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schatto

Inwiefern profitiert die AG vom Handel mit Aktien?

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schatto

Hallo zusammen!

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei der Gründung einer Aktiengesellschaft das Grundkapital in Aktien mit einem bestimmten Wert aufgeteilt und diese anschließend verkauft. Ich frage mich allerdings, was die Aktiengesellschaft davon hat, wenn die Aktien erst einmal verkauft sind?! Sie hat nach dem Verkauf natürlich das Geld für die Aktien eingenommen, aber inwiefern profitiert sie danach noch vom Handel dieser Aktien? Ist es nicht so, dass die Anteile am Unternehmen dann bei den Besitzern der Aktien liegen und das Unternehmen von diesem ausgehandelten Geld gar nichts mehr sieht?

 

Ich bin vollkommen neu auf diesem Gebiet und würde mich sehr freuen, wenn mir das jemand näherbrächte. Vielen Dank!

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Sladdi

Hi,

vom Handel selbst hat die Firma überhaupt nichts. Übrigens hat eine AG vom Börsengang auch nur etwas, wenn neue Aktien ausgegeben werden, d.h. eine Kapitalerhöhung stattfindet. Wenn einfach nur die Alteigentümer die Firma an die Börse bringen, um dabei ihre Anteile zu verkaufen, hat die Firma nichts davon.

 

Gruß

Sladdi

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Geldmachine
· bearbeitet von Geldmachine

Naja, ein Unternehmensgründer würde eigentlich nie alle Aktien verkaufen. Das Geld was er persönlich reinsteckt wird ihm ja dann wohl auch in Aktien ausgehändigt und wenn der Unternehmenswert steigt, dann steigt auch sein eigenes Vermögen. ;)

 

Bei der anderen Sache schließe ich mich Sladdi an. ;)

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schatto
· bearbeitet von schatto

Vielen Dank für eure schnellen Antwort! :)

 

Hi,

vom Handel selbst hat die Firma überhaupt nichts. Übrigens hat eine AG vom Börsengang auch nur etwas, wenn neue Aktien ausgegeben werden, d.h. eine Kapitalerhöhung stattfindet. Wenn einfach nur die Alteigentümer die Firma an die Börse bringen, um dabei ihre Anteile zu verkaufen, hat die Firma nichts davon.

 

Gruß

Sladdi

 

Wer entscheidet denn, ob die AG an die Börse geht oder nicht? Die Hauptversammlung? Wie viel Prozent der Stimmen braucht sie denn dann? Ist dafür gar eine Änderung der Satzung notwendig?

 

Naja, ein Unternehmensgründer würde eigentlich nie alle Aktien verkaufen. Das Geld was er persönlich reinsteckt wird ihm ja dann wohl auch in Aktien ausgehändigt und wenn der Unternehmenswert steigt, dann steigt auch sein eigenes Vermögen. ;)

 

Bei der anderen Sache schließe ich mich Sladdi an. ;)

 

Muss der Gründer einer AG überhaupt Aktien verkaufen? Könnte er theoretisch auch alle Aktien behalten oder beispielsweise nur fünf Prozent ausgeben? Gibt es diesbezüglich irgendwelche Vorgaben?

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Mr.X

 

Muss der Gründer einer AG überhaupt Aktien verkaufen? Könnte er theoretisch auch alle Aktien behalten oder beispielsweise nur fünf Prozent ausgeben? Gibt es diesbezüglich irgendwelche Vorgaben?

Wenn er alle behält dann wird das Unternehmen nicht an der Börse gehandelt heißt, dann aber AG glaube ich.

Nur 5% hätte keinen Sinn warum sollte man die Aktie kaufen ohne Mitspracherechte?

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Wer entscheidet denn, ob die AG an die Börse geht oder nicht? Die Hauptversammlung? Wie viel Prozent der Stimmen braucht sie denn dann? Ist dafür gar eine Änderung der Satzung notwendig?

Ja, die Hauptversammlung.

Ein Börsengang inkl. Kapitalerhöhung stellt eine Satzungsänderung dar die mit 3/4 der Stimmen abgesegnet werden muss.

 

Muss der Gründer einer AG überhaupt Aktien verkaufen? Könnte er theoretisch auch alle Aktien behalten oder beispielsweise nur fünf Prozent ausgeben? Gibt es diesbezüglich irgendwelche Vorgaben?

 

Der Gründer einer AG muss natürlich nicht verkaufen. Aber was bringt einem ein Börsengang wenn keine Aktien frei handelbar sind?

Meistens wird vor dem Börsengang eine Kapitalerhöhung durchgeführt und die jungen Aktien dann von den Eigentümern beim Börsengang verkauft.

Das Ganze könnte so aussehen:

 

gezeichnetes Kapital vorher: 50.000.000 EUR / 50.000.000 Aktien

gezeichnetes Kapital nachher: 100.000.000 EUR / 100.000.000 Aktien

Verkauf von 49.999.999 Aktien zu je 30 EUR an der Börse.

Die ursprünglichen Eigentümer haben also zunächst 50 Mio eingezahlt und bekommen folglich durch den Börsengang 1.499.999.970 EUR ausgezahlt und behalten trotzdem die Mehrheit der Stimmen in der Hauptversammlung.

 

Oder die andere Variante: Sie zahlen nichts ein und die jungen Aktien werden direkt verkauft. Dann fließen die rund 1,5 Mrd. als Kapitalrücklage (-50 Mio gez. Kap.) in das Unternehmen.

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schatto

Nur 5% hätte keinen Sinn warum sollte man die Aktie kaufen ohne Mitspracherechte?

 

Wegen der Dividende und weil sie damit handeln wollen, dachte ich?!

 

 

Verkauf von 49.999.999 Aktien zu je 30 EUR an der Börse.

 

Danke für deine Antwort! Dein Beispiel hat mir sehr geholfen. :)

 

Der Wert einer Aktie muss aber nicht dem Kurs an der Börse entsprechen, oder? Die Aktie könnte also auch nur fünf Euro wert sein und für 30 Euro gehandelt werden - richtig? Kann ich den tatsächlichen Wert einer Aktie eigentlich auch irgendwo in diesen Übersichten von Aktienkursen erfahren?

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klausk
· bearbeitet von klausk

Der Wert einer Aktie muss aber nicht dem Kurs an der Börse entsprechen, oder? Die Aktie könnte also auch nur fünf Euro wert sein und für 30 Euro gehandelt werden - richtig? Kann ich den tatsächlichen Wert einer Aktie eigentlich auch irgendwo in diesen Übersichten von Aktienkursen erfahren?

Das ist die Frage aller Frahahagen. :D

 

Was ist der "tatsächliche Wert" einer Aktie, Büroklammer oder Dienstleistung? Genau so viel wie sie dir Wert ist. Oder allgemeiner, der Wert ist der Preis, zu dem ein Verkäufer und ein Käufer sich handelseinig werden. Der letzte Kurs einer Aktie hat nur historischen Wert, selbst wenn er erst vor drei Sekunden gebildet wurde. Der aktuelle Kaufpreis ist der Brief(Ask)-Preis, der aktuelle Verkaufspreis nennt sich Geld oder Bid.

 

Den "tatsächlichen Wert" kann dir Keiner sagen; du musst schon selbst bestimmen, was eine bestimmte Aktie DIR wert ist. Es gibt nicht einmal eine verlässliche Richtschnur zu kaufen, aber Grundlagen findest du in vielen schlauen Büchern wie z.B. bei Benjamin Graham, der das "Value Investing" vertritt. Seine Jünger sind hier zahlreich vertreten. Sie analysieren Geschäftsberichte und setzen den Kurs ins Verhältnis zum Gewinn (KGV), zum Buchwert (KBV), zum Cashflow (KCV) und anderen Kennzahlen, die sie für wichtig halten. Diese Vorgehensweise eignet sich am besten für den langfristig denkenden Anleger, der so etablierte Firmen auf ihren nachhaltigen Wert untersuchen kann.

 

Sie ist aber weniger oder gar nicht für einen Investor geeignet, der sich für die Wachstumsaussichten eines Unternehmens interessiert. Wenn ein Bastler eine neuartige Batterie für Elektroautos erfindet, ein Patent darauf hält und von seiner Garage in eine Fabrikhalle umziehen möchte, zwecks Finanzierung des zu erwartenden Wachstums an die Börse geht und in der Presse gross gefeiert wird: Was wäre eine Aktie der Bastel-AG wert? Sie hat mehr Schulden als Schrauben auf Lager, an Gewinne ist noch lange nicht zu denken, und es ist auch längst noch nicht sicher, ob die Idee in die Praxis umgesetzt werden kann. Diese Situation ist, leicht übertrieben, das Kennzeichen einer Wachstumsaktie.

 

Mein Vorschlag zur Findung sowohl von Firmenwerten als auch deinen eigenen Vorstellungen: Was sind deine Ziele? Möchtest du eine Rücklage fürs Alter bilden und so wenig Risiko wie möglich eingehen und bist deshalb mit geringen Renditen zufrieden? Oder reizen dich grössere Chancen, mit denen ein grösseres Risiko zwangsläufig einhergeht?

 

Mein Rat: lies Bücher, Zeitungen, WPF, alles. Stell dir ein Fantasie-Depot zusammen und "kauf" (auf dem Papier) diese oder jene Aktie. Verkauf sie wieder, wenn du es für richtig hältst und halte das für eine ausreichend lange Zeit durch. Danach kannst du deine Eingangsfrage wahrscheinlich immer noch nicht beantworten, aber du kannst dich dann damit trösten, dass selbst die grössten Gurus den wahren Wert (oder "inneren Wert") nicht exakt festnageln können. Der "Wert" ist immer in deinem Kopf.

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IefTina

Ja, die Hauptversammlung.

Ein Börsengang inkl. Kapitalerhöhung stellt eine Satzungsänderung dar die mit 3/4 der Stimmen abgesegnet werden muss.

 

 

 

Der Gründer einer AG muss natürlich nicht verkaufen. Aber was bringt einem ein Börsengang wenn keine Aktien frei handelbar sind?

Meistens wird vor dem Börsengang eine Kapitalerhöhung durchgeführt und die jungen Aktien dann von den Eigentümern beim Börsengang verkauft.

Das Ganze könnte so aussehen:

 

gezeichnetes Kapital vorher: 50.000.000 EUR / 50.000.000 Aktien

gezeichnetes Kapital nachher: 100.000.000 EUR / 100.000.000 Aktien

Verkauf von 49.999.999 Aktien zu je 30 EUR an der Börse.

Die ursprünglichen Eigentümer haben also zunächst 50 Mio eingezahlt und bekommen folglich durch den Börsengang 1.499.999.970 EUR ausgezahlt und behalten trotzdem die Mehrheit der Stimmen in der Hauptversammlung.

 

Oder die andere Variante: Sie zahlen nichts ein und die jungen Aktien werden direkt verkauft. Dann fließen die rund 1,5 Mrd. als Kapitalrücklage (-50 Mio gez. Kap.) in das Unternehmen.

 

Das Beispiel verstehe ich nicht.

 

Wenn ein Altaktionär vor dem Börsengang 50.000.000 Aktien hatte, dann hat nach dem Börsengang noch genauso viel.

Die 50.000.000 neuen durch Kapitalerhöhung werden eben über den IPO im Markt platziert - dafür nimmt die Firma den Ausgabepreis ein.

Wenn der Altaktionär nun seine 49.999.999 Aktien verkauft wird er zwar mit den genannten Kursen reich, aber in der Firma hat er nichts mehr zu sagen - die 1 Aktie in seinem Besitz wird sich schwer gegen die 99.999.999 anderen durchsetzen können. Immerhin kann er über Buffets auf der Hauptversammlung noch eine materielle Zusatzrendite mit seiner Aktie einfahren.

 

Oder?

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Das Beispiel verstehe ich nicht.

 

Wenn ein Altaktionär vor dem Börsengang 50.000.000 Aktien hatte, dann hat nach dem Börsengang noch genauso viel.

Die 50.000.000 neuen durch Kapitalerhöhung werden eben über den IPO im Markt platziert - dafür nimmt die Firma den Ausgabepreis ein.

Wenn der Altaktionär nun seine 49.999.999 Aktien verkauft wird er zwar mit den genannten Kursen reich, aber in der Firma hat er nichts mehr zu sagen - die 1 Aktie in seinem Besitz wird sich schwer gegen die 99.999.999 anderen durchsetzen können. Immerhin kann er über Buffets auf der Hauptversammlung noch eine materielle Zusatzrendite mit seiner Aktie einfahren.

 

Oder?

 

Nicht ganz. Wenn der Altaktionär erst die Kapitalerhöhung macht und somit die Anzahl der Aktien verdoppelt und dann die jungen Aktien -1 verkauft hat er noch 50%+1 an dem Unternehmen. Ein IPO muss nicht unbedingt eine Kapitalerhöhung beinhalten.

 

(er könnte auch einfach nen Aktiensplitt machen wenn der Nennbetrag groß genug ist)

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IefTina

Nicht ganz. Wenn der Altaktionär erst die Kapitalerhöhung macht und somit die Anzahl der Aktien verdoppelt und dann die jungen Aktien -1 verkauft hat er noch 50%+1 an dem Unternehmen. Ein IPO muss nicht unbedingt eine Kapitalerhöhung beinhalten.

 

(er könnte auch einfach nen Aktiensplitt machen wenn der Nennbetrag groß genug ist)

 

Ja schon, Altaktionär kann die Kapitalerhöhung selber machen, dann muss er aber auch die Kohle bereitstellen.

Die hat er aber nicht (oder will sie nicht einbringen), sonst würde er den IPO ja nicht machen.

 

Es sind dann auch Sperrfristen für den Verkauf von Altbeständen zu beachten - die sind meines Wissens nicht verpflichtend (?) aber werden aus Gründen der Corporate Governance und Compliance gerne von den Emissionshäusern verlangt.

 

Überaus beliebt bei Abzockern scheint die Konstruktion nur einen kleinen Freefloat beim IPO auszugeben.

Denn dieser kleine Freefloat kann schön manipuliert werden - sozusagen ein Verstärker für die eigenen Anteile der Altaktionäre.

Bei solchen Konstrukten wäre ich überaus vorsichtig als Anleger, denn die Ausgabe eines geringen Freefloat riecht nach Manipulation.

Ein IPO ist nicht unbedingt billig und neben dem IPO entstehen laufende Kosten.

Da muss schon ordentlich Kohle reinkommen um den Aufwand zu rechtfertigen.

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DrFaustus

Ja schon, Altaktionär kann die Kapitalerhöhung selber machen, dann muss er aber auch die Kohle bereitstellen.

Die hat er aber nicht (oder will sie nicht einbringen), sonst würde er den IPO ja nicht machen.

Wieso, er muss ja nur den Nennwert ins gez. Kapital einzahlen und kann dann die Aktien zu Nennwert+Agio verkaufen. Das wird ihm die Bank sicher vorstrecken ;-)

 

 

Ein IPO ist nicht unbedingt billig und neben dem IPO entstehen laufende Kosten.

Da muss schon ordentlich Kohle reinkommen um den Aufwand zu rechtfertigen.

Das kommt stark darauf an was man will. Wenn man nen IPO wie damals die Telekom hinlegen will, dann wirds schon recht teuer. Aber ein kleiner IPO ohne groß tam tam ist nicht sooooo teuer.

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Michl

Hallo zusammen!

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei der Gründung einer Aktiengesellschaft das Grundkapital in Aktien mit einem bestimmten Wert aufgeteilt und diese anschließend verkauft. Ich frage mich allerdings, was die Aktiengesellschaft davon hat, wenn die Aktien erst einmal verkauft sind?! Sie hat nach dem Verkauf natürlich das Geld für die Aktien eingenommen, aber inwiefern profitiert sie danach noch vom Handel dieser Aktien? Ist es nicht so, dass die Anteile am Unternehmen dann bei den Besitzern der Aktien liegen und das Unternehmen von diesem ausgehandelten Geld gar nichts mehr sieht?

 

Ich bin vollkommen neu auf diesem Gebiet und würde mich sehr freuen, wenn mir das jemand näherbrächte. Vielen Dank!

 

 

Eine Firma könnte ihre eigenen Aktien wieder aufkaufen und verkaufen, so zu sagen mit ihren eigenen Aktien handeln.

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John Silver

Eine Firma könnte ihre eigenen Aktien wieder aufkaufen und verkaufen, so zu sagen mit ihren eigenen Aktien handeln.

Der Handel in eigenen Aktien ist nach dem Aktiengesetz nicht erlaubt. Das liest sich aus dem §71 AktG heraus. Der Kauf an sich kann unter gewissen Bedingungen: Einziehung wegen Nennwertherabsetzung, Mitarbeiteraktien, Wandelanleihen etc. erlaubt sein.

 

Es hat aber auch wenig Sinn für eine Aktien-Gesellschaft. Alleine die Problematik des Insidergeschäfts. Außerdem, wie würde man sich als Aktionär wohl verhalten, wenn die eigene Gesellschaft Aktien zum Handel kauft bzw. verkauft? Würde man sich nicht genauso verhalten? Was würde aber das für den Kurs bedeuten?

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Michl

Der Handel in eigenen Aktien ist nach dem Aktiengesetz nicht erlaubt. Das liest sich aus dem §71 AktG heraus. Der Kauf an sich kann unter gewissen Bedingungen: Einziehung wegen Nennwertherabsetzung, Mitarbeiteraktien, Wandelanleihen etc. erlaubt sein.

 

Es hat aber auch wenig Sinn für eine Aktien-Gesellschaft. Alleine die Problematik des Insidergeschäfts. Außerdem, wie würde man sich als Aktionär wohl verhalten, wenn die eigene Gesellschaft Aktien zum Handel kauft bzw. verkauft? Würde man sich nicht genauso verhalten? Was würde aber das für den Kurs bedeuten?

 

Richtig und Falsch!

 

Man darf sehr wohl Aktien zurückkaufen, es muss nur offiziell angekündigt werden. Diese Methode wird auch gar nicht so selten benutzt um schulten oder größere Projekte wie übernahmen zu finanzieren.

 

schau mal hier: http://www.swissinfo.ch/ger/news/newsticker/international/Merck_Co_will_fuer_3_Mrd_USD_eigene_Aktien_zurueckkaufen.html?siteSect=143&sid=11534269&ty=ti&positionT=2

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John Silver

Richtig und Falsch!

 

Man darf sehr wohl Aktien zurückkaufen, es muss nur offiziell angekündigt werden. Diese Methode wird auch gar nicht so selten benutzt um schulten oder größere Projekte wie übernahmen zu finanzieren.

 

schau mal hier: http://www.swissinfo.ch/ger/news/newsticker/international/Merck_Co_will_fuer_3_Mrd_USD_eigene_Aktien_zurueckkaufen.html?siteSect=143&sid=11534269&ty=ti&positionT=2

Der Handel in eigenen Aktien ist nach dem Aktiengesetz nicht erlaubt. Das liest sich aus dem §71 AktG heraus. Der Kauf an sich kann unter gewissen Bedingungen: Einziehung wegen Nennwertherabsetzung, Mitarbeiteraktien, Wandelanleihen etc. erlaubt sein.

...

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andy

Stimmt,

nach Einführung der "Nr. 8" im § 71 Abs. 1 AktG gibt es nun viel mehr Möglichkeiten und Freiheiten, eigene Aktien zurück zu kaufen. Letztendlich ist so gut wie jeder Zweck erlaubt, außer eben: Der Handel mit eigenen Aktien!

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Stairway

Der Handel mit eigenen Aktien ist schon erlaubt - nur eben nicht nach HGB und es gibt eben immer Mittel und Wege es zu umgehen, siehe Leonie AG.

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andy
8.aufgrund einer höchstens fünf Jahre geltenden Ermächtigung der Hauptversammlung, die den niedrigsten und höchsten Gegenwert sowie den Anteil am Grundkapital, der zehn vom Hundert nicht übersteigen darf, festlegt. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. § 53a ist auf Erwerb und Veräußerung anzuwenden. Erwerb und Veräußerung über die Börse genügen dem. Eine andere Veräußerung kann die Hauptversammlung beschließen; § 186 Abs. 3, 4 und § 193 Abs. 2 Nr. 4 sind in diesem Fall entsprechend anzuwenden. Die Hauptversammlung kann den Vorstand ermächtigen, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluß einzuziehen.

 

Der Handel mit eigenen Aktien ist schon erlaubt - nur eben nicht nach HGB und es gibt eben immer Mittel und Wege es zu umgehen, siehe Leonie AG.

Bin da nicht im Thema, wie haben die das gemacht bzw. wie kann man allgemein tricksen?

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Stairway

Bin da nicht im Thema, wie haben die das gemacht bzw. wie kann man allgemein tricksen?

 

Mehrere Möglichkeiten:

 

(a) Sieht es nach IFRS ggf. anders aus.

(b) Wurden die Aktien z.B. zum Zweck von Mitarbeiteroptionen zurückgekauft und dann hat man sich anders entschieden

© Ist das Wort "Handel" dort näher erklärt ? - Kann sein das es sich um eine gewisse Zeitspanne handelt.

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andy

ok, dass mit IFRS werde ich mal checken.

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Stairway

Ggf hilft das hier weiter:

 

http://www.gnbz.at/repository.dat/publikationen/00000071.pdf

 

Die genaue Gesetzgrundlage kenne ich allerdings nicht.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Wenn mich nicht alles täuscht geht es hier um's Aktiengesetz, nicht um HGB oder IFRS. Bei HGB und IFRS geht es ja nur um die Bilanzierung. Nach IFRS werden die eigenen Aktien ohnehin dann wieder mit dem Eigenkapital verrechnet und nicht bilanziert ... und nach BilMoG künftig auch, wenn ich mich nicht irre. In der GuV dürfren sich natürlich dann auch durch An- und Verkauf eigener Aktien keine Aufwendungen oder Erträge ergeben.

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Stairway

Leoni stärkt Eigenkapital

 

Leoni

 

Mit dem Verkauf eigener Aktien hat der Kabelhersteller Leoni einen guten Schnitt gemacht. Die etwa 2,9 Millionen Papiere hatte das Unternehmen für knapp zehn Euro das Stück erworben - jetzt wurden sie für 14,50 Euro wieder veräußert. Der Erlös soll das Eigenkapital des Verluste schreibenden Unternehmens stärken.

 

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