testhaus November 2, 2009 Hallo Zusammen, habe evtl. ein Problem mit Finanzamt und bitte um Eure Hilfe und Unterstützung. Dies kommt u.a. weil vermutl. Mein FA sich mit Termingeschäften nicht auskennt. (hatte bereits schlechte Erfahrung in Erklärung für 2005) Infos vorab: Weiß jetzt nicht, was ich in meiner Erklärung für 2006 hinsichtl. Private Veräußerungsgeschäfte angekreuzt habe (vermutl. wurden nicht getätigt). Hintergrund: In Jahren 2005 2006 und 2007 habe ich mit Optionsscheinen gehandelt (Einsatz ca. 15k, Umsatz über 200.000). In allen Jahren habe ich KEINEN Gewinn ermittelt -> Verlust ? Problem: In der Erklärung für 2007 wollte ich einen Veräußerungsverlust "absetzen" und habe die Jahresabrechung für 2006 abgegeben. Verlust ist in der Jahresabrechung ausgewiesen. Nun kommt ein Schreiben vom FA: da ich im Jahr 2006 den Verlust nicht angegeben habe greift der §173 Abs1 Nr1 AO. "bei den eingereichten Unterlagen geht aber hervor, dass sie in 2006 über entspr. Einkünfte verfügt haben müßten, werden die Einnahmen aus Kapitalvermögen 2006 auf Grund dieser neuen Tatsache ($173 Abs1 Nr1 AO) in Höhe von 5000 gemäß §162 AO geschätzt" Ähnlich schreibt das FA, dass die für 2007 einen Gewinn von 5000 SCHÄTZEN obwohl ich keine Belege abgegeben habe. Meine Fragen: 1) muss ich "Strafe" zahlen, weil ich meinen Verlust in 2006 vergessen habe anzugeben ? 2) MUSS man Verluste angeben, wenn ich das nicht will und es auch keinen Einfluss auf die Steuer hat? 3) ist eine Schätzung für 2006 erlaubt, obwoh in der ABrechung von der Bank steht, dass ich einen Verlust erfahren habe? 4) Eine Schätzung ist zar legitim (lt. Paragraphen) aber sie hätte ja auch provokativ 1Mio E schätzen können, Oder? 5) Sie verlang originalbelege (das wort hat sie fett markiert), aber bei Onlinebrokern ist das nicht möglich... 6) habt ihr nen tip wie ich taktisch klug vorgehen soll Vielen herzlichen Dank im Vorab Testhaus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian November 2, 2009 Du solltest dem FA nicht unterstellen, dass es keine Ahnung hat. Es weiß sicherlich gut Bescheid, wie man Finanzgeschäfte steuerlich behandelt. Wenn du dem FA nur Verlustgeschäfte präsentierst, geht es davon aus, dass du über Kapital verfügst und somit Kapitaleinkünfte hast. Das ist doch nicht dumm gedacht oder? Nun möchte das FA von dir Belege über deine Kapitaleinkünfte haben, die normalerweise jede Bank dem Kunden am Ende des Kalenderjahres zuschickt. Ich verstehe den Punkt 6 "taktisch klug" nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 2, 2009 · bearbeitet November 2, 2009 von Sven82 In der Erklärung für 2007 wollte ich einen Veräußerungsverlust "absetzen" und habe die Jahresabrechung für 2006 abgegeben. ??? wenn ich die Steuererklärung für 2008 erstelle im Jahr 2009 dann gebe ich die Bescheinigungen des Jahres 2008 ab und nicht 2007. da ich im Jahr 2006 den Verlust nicht angegeben habe greift der §173 Abs1 Nr1 AO. "bei den eingereichten Unterlagen geht aber hervor, dass sie in 2006 über entspr. Einkünfte verfügt haben müßten, werden die Einnahmen aus Kapitalvermögen 2006 auf Grund dieser neuen Tatsache ($173 Abs1 Nr1 AO) in Höhe von €5000 gemäß §162 AO geschätzt" *kopfkratz* zum Sachverhalt: aus den eingereichten Unterlagen 2007 geht hervor, dass du in 2006 Gewinne erwirtschaftet hast (eigentlich Verluste, weil andere Unterlagen nicht vorlagen, aber das weiß das FA nicht), richtig??? Wenn ja, dann leg Einspruch ein und reiche die Bescheinigungen über Verluste in 2006 ein. 1) muss ich "Strafe" zahlen, weil ich meinen Verlust in 2006 vergessen habe anzugeben ? Steuern sind keine Strafe, auch wenn es einem immer so vorkommt. Wenn du keinen Einspruch einlegst, dann müsstest du Steuern zahlen. 2) MUSS man Verluste angeben, wenn ich das nicht will und es auch keinen Einfluss auf die Steuer hat? wenn die Einkünfte aus Kap erklärt hast wären auch die Verluste anzugeben gewesen. 3) ist eine Schätzung für 2006 erlaubt, obwoh in der ABrechung von der Bank steht, dass ich einen Verlust erfahren habe? wenn mit "der Abrechnung" die Abrechnung gemeint ist, die dem FA vorliegt wird eine Gewinnschätzung wohl kaum haltbar sein. 4) Eine Schätzung ist zar legitim (lt. Paragraphen) aber sie hätte ja auch provokativ 1Mio E schätzen können, Oder? nö, da gibt's Ermessen (§ 5 AO). Ob das Ermessen hier richtig ausgeübt wurde (eigentlich total schwachsinnig das Wörtchen "richtig" zu verwenden, da Ermessen immer subjektiv ist) wage ich jedoch zu bezweifeln. 5) Sie verlang originalbelege (das wort hat sie fett markiert), aber bei Onlinebrokern ist das nicht möglich... dann schreib' das so hin. 6) habt ihr nen tip wie ich taktisch klug vorgehen soll Einspruch einlegen und den vollen Verlust aus 2006, der wahrscheinlich die dem FA bekannten Gewinne übersteigt, versuchen anrechnen zu lassen. Vielleicht macht das FA ja mit obwohl rechtmäßig nur eine Änderung möglich ist soweit diese Änderung reicht. Sprich maximal um die Mehrsteuern wieder auf auszubalancieren (§ 177 AO). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
H.B. November 2, 2009 Wenn du die Steuererklärung als Privatmann erstellt hast, kannst du ja versuchen, die Steuererklärung 2006 zu korrigieren. Motto: Ich kannte mich nicht aus und habe nach bestem Wissen gehandelt. Jetzt habe ich mich kundig gemacht und möchte meinen Fehler korrigieren. Ich würde einfach mal mir dem/der Sachbearbeiter/in sprechen. Allerdings finde auch ich, dass hier der Steuerpflichtige bewiesen hat, dass er sich nicht auskennt, nicht die Steuerbehörde. Und - es ist eine ganz schlechte Idee, gegen das Finanzamt zu agieren. Ich versuche immer, die "ins Boot" zu holen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
testhaus November 10, 2009 hallo zusammen, naja ich hatte nicht all so unrecht. War beim FA. Die haben die Bescheinigung von meinem Onlinebroker missverstanden. Die haben eine grosse Summe gesehen, welche das FA versteuern wollte. Die grosse Summe stellt aber den Umsatz dar und nicht den gewinn... sonst war es ok gruß /& vielen Dank testhaus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag