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Stairway

Eurohypo AG FLR-GENUSS.E.7 99/31.12.2009

Empfohlene Beiträge

Torman

flatex bei mir das gleich, hin und her - aber nun scheint es gut zu sein. ;-)

Gibt es irgendwelche Anlage Tipps mit "gleichem" Profil wo man jetzt parken kann?

 

Die Klassiker

 

https://www.wertpapier-forum.de/topic/29451-deutsche-pfandbriefbank-ag-genussscheine/

 

https://www.wertpapier-forum.de/topic/30519-seb-ag-genussschein-2011/

 

HVB GS 788119

 

Alles günstig zu haben.

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checker-finance

flatex bei mir das gleich, hin und her - aber nun scheint es gut zu sein. ;-)

Gibt es irgendwelche Anlage Tipps mit "gleichem" Profil wo man jetzt parken kann?

 

Die Klassiker

 

https://www.wertpapier-forum.de/topic/29451-deutsche-pfandbriefbank-ag-genussscheine/

 

https://www.wertpapier-forum.de/topic/30519-seb-ag-genussschein-2011/

 

HVB GS 788119

 

Alles günstig zu haben.

 

Na ja, günstig?

 

DPFH ist zu 104,2% in FFM über den Tisch gegangen. Da ist kaum ein Abschlag zum Jahreshöchstkurs.

 

Der SEB GS hat in den letzten Tagen auch kaum was abgegeben. Gleiches gilt für die Aareal GS.

 

Allerdings der HIE7 (WKN 556838) der Eurohypo hat im festgesetzten Kurs kräftig nachgegeben. Wäre der für 72% im brief zu haben, würde ich sofort zuschlagen. Es sei denn natürlich ihr kommt mir zuvor.

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Andreas R.

Der SEB GS hat in den letzten Tagen auch kaum was abgegeben. Gleiches gilt für die Aareal GS.

 

Der 13er Aareal GS 161580 hat heute schon nen ziemlichen Knick hingelegt.

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Padua

Bei der DiBa ist gestern (01.12.10) auch die Gutschrift erfolgt. Nennwertauszahlungsquote: 97,33622267 %

 

Gruß Padua

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Prospektständer
· bearbeitet von Prospektständer
By Jann Bettinga and Karin Matussek Dec. 14 (Bloomberg) --

 

Commerzbank AG’s Eurohypo unit won dismissal of a lawsuit brought by private equity firm Crown Ocean Capital over the lender’s decision to stop paying interest on profit certificates.

The Frankfurt Regional Court dismissed the suit in a ruling today. Crown Ocean Capital had argued that Eurohypo was wrong to stop payments for the period from 2009 on after recording a loss on its balance sheet last year.

Commerzbank’s Europhypo has been the target of several suits over the issue. QVT Financial LP, a New York-based hedge fund, has also filed a case in Frankfurt and a related action in a Delaware court over claims Eurohypo owes $68 million for profit-dependant payments on the hybrid capital investments.

Maximilian Bicker, a spokesman for Frankfurt-based Commerzbank, declined to comment when contacted before today’s ruling.

 

Today’s case is LG Frankfurt, 3-05 O 65/10.

 

Danke NNZ (BB)

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Fleisch

hmm was erwartet ihr dadurch für Auswirkungen auf die Bedienung von EH / Coba-Papieren und welche (ob überhaupt) Signalwirkung für andere Institute =?

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vanity
· bearbeitet von vanity

hmm was erwartet ihr dadurch für Auswirkungen auf die Bedienung von EH / Coba-Papieren und welche (ob überhaupt) Signalwirkung für andere Institute =?

Ich erwarte, dass die EH ihr Bubenstück für 2010 gleich nochmal wiederholt und den HIE7 noch etwas weiter herunterschreibt. An mangelnden Verlusten sollte es nicht scheitern. Desweiteren erwarte ich, dass das dem Kurs nicht sonderlich gut bekommt. Deswegen bin ich mittlerweile flat in HIE7. Nächstes Jahr dann wieder ...

 

Die Signalwirkung auf andere Institute dürfte darin bestehen, dass die SEB ihre Abspaltungsverluste mit den Inhabern vom 802831 teilen wird.

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Fleisch

Die Ansicht bezüglich der SEB ist interessant, d.h. du glaubst, dass die Verkaufskosten der SEB-Deutschland voll auf den Schein durchschlagen und damit eine Herabschreibung nach sich ziehen.

 

Insofern geh ich mal davon aus, dass du derzeit eher Cash hälst als investierst

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Juchang

hmm was erwartet ihr dadurch für Auswirkungen auf die Bedienung von EH / Coba-Papieren und welche (ob überhaupt) Signalwirkung für andere Institute =?

Ich erwarte, dass die EH ihr Bubenstück für 2010 gleich nochmal wiederholt und den HIE7 noch etwas weiter herunterschreibt. An mangelnden Verlusten sollte es nicht scheitern. Desweiteren erwarte ich, dass das dem Kurs nicht sonderlich gut bekommt. Deswegen bin ich mittlerweile flat in HIE7. Nächstes Jahr dann wieder ...

 

Die Signalwirkung auf andere Institute dürfte darin bestehen, dass die SEB ihre Abspaltungsverluste mit den Inhabern vom 802831 teilen wird.

 

bei dem verhältnis: verluste zu genusschein klingt "teilen" irgendwie eigenartig ^_^

hast du ausser der eh-geschichte irgendwelche infos zwecks bug uminterpretation?

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DanteAllemis
· bearbeitet von DanteAllemis

hmm was erwartet ihr dadurch für Auswirkungen auf die Bedienung von EH / Coba-Papieren und welche (ob überhaupt) Signalwirkung für andere Institute =?

Ich erwarte, dass die EH ihr Bubenstück für 2010 gleich nochmal wiederholt und den HIE7 noch etwas weiter herunterschreibt. An mangelnden Verlusten sollte es nicht scheitern. Desweiteren erwarte ich, dass das dem Kurs nicht sonderlich gut bekommt. Deswegen bin ich mittlerweile flat in HIE7. Nächstes Jahr dann wieder ...

 

Die Signalwirkung auf andere Institute dürfte darin bestehen, dass die SEB ihre Abspaltungsverluste mit den Inhabern vom 802831 teilen wird.

 

Huch. Nein das hat KEINE besondere Signalwirkung auf GS, schon gar nicht auf profitable Mütter [sEB]. Inzwischen wurde der Bloomberg-Artikel erweitert.

http://www.businessweek.com/news/2010-12-14/commerzbank-s-eurohypo-wins-profit-certificate-case.html

 

The Frankfurt Regional Court dismissed the fund’s suit today, which argued Eurohypo was wrong to stop payments for 2009 after recording a loss. Payments should have been based on a profit forecast taken in 2007 before Commerzbank took control of Eurohypo and was thus able to influence the unit’s results, Crown Ocean Capital had told the court.

 

The argument would ignore “the real developments and would rely on fictitious profits,” the judges wrote in the decision. “It would totally ignore the financial crises and the profit slumps in the whole sector.”

 

Commerzbank’s Europhypo has been the target of several suits over the issue. QVT Financial LP, a New York-based hedge fund, has also filed a case in Frankfurt and a related action in a Delaware court over claims Eurohypo owes $68 million for profit-dependant payments on hybrid capital investments.

 

The profit certificate owners’ situation wasn’t addressed when Eurohypo and Commerzbank closed a profit-transfer and domination agreement, which generally rules out profits or losses by the unit that’s acquired. That must be mended by adapting the securities’ terms, the court said. A solution could be to base payments on the certificates on Commerzbank’s profits, the judges said.

 

Case Dismissed

Because the suit didn’t ask for that kind of adaptation and Commerzbank also didn’t make a profit in 2009, the case had to be dismissed, the court said.

“The ruling isn’t acceptable, so I immediately recommend to my clients to appeal and they instructed me to do so,” Crown Ocean’s lawyer Klaus Steiner said. “The case will be on the appeals court desk tomorrow morning.”

 

Es gibt keine Überraschungen. Der Anwalt der Kläger fährt hier eine seltsame Strategie, die wohl Gebühren maximieren soll. Der Richter hat beim frühen ersten Termin schon deutlich gemacht, dass er die Klage abweisen würde, wenn sie nicht verändert/verstärkt würde. Hier die Maximalforderung nur auf eine Weise zu begründen (Positive Profitplanung hätte erstellt werden müssen) war leichtfertig. Andere Begründungen (Text der GS-Bedingungen: Kein Bilanzverlust, Auslegung der GS-Bedingunen nach AGB; ggf. Pflicht zur Behandlung ähnlich Aktienkapital mit Pflichtausschüttungen durch beherrschendes Unternehmen) wurden nicht vorgebracht.

 

Der Richter hätte gerne kreativ Recht ausgelegt (Behandlung analog GS der Mutter (Commerzbank). Er wäre also bereit gewesen, die Verlustteilnahme für rechtswidrig zu erklären. Das wurde allerdings vom Kläger nicht beantragt. Wie erwartet geht das damit jetzt in die zweite Runde.

 

[Das Urteil ist ja auch höchst angreifbar. Sich an der Mutter zu orientieren überzeugt nicht: GS-Gläubiger wären einem Kauf guter Emittenten durch schwache neue Mütter hilflos ausgeliefert. Entscheidend ist zudem, was 2007 vereinbart worden wäre: Damals hatte die Eurohypo große Rücklagen und eine Gewinnerwartung (siehe Pflichtzahlung an Aktionäre).]

 

Fazit: Eine dumme erste Entscheidung, allerdings keine Vorentscheidung für die andere(n) Verfahre(n) (andere Kammer, anderer Richter, andere Forderung & vor allem: andere Begründung).

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checker-finance

 

bei dem verhältnis: verluste zu genusschein klingt "teilen" irgendwie eigenartig ^_^

hast du ausser der eh-geschichte irgendwelche infos zwecks bug uminterpretation?

 

Hmm, 2009 gab es -515 Mio. und Herabschreibung um 2,6%, richtig?

 

Hat sich das verlusttragende Eigenkapital mittlerweile verringert oder könnte man sagen: 1 Mrd. 2010 = weitere 5,2%punkte Herabschreibung?

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DanteAllemis

Hmm, 2009 gab es -515 Mio. und Herabschreibung um 2,6%, richtig?

Hat sich das verlusttragende Eigenkapital mittlerweile verringert oder könnte man sagen: 1 Mrd. 2010 = weitere 5,2%punkte Herabschreibung?

 

Laufzeit des Themenpapiers endete 2009; hier natürlich keine weiteren Herabschreibungen. :-)

 

Ansonsten: Ja fast. Jahresfehlbetrag wurde durch Mutter ausgeglichen (bis auf den Teil, der auf GS-Kapital entfallen sein sollte...)

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checker-finance

Hmm, 2009 gab es -515 Mio. und Herabschreibung um 2,6%, richtig?

Hat sich das verlusttragende Eigenkapital mittlerweile verringert oder könnte man sagen: 1 Mrd. 2010 = weitere 5,2%punkte Herabschreibung?

 

Laufzeit des Themenpapiers endete 2009; hier natürlich keine weiteren Herabschreibungen. :-)

 

Ansonsten: Ja fast. Jahresfehlbetrag wurde durch Mutter ausgeglichen (bis auf den Teil, der auf GS-Kapital entfallen sein sollte...)

 

Also bei Hie7 Herabschreibung auf insgesamt 92,2%?

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DanteAllemis

 

 

Laufzeit des Themenpapiers endete 2009; hier natürlich keine weiteren Herabschreibungen. :-)

 

Ansonsten: Ja fast. Jahresfehlbetrag wurde durch Mutter ausgeglichen (bis auf den Teil, der auf GS-Kapital entfallen sein sollte...)

 

Also bei Hie7 Herabschreibung auf insgesamt 92,2%?

 

Hängt vom Jahresfehlbetrag ab, der der Höhe nach unbekannt ist. Rechengrundlagen zur Herabschreibung sind jedoch wie oben geschrieben fast dieselben.

Fazit: der HIE7 ist auf derzeitigem Niveau ein klarer Kauf, wenn man nicht von einer Restrukturierung des gesamten CoBa-Konzerns ausgeht...

[immerhin sind auch 1,5 Koupons im Kurs enthalten].

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tsadapeter

Zuversicht der SdK-Anwälte klingt eher überschaubar:

 

"...Die Klage, über die gestern befunden wurde, beschränkte sich lediglich auf die ehemaligen Rheinhyp-Genussscheine und behandelte auch nur die Frage, ob eine erfolgsunabhängige Verzinsung zu leisten ist. Hierbei hat die KfH ihre Argumentation aus der mündl. Verhandlung fortgesetzt. Einerseits hat sie die Argumentation der Beklagten verworfen, dass auf den Jahresüberschuss vor Gewinnabführung abgestellt werden dürfe. Andererseits konnte sie sich auch nicht der Klägerargumentation anschließen, dass während des BuG-Vertrages eine garantierte Verzinsung zu leisten sei. Vielmehr wurde auch in der Urteilsbegründung darauf abgestellt, dass die Eurohypo-Genüsse so behandelt werden müssen wie die Genussscheine der Muttergesellschaft für die es auch keine Verzinsung gab.

 

.... haben wir argumentativ noch einige Pfeile im Köcher, selbst wenn die für uns zuständige Kammer ansonsten die Argumentation der anderen Kammer übernimmt.

... Erfolg ...ist aufgrund der Tatsache, dass von staatlicher Seite erhebliche monetären Interessen im Spiel stehen, nach wie vor unsicher."

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Torman

Die Commerzbank hat vor dem BGH verloren und zwar auf ganzer Linie!

 

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Beklagten zurückgewiesen. Er hat entschieden, dass die Genussscheinbedingungen, wenn sie keine Regelung für den Fall des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages enthalten, entsprechend anzupassen sind. Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass die Vertragsanpassung so auszusehen hat, dass auf die Genussscheine - unabhängig von der künftigen Ertragslage der emittierenden Gesellschaft - die vollen ursprünglich vorgesehenen Ausschüttungen erbracht werden müssen und die Rückzahlungsansprüche nicht herabgesetzt werden dürfen, sofern die Prognose hinsichtlich der Ertragsentwicklung der Gesellschaft bei Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages entsprechend positiv gewesen ist. Davon war nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts auszugehen.

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=64202&pos=0&anz=91

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Stairway

Und nun zurücklehnen und den Wein genießen - sehr schön das auch Großbanken sich heutzutage nicht mehr jeden noch so plumpen Rechtsbruch leisten können.

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Fleisch

interessant dürfte jetzt noch sein, ob die Nachzahlung noch zum 01.07.13 oder 01.07.14 erfolgen wird. Ich rechne erstmal defensiv mit letzterem. Gibt es diesbezüglich nähere Informationen ?

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Torman
· bearbeitet von Torman

interessant dürfte jetzt noch sein, ob die Nachzahlung noch zum 01.07.13 oder 01.07.14 erfolgen wird. Ich rechne erstmal defensiv mit letzterem. Gibt es diesbezüglich nähere Informationen ?

Alle bereits fälligen Ansprüche müsste die Bank eigentlich so schnell wie möglich leisten, also noch vor dem 1.7.. Es kann aber auch sein, dass die Commerzbank weiter eine Verzögerungstaktik fährt. Neben den Genussscheinen geht es schließlich auch noch um die Pref. Sec. der EH und Commerzbank sowie die weitere Anrechenbarkeit als EK. Mal sehen, ob sie morgen eine Mitteilung dazu veröffentlicht. Wäre das Urteil nicht Ad-hoc pflichtig gewesen?

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Fleisch

Das müsste Ad-hoc-pflichtig sein, wenn die Auswirkungen genau zu beziffern sind. Inwieweit die schriftliche Stellungnahme des BGH hier auch relevant für die Vorschriften zur ad-hoc-Veröffentlichung sind weiß ich leider nicht. Bin da kein Spezi für und wüsste auch nicht wo ich das "mal eben" nachschauen könnte

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DanteAllemis

Das müsste Ad-hoc-pflichtig sein, wenn die Auswirkungen genau zu beziffern sind. Inwieweit die schriftliche Stellungnahme des BGH hier auch relevant für die Vorschriften zur ad-hoc-Veröffentlichung sind weiß ich leider nicht. Bin da kein Spezi für und wüsste auch nicht wo ich das "mal eben" nachschauen könnte

 

Nein, die Info steht im Prospekt der letzten KE. Risiko wird mit 200 mio beziffert.

 

interessant dürfte jetzt noch sein, ob die Nachzahlung noch zum 01.07.13 oder 01.07.14 erfolgen wird. Ich rechne erstmal defensiv mit letzterem. Gibt es diesbezüglich nähere Informationen ?

Alle bereits fälligen Ansprüche müsste die Bank eigentlich so schnell wie möglich leisten, also noch vor dem 1.7.. Es kann aber auch sein, dass die Commerzbank weiter eine Verzögerungstaktik fährt. Neben den Genussscheinen geht es schließlich auch noch um die Pref. Sec. der EH und Commerzbank sowie die weitere Anrechenbarkeit als EK. Mal sehen, ob sie morgen eine Mitteilung dazu veröffentlicht. Wäre das Urteil nicht Ad-hoc pflichtig gewesen?

 

Sie sollten sich beeilen wegen der Verzugszinsen. Dazu kommt das Kostenrisiko durch neuerliche Anwalts+Gerichtskosten. Die Kläger gestern hatten insgesamt nur wenige Stücke. Zumindest diese können sie aber heute gut verkaufen. Da in der Serie nicht nach einzelnen Stücken differenziert werden kann müsste die Commerzbank dann hier doppelt Kupons bezahlen. Kurz: Ich erwarte eine Ad-hoc mit der Ankündigung einer serienweiten Ausschüttung in den nächsten Wochen, wenn die Commerzbank das ach so überraschende Urteil verdaut hat. ;-)

 

An alle hier im Thread: Danke, es war mir wirklich eine Freude. :-)

(und man hätte damals alles bei 98 kaufen sollen, was man von Omas Häuschen kaufen konnte ;-) ).

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vanity

Glückwunsch zur belohnten Hartnäckigkeit und Ausdauer!

 

Wenn mich meine GS-Kenntnisse nicht trügen, sollte der andere ex-Eurohypo-GS 810109 gerade ein Verkaufsschnäppchen sein: Die zurzeit in STU gebotenen 102,5 (50k) dürfte der nicht mehr einspielen, da wegen der Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn hier keine Nachzahlung anstehen sollte und damit die Rückzahlung keine 101% (Nom. sowie 6ME+150 für ein halbes Jahr) betragen dürfte. Oder?

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Torman
· bearbeitet von Torman

Glückwunsch zur belohnten Hartnäckigkeit und Ausdauer!

 

Wenn mich meine GS-Kenntnisse nicht trügen, sollte der andere ex-Eurohypo-GS 810109 gerade ein Verkaufsschnäppchen sein: Die zurzeit in STU gebotenen 102,5 (50k) dürfte der nicht mehr einspielen, da wegen der Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn hier keine Nachzahlung anstehen sollte und damit die Rückzahlung keine 101% (Nom. sowie 6ME+150 für ein halbes Jahr) betragen dürfte. Oder?

Nein, auch dieser GS muss komplett bedient werden, da auf die positive Unternehmensperspektive bei Abschluss des BuG abgestellt wird.

 

P.S. Lese gerade bei Bloomberg. Dort wird ein Commerzbank Sprecher zitiert, die Bank würde sich solange die schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliegt, nicht zum Urteil äußern.

 

Dante hat es übrigens auch mit zwei Sätzen in die Bloombergnachricht geschafft.

 

http://www.bloomberg.com/news/2013-05-28/commerzbank-s-eurohypo-loses-lawsuit-over-profit-certificates.html

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checker-finance

Das müsste Ad-hoc-pflichtig sein, wenn die Auswirkungen genau zu beziffern sind. Inwieweit die schriftliche Stellungnahme des BGH hier auch relevant für die Vorschriften zur ad-hoc-Veröffentlichung sind weiß ich leider nicht. Bin da kein Spezi für und wüsste auch nicht wo ich das "mal eben" nachschauen könnte

 

Nein, die Info steht im Prospekt der letzten KE. Risiko wird mit 200 mio beziffert.

 

 

Alle bereits fälligen Ansprüche müsste die Bank eigentlich so schnell wie möglich leisten, also noch vor dem 1.7.. Es kann aber auch sein, dass die Commerzbank weiter eine Verzögerungstaktik fährt. Neben den Genussscheinen geht es schließlich auch noch um die Pref. Sec. der EH und Commerzbank sowie die weitere Anrechenbarkeit als EK. Mal sehen, ob sie morgen eine Mitteilung dazu veröffentlicht. Wäre das Urteil nicht Ad-hoc pflichtig gewesen?

 

Sie sollten sich beeilen wegen der Verzugszinsen. Dazu kommt das Kostenrisiko durch neuerliche Anwalts+Gerichtskosten. Die Kläger gestern hatten insgesamt nur wenige Stücke. Zumindest diese können sie aber heute gut verkaufen. Da in der Serie nicht nach einzelnen Stücken differenziert werden kann müsste die Commerzbank dann hier doppelt Kupons bezahlen. Kurz: Ich erwarte eine Ad-hoc mit der Ankündigung einer serienweiten Ausschüttung in den nächsten Wochen, wenn die Commerzbank das ach so überraschende Urteil verdaut hat. ;-)

 

An alle hier im Thread: Danke, es war mir wirklich eine Freude. :-)

(und man hätte damals alles bei 98 kaufen sollen, was man von Omas Häuschen kaufen konnte ;-) ).

 

Ja in der Tat. Das ganze ist ein Lehrbuchbeispiel, wie Schwarmintelligenz von interessierten Individuen den Markt schlagen kann. Im Nachhinein erscheint das als No Brainer, aber wer hier investiert hat, mußte sich mit einer Rechtsauffassung gegen die Praxis der Commerzbank stellen und trotz aller Pannen ist das ja eine Großbank, an der der Staat einen signifikanten Anteil hält.

 

Da war bei vielen sicherlich die Erwägung, "dass kann doch nicht sein, dass man da 100% Gewinn gegen diese Bank machen kann." Doch, konnte man.

 

Aber man darf auch nicht vergessen, dass auch ein erhebliches Risiko dabei war. Hätte der Staat sich doch entschieden a la Irland, die CoBa abzuwickeln, hätte Recht haben nichts genutzt.

 

Ich habe von meinem anfänglich großem Investment immer mal ein paar Stücke abgegeben. An Gewinnmitnahmen ist schließlich noch niemand verarmt. Im Nachhinein ziemlich blöde, aber nun ja, wenn man vom Gericht kommt, ist man klüger.

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Torman

Die Commerzbank/Eurohypo lenkt ein und zahlt alles nach auch für die schon ausgelaufenen Genussscheine und inklusive Verzugszinsen. :thumbsup:

 

HYPOTHEKENBANK FRANKFURT AG

Bekanntmachung gemäß § 30b Abs. 2 Nr. 2 WpHG und gemäß den jeweiligen Genussscheinbedingungen

über die Nachzahlung und Zahlung der Ausschüttungen sowie die Heraufschreibung des herabgesetzten Kapitals

Bekanntmachung für Inhaber-Genussscheine

Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden auf die nachstehend bezeichneten Genussscheine über

die Laufzeit des Unternehmensvertrages die vollen vorgesehenen Ausschüttungen erbracht. Die bisher nicht geleisteten

Ausschüttungen werden am 01.07.2013 an den Inhaber nachgezahlt. Es werden Verzugszinsen in Höhe von Basiszinssatz + 5% p.a.

ab Fälligkeit bis zum Zahlungstermin geleistet. Das herabgeschriebene Kapital wird wieder heraufgeschrieben.

ISIN Rückzahlung Kleinste handelbare Einheit in EUR

DE0005568380 01.07.2014 1.000,00

DE0008101098 01.07.2013 1.000,00

DE000EH0EEX2 01.07.2017 500.000,00

DE000EH091Z4 01.07.2018 500.000,00

Ausschüttungen auf die laufenden Genussscheine für das Geschäftsjahr 2012 werden gemäß den jeweiligen

Genussscheinbedingungen gezahlt. Genussscheine, deren Laufzeit am 31.12.2012 endete, werden gemäß den jeweiligen

Genussscheinbedingungen für 2013 bis zum Tag der Rückzahlung verzinst.

Eschborn, 25.06.2013

Hypothekenbank Frankfurt AG

http://www.hypothekenbankfrankfurt.com/media/datenquellen___news_medien/kompetenzcenter/emissionen/genussscheine/Bekanntmachung_fuer_Inhaber-Genussscheine_laufend.pdf

 

HYPOTHEKENBANK FRANKFURT AG

Bekanntmachung gemäß den Genussscheinbedingungen über die Nachzahlung des zum Rückzahlungstermin

herab geschriebenen Kapitals und der nicht geleisteten Ausschüttungen

Bekanntmachung für bereits zurückgezahlte Inhaber-Genussscheine

Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden auf die nachstehend bezeichneten Genussscheine über

die Laufzeit des Unternehmensvertrages die vollen vorgesehenen Ausschüttungen erbracht. Die bisher nicht geleisteten

Ausschüttungen werden am 01.07.2013 an den letzten Inhaber nachgezahlt. Das herabgeschriebene Kapital wird wieder

heraufgeschrieben und ebenfalls nachgezahlt. Es werden Verzugszinsen in Höhe von Basiszinssatz + 5% p.a. ab Fälligkeit bis zum

Zahlungstermin geleistet.

ISIN Rückzahlung Kleinste handelbare Einheit in EUR

DE0008059767 30.11.2010 511,29

Alle Zahlungen erfolgen bei Geltendmachung an den letzten Inhaber der Genussscheine.

Eschborn, 25.06.2013

Hypothekenbank Frankfurt AG

http://www.hypothekenbankfrankfurt.com/media/datenquellen___news_medien/kompetenzcenter/emissionen/genussscheine/Bekanntmachung_fuer_Inhaber-Genussscheine_endfaellig.pdf

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