fireball Dezember 30, 2009 Ja und da steht doch alles. Berechtigte Person soll per Post (das ist das altmodische Zeugs das in so gelbe Kästen geworfen werden muss) mit Unterschrift diese Anfrage stellen, dann erhält diese Person falls sie berechtigt dazu sein sollte eine Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Dezember 30, 2009 Ich schrieb der Finanzagentur im Auftrag meiner Frau: Falls die in verständlicheren deutschen Sätzen spricht (das Gegenteil ist zumindest bei Muttersrachlern schwer vorstellbar), sollte man in Erwägung ziehen, die Kommunikation ihr zu überlassen. Diese E-Mail hat uns die Finanzagentur geschrieben. Was ist eigentlich Rekursion? Es tut mir leid wenn Ihnen die E-Mail nicht verständlich ist. Vielleicht Sie müssten die mit jemandem besprechen. Ich finde diesen Thread eigentlich ganz drollig (oder sollte ich lieber trollig schreiben?). Wer ist Ihrer Meinung nach das Überwachungsorgan der BD Finanzagentur GmbH? Das ist in diesem sinnlosen Thread eigentlich der einzige spannende Punkt. Soweit ich es sehe, ist die BRD Finanzagentur kein Kreditinstitut im Sinne des KWG, da sie keine Einlagenkonten führt, sondern nur Wertpapiere des Bundes verkauft (daher die Konstruktion der Tagesanleihe als Wertpapier anstatt eines normalen Tagesgeldkontos), sondern wäre wohl eher Finanzdienstleister, wenn die öffentliche Schuldenverwaltung im KWG nicht ausdrücklich ausgenommen wäre. Daher unterliegt die BRD Finanzagentur anscheinend nicht der Aufsicht durch die BAFin, was nach meiner Erinnerung ja einer der Hauptkritikpunkte seitens der Kreditinstitute ist. Allerdings agiert die Finanzagentur gewiss nicht im rechtsfreien Raum, und von einem Erwachsenen kann man meines Erachtens schon erwarten, dass er in der Lage ist, sich um rechtlichen Beistand (jenseits des Daily Telegraph ) zu bemühen, wenn er denkt, dass er Ansprüche hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich Dezember 30, 2009 Wir werden inzwischen im Archiv nach Unterlagen ( Kontoeröffnung und Buchungsunterlagen ) suchen. Hallooooo, da steht doch die ganze Zeit alles!!!! Vielleicht sollten Sie es DOCH noch mal mit dem Daily Telegraph versuchen... Wer weiß, vielleicht weiß die Frau auch noch gar nichts davon, oder so... wir werden tatsächlich in diesem Thread verar.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jpjg Dezember 30, 2009 wir werden tatsächlich in diesem Thread verar.... Ja, genau. Und das, obwohl der 1. April noch weit weg ist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
doch Dezember 30, 2009 Ich schrieb der Finanzagentur im Auftrag meiner Frau: Falls die in verständlicheren deutschen Sätzen spricht (das Gegenteil ist zumindest bei Muttersrachlern schwer vorstellbar), sollte man in Erwägung ziehen, die Kommunikation ihr zu überlassen. Diese E-Mail hat uns die Finanzagentur geschrieben. Was ist eigentlich Rekursion? Es tut mir leid wenn Ihnen die E-Mail nicht verständlich ist. Vielleicht Sie müssten die mit jemandem besprechen. Ich finde diesen Thread eigentlich ganz drollig (oder sollte ich lieber trollig schreiben?). Wer ist Ihrer Meinung nach das Überwachungsorgan der BD Finanzagentur GmbH? Das ist in diesem sinnlosen Thread eigentlich der einzige spannende Punkt. Soweit ich es sehe, ist die BRD Finanzagentur kein Kreditinstitut im Sinne des KWG, da sie keine Einlagenkonten führt, sondern nur Wertpapiere des Bundes verkauft (daher die Konstruktion der Tagesanleihe als Wertpapier anstatt eines normalen Tagesgeldkontos), sondern wäre wohl eher Finanzdienstleister, wenn die öffentliche Schuldenverwaltung im KWG nicht ausdrücklich ausgenommen wäre. Daher unterliegt die BRD Finanzagentur anscheinend nicht der Aufsicht durch die BAFin, was nach meiner Erinnerung ja einer der Hauptkritikpunkte seitens der Kreditinstitute ist. Allerdings agiert die Finanzagentur gewiss nicht im rechtsfreien Raum, und von einem Erwachsenen kann man meines Erachtens schon erwarten, dass er in der Lage ist, sich um rechtlichen Beistand (jenseits des Daily Telegraph ) zu bemühen, wenn er denkt, dass er Ansprüche hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Dezember 30, 2009 Ich schrieb der Finanzagentur im Auftrag meiner Frau: Falls die in verständlicheren deutschen Sätzen spricht (das Gegenteil ist zumindest bei Muttersrachlern schwer vorstellbar), sollte man in Erwägung ziehen, die Kommunikation ihr zu überlassen. Diese E-Mail hat uns die Finanzagentur geschrieben. Was ist eigentlich Rekursion? Es tut mir leid wenn Ihnen die E-Mail nicht verständlich ist. Vielleicht Sie müssten die mit jemandem besprechen. Ich finde diesen Thread eigentlich ganz drollig (oder sollte ich lieber trollig schreiben?). Wer ist Ihrer Meinung nach das Überwachungsorgan der BD Finanzagentur GmbH? Das ist in diesem sinnlosen Thread eigentlich der einzige spannende Punkt. Soweit ich es sehe, ist die BRD Finanzagentur kein Kreditinstitut im Sinne des KWG, da sie keine Einlagenkonten führt, sondern nur Wertpapiere des Bundes verkauft (daher die Konstruktion der Tagesanleihe als Wertpapier anstatt eines normalen Tagesgeldkontos), sondern wäre wohl eher Finanzdienstleister, wenn die öffentliche Schuldenverwaltung im KWG nicht ausdrücklich ausgenommen wäre. Daher unterliegt die BRD Finanzagentur anscheinend nicht der Aufsicht durch die BAFin, was nach meiner Erinnerung ja einer der Hauptkritikpunkte seitens der Kreditinstitute ist. Allerdings agiert die Finanzagentur gewiss nicht im rechtsfreien Raum, und von einem Erwachsenen kann man meines Erachtens schon erwarten, dass er in der Lage ist, sich um rechtlichen Beistand (jenseits des Daily Telegraph ) zu bemühen, wenn er denkt, dass er Ansprüche hat. Sehr schön neysee!!! Jetzt hab ich gute Laune! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Dezember 30, 2009 · bearbeitet Dezember 30, 2009 von BondWurzel Sie ist sicherlich nach KWG §1 aufsichtspflichtig durch die BAFIN, Finanzdienstleister und Anlagebrater natürlich auch ( bis auf Fondvermittler) . http://www.sadaba.de/GSBT_KWG_01_04.html Die "Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH" ist bei ihren Geld- und Kapitalmarktgeschäften nur und ausschließlich im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Sondervermögen tätig. Das heißt auch, Chef ist das Finanzministerium. Ansonsten also hier: http://www.bundesrechnungshof.de/buergerservice Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Dezember 30, 2009 Sie ist sicherlich nach KWG §1 aufsichtspflichtig durch die BAFIN, Finanzdienstleister und Anlagebrater natürlich auch ( bis auf Fondvermittler) . Dass Finanzdienstleister der Aufsicht durch die BAFin unterliegen, weiß ich. Aber warum fällt die BRD Finanzagentur sicherlich nicht unter die Ausnahme nach §2 Abs. 6? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Dezember 30, 2009 · bearbeitet Dezember 30, 2009 von Delphin Es tut mir leid wenn Ihnen die E-Mail nicht verständlich ist. Vielleicht Sie müssten die mit jemandem besprechen. Mach ich gerade, nämlich mit Ihnen. ----- Weitergeleitete Mail ---- Von: "schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de" <schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de> An: ************ Gesendet: Montag, den 17. August 2009, 9:15:23 Uhr Betreff: Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beantwortet Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr ***** Antwort wegen gelöschtem Konto von Frau S****** abwarten. Sy Wie bereits per E-Mail mitgeteilt, können wir nur Auskunft an einen Berechtigten der zum SB Kto von Frau M******* eingetragen war , erteilen. Daher muss der Auftrag schriftlich auf dem Postweg, wegen Unterschriftenprüfung erfolgen. Wir werden inzwischen im Archiv nach Unterlagen ( Kontoeröffnung und Buchungsunterlagen ) suchen. Mit freundlichen Grüßen Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Service-Center Hat denn inzwischen ein "Berechtigter" schriftlich die Auskunft beantragt? Was ist dabei heraus gekommen? Welche Unterlagen hat die Finanzagentur im Archiv gefunden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
doch Dezember 30, 2009 Es tut mir leid wenn Ihnen die E-Mail nicht verständlich ist. Vielleicht Sie müssten die mit jemandem besprechen. Mach ich gerade, nämlich mit Ihnen. ----- Weitergeleitete Mail ---- Von: "schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de" <schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de> An: ************ Gesendet: Montag, den 17. August 2009, 9:15:23 Uhr Betreff: Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beantwortet Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr ***** Antwort wegen gelöschtem Konto von Frau S****** abwarten. Sy Wie bereits per E-Mail mitgeteilt, können wir nur Auskunft an einen Berechtigten der zum SB Kto von Frau M******* eingetragen war , erteilen. Daher muss der Auftrag schriftlich auf dem Postweg, wegen Unterschriftenprüfung erfolgen. Wir werden inzwischen im Archiv nach Unterlagen ( Kontoeröffnung und Buchungsunterlagen ) suchen. Mit freundlichen Grüßen Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Service-Center Hat denn inzwischen ein "Berechtigter" schriftlich die Auskunft beantragt? Was ist dabei heraus gekommen? Welche Unterlagen hat die Finanzagentur im Archiv gefunden? Hallo, ja, Frau M**** hat ihre gegläubigte Unterschrift der Finanzagentur zugesandt. Aber sie schreiben über ihre Eltern und nicht über ihre Tante Frau S*** --- siehe bitte die obige E-Mail von der Finanzagentur. Über die Eltern der Frau M*** haben wir nie gesprochen und gefragt. MfG doch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nixda Dezember 30, 2009 Hallo, ja, Frau M**** hat ihre gegläubigte Unterschrift der Finanzagentur zugesandt. Aber sie schreiben über ihre Eltern und nicht über ihre Tante Frau S*** --- siehe bitte die obige E-Mail von der Finanzagentur. Über die Eltern der Frau M*** haben wir nie gesprochen und gefragt. MfG doch Bahnhof? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
P2k1 Dezember 30, 2009 Am besten mal bei Akte 10 oder Stern TV hinschreiben tun. Vielleicht hilft da auch Peter von RTL der hat doch die stattliche Zulassung und Kontakte? *omg* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Dezember 30, 2009 Es tut mir leid wenn Ihnen die E-Mail nicht verständlich ist. Vielleicht Sie müssten die mit jemandem besprechen. Mach ich gerade, nämlich mit Ihnen. ----- Weitergeleitete Mail ---- Von: "schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de" <schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de> An: ************ Gesendet: Montag, den 17. August 2009, 9:15:23 Uhr Betreff: Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beantwortet Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr ***** Antwort wegen gelöschtem Konto von Frau S****** abwarten. Sy Wie bereits per E-Mail mitgeteilt, können wir nur Auskunft an einen Berechtigten der zum SB Kto von Frau M******* eingetragen war , erteilen. Daher muss der Auftrag schriftlich auf dem Postweg, wegen Unterschriftenprüfung erfolgen. Wir werden inzwischen im Archiv nach Unterlagen ( Kontoeröffnung und Buchungsunterlagen ) suchen. Mit freundlichen Grüßen Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Service-Center Hat denn inzwischen ein "Berechtigter" schriftlich die Auskunft beantragt? Was ist dabei heraus gekommen? Welche Unterlagen hat die Finanzagentur im Archiv gefunden? Hallo, ja, Frau M**** hat ihre gegläubigte Unterschrift der Finanzagentur zugesandt. Aber sie schreiben über ihre Eltern und nicht über ihre Tante Frau S*** --- siehe bitte die obige E-Mail von der Finanzagentur. Über die Eltern der Frau M*** haben wir nie gesprochen und gefragt. MfG doch Und ... habt ihr nochmal dort nachgehakt was mit dem Konto der Tante ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
doch Dezember 30, 2009 Am besten mal bei Akte 10 oder Stern TV hinschreiben tun. Vielleicht hilft da auch Peter von RTL der hat doch die stattliche Zulassung und Kontakte? *omg* Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Dezember 30, 2009 Hallo, ja, Frau M**** hat ihre gegläubigte Unterschrift der Finanzagentur zugesandt. Aber sie schreiben über ihre Eltern und nicht über ihre Tante Frau S*** --- siehe bitte die obige E-Mail von der Finanzagentur. Über die Eltern der Frau M*** haben wir nie gesprochen und gefragt. MfG doch What??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
doch Dezember 30, 2009 Hallo, ja, Frau M**** hat ihre gegläubigte Unterschrift der Finanzagentur zugesandt. Aber sie schreiben über ihre Eltern und nicht über ihre Tante Frau S*** --- siehe bitte die obige E-Mail von der Finanzagentur. Über die Eltern der Frau M*** haben wir nie gesprochen und gefragt. MfG doch What??? , Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Dezember 30, 2009 Am besten mal bei Akte 10 oder Stern TV hinschreiben tun. Vielleicht hilft da auch Peter von RTL der hat doch die stattliche Zulassung und Kontakte? *omg* Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Dezember 30, 2009 doch, bist Du Dir auch absolut sicher, dass Deine Tante Dich tatsächlich als "Begünstigten" eintragen hat lassen? Wenn ja, könnte es sein, dass Deine Tante später wieder umdisponiert hat und jemand anderer ist an Deine Stelle getreten? Soll heißen, Deine Tante hat eine andere Person eintragen lassen und diese Person hat dann das Konto aufgelöst? Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
doch Dezember 30, 2009 doch, bist Du Dir auch absolut sicher, dass Deine Tante Dich tatsächlich als "Begünstigten" eintragen hat lassen? Wenn ja, könnte es sein, dass Deine Tante später wieder umdisponiert hat und jemand anderer ist an Deine Stelle getreten? Soll heißen, Deine Tante hat eine andere Person eintragen lassen und diese Person hat dann das Konto aufgelöst? Gruß -man Hallo, Da bin ich vollkommen sicher. Sonst hätte die Finanzagentur die Veränderung mitgeteilt. MfG Doch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jpjg Dezember 30, 2009 doch, bist Du Dir auch absolut sicher, dass Deine Tante Dich tatsächlich als "Begünstigten" eintragen hat lassen? Wenn ja, könnte es sein, dass Deine Tante später wieder umdisponiert hat und jemand anderer ist an Deine Stelle getreten? Soll heißen, Deine Tante hat eine andere Person eintragen lassen und diese Person hat dann das Konto aufgelöst? Gruß -man Hallo, Da bin ich vollkommen sicher. Sonst hätte die Finanzagentur die Veränderung mitgeteilt. MfG Doch Wenn es so war, dann haben sie es der Tante mit Sicherheit bestätigt. Sonst niemandem. Alles andere ist kaum vorstellbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Dezember 30, 2009 doch, bist Du Dir auch absolut sicher, dass Deine Tante Dich tatsächlich als "Begünstigten" eintragen hat lassen? Wenn ja, könnte es sein, dass Deine Tante später wieder umdisponiert hat und jemand anderer ist an Deine Stelle getreten? Soll heißen, Deine Tante hat eine andere Person eintragen lassen und diese Person hat dann das Konto aufgelöst? Gruß -man Hallo, Da bin ich vollkommen sicher. Sonst hätte die Finanzagentur die Veränderung mitgeteilt. MfG Doch Warum sollte die Agentur das Dir mitteilen? Vielleicht hat auch Tantchen noch zu Lebzeiten das Konto selbst aufgelöst und das Geld ist in einen anderen Kanal geflossen. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Dezember 30, 2009 Verdächtig ruhig geworden. Ich hoffe, da wird nicht gerade nach den Säbeln der Urgroßväter gesucht, um dann eine weitläufige Familienkonferenz einzuberufen. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jpjg Dezember 30, 2009 · bearbeitet Dezember 30, 2009 von jpjg Machen wir mal das Radio an Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich Dezember 30, 2009 Machen wir mal das Radio an Das ist auch besser so! - Ich habe zumindest was drauß gelernt: Wenn meine Bank mir das nächste mal Abgeltungssteuer abzieht, dann ziehe ich bis zum europäischen Gerichtshof und reiche Petitionen und Onlinepetitionen ein, so viel wie ich möchte. Und den Daily Telegraph, den Günter und Peter von RTL und den äh, na Akte 10 beschäftige ich auch damit. Leute wir werden total veräppelt!!! Lest noch mal das Eingangsposting. >> lol !!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor Dezember 30, 2009 Leute wir werden total veräppelt!!! Lest noch mal das Eingangsposting. >> lol !!! Nun ja, ich kann euch versichern, dass bei mir oft genug Leute telefonisch oder persönlich vorsprechen, die ihre Anliegen ganz genauso vortragen. Wenn diejenigen dann aufgrund ihrer "zielgerichteten und eindeutigen Anfrage" vorab das System "Buchbinder Wanninger" durchlaufen haben, kann man sich ja vorstellen wie einfach das dann ist. Da wird mit hochrotem Kopf gleich die Menschenrechtskonvention angerufen. Ich hab mir mal dieses Vollmachtsformular Link angesehn. Ich bevollmächtige / Wir bevollmächtigen die nachfolgend aufgeführte Person, die Rechte aus meinem / unse- rem Schuldbuchkonto wahrzunehmen. ... Die Vollmacht für die oben genannte Person gilt ␣zu meinen / unseren Lebzeiten und über den Tod hinaus ␣nur nach meinem / unserem Tod (Informationen zur Vollmacht auf den Todesfall siehe Hinweis Punkt 4.) ... 4. Vollmacht auf den Todesfall Die Erteilung einer Vollmacht auf den Todesfall bedeutet keine Erbeinsetzung. Zu Lebzeiten des Kontoinhabers/der Kontoin- haber hat der Bevollmächtigte auf den Todesfall keine Rechte und erhält auch keine Mitteilungen über Konto oder Konto- stand. Bei Gemeinschaftskonten tritt die Vollmacht auf den Todesfall erst dann in Kraft, wenn beide Kontoinhaber verstorben sind. ... 8. Bestätigung der Personendaten und der Unterschrift des Bevollmächtigten Eine Vollmacht zu Lebzeiten wird gegenüber der Finanzagentur erst wirksam, wenn sich der Bevollmächtigte legitimiert hat (Bestätigungsvermerk). Die Bestätigung wird von den meisten (inländischen) Kreditinstituten kostenlos vorgenommen. Auch die Finanzagentur sowie die Deutsche Post AG (Postident-Verfahren) bestätigen die Unterschrift kostenlos. Die Beglaubigung durch einen Notar ist gebührenpflichtig. schaun mer mal, ob ich des im vor-Sysvester-Rausch verstehen kann... Wenn die TO nun nach dem Tod keine Auskunft erhält orakel ich für mich folgendes: - Die Vollmacht galt nur zu Lebzeiten der Tante, sonst würde man ja eine Auskunft erteilen (natürlich nur wenn der Bevollmächtigte sich mit einer ordentlichen Unterschrift ausweist - da könnt ja sonst jeder kommen) - Vollmacht bedeutet nicht automatisch "Erbe" - Die Erben haben das Konto vermutlich mit Vorlage des Erbscheins aufgelöst. Wer bietet mehr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag