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Stairway

Eurohypo AG FLR-GENUSS.E.7 99/31.12.2009

Empfohlene Beiträge

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Danke, das macht dann:

 

19.04.10	-96
30.11.10	99,32


5,67%

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Stairway

Heute kam das erste Rundschreiben des SDK:

 

Erstes Update zu den Überprüfungen der SdK

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie ein kurzes Update unserer Überprüfungen hinsichtlich der gerichtlichen

Geltendmachung von Ansprüchen von Genussscheininhabern der Eurohypo AG mit Blick

auf den angekündigten Ausfall der Zinszahlung 2009 sowie auf die darüber hinausgehende

avisierte Beteiligung der Genussscheine an den Verlusten der Eurohypo AG.

Unsere Überprüfungen haben bisher keine Anhaltspunkte ergeben, die erste Einschätzung

der Sachlage, die wir in unserer Pressemitteilung vom 22. Februar 2010 veröffentlicht

haben, zu revidieren. Wir gehen also weiterhin davon aus, dass für die Genussscheine mit

der WKN 805976 (Fälligkeit am 31.12.2009) sowie der WKN 556838 (Fälligkeit am

31.12.2013) als auch der WKN 810109 (Fälligkeit am 31.12.2012) unter anderem aufgrund

eines bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Anspruch auf

Zahlung der Zinsen für das Geschäftsjahr 2009 besteht und auch eine Verlustteilnahme der

Genussscheine ausgeschlossen ist.

Um mögliche Ansprüche gegenüber der Eurohypo AG und eventuell gegenüber der

Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH, dem beherrschenden Unternehmen, durchzusetzen,

müsste theoretisch jeder Inhaber der betroffenen Genussscheine selbst Klage

einreichen. Der Ausgang einer solchen Klage ist im Voraus ungewiss, insofern besteht für

den Anleger ein entsprechendes Kostenrisiko. Dazu kommt der bürokratische Aufwand,

der mit einer entsprechenden Klage verbunden ist.

Die SdK arbeitet derzeit an einem Modell, um für klagewillige Privatanleger das

Prozessrisiko zu minimieren bzw. möglicherweise ganz auszuschließen und gleichzeitig

den bürokratischen Aufwand einer Einzelklage zu vermeiden. Ein solches Modell können

wir Ihnen voraussichtlich im Juni dieses Jahres präsentieren. Bis dahin bitten wir Sie noch

um ein wenig Geduld. Mögliche Ansprüche gehen Ihnen bis dahin nicht verloren.

Sollten sich zwischenzeitlich Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie über diesen

Sondernewsletter der SdK selbstverständlich aktuell informieren.

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Prospektständer

Habe gerade festgestellt, dass die verlängerte Laufzeit noch nicht allen Brokern geläufig ist, online war das ganze nicht handelbar, da die Fehlermeldung besagte, dass der GS schon über Fälligkeit war...nach ein bisschen Geplänkel in der zum Glück preiswerten Hotline, kann man das ganze dann eventuell per Mittelsmann an der Börse Stuttgart direkt abwickeln.

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bondholder

Habe gerade festgestellt, dass die verlängerte Laufzeit noch nicht allen Brokern geläufig ist, online war das ganze nicht handelbar, da die Fehlermeldung besagte, dass der GS schon über Fälligkeit war...

 

Das ist das übliche Problem bei abgelaufenen Genußscheinen - manche Banken schaffen es, die Handelsmöglichkeit manuell einzupflegen, so dass nach einem Anruf die WKN generell für alle Kunden bis zur Rückzahlung freigeschaltet ist, bei anderen muß man das jedesmal per Telefon zurechtbiegen lassen. :(

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Stairway

Habe gerade festgestellt, dass die verlängerte Laufzeit noch nicht allen Brokern geläufig ist, online war das ganze nicht handelbar, da die Fehlermeldung besagte, dass der GS schon über Fälligkeit war...nach ein bisschen Geplänkel in der zum Glück preiswerten Hotline, kann man das ganze dann eventuell per Mittelsmann an der Börse Stuttgart direkt abwickeln.

 

Hättest was gesagt, hättest ein paar von meinen bekommen ;)

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Prospektständer

Hättest was gesagt, hättest ein paar von meinen bekommen ;)

Zu gütig, kriegt man bei dir Sonderkonditionen?... ;)

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Stairway

Ja, aktueller Kurs + 500bp, aber dafür mit Signierung.

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Stephan09

SdK lehnt Ermächtigung zur Kapitalerhöhung bei Commerzbank AG ab

 

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wird auf der heutigen

Hauptversammlung der Commerzbank AG das vorgeschlagene Genehmigte Kapital

ablehnen. Die vorgesehenen bis zu 50% des Grundkapitals unter Ausschluss

des Bezugsrechtes der Aktionäre hält die SdK generell für zu viel. Im

vorliegenden Fall könnte diese Konstruktion mittelfristig den Weg für einen

intransparenten Ausstieg des Bundes zu Lasten der Altaktionäre ebnen.

 

Die SdK positioniert sich zum einen grundsätzlich gegen derartige

Blankoschecks für die Verwaltung: Das Kapital des Unternehmens könnte bis

2015 in heute noch gar nicht voraussehbaren Konstellationen verwässert und

entwertet werden, und das ohne Einwilligung der Aktionäre im Einzelfall und

ohne angemessene Berichtspflichten. Diese Selbstentmündigung der Aktionäre

steht in fundamentalem Gegensatz zur allenthalben auch von Politikern

geforderten Stärkung der Aktionärsdemokratie.

 

Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass der Beschluss einem einzelnen

Aktionär in besonderem Maße nützt: Ein Teilausstieg des Bundes soll über

die Einlage von Teilbeträgen seiner stillen Beteiligungen möglich sein. Er

erhielte dann Aktien. Ein Ausstieg des Bundes ist sicherlich wünschenswert,

er sollte aber zu transparenten und nachvollziehbaren Bedingungen erfolgen,

die auf einer Hauptversammlung diskutiert, hinterfragt und beschlossen

werden können - und nicht über die "Hintertür" eines Genehmigten Kapitals.

SdK Newsletter

Find ich jetzt nicht so toll.

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Torman

SdK Newsletter

Was hat das mit den EH Genussscheinen zu tun? :unsure:

 

Im Übrigen ist der erweiterte Kapitalrahmen von der HV bereits beschlossen worden.

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P2k1

Ist ja ruhig geworden um den Genuss!

Gibt es interessante Neuigkeiten?

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Stephan09
· bearbeitet von Stephan09

Was hat das mit den EH Genussscheinen zu tun? :unsure:

 

Im Übrigen ist der erweiterte Kapitalrahmen von der HV bereits beschlossen worden.

 

Ich sehe die Interessen in diesem Falle zwischen den Aktionären und den GS-Inhabern sehr gegensätzlich; auch wenn zweite eine vernachlässigbare Größe darstellen, aber vielleicht gerade eben drum. Und PR-technisch kommt der Schutz von Aktionären im Zweifel besser an als der Schutz von GS-Inhabern. Aber gut, das muss nichts bedeuten.

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vanity

Die gibt' auch noch!

 

Kleine Anekdote zum Thema Länder-Finanzausgleich:

 

post-13380-1276880995,45.gif

 

post-13380-1276881013,14.gif

 

:'( Da hat der Käufer den Elfmeter ganz schön neben das Tor gesetzt! (vielleicht will er Altgewinne mit Neuverlusten verrechnen)

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DanteAllemis

Auch wenn der Effekt einer Klage auf den 2009er GS geringer sein dürfte, poste ich es auch mal hier:

 

(...)

Die SdK arbeitet derzeit an einem Modell, um für klagewillige Privatanleger das

Prozessrisiko zu minimieren bzw. möglicherweise ganz auszuschließen und gleichzeitig

den bürokratischen Aufwand einer Einzelklage zu vermeiden. Ein solches Modell können

wir Ihnen voraussichtlich im Juni dieses Jahres präsentieren. Bis dahin bitten wir Sie noch

um ein wenig Geduld. Mögliche Ansprüche gehen Ihnen bis dahin nicht verloren.

Sollten sich zwischenzeitlich Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie über diesen

Sondernewsletter der SdK selbstverständlich aktuell informieren.

München, 23. April 2010

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

 

Bald ist die Zeit der Klageerhebung gekommen. Je nach Invest-Volumen, dem Bestreben Kosten zu vermeiden und dem Willen, Einfluss auf den Prozess zu nehmen, kommen folgende Optionen für GS-Halter der Eurohypo in Betracht:

 

a) Individuelle Klage oder Klage in Klagegemeinschaft

b ) Teilnahme an SdK-Klage (Modell zur Kostenminimierung wird demnächst vorgestellt, ich rechne mit GbR-Konstruktion o.ä.)

c) Nicht Klagen, um Kosten zu vermeiden & hoffen auf positive Drittwirkung der anhänigen Klagen.

 

Ich schätze Klageerfolgsaussichten weiterhin so ein, dass c) für mich ausscheidet.

 

Die anhängigen Klagen werden vorm Landgericht sowieso zusammengezogen, so dass (falls nicht Sonderumstände in Betracht gezogen werden müssen) alles dafür spricht, sich einer möglichst großen Klagegemeinschaft anzuschließen (Kosteneinsparung). Mein derzeitiger Eindruck ist, dass für Kleinanleger, die nicht aktiv in den Prozess eingreifen wollen und ein geringes Kostenrisiko haben wollen, viel für eine SdK-Vertretung spricht. (SdK kooperiert mit anderen Klagegruppen, so dass Erfolgsaussichten ähnlich sein werden). Warten wir es ab.

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Torman

Nachdem der SdK nun konkreter geworden ist, kann man die Sache mal durchrechnen.

 

Folgende Zahlungen will die EH nicht freiwillig leisten:

 

1. Zins für 2009 3,45138333% (das habe ich diesmal genau mit Act/360 berechnet)

2. Verlustbeteiligung 2009 von 2,6638%

3. Zins auf Verlustbeteiligung 2009 von 0,0559546%

 

Insgesamt macht das 6,1711% oder 31,55 Euro je 1000 DM Nennwert.

 

Bei einer angenommenen Erfolgsbeteiligung des SdK von 25% und einem Mitgliedsbeitrag von 65,- Euro, ist mit einer positiven Auszahlung ab einem Depotbestand von 3000 DM zu rechnen. Das Risiko beträgt natürlich 65 Euro, falls die Sache nach hinten losgeht. Damit die Auszahlung im Erfolgsfall mindestens genauso groß ist wie der mögliche Verlust, sollte man also mindestens 6000 DM Nominal haben.

 

Ich finde das Angebot des SdK durchaus in Ordnung. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung ist natürlich noch zu klären. Da ich sowohl von diesem Schein also auch dem 2013er ein ordentliches Paket habe, werde ich das Angebot annehmen.

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fireball

Kann mir jemand ad hoc beantworten wie es aussieht wenn man 2 Kinder vom denen einklagen lässt ob die restlichen Kinder bei Erfolg gleichwertig behandelt

werden ?

25% ohhhhh haaaa

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Fleisch

Insgesamt macht das 6,1711% oder 31,55 Euro je 1000 DM Nennwert.

 

Euro auf "Demark" ?

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tsadapeter

 

 

Ich finde das Angebot des SdK durchaus in Ordnung. ...werde ich das Angebot annehmen.

 

Ich auch, sind zu zweit dabei.

Gruß

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ikbneu

Wer nur den 556838 hat, für den geht es eigentlich nur um die 2,66% Verlustbeteiligung für 2009.

(Die Zinsen sind eh in folgenden Geschäftsjahren nachzuzahlen.)

 

Streitwert also 26,60 EUR je 1k.

 

Ab 3 k Anteil lohnt sich das Dranhängen an die Klage bei 65EUR Kosten.

 

Bin auch mit dabei!

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Torman

Kann mir jemand ad hoc beantworten wie es aussieht wenn man 2 Kinder vom denen einklagen lässt ob die restlichen Kinder bei Erfolg gleichwertig behandelt

werden ?

Das wird wohl vom Verhalten der Eurohypo abhängen. Zunächst gelten die Urteile schließlich nur für den jeweiligen Streitfall. Die Eurohypo könnte nach einer Verurteilung natürlich alle GS Inhaber gleich behandeln, um weitere Prozesskosten zu vermeiden. Aber so richtig rational war deren Verhalten zuletzt leider nicht.

25% ohhhhh haaaa

Das ist nur eine leihenhafte Schätzung. SdK sagt streng genommen nur >0% und <50%, woraus ich ohne weitere Informationen den Mittelwert gebildet habe.

 

Euro auf "Demark" ?

 

Diese kleine Denksportaufgabe kannst du doch sicher allein lösen oder? :P

 

Wer nur den 556838 hat, für den geht es eigentlich nur um die 2,66% Verlustbeteiligung für 2009.

(Die Zinsen sind eh in folgenden Geschäftsjahren nachzuzahlen.)

Streitwert also 26,60 EUR je 1k.

Hier geht es natürlich auch noch um Verzugszinsen, da die Zinszahlung am 1.7.2010 fällig war. Je nachdem wie lange sich die Sache hinzieht, könnte das auch für den 2009er noch relevant werden.

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Fleisch

sicherlich und das auch ohne Taschenrechner zu später Stunde ;)

 

Ich wollte nur auf die unterschiedlichen Einheiten hinweisen (31,55 Euro je 1000 DM Nennwert.)

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Torman

sicherlich und das auch ohne Taschenrechner zu später Stunde ;)

 

Ich wollte nur auf die unterschiedlichen Einheiten hinweisen (31,55 Euro je 1000 DM Nennwert.)

Das war nicht die richtige Antwort. :blink: Aber einen Versuch hast du noch.

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Fleisch

nope, das bleibt so ;)

 

Nicht, dass hier einige merkwürdig anfangen zu rechnen...

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sl66
· bearbeitet von sl66
... Ich finde das Angebot des SdK durchaus in Ordnung. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung ist natürlich noch zu klären. Da ich sowohl von diesem Schein also auch dem 2013er ein ordentliches Paket habe, werde ich das Angebot annehmen.

Beim 2009er GS ist m.E. das Chance/Risiko-Verhältnis einer SdK-Klage besser, als bei den 2013er GS, denn die 2013er könnten ja eh durch Bilanzgewinne wieder hochgeschreiben/Nachgezahltwerden.

 

Sehe ich das richtig?

 

VG Stefan

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vanity
· bearbeitet von vanity

EDIT: Es geht hier um HIE7 bis 2013 (nicht um den bereits ausgelaufenen HIE6 bis 2009) und nimmt Bezug hierauf!

 

... Sehe ich das richtig?

Unter diesen Annahmen, ja. Eine erstrittene Rücknahme der Nennwertherabsetzung wäre m. E. nicht zahlbar, da sie erst zu Laufzeitende wirksam wird. Es geht dann nur noch um die Verzinsung des ausgefallenen Kupons, nicht mal um den Kupon selbst (also x% von 6,7% x n Jahre)

 

Was bei diesem Schein auch wohl kaum möglich sein wird, ist eine Differenzierung in solche, die wegen Klage keiner NW-Herabsetzung mehr unterliegen und solchen, bei denen sie bleibt, da die Rücknahme nicht erstritten wurde. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, wie das technisch ablaufen sollte.

 

Das gilt - wie du schreibst - natürlich nur für den 2013er und unter der Annahme, dass vor Fälligkeit aufgeholt wird (wovon wir natürlich alle ausgehen).

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sl66
· bearbeitet von sl66

... DELETED ...

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