Berd001 November 13, 2009 hätte gedacht, dass 3000 zu wenig für ein gut gestreutes ETF-Depot sind. Bei der CoDi gibt es auch sparpläne auf ETF´s....allerdings viel zu teuer (mind 2,5 pro Order) Nun stellt sich halt die Frage: 1. Lieber auf 5000 sparen und ein ETF-depot aufbauen 2. Die bestehnden Fonds JETZT aufstocken 3. Einen 4. aktiven Fonds dazukaufen (wobei ich diese Möglichkeit schon fast streichen würde) ohhh man das ist echt ne schwere Entscheidung und irgendwie finde ich keine eindeutige Entscheidung Nun muss ich für mich selbst ein paar gute Argumente für aktiv oder passiv finden... DENN EINE ANDERE SINNVOLLE MÖGLICHKEIT, WIE DER PLAN WEITERGEHEN KÖNNTE SIEHT JA ANSCHEINEND INKLUSIVE MIR NIEMAND ODER??? Euer Geld - Eure Entscheidung. Zum Thema ETFs besparen: Bei Consors kannst Du verschiedene ETFs ab einer monatlichen Rate von 25 Euro besparen. Es fallen 2 % Ausgabeaufschlag an. Für ein bei Deiner Anlagesumme sinnvolles ETF-Depot kämen z. B. folgende ETFs in Frage (ist im Prinzip das kleine ETF-Depot von supertobs): MSCI World von dbx-tracker (ausländisch thesaurierend aber swapend) MSCI Emerging Markets von iShares (ausländisch auschüttend) Eurostoxx 50 von iShares oder dbx-tracker (Eurostoxx wäre zwar breiter aufgestellt, aber bei der Korrelation ist das wahrscheinlich wurscht). Aufteilung: 50/30/20 Eigentlich wären die beiden MSCI-ETFs für ein "Weltportfolio" ausreichend, aber viele - ich auch - nehmen einen reinen Euro-Aktien-ETF zur Betonung der Heimatwährung dazu. Dazu evtl. noch ein offener Immobilienfonds. Bei Consors gibts den Hausinvest Global ohne Ausgabeaufschlag. Verstehe mich nicht falsch: Ich will keine Werbung für Consors machen. Aber im Gegensatz z. B. zur FFB kannst Du dort auch über die Börse handeln, ein Tages- und Festgeldkonto eröffnen uvm. Und das ETF-Fondspar-Programm ist für mich zwar alles andere als ausreichend, aber in Kombination mit den Kosten ist es für Kleinsparer eine gute Kompromisslösung. Gruß Berd Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pilsener November 14, 2009 wie ist denn so das vorgehen bei ETF´s ? bei aktiven (misch-) Fonds vertraue ich ja darauf, dass der Manager bei ner anstehenden Krise rechtzeitig umschichtet bzw. beim aktiven Aktienfonds rechtzeitig die Aktien veräußert. Die Methode "Buy and Hold" geht ja bei eTF´s nicht so ohne weiteres. Da sollte man doch schon die Kurse im Auge behalten und ggf. selbst die reißleine ziehen und Gewinne mitnehmen oder???? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs November 14, 2009 Deine Fragen zeigen deutliche Wissenslücken auf. Bist Du sicher das Vermögen einer Dritten Person (wenn auch zur Zeit Freundin) managen zu wollen? Ich finde das etwas übereifrig. Vielleicht ist es besser, sie liest mal selbst ein Buch. Geh doch mal zu Hugendubel und blättere die Bücher durch. Es gibt ganz gute Einstiegsliteratur, die auf einfache Art Assetklassen erklären und auch konkrete Vorschläge zur Finanzplanung geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse November 14, 2009 Deine Fragen zeigen deutliche Wissenslücken auf. Bist Du sicher das Vermögen einer Dritten Person (wenn auch zur Zeit Freundin) managen zu wollen? Ich finde das etwas übereifrig. Vielleicht ist es besser, sie liest mal selbst ein Buch. Geh doch mal zu Hugendubel und blättere die Bücher durch. Es gibt ganz gute Einstiegsliteratur, die auf einfache Art Assetklassen erklären und auch konkrete Vorschläge zur Finanzplanung geben. Volle Zustimmung! Oder hier im Forum schauen, gibt ja einige Threads... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs November 14, 2009 Vielleicht so etwas: http://www.amazon.de/WISO-Finanzen-unter-Georg-Döller/dp/3593382776/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1258189458&sr=8-1 Hat ganz gute Kritiken und zeigt generelle Vorgehensweise (Kassensturz, Risikovorsorge, Rentenlücke etc auf). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blujuice November 14, 2009 Bei ausländischen Thesaurierern findet die Besteuerung der thesaurierten Beträge erst bei Verkauf statt. Im darauffolgenden Jahr kannst Du Dir dann die evtl. zu Unrecht erhobenen Steuern per Einkommensteuerausgleich zurückholen. Praktisch: Du besparst einen solchen Fonds meinetwegen 10 Jahre. In Jahr 1-5, 7 und 9 bist Du mit Deinen Kapitalerträgen nicht über den Freibetrag gekommen - ergo, Du kannst Dir das Ausfüllen der entsprechenden Anlagen sparen. Nicht so, wenn Du ausländische Thesaurierer in Deinem Depot hast, da Dir beim Verkauf derselben unabhängig von jahrelang nicht ausgeschöpften Freibeträgen Steuern abgezogen werden. Um Dir diese zurückzuholen, mußt Du alle Kapitalerträge (nicht nur die des ausländischen Thesaurierers) jedes Jahr in Deiner Steuererklärung angeben. Denn nur so kannst Du belegen, daß Du in den entsprechenden Jahren keine Steuern auf die Thesaurierungen hättest bezahlen müssen. Gruß Berd Na na na, das stimmt aber nicht. Wenn deine Kapitalbeträge unter dem Freibetrag liegen bzw. deine gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, dann brauchst du wegen den ausl. Thesaurierern in den entsprechenden Jahren keine Steuererklärung machen. In deinem Beispiel Jahr 1-5, 7, 9. Nur in den Jahren 6, 8, 10 musst die Erträge des ausl. Thesaurierers angeben und den Teil davon, der über den maßgeblichen Freibeträgen liegt, versteuern. Beim Verkauf im Jahr 11 sind dann ausschließlich die thesaurierten Erträge des Jahres 11 und sämtliche Kursgewinne seit Kaufzeitpunkt zu versteuern. Die thesaurierten Erträge der Jahre 1-10 nicht mehr! Dass du in einigen dieser Jahre keine Steuererklärung abgegeben hast (weil es nicht nötig war), tut nichts zur Sache. Die thesaurierten Erträge der Jahre 1-5, 7, 9 sind in den Jahren 1-5, 7, 9 als zu versteuernde Kapitalerträge angefallen und nicht erst im Jahr 11. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chris89 November 14, 2009 · bearbeitet November 14, 2009 von Chris89 Wenn du auf ETF vertraust, kauf dir doch einfach den Arero. Warum einfach, wenns auch kompliziert geht, hmm? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D.D.M. November 14, 2009 · bearbeitet November 14, 2009 von DaredevilMike Ich hatte nun einen GROB-Vorschlag: Da sie bei den Rentenversicherungen/Altersvorsorge/Bausparvertrag/Tagesgeld ja relativ breit vertreten ist, und diese Anlagen ja sehr sicher sind, würde ich eine weitere Investition eher im chancenorientierten/Risikobereiteren Sektor vorschlagen. Meine FEIN-Vorschläge wären: 1. einen weitere aktiv gemanagten Aktienfonds zu kaufen (also risikobereiter aber chancenorientierter) 2. Sie könnte jedoch auch die bereits vorhandenen Fonds aufstocken...hier würde eure Meinung bezüglich bisheriger Fondsauswahl mit reinspielen. 3. Sie könnte zunächst einen ETF MSCI World kaufen.....und dann nach längeren Ansparphasen das Supertobs ETF-Depot für kleine Vermögen aufbauen. 4. Das Geld auf dem Tagesgeldkonto lassen und sich mit 1,75 % zufrieden geben....ggf. wenn es denn mal wieder attraktiver wird in Festgeld umschichten. (wobei ich das in naher Zukunft nicht sehe, denn 4 % sollten es schon sein Ich könnte meiner Freundin guten Gewissens nur zu 4. raten. Grund (1) Aktienanlagen (egel ob aktiv oder passiv) sind risikobehaftet. Wann du ihr nun bei all den sichern Anlagen einen Aktienfond vorschlägst kann es sein, dass der im Zeitraum von 2-5 Jahren immer wieder mal stark an Wert verliert. Rendite und Risiko verhalten sich antiproportional! Wer in risikobehaftete Produkte (Aktien) investiert sollte IMHO das Geld erstmal abschreiben, also nicht glaiuben davon in 3 Jahren das neue Auto kaufen zu können. Es gibt keine, aber auch wirklich keine Garantie zu einem bestimmten Zeitpunkt der nächsten 3 Jahre im Plus zu sein. Nur wer wirklich lange (über 5 Jahre, wenn es wieder einenn Crash gibt auch 10 Jahre) auf sein Geld warten kann, wird mit hoher Rendite belohnt werden. Dazu muss man aber 5 Jahre lang die Nerven behalten und daran glauben, dass man irgendwann wieder im Plus ist. => Wenn höheres Risiko in Kauf genommen werden soll, dann muss sie selber 100% dahinterstehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 14, 2009 Deine Fragen zeigen deutliche Wissenslücken auf. Bist Du sicher das Vermögen einer Dritten Person (wenn auch zur Zeit Freundin) managen zu wollen? Ich finde das etwas übereifrig. Vielleicht ist es besser, sie liest mal selbst ein Buch. Geh doch mal zu Hugendubel und blättere die Bücher durch. Es gibt ganz gute Einstiegsliteratur, die auf einfache Art Assetklassen erklären und auch konkrete Vorschläge zur Finanzplanung geben. Welche Literatur wäre das bitte konkret, du kennst sie ja schon? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs November 14, 2009 Welche Literatur wäre das bitte konkret, du kennst sie ja schon? In Beitrag #30 habe ich ja ein Buch vorgeschlagen. Aber: Nein, ich kenne die Bücher einzelnd nicht. Ich habe vor 2 Jahren mal über eine Stunde im Hugendubel die Finanzsektion durchstöbert und durchblättert. Es gab schon recht viele geeignete Einstiegsbücher. Die meisten haben dann nur unzureichende konkrete Umsetzungsvorschläge in der Aktienauswahl (bzw. sind aktive Fondsanhänger). So ein Einstiegsbuch + Kommer wäre nicht schlecht. Ansonsten gefiel mir von der Strukturierung auch dieses Buch: http://www.amazon.de/Finanzcoach-für-Spitzenverdiener-Ihr-persönlicher-Vermögensberater/dp/3832309012/ref=sr_1_2?ie=UTF8&s=books&qid=1258218211&sr=1-2 richtet sich an Spitzenverdiener. Das ist aber natürlich übertragbar. Bekommt man gebraucht für 5 Euro. Kein Fehler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Berd001 November 14, 2009 Na na na, das stimmt aber nicht. Wenn deine Kapitalbeträge unter dem Freibetrag liegen bzw. deine gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, dann brauchst du wegen den ausl. Thesaurierern in den entsprechenden Jahren keine Steuererklärung machen. In deinem Beispiel Jahr 1-5, 7, 9. Nur in den Jahren 6, 8, 10 musst die Erträge des ausl. Thesaurierers angeben und den Teil davon, der über den maßgeblichen Freibeträgen liegt, versteuern. Beim Verkauf im Jahr 11 sind dann ausschließlich die thesaurierten Erträge des Jahres 11 und sämtliche Kursgewinne seit Kaufzeitpunkt zu versteuern. Die thesaurierten Erträge der Jahre 1-10 nicht mehr! Dass du in einigen dieser Jahre keine Steuererklärung abgegeben hast (weil es nicht nötig war), tut nichts zur Sache. Die thesaurierten Erträge der Jahre 1-5, 7, 9 sind in den Jahren 1-5, 7, 9 als zu versteuernde Kapitalerträge angefallen und nicht erst im Jahr 11. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber ich fürchte, Du irrst: Klicken Klicken Gruß Berd Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blujuice November 14, 2009 Schau mal in den entsprechenden Steuerthreads, was Sven und andere zum Thema geschrieben haben. Da kommt klar raus, dass der Aufwand mit den ausl. Thesaurieren nicht so groß ist, wie manche vermuten. Du musst dir auch mal folgendes überlegen: Thesaurierte Erträge sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie anfallen. Es gibt keine Wahlmöglichkeit, die Besteuerung der thesaurierten Erträge auf den Verkaufszeitpunkt nachzuverlagern. Das wäre Steuerhinterziehung. Deiner Meinung nach würde das Finanzamt also in seinen Rechnungen bzgl. ausländischen Thesaurierern zugrundelegen, dass du (im Beispiel) jahrelang Steuern hinterzogen hast. Auf welcher Grundlage? Du hast ja keine Steuern hinterzogen, weil die thesaurierten Erträge in den Jahren, in denen du sie nicht angegeben hast, nicht die entsprechenden Freibeträge überschritten haben. https://www.wertpapier-forum.de/topic/23162-papierkrieg-in-abgeltungsteuerzeiten-auslaendische-thesaurierer/?do=findComment&comment=517244 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Berd001 November 14, 2009 Schau mal in den entsprechenden Steuerthreads, was Sven und andere zum Thema geschrieben haben. Da kommt klar raus, dass der Aufwand mit den ausl. Thesaurieren nicht so groß ist, wie manche vermuten. Du musst dir auch mal folgendes überlegen: Thesaurierte Erträge sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie anfallen. Es gibt keine Wahlmöglichkeit, die Besteuerung der thesaurierten Erträge auf den Verkaufszeitpunkt nachzuverlagern. Das wäre Steuerhinterziehung. Deiner Meinung nach würde das Finanzamt also in seinen Rechnungen bzgl. ausländischen Thesaurierern zugrundelegen, dass du (im Beispiel) jahrelang Steuern hinterzogen hast. Auf welcher Grundlage? Du hast ja keine Steuern hinterzogen, weil die thesaurierten Erträge in den Jahren, in denen du sie nicht angegeben hast, nicht die entsprechenden Freibeträge überschritten haben. https://www.wertpapier-forum.de/topic/23162-papierkrieg-in-abgeltungsteuerzeiten-auslaendische-thesaurierer/?do=findComment&comment=517244 Dein Link bestätigt meine Aussage: Beim Verkauf des (nicht swapenden) ausländischen Thesaurierers wird die Steuer für die während der Haltedauer angefallenen abgeltungssteuerpflichtigen Dividenden/Erträge komplett abgezogen (Die Kurssteigerungen lassen wir mal außer Acht, da ist die Besteuerung einfach und klar), also auch, wenn Du während der Haltedauer möglicherweise in einzelnen Jahren oder komplett aufgrund Freistellungsauftrag keine Steuern hättest zahlen müssen. Im Jahr darauf holt man sich die zuviel gezahlte Steuer mittels Einkommensteuerausgleich zurück. Dazu muß man natürlich nachweisen, in bestimmten Jahren aufgrund nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag nicht steuerpflichtig gewesen zu sein. Wie macht man das? Durch jährliche Angabe aller Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung - auch wenn das aufgrund nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag nicht hätte sein müssen. Denn nur so kann man zehn Jahre später diesen Sachverhalt nachweisen. Die erforderlichen Daten hierzu muß man aus dem elektronischen Bundesanzeiger entnehmen. Bei in Dollar geführten Fonds natürlich auch zum Stichtag in Euro umrechnen nicht vergessen. Also - ich finde das schon aufwendig. Gruß Berd Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blujuice November 15, 2009 Dazu muß man natürlich nachweisen, in bestimmten Jahren aufgrund nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag nicht steuerpflichtig gewesen zu sein. Wie macht man das? Durch jährliche Angabe aller Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung - auch wenn das aufgrund nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag nicht hätte sein müssen. Denn nur so kann man zehn Jahre später diesen Sachverhalt nachweisen. Die erforderlichen Daten hierzu muß man aus dem elektronischen Bundesanzeiger entnehmen. Bei in Dollar geführten Fonds natürlich auch zum Stichtag in Euro umrechnen nicht vergessen. Also - ich finde das schon aufwendig. Wieso solltest du irgendwas nachweisen müssen? Nochmal: Die thesauriererten Erträge sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie anfallen. Eine Wahlmöglichkeit, die Besteuerung auf den Verkaufszeitpunkt nachzuverlagern, gibt es nicht. Wenn die depotführende Stelle im Jahr 11 zu viel Steuern abgezogen hat, dann muss dir das Finanzamt diese im Rahmen der Steuererklärung des Jahres 11 erstatten. Wenn man dort der Meinung ist, du hättest im Jahr 1-5 die damals angefallenen Erträge nicht versteuert, dann muss das Finanzamt dir diese Steuerhinterziehung nachweisen und könnte von dir dann für die Jahre 1-5 Steuern nachverlangen. Das hat aber mit der Steuererklärung des Jahres 11 nichts zu tun. Im Jahr 11 musst du nur etwaige thesaurierte Erträge des Jahres 11 plus sämtliche Kursgewinne versteuern. Wie viel das ist, kann das Finanzamt auch selber ausrechnen, du musst im Jahr 11 nur die thesaurierten Erträge des Jahres 11 angeben und vielleicht noch auf den Zuvielabzug durch die depotführende Stelle verweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pilsener November 15, 2009 Oder hier im Forum schauen, gibt ja einige Threads... warum nur schauen....finde es besser aktiv selbst mitzuschreiben, da jeder Fall ja individuell ist. Aber ihr habt ja recht: ich beschäftige mich erst seit kurzem mit diesem Thema. Wobei ich schon Bücher über dieses Thema gelesen habe. Leider stand in diesen Büchern nur allgemeines zu Fondsanlagen (Diversifizieren, Risikoklassen, Fondsarten....) und das hilft mir ja wenig bei einer KONKRETEN Entscheidung. Sie wird übrigens die bestehenden Positionen aufstocken....dann bin ich jedenfalls nicht schuld, wenns in die hose geht. Ich bin trotzdem davon überzeugt, dass die Entscheidung in Fonds zu investieren bzw. die Argumente für eine Anlage in Fonds von mir richtig waren. Und weiterhin denke ich, dass sie finanzielle und versicherungstechnisch gut aufgestellt ist. Es gibt sicher sehr sehr viele Menschen die (evtl trotz Bankberater) weitaus schlechter dastehen bzw sich erst garkeine Gedanken machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Berd001 November 15, 2009 · bearbeitet November 15, 2009 von Berd001 Wieso solltest du irgendwas nachweisen müssen? Nochmal: Die thesauriererten Erträge sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie anfallen. Eine Wahlmöglichkeit, die Besteuerung auf den Verkaufszeitpunkt nachzuverlagern, gibt es nicht. Wenn die depotführende Stelle im Jahr 11 zu viel Steuern abgezogen hat, dann muss dir das Finanzamt diese im Rahmen der Steuererklärung des Jahres 11 erstatten. Wenn man dort der Meinung ist, du hättest im Jahr 1-5 die damals angefallenen Erträge nicht versteuert, dann muss das Finanzamt dir diese Steuerhinterziehung nachweisen und könnte von dir dann für die Jahre 1-5 Steuern nachverlangen. Das hat aber mit der Steuererklärung des Jahres 11 nichts zu tun. Im Jahr 11 musst du nur etwaige thesaurierte Erträge des Jahres 11 plus sämtliche Kursgewinne versteuern. Wie viel das ist, kann das Finanzamt auch selber ausrechnen, du musst im Jahr 11 nur die thesaurierten Erträge des Jahres 11 angeben und vielleicht noch auf den Zuvielabzug durch die depotführende Stelle verweisen. Da behaupten sowohl der von Dir angegebene Link als auch meine beiden Links etwas anderes. Bei Veräußerung führt die Depotbank für die gesammelten steuerpflichtigen Erträge die Steuern an das Finanzamt ab, also für alle Haltejahre des Fonds. Und natürlich mußt Du diese schon vorher in der Steuererklärung angeben, wenn Du den Freibetrag überschreitest. Es kommt also in diesem Falle zu einer Doppelbesteuerung. Im Jahr 11 holtst Du Dir die doppelt gezahlte Steuer vom Finanzamt wieder zurück. Dazu mußt Du auf die vorher versteuerten Erträge hinweisen (z. B. durch die Einkommensteuererklärungen der Vorjahre). Und für die Jahre, in denen Du den Freibetrag nicht ausgenutzt hast, mußt Du dies nachweisen, so wie Du auch Deine Werbungs-, Handwerker- und sonstigen absetzbaren Posten bei der Einkommensteuer belegen mußt. Gruß Berd Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peanuts-karl November 16, 2009 hallo zusammen! ich habe dazu eine ganz konkrete frage: "Im Jahr 11 holst Du Dir die doppelt gezahlte Steuer vom Finanzamt wieder zurück. Dazu mußt Du auf die vorher versteuerten Erträge hinweisen (z. B. durch die Einkommensteuererklärungen der Vorjahre)." Muss/Kann dieser Hinweis formlos auf einem beigefügten Blatt erfolgen, wenn man die Belege ans FA schickt? Benötigt man dazu eine detaillierte Aufstellung oder reicht der Verweis auf frühere Steuererklärungen? Wenn man mit ElsterOnline arbeitet, wo bringt man dort den "Hinweis" unter? Wo genau trägt man den zuviel gezahlten Wert in der Steuererklärung ein? Es geht mir also um den exakten Weg des "Zurückholens". In anderen Threads gibt es immer wieder mal unterschiedliche Meinungen bzw. widersprüchliche Aussagen... Danke schön! Viele Grüße p-karl Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blujuice November 16, 2009 Und für die Jahre, in denen Du den Freibetrag nicht ausgenutzt hast, mußt Du dies nachweisen, so wie Du auch Deine Werbungs-, Handwerker- und sonstigen absetzbaren Posten bei der Einkommensteuer belegen mußt. Wieso sollte man das nachweisen müssen? Der Vergleich mit Handwerkerkosten ist Quatsch. Denn du bist verpflichtet, jedes Jahre die thesaurierten Erträge korrekt zu versteuern. Es gibt keine Wahlmöglichkeit, die Versteuerung auf das Verkaufsjahr zu verlagern. Muss man ab sofort nachweisen, dass man in den Vorjahren keine Steuerhinterziehung begangen hat? Ich verweise nochmal auf meinen Link von oben: https://www.wertpapier-forum.de/topic/23162-papierkrieg-in-abgeltungsteuerzeiten-auslaendische-thesaurierer/?do=findComment&comment=517244entry517244 Nein! Du weist einfach die Einkünfte des Jahres des Verkaufes aus und schreibst noch einen Einzeiler dazu, dass Du die vorhergehenden Jahre immer brav versteuert hast. Hat bei mir schon zig mal so funktioniert. Man braucht aus dem Zeug ja auch kein Drama machen. Das sollte auch die Frage von karl beantworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
riddler218 November 19, 2009 Wieso sollte man das nachweisen müssen? Der Vergleich mit Handwerkerkosten ist Quatsch. Denn du bist verpflichtet, jedes Jahre die thesaurierten Erträge korrekt zu versteuern. Es gibt keine Wahlmöglichkeit, die Versteuerung auf das Verkaufsjahr zu verlagern. Muss man ab sofort nachweisen, dass man in den Vorjahren keine Steuerhinterziehung begangen hat? Ich verweise nochmal auf meinen Link von oben: https://www.wertpapier-forum.de/topic/23162-papierkrieg-in-abgeltungsteuerzeiten-auslaendische-thesaurierer/?do=findComment&comment=517244entry517244 Das sollte auch die Frage von karl beantworten. Hallo Blujuice, ich habe mir jetzt schon viel angeschaut und nachgelesen, aber ich verstehe es so, dass die depotführende Stelle doch beim Verkauf des Fonds die ausschüttungsgleichen Erträge summiert und davon die Abgeltngssteuer berechnet, oder etwa nicht? Wenn sie nur die Kursgewinne berücksichtigt und ich den theausierenden Betrag immmer nur selbst gegenüber der Steuer angebe ist ja alles unproblematisch, doch dies glaube ich nicht. von AVL: Für thesaurierende Auslandsfonds ist die steuerliche Abwicklung komplizierter: Der Anleger muss jedes Jahr selbst beim Finanzamt angeben, wie hoch die thesaurierten Erträge waren. Anders als bei den Inlandsfonds oder den ausschüttenden Auslandsfonds übernimmt das nicht die Bank für ihn. Erst das Finanzamt zieht die Steuern ab. Wenn der Anleger den Fonds aber verkauft, führt die Bank für die gesammelten steuerpflichtigen Erträge die Steuern an das Finanzamt ab. Darin sind auch die bereits versteuerten Erträge enthalten. Damit es nicht zur Doppelbesteuerung kommt, muss der Anleger nachweisen, dass er bereits jährlich Steuern bezahlt hat. Am einfachsten wäre es sicherlich einfach die bereits versteuerten Erträge in der Steuererklärung als negative Erträge zu erfassen. Aber als Nachweis einfach einen Hinweis auf alte Steuererklärungen, ich weiß nicht. Sie sehen ja immer nur Beträge und nicht die dazugehörenden Fonds. Ich stelle mir einfach die Frage, wie ich dies mache, um es transparent zu halten. Immer ein Excelsheet mit Fonds/ISIN/Ertrag beilegen vielleicht. Das Finanzamt selbst kann mir leider auch keine Antwort darauf geben und deshalb will ich gar nicht wssen wie es assieht wenn ich einen solchen Fonds nach 30 Jahren verkaufe. Gruss MIchael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blujuice November 19, 2009 Hallo Blujuice, ich habe mir jetzt schon viel angeschaut und nachgelesen, aber ich verstehe es so, dass die depotführende Stelle doch beim Verkauf des Fonds die ausschüttungsgleichen Erträge summiert und davon die Abgeltngssteuer berechnet, oder etwa nicht? Wenn sie nur die Kursgewinne berücksichtigt und ich den theausierenden Betrag immmer nur selbst gegenüber der Steuer angebe ist ja alles unproblematisch, doch dies glaube ich nicht. Du hast natürlich recht, dass die depotführende Stelle Abgeltungssteuer für sämtliche angefallene Erträge abführt. Allerdings sind im Verkaufsjahr trotzdem nur die ausschüttungsgleichen Erträge plus sämtliche Kursgewinne zu versteuern. Steuerabzug und tatsächlich zu versteuernde Erträge sind zwei paar Schuhe. Das sollte auch in der Steuerbescheinigung der depotführenden Stelle ausgewiesen sein. Wenn die zu versteuernden Erträge mal Abgeltungsteuersatz (plus Soli, Kirche) höher als der Steuerabzug sind (das passiert bei ausl. Thesaurierern in den Jahren vor Verkauf), müssen selbstverständlich Steuern nachgezahlt werden. Genauso selbstverständlich ist es, dass Steuern erstatet werden, wenn im Verkaufsjahr die zu versteuernden Erträge mal Abgeltungsteuersatz kleiner als der tatsächlich erfolgte Steuerabzug sind. Ich sehe deswegen keinen Grund für großartige Nachweise. Das Problem des Steuerzuvielabzugs beim Verkauf von ausl. Thesauriern existiert schon lange. Und wenn du dir durchliest, was sparfux und Sven82 im von mir verlinkten Thread zum Thema sagen, dann ist die Sache bei weitem nicht kompliziert, wie sie oft dargestellt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
riddler218 November 20, 2009 Du hast natürlich recht, dass die depotführende Stelle Abgeltungssteuer für sämtliche angefallene Erträge abführt. Allerdings sind im Verkaufsjahr trotzdem nur die ausschüttungsgleichen Erträge plus sämtliche Kursgewinne zu versteuern. Steuerabzug und tatsächlich zu versteuernde Erträge sind zwei paar Schuhe. Das sollte auch in der Steuerbescheinigung der depotführenden Stelle ausgewiesen sein. Wenn die zu versteuernden Erträge mal Abgeltungsteuersatz (plus Soli, Kirche) höher als der Steuerabzug sind (das passiert bei ausl. Thesaurierern in den Jahren vor Verkauf), müssen selbstverständlich Steuern nachgezahlt werden. Genauso selbstverständlich ist es, dass Steuern erstatet werden, wenn im Verkaufsjahr die zu versteuernden Erträge mal Abgeltungsteuersatz kleiner als der tatsächlich erfolgte Steuerabzug sind. Ich sehe deswegen keinen Grund für großartige Nachweise. Das Problem des Steuerzuvielabzugs beim Verkauf von ausl. Thesauriern existiert schon lange. Und wenn du dir durchliest, was sparfux und Sven82 im von mir verlinkten Thread zum Thema sagen, dann ist die Sache bei weitem nicht kompliziert, wie sie oft dargestellt wird. Die Materie selbst ist klar, ich habe die Threads von sparfux und Sven82 auch schon gelesen. Ich würde nur gerne eine Aussage des Finanzamtes haben was als Nachweis nötig ist, denn meiner Meinung nach ist es aus früheren Steuererklärungen nicht ersichtlich, da ja nur ein Betrag dort steht und nicht der Betrag für jeden einzelnen Fonds. Auf der anderen Seite denke ich auch, wie auch schon gesagt, wahrscheinlich redet man sich alles viel zu kompliziert. Vielen Dank für Antwort. Gruss MIchael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag