Die Ersatzbemessung erfolgt i.d.R. wenn die Anschaffungsdaten nicht verfügbar sind bzw. nicht vollständig sind .Das hat dann i.d.R. nichts mit der "Art" der Anleihe zu tun. ... in dem Fall schon, da die Besteuerungsgrundlagen der Gattung nachträglich geändert wurden.: Nein... Die Änderung der Besteuerungsgrundlagen hat lediglich dazu geführt,daß jetzt eine Steuer auf "Kursgewinne" abgeführt werden muss. Wenn die Anschaffungsdaten aber vorhanden gewesen wären,dann hätte man keine Ersatzbemessung durchführen müssen. Man hätte dann schließlich ganz normal die Steuer auf den Kapitalertrag berechnen können. ... würde auf jeden Fall versuchen, es mit den hoffentlich vollständigen alten Kauf- und Übertragungs-Unterlagen so bald wie möglich und mit Abschluss noch vor Ende des Steuerjahrs bei der depotführenden Bank korrigiert und nachträglich verrechnet zu bekommen. Ist der einfachere Weg. Manche Banken machen das (nach eigener Erfahrung) unbürokratisch, sofern man den richtigen und ausreichend qualifizierten Ansprechpartner dafür findet und alles schön mundgerecht dokumentiert. Das funktioniert nur wenn die Bank noch im Besitz der Anschaffungsdaten ist. (Wobei selbst dies nichts nutzen könnte.) Ein vor 2009 durchgeführter Depotübertrag ist aus heutiger Sicht weiterhin kritisch im Fall der oben genannten genannten Wertpapiergattungen. Eine nachträgliche Übermittlung von Anschaffungsdaten ist nicht vorgesehen. Der letzte Satz stellt das Problem dar. § 43a Abs. 2 S. 6 EStG: In allen anderen Fällen ist ein Nachweis der Anschaffungsdaten nicht zulässig. S. 7: Sind die Anschaffungsdaten nicht nachgewiesen, bemisst sich der Steuerabzug nach 30 Prozent der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung der Wirtschaftsgüter. Gem. BMF war (ist) es vorgesehen einen solchen "Fehler" per Einkommensteuererklärung zu korrigieren. Allerdings ist diese Praxis in manchen Fällen durchaus umstritten. Die Korrektur des Kapitalertrags nach Anwendung einer Ersatzbemessungsgrundlage erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Veranlagung nach § 32d Absatz 4 EStG (vgl. Rz. 145). Der Steuerpflichtige hat hierbei die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, die zur Korrektur der steuerlichen Daten dieses Geschäftsvorfalls dienen. BMF 22.12.2009 S.66Falls jemand einen aktuelleren Wissensstand hat sollte er ihn mit uns teilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy Juli 8, 2012 Die Änderung der Besteuerungsgrundlagen hat lediglich dazu geführt,daß jetzt eine Steuer auf "Kursgewinne" abgeführt werden muss.Wenn die Anschaffungsdaten aber vorhanden gewesen wären,dann hätte man keine Ersatzbemessung durchführen müssen. Man hätte dann schließlich ganz normal die Steuer auf den Kapitalertrag berechnen können. ... na wenn wir denn noch Haare spalten wollen, meintswegen. Anschaffungsdaten waren zum Zeitpunkt des Dateneinpflegens dieses Bestands zwecks Abg.St. nicht erforderlich, egal ob mit Depotwechsel oder ohne, da die GS zu diesem Zeitpunkt nicht steuerrelevante Altbestände ex Spekulationsfrist waren. Erst mit der willkürlich später nachträglichen Änderung der Gattung zur Finanzinnovation wurden die Anschaffungsdaten plötzlich doch wieder notwendig. Die Bank hättte hier von sich aus nachbessern oder wenigstens vor Fälligkeit, Rückzahlung und Abrechnung einmal nachfragen können - es aber nicht verpflichtend müssen. Da ist offensichtlich nichts diesbezüglich passiert, ergo ein wenn auch entschuldbares Versäumnis bzw ein umständehalber aufgetretener Fehler im Datenbestand der Depotbank. Zitiere ich doch einfach dazu aus dem von Dir verlinkten Text: Verlust der AnschaffungsdatenLiegt jedoch ein Fehler bei der Bank vor, so sollte diese ihn spätestens nach einem dezenten Hinweis des betroffenen Anlegers auch korrigieren. Sicher ein Ausnahmefall. Soweit so gut. So weit so gut, mehr ist dazu nicht zu sagen. Falls die Bank kulant korrigiert, storniert und neu bucht, wäre das Problem bereits auf Bankebene ohne weiteres Theater zufriedenstellend gelöst. Sie muss nicht, aber sie kann, man kanns versuchen, und manche Bank tuts dann auch. Bezüglich "aktuellen Wissenstands" würdest Du bei entsprechender Umfrage sicher feststellen, dass zwischen Paragraphen-Theorie, Gesetzen, BMF-Schreiben und Anwendungspraxis durchaus manchmal erhebliche Unterschiede bestehen können - siehe die individuellen Erfahrungen aus diversen Foren-Steuerthreads. Irgendwann vor Zeiten hat der Steuerzahlerbund mal ermittelt, dass 60% aller amtlichen Steuerbescheide sachlich falsch bzw fehlerhaft sind. Das ist durch die AbgSt und ihre vereinfachenden Kompliziertheiten sicher nicht nennenswert besser geworden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Atros Juli 9, 2012 ... Aus meiner Sicht geht es darum einem Forumsmitglied zu helfen und keine Selbstbeweihräucherung zu betreiben oder gar möglichst viel zu schreiben. Um das Problem zu verstehen,muß er wissen,daß eine Besteuerung der "Kursgewinne" erfolgt (Finanzinnovation) und in seinem Fall dabei die " Ersatzbemessungsgrundlage" herangezogen wurde weil die Anschaffungsdaten fehlen. (Die in der Vergangenheit erfolgte Änderung der Besteuerung+" Expeditionen in die Bankgeschichte" sind "nice to know" aber für seine Problemlösung vollkommen irrelevant.) Zudem sollte er wissen wo die "Knackpunkte" (Beschränkung der nachträglichen Übermittlung von Anschaffungsdaten + geltende "Erlasslage") liegen. Wie er sich dann entscheidet bleibt am Ende ihm überlassen. Wenn er weitere Fragen hat wird er sie schon stellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Juli 9, 2012 ... Aus meiner Sicht geht es darum einem Forumsmitglied zu helfen und keine Selbstbeweihräucherung zu betreiben oder gar möglichst viel zu schreiben. Um das Problem zu verstehen,muß er wissen,daß eine Besteuerung der "Kursgewinne" erfolgt (Finanzinnovation) und in seinem Fall dabei die " Ersatzbemessungsgrundlage" herangezogen wurde weil die Anschaffungsdaten fehlen. (Die in der Vergangenheit erfolgte Änderung der Besteuerung+" Expeditionen in die Bankgeschichte" sind "nice to know" aber für seine Problemlösung vollkommen irrelevant.) Zudem sollte er wissen wo die "Knackpunkte" (Beschränkung der nachträglichen Übermittlung von Anschaffungsdaten + geltende "Erlasslage") liegen. Wie er sich dann entscheidet bleibt am Ende ihm überlassen. Wenn er weitere Fragen hat wird er sie schon stellen. ich habe den GS 2010 erworben und die Codi hat m.E auch korrekt abgerechnet und auch die Differnez EK und VK berücksichtigt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Al Bondy Juli 9, 2012 (Die in der Vergangenheit erfolgte Änderung der Besteuerung+" Expeditionen in die Bankgeschichte" sind "nice to know" aber für seine Problemlösung vollkommen irrelevant.) ... als erklärter Freund des Rechts und großer Bewunderer heldenhafter SdK-Anwälte bleibt hier nur ein entschiedenes "Einspruch Euer Ehren!". Denn in der völkerrechtswidrigen Änderung bei der Besteuerung der Gattung liegt sowohl der Schlüssel zum Fehlen der Anschaffungdsdaten als auch im Versäumnis einer dagegen nicht erfolgten Abhilfe durch die Bank der Schlüssel zu einer kurzfristig kulanten Lösung des Problems auf Bankebene. Dazu braucht es keinerlei schwere Straftatbestände wie das "beschränkte nachträgliche Übermitteln von Anschaffungsdaten", da es sich ggf nur um die Korrektur eines bankseitgen Formfehlers handelt. Geltendes Recht ist primär alles was problemlos zugunsten des Anlegers funktioniert bzw. unkontrolliert finanzamtlich abgehakt wird, eine <geltende "Erlasslage"> interessiert dabei allenfalls noch im entgegengesetzten Fall. Davon ab ist 804294 kürzlich zusammen mit vielen treuen Kameraden und langjährigen guten Freunden auf dem Schlachtfeld der sicheren zweistelligen Renditen gefallen, sodass Helm ab zum Gebet aktuell vordringlich der geltenden Erlasslage entspricht: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag