doch November 11, 2009 Hallo Leute, Meine Tante hat mich vor ihrem Tod zu ihrem Schuldenbuchkonto, als Begünstigten eingetragen. Dann Wertpapieren mit einer Wiederanlage als 30 jähriger Dauerauftrag gekauft. Sie hat mich über die Benachrichtigungspflicht der Finanzagentur benachrichtigt. Vor einem Jahr ist der Dauerauftrag abgelaufen. Ich habe mit großen Vertrauen an die Benachrichtigung der Finanzagentur gewartet. Da es nicht geschah, nahm ich den Kontakt mit der Finanzagentur auf. Und ich habe die Antwort erhalten, dass das Konto gelöscht wurde. "Von: "schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de" An: *********************** Gesendet: Montag, den 17. August 2009, 09:15:23 Uhr Betreff: Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beantwortet Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr ............... Antwort wegen gelöschtem Konto von Frau S............... abwarten. Sy Wie bereits per E-Mail mitgeteilt, können wir nur Auskunft an einen Berechtigten der zum SB Kto von Frau M.. eingetragen war , erteilen. Daher muss der Auftrag schriftlich auf dem Postweg, wegen Unterschriftenprüfung erfolgen. Wir werden inzwischen im Archiv nach Unterlagen ( Kontoeröffnung und Buchungsunterlagen ) suchen. Mit freundlichen Grüßen Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Service-Center Telefon (0800) 2225510..." Ich bin Frau Mund Frau S ist meine Tante. Ich weiss nicht, wie das Konto gelöscht wurde, wohin das Geld verschwunden ist, worauf muss ich noch warten? Seit 18.08.2009, als ich meine Unterschrifftgläubigung der Finanzagentur zugesendet habe, werde ich ständig irregeführt. Erst nach zwei Monaten sind sie auf die Idee gekommen, dass: Frau S....................... eine ihrer Kollegin ist - Frau S................... ist meine Tante Weiters per Telefon mitgeteilt: es gibt keine 30 jährige Auftrag - doch auch in Bröschüren angegeben Sie schreiben mir über das Konto meiner Eltern- darüber habe ich Sie nie gefragt! Seit 80 Tagen werde ich von der Finanzagentur irregeführt. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat auf unsere E-Mail von 25.09.2009 nicht einmal eine Antwort geschrieben. Das Präsidium des Bundespolizei hat uns zum Bundesministerium der Finanzen gewiesen. Das Bundesministerium der Finanzen hat uns ebenso irregefühert. Die Pressesprecherin des Landtags Hessens hat uns den Petitionausschuss vorgeschlagen. Zuerst habe ich eine Einzelpetition eingereicht, da ich darauf nicht einmal ein Aktenzeichen bekommen haben, reichte ich eine öffentliche Petition ein, die nicht veröffentlicht wurde, aber wir bekammen ein Aktenzeichen. Der Europäische Ombudsmann in Strassburg hat mir in zwei Tagen auch per E-Mail benachrichtigt und ein Aktenzeichen gegeben. Er hat mir an den Petitionausschuss geschickt. Der BD Finanzagentur GmbH ist allein durch das Bundesministerium der Finanzen vertreten. Hat der Petitionausschuss nicht die Pflicht den Fall zu untersuchen, wenn das Ministerium der Finanzen unser Anleigen nicht löst? Der Petitionausschus möchte meine öffentliche Petition über mein Anliegen nicht veröffentlichen. Er hat mich mit der Sperrung meines Benutzerkontos bedroht, wenn ich mit meinem Beitrag bei der Petitionen nicht aufhöre. Warum? Wenn ich keine Kenntnis von Schuldenbuchkonto habe und ich mich nicht melde, werde ich durch die BD Finanzagentur nicht benachrichtigt? Wer keine Kenntins von Schuldenbuchkonto hat (z.B. Überraschungsgeschenk) oder Begünstigt ist und die Verwandten gestorben sind, wird er nicht benachrichtitg? Wohin wird das Geld überwiesen? Da ein Schuldenbuchkonto erst dann wird gelöscht, wenn der Bestand überwiesen wird. Ich weiss nicht, warum ich nicht benachrichtigt wurden, denn ein Kunden muss 6 Wochen vor der Endfälligkeit benachrichtigt werden. Wer ist dafür Verantwortlich? MfG Doch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaffeetasse November 11, 2009 das ist eher was für die presse...nix für uns hier im forum^^ bzw. schnapp dir deine advocard und such dir kompetente rechtshilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 12, 2009 · bearbeitet November 12, 2009 von vanity Jetzt macht mal halblang und fällt keine vorschnellen Urteile auf Basis dieses verwirrenden Eingangsposts (die Finanzagentur lässt keine Konten verschwinden, wir sind hier nicht in Venezuela ) ! Ich vermute, dass die Klärung der Dinge bis dato daran gescheitert ist, dass die TE ihr Anliegen nicht verständlich darlegen konnte. Wer ist denn nun wer? Antwort wegen gelöschtem Konto von Frau S.....Wie bereits per E-Mail mitgeteilt, können wir nur Auskunft an einen Berechtigten der zum SB Kto von Frau M….. eingetragen war , erteilen. ... Ich bin Frau M…und Frau S… ist meine Tante.ss Ich habe es jedenfalls nicht verstanden. Meines Wissens (das ist unter Verbehalt, da ich nicht nachgeschaut habe und aus dem Gedächtnis schreibe) kennt die Finanzagentur, zumindest in den formalisierten Anträgen, den Begriff des Begünstigten nicht (das ist derjenige, dem nach dem Tod des Inhabers die Werte des SBK außerhalb einer Erbauseinandersetzung zustehen). Vielmehr gibt es den Begriff des Bevollmächtigten (das ist derjenige, der nebst dem Inhaber Verfügungen über das Konto vornehmen kann, ohne dass er Eigentümer wäre). Liegt keine Bevollmächtigung (über den Tod hinaus) vor, ist die Finanzagentur gut beraten, Auskünfte nur demjenigen zu erteilen und Verfügungen nur zu dessen Gunsten vorzunehmen, der sich ihr gegenüber als Berechtigter legitimiert (Testamentsvollstrecker, Inhaber eines Erbscheins). Ich wäre jedenfalls nicht begeistert, wenn die Finanzagentur aufgrund eines Mails Auskünfte zu meinem SBK einer von mir nicht benannten Person erteilen würde. Im Übrigen bin ich sicher, dass die Finanzagentur in der Lage ist, den Kontenverlauf auch Jahre nach der Löschung noch zu rekonstruieren. Die Frage ist, wer dann Anspruch auf diese Informationen hat. Da liegt die Messlatte eher hoch. (was ist ein 30-jähriger Dauerauftrag in diesem Zusammenhang? Den Dauerauftrag erteilt der Kunde seiner Bank, nicht der FA. Das Überweisungsverfahren (wie die gesamte FA) gibt es aber noch keine 30 Jahre, wie kann das Ganze ausgelaufen sein? Ist ein Dauerauftrag für 30-jährige Anleihen gemeint? Aber auch das gibt es nicht, da diese nicht direkt erworben werden können) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 November 12, 2009 .... Ich wäre jedenfalls nicht begeistert, wenn die Finanzagentur aufgrund eines Mails Auskünfte zu meinem SBK einer von mir nicht benannten Person erteilen würde. Das soll die FA der "Frau M" ja auch geschrieben haben. Dieser Brief fängt allerdings mit "Sehr geehrter Herr ..............." an, was weiter zur Konfusion beiträgt. Ich glaub, hier will jemand nur das Forum vollspammen. "Frau M" hat angeblich die halbe Welt bemüht (betr. Verbesserungsvorschlag: Menschenrechtskommission der UNO fehlte noch!), es aber nicht geschafft einen Brief wie verlangt an die FA zu schreiben.... Das ist alles mehr als unglaubwürdig, es ist einfach schlecht gestrickt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche November 12, 2009 "Frau M" hat angeblich die halbe Welt bemüht (betr. Verbesserungsvorschlag: Menschenrechtskommission der UNO fehlte noch!), es aber nicht geschafft einen Brief wie verlangt an die FA zu schreiben.... Das ist alles mehr als unglaubwürdig, es ist einfach schlecht gestrickt. Ich halte es für durchaus glaubwürdig, aber eben auch sehr aussagekräftig ... vielleicht wäre sie mit einem Arzt besser beraten als mit einem Anwalt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Drella November 12, 2009 Ich halte es für durchaus glaubwürdig, aber eben auch sehr aussagekräftig ... vielleicht wäre sie mit einem Arzt besser beraten als mit einem Anwalt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 12, 2009 · bearbeitet November 12, 2009 von harryguenter Auch meine Meinung ist: Ich würde mal über die Erben nachforschen was damit passiert ist. Auch mir ist kein "Begünstigter" im Sinne eines "Erben" bei der FInanzagentur noch bei irgend einem anderen Konto bekannt. Auch ich kenne nur den Bevollmächtigten über das Konto, das hat aber nicht mit den Eigentum des Geld zu Leb- oder Todeszeiten zu tun. Einen Erben kann man meines Wissens bei keinem Konto hinterlegen. Der Weg für den Zugriff auf das Konto eines Verstorbenen ist normalerweise nur mittels eines Erbscheins möglich. Wenn Du also nicht als Kontoinhaber geführt wurdest, und keinen Erbschein hast, hast Du auch keinen Zugriff auf das Konto noch ein Anrecht auf die Summe. Ich gehe einfach davon aus, das jemand der erbberechtigt war das Schuldbuchkonto aufgelöst hat. Ob Du jetzt erbberechtigt warst müßtest Du jetzt mal klären (lassen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx November 12, 2009 Ich halte es für durchaus glaubwürdig, aber eben auch sehr aussagekräftig ... vielleicht wäre sie mit einem Arzt besser beraten als mit einem Anwalt? B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 12, 2009 · bearbeitet November 14, 2009 von vanity ... So eine Kontenverfügung Begünstigter (bezugsberechtigt außerhalb der Erbauseinandersetzung) gibt es tatsächlich, ich kenne es z. B. von Festgeldanlagen. Das ist übrigens eine feine Sache, denn es gestattet den schnellen Zugriff auf unter Umständen dringend benötigte Mittel, der sonst u. U. durch sich ewig hinziehende Erbstreitigkeiten blockiert wäre. Begünstigter ist natürlich nicht gleich Erbe, und die Einsetzung eines Erben bei einem Konto wäre völlig außerhalb der Systematik des Erbschaftsrechts (andersrum würde es gehen, ich könnte per Testament oder Vermächtnis einem Erben ein Konto (dessen Gegenwert) vermachen) Ob dies bei der Finanzagentur möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Der Formularbereich kennt in diesem Zusammenhang nur (und jetzt habe ich nachgeschaut) - Einsetzung eines Bevollmächtigten (etwas ganz anders, wie oben erläutert) - Eintragung einer Verpfändung (auch etwas anderes, kann sich jeder selbst denken) Und damit würden deine weiteren Aussagen zutreffen. Fallls je ernst gemeint ist (was ich sogar vermute), dürfte das Problem darin bestehen, dass die TE meint, begünstigt zu sein, es de juro aber überhaupt nicht ist. Und falls sie (als Nichte) nicht zum Kreis der Erben gehören sollte, hat sie natürlich nicht mal Anspruch auf eine Auskunft der Finanzagentur ihr gegenüber. Wo kämen wir denn da hin, UNO hin oder her? Warten wir mal ab, ob wir was hören. Insofern wäre auch der Threadtitel irreführend: Nicht mein Geld, sondern das Geld. Genau genommen auch nicht Geld, sondern Wertpapiere. Geld verwaltet die FA allenfalls in Form von Spitzenbeträgen, die im Cent-Berecih liegen. (bei der EU müsste es eigentlich auch noch eine Petitionsstelle geben) (@Mods: Die Beträge, die gestern im E.Om-Thread verschwunden sind, waren alles in allem noch deutlich zielführender als einige von denen, die hier noch stehen. Nur so als Anmerkung, nicht als Handlungsaufforderung) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaffeetasse November 12, 2009 · bearbeitet November 12, 2009 von maddin711 @vanity: ich hab EXTRA weniger als halblang gemacht^^ un du dröslst diesen wirren unsinn jetz auch noch auf... nee nee nee^^ ich habe keine ahnung, was der TO will bzw. was er sich von diesem post verspricht ;p Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 12, 2009 · bearbeitet November 12, 2009 von vanity @vanity: ich hab EXTRA weniger als halblang gemacht^^ un du dröslst diesen wirren unsinn jetz auch noch auf... nee nee nee^^ ich habe keine ahnung, was der TO will bzw. was er sich von diesem post verspricht ;p Halblang bezog sich auch weniger auf deinen Beitrag als auf den darauf folgenden (ich hätte das t bei macht weglassen sollen). Was die TE will, weiß ich natürlich auch nicht, vielleicht geht es ihr abergenauso. Immerhin hat sie heute morgen nochmal schweigend vorbeigeschaut. Aber dennoch war der Thread trotz der wirren Eröffnung, Spam/Nichtspam und einiger Nonsens-Posts dazu geeignet, ein bisschen was zu lernen, zum Beispiel: Wenn man einer Person eine Zuwendung zukommen lassen will, die erst nach dem Tod wirksam werden soll (oder umgekehrt der Begünstigte einer solchen Zuwendung ist), sollte man peinlichst darauf achten, dass dieser Wille schriftlich, eindeutig und rechtssicher dargelegt ist. Alles andere gibt zu den wüstesten Verwicklungen Anlass und unser Rechtssystem hat gelegentlich Überraschungen parat, auf die man als Normalsterblicher (= Nichtjurist) nicht gefasst ist. Im Übrigen soll es tatsächlich Leute geben, die aus Unerfahrenheit und Unwissenheit handeln und dann, wenn sie dadurch einen Nachteil erleiden, meinen Gott und die Welt habe sich gegen sie verschworen. Normalerweise treten sie aber eher im Zusammenhang mit obskuren Handelshäusern oder Champignon-Zertikaten auf und weniger als Opfer der Deutschen Finanzagentur. Das könnte so ein Fall sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
doch November 12, 2009 Ich halte es für durchaus glaubwürdig, aber eben auch sehr aussagekräftig ... vielleicht wäre sie mit einem Arzt besser beraten als mit einem Anwalt? Hallo, ich wäre neugerig, was Sie an meiner Stelle tun würde? Würden Sie zum Arzt gehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 November 12, 2009 Wenn man ein Anliegen hier in diesem Forum klar und deutlich schreibt, dann ist auch viel Hilfe da. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche November 12, 2009 ich wäre neugerig, was Sie an meiner Stelle tun würde?Würden Sie zum Arzt gehen? Entweder das, oder selbst meine Gedanken in Ordnung bringen. So wie Sie oben schrieben, versteht Sie hier nämlich keiner. Emotion raus, Struktur rein, und den Blödsinn mit Petitionen und Anzeigen etc. bloss bleiben lassen! i.ü.: harryguenter und Vanity haben ja weitere gute sachliche Ratschläge gebracht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stephan09 November 13, 2009 · bearbeitet November 13, 2009 von Stephan09 Alternativ koennte man in Den Haag noch sowohl gegen Steinbrück als auch Schaeuble eine Klage auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit anstrengen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial November 13, 2009 ich wäre neugerig, was Sie an meiner Stelle tun würde? Erstmal sämtliche Korrespondenz (Briefe, Emails) zusammenstellen. Wir wissen ja nicht ob das ganze daran gescheitert ist, weil die Finanzagentur selbst nicht wusste, was das Anliegen ist, oder weil wirklich eine Panne passiert ist. Es empfiehlt sich aus meiner Sicht, dass man einen Experten (Anwalt, Verbraucherschutz) hinzuzieht. Entweder erkennt dieser Experte, dass es aus den Briefen klar wird, worum es dir geht - dann kann er gleich die rechtlichen Schritte einleiten - oder er erkennt welche Informationen der FA fehlen, dann kann er einen Brief aufsetzen in dem diese Informationen ebenfalls drin sind. Der Experte wird auf jeden Fall etwas kosten ... vielleicht gibt es ja auch einen im Freundeskreis, der im Umgang mit Banken erfahren ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
doch November 14, 2009 Ich halte es für durchaus glaubwürdig, aber eben auch sehr aussagekräftig ... vielleicht wäre sie mit einem Arzt besser beraten als mit einem Anwalt? Hallo, Es ist interessant , wie emotionel Sie schreiben. Fühlen Sie sich vielleicht betroffen? Es wäre besser wenn Sie bestimmte Artikel der The Daily Telegraph Zeitung lesen würde. By Alternativ koennte man in Den Haag noch sowohl gegen Steinbrück als auch Schaeuble eine Klage auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit anstrengen. Hallo, Es ist interessant , wie emotionel Sie schreiben. Fühlen Sie sich vielleicht betroffen? Es wäre besser wenn Sie bestimmte Artikel der The Daily Telegraph Zeitung lesen würde. By Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
doch November 14, 2009 das ist eher was für die presse...nix für uns hier im forum^^ bzw. schnapp dir deine advocard und such dir kompetente rechtshilfe. Hallo, wir wissen es und wir haben schon zahlreiche Zeitungen bzw. Medien aufgesucht, aber niemand möchte es veröffentlichen. Deshalb haben wir uns an das Forum gewendet. MfG Doch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel November 14, 2009 wir wissen es und wir haben schon zahlreiche Zeitungen bzw. Medien aufgesucht, aber niemand möchte es veröffentlichen. Versuchen Sie es doch auch beim Daily Telegraph..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
doch Dezember 29, 2009 wir wissen es und wir haben schon zahlreiche Zeitungen bzw. Medien aufgesucht, aber niemand möchte es veröffentlichen. Versuchen Sie es doch auch beim Daily Telegraph..... Danke, Ich habe schon der Daily geschrieben. Meine Frage ist: ist das Ministerium für Finanzen das einzige Überwachungsorgan der BD Finanzagentur GmbH? Ich finde es sooo witzig. Wir werden ständig zu ihm gewiesen . Es möchte nichts tun. Warum? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Dezember 29, 2009 Meine Frage ist: ist das Ministerium für Finanzen das einzige Überwachungsorgan der BD Finanzagentur GmbH? Nicht Überwachungsorgan sind die, sondern sie vertreten den alleinigen Gesellschafter der GmbH, nämlich die Bundesrepublik Deutschland. (Im übrigen scheint es, dass Ihr Anliegen vor allem daran scheitert, dass Sie Ihr Problem nicht verständlich machen können. Sie sollten vielleicht zunächst einmal den Sachverhalt selbst klären. Ich würde raten, dass erstmal mit einem guten Freund oder Verwandten zu besprechen, vielleicht kann der dann mit der Finanzagentur sprechen.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Dezember 29, 2009 · bearbeitet Dezember 29, 2009 von Malvolio Wenn hier ein berechtigter Anspruch gegenüber der Bundesfinzanagentur besteht und sich sonst keine Lösung findet, dann muss man ggf. zivilrechtlich klagen und es gerichtlich klären lassen. Da nützen Beschwerden bei Ministerien und dergleichen überhaupt nichts. Und was sollen hier der hessische Landtag und die Bundespolizei??? Gibt es irgend einen schriftlichen Beleg für den Anspruch (z.B. Testament, Erbschein)? Ist inzwischen geklärt wann und warum das Konto erloschen ist bzw. was mit dem Guthaben geschehen ist? Haben die Erben das Geld bekommen? PS: Ist hier evt. von 30jährigen Bundesanleihen die Rede? Oder hat die Tante 30 Jahre lang per Dauerauftrag Werpapiere gekauft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Dezember 30, 2009 Vergiss es Malvolio, da hier keinerlei Antworten auf unsere Rückfragen zum Sachverhalt kommen sondern nur Schwachsinn a la "ich hab mich schon bei Gott und der Putzfrau beschwert" ist das reine Zeitverschwendung. Vermutlich werden wir hier nur vera.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
doch Dezember 30, 2009 Meine Frage ist: ist das Ministerium für Finanzen das einzige Überwachungsorgan der BD Finanzagentur GmbH? Nicht Überwachungsorgan sind die, sondern sie vertreten den alleinigen Gesellschafter der GmbH, nämlich die Bundesrepublik Deutschland. (Im übrigen scheint es, dass Ihr Anliegen vor allem daran scheitert, dass Sie Ihr Problem nicht verständlich machen können. Sie sollten vielleicht zunächst einmal den Sachverhalt selbst klären. Ich würde raten, dass erstmal mit einem guten Freund oder Verwandten zu besprechen, vielleicht kann der dann mit der Finanzagentur sprechen.) Hallo, Ich schrieb der Finanzagentur im Auftrag meiner Frau: Diese E-Mail hat uns die Finanzagentur geschrieben. Es tut mir leid wenn Ihnen die E-Mail nicht verständlich ist. Vielleicht Sie müssten die mit jemandem besprechen. Sind Sie sehr beteiligt an der Sache, dass Sie die Glaubwürdigkeit meiner Worte vor der Menschen in Zweifel ziehen? Wer ist Ihrer Meinung nach das Überwachungsorgan der BD Finanzagentur GmbH? ----- Weitergeleitete Mail ---- Von: "schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de" <schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de> An: ************ Gesendet: Montag, den 17. August 2009, 9:15:23 Uhr Betreff: Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beantwortet Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr ***** Antwort wegen gelöschtem Konto von Frau S****** abwarten. Sy Wie bereits per E-Mail mitgeteilt, können wir nur Auskunft an einen Berechtigten der zum SB Kto von Frau M******* eingetragen war , erteilen. Daher muss der Auftrag schriftlich auf dem Postweg, wegen Unterschriftenprüfung erfolgen. Wir werden inzwischen im Archiv nach Unterlagen ( Kontoeröffnung und Buchungsunterlagen ) suchen. Mit freundlichen Grüßen Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Service-Center Telefon (0800) 2225510 MfG Doch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag