P2k1 Januar 4, 2010 Warum kann ich das Papier nicht mehr handeln? Bei ETrade kommt: Das Gültigkeitsdatum überschreitet die Entfälligkeit des Wertpapiers. (8690) In Suttgart ist aber noch Umsatz vorhanden.... ??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Januar 4, 2010 · bearbeitet Januar 4, 2010 von vanity Warum kann ich das Papier nicht mehr handeln? Bei ETrade kommt: Das Gültigkeitsdatum überschreitet die Entfälligkeit des Wertpapiers. (8690) In Suttgart ist aber noch Umsatz vorhanden.... ??? Bei diesen Minusgraden fallen die Enten schon mal vom Himmel Alle Jahre wieder: Schwachstelle im Datenmaterial und/oder der Software des Brokers (kommt bei mir auch, bei allen 2009 endfälligen GS). Irgendwann haben sie es dann bemerkt und es geht wieder (Diktion Bondboard: dann, wenn die Jungs von der IT-Abteilung aus dem Skiurlaub zurück sind) Tja und bei 90% oder 91% wäre man doch gerne dabei gewesen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Januar 4, 2010 Tja und bei 90% oder 91% wäre man doch gerne dabei gewesen! Morgen ist ja auch noch ein Handelstag - Wenn ich (und du) mir so die typischen Kursverläufe von GS nach Fälligkeit ansehe, dann werden sie, warum auch immer, hier noch einige Aufstock Chancen geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Januar 5, 2010 Siehste Vanity und schon hat der Kurs korregiert: 05.01.10 09:15:44 93.20 VA 60.000 55.920 Na, wer wars ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tsadapeter Januar 5, 2010 Siehste Vanity und schon hat der Kurs korregiert: 05.01.10 09:15:44 93.20 VA 60.000 55.920 Na, wer wars ? Das war ich, denke ich. Ziemliches Problem. Online geht es weder bei Deutsche/Maxblue noch bei Consors noch bei Citi. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Januar 5, 2010 Das war ich, denke ich. Ziemliches Problem. Online geht es weder bei Deutsche/Maxblue noch bei Consors noch bei Citi. Was meinst mit ziemliches Problem ? - Hast mal bei den betreffenden Banken angerufen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tsadapeter Januar 5, 2010 Yes, Sir. Citi hat es dann telefonisch zu Onlinekonditionen gemacht. Ist gleichwohl lästig, da ich deren deutsche 0800-Nummer aus dem Ausland gar nicht und deren "Auslandsnummer" in Duisburg nicht über VOIP (weil das dann als deutscher Anruf ankommt) anrufen kann. Also muss ich über eine normale Festnetzleitung gehen, was die Transaktionskosten erhöht. Ist sicher mehr ärgerlich als wirklich relevant.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Januar 10, 2010 So, nichtmehr 1 Jahr bis zur Rückzahlung, daher die Renditeangaben in p.a. kritisch beäugen. 10.01.10 -94,5 30.11.10 3,4 Oder 0 (mA) 30.11.10 2,07 30.11.10 100 Rendite p.a. (mA) 9,07% Rendite p.a. (oA) 13,17% mA = mit Zinsausfall; oA = ohne Zinsausfall Nach Abwägung der Informationen der letzten Tage, stehen die Chancen zwischen mA und oA 50/50. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
P2k1 Januar 10, 2010 · bearbeitet Januar 10, 2010 von P2k1 Ist immerhin ein plus von 8,68% in gut 10½ Monaten (94,5 -> 102,7). Das ganze auch noch relativ sicher, was will man mehr? Als extra noch der mögliche Bonus in der 50/50 Chance. edit: Sind die +2,07 sicher? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 10, 2010 3,4 % für die Zinsen des Jahres 2009 ? Bist du dir da ganz sicher ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Januar 10, 2010 Sind die +2,07 sicher? Sofern die Bedingungen nicht komplett konträr ausgelegt werden: Ja. Das sind ja quasi Verzugszinsen. 3,4 % für die Zinsen des Jahres 2009 ? Bist du dir da ganz sicher ? Ja. Tormans Berechnung steht weiter vorne. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Februar 3, 2010 · bearbeitet Februar 3, 2010 von vanity Ich packe es noch in diesen Thread, da dieser Schein eher betroffen ist als HIE7 (da keine Chance auf Wiederauffüllung, wenn die EH das durchdrücken sollte): https://www.boerse-stuttgart.de/rd/de/news/adhoc?newsIds=dpaafx_lite_de:1265191333 Aufgrund eines für das Geschäftsjahr 2009 zu erwartenden Jahresfehlbetrages der Eurohypo AG werden die Nennwerte sämtlicher von der Eurohypo AG ausgegebenen Genussscheine um einen niedrigen, einstelligen Prozentsatz herabgesetzt. Folgender Genussschein der Eurohypo AG ist an einem organisierten Markt zugelassen und notiert: ISIN DE 0008101098, Frankfurt Andere Genussscheine, die nicht an einem organisierten Markt gelistet sind, sind auch von dieser Meldung betroffen. Eine vollständige Liste aller börsengehandelten Finanzinstrumente enthält die Homepage der Eurohypo AG unter: www.eurohypo.com Eschborn, den 3. Februar 2010 Der Vorstand EUROHYPO Aktiengesellschaft Diskussion hier, bei HIE7: https://www.wertpapier-forum.de/topic/29041-eurohypo-ag-gensche556838-0331122013/?do=findComment&comment=550282 Wenn ich versuche, die Adhoc direkt von der EH-Seite zu holen, erscheint: http://www.eurohypo.com/de/site/header/investorrelations/ir-news/ad-hoc_mitteilungen/index.php Die Seite wurde nicht gefunden. Die gewünschte Seite wurde möglicherweise entfernt oder umbenannt, oder sie ist vorübergehend nicht erreichbar. Geht euch das auch so oder liegt das an meinem Browser? Oder hat die EH die Meldung wieder gecancelled? Die IR-/IT-Abteilung scheint ohnehin gerade etwas überfordert, guckt mal auf den obersten Eintrag auf der Seite Pressemitteilung: http://www.eurohypo.com/de/site/header/investorrelations/ir-news/pressemitteilungen/index.php ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Juchang Februar 3, 2010 jaja der testtext :w00t:,, bei mir funktioniert der link einwandfrei mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Februar 3, 2010 Die - nach meinem Kenntnisstand - nun vorherrschenden Zahlungsströme sehen also im "worst case" mit Zinsausfall und Herabschreibung auf 95 % ("niedriger einstelliger Betrag") so aus: 04.02.10 -93,5 Auszahlung 30.11.10 0 Zinsen 30.11.10 1,96 Verzugszinsen 30.11.10 95 Rückzahlung 4,54% p.a. Bei einer geringeren Herabschreibung, z.B. auf 98 % würde es so aussehen: 04.02.10 -93,5 Auszahlung 30.11.10 0 Zinsen 30.11.10 2,02 Verzugszinsen 30.11.10 98 Rückzahlung 8,58% p.a. Fazit: Ich halte die Position. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Februar 3, 2010 warten wir weitere Reaktionen ab. Im Bondboard wird ja ebenfalls über Klagen diskutiert. Seitwärtsrendite ist immer noch gut für die Zeit, aber ärgerlich wäre eine Herabsetzung schon, wenn sie rechtens ist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis Februar 4, 2010 Ich bin mal an den DSW herangetreten mit der Bitte um Prüfung einer gemeinschaftlichen Vertretung. Halte Euch auf dem Laufenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
P2k1 Februar 4, 2010 Ich bin mal an den DSW herangetreten mit der Bitte um Prüfung einer gemeinschaftlichen Vertretung. Halte Euch auf dem Laufenden. Danke, freue mich auf neue Informationen. ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tsadapeter Februar 4, 2010 [ Ich bin mal an den DSW herangetreten mit der Bitte um Prüfung einer gemeinschaftlichen Vertretung. Halte Euch auf dem Laufenden. Danke, wenn jemand mir Kontatdetails gibt, trage ich gern eien Kostenanteil.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis Februar 4, 2010 Prinzipiell ist es sinnvoll, das nicht in Einzelverfahren zu klären. Ungerne sammele ich dazu Geld von Euch ein, obwohl ich mich für einen gewissenhaften und solventen Koordinierer halten würde. Eine Klage unter dem Dach des DSW wäre eine sinnvolle Variante. Der DSW äußert sich positiv. Ansprechpartner ist hier Carsten Heise. Der schreibt u.a.: "Die DSW ist an dem Vorgang sehr interessiert. Gern prüfen wir für Sie und andere Betroffene, ob und in welcher Weise die DSW eine rechtliche Vertretung vornehmen oder organisieren kann. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache halten wir nach heutigem Kenntnisstand ein gerichtliches Verfahren für erforderlich, so dass ggf. externe Rechtsanwälte eingeschaltet werden müssen." In der nächsten Woche mehr. Prinzipiell sind wir hier aber an der richtigen Adresse! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Februar 4, 2010 dann warten wir mal noch die Rückmeldung des DSW ab. Wenn die auch an einem Verfahren interessiert sind kann man sich womöglich anhängen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis Februar 5, 2010 Heute in der Börsenzeitung: Investoren lässt der Fall Eurohypo kalt Kaum Reaktionen am Markt für Genussscheine - Korrektur im Rahmen der Finanzkrise bereits erfolgt Von Dieter Kuckelkorn, Frankfurt Börsen-Zeitung, 5.2.2010 Für den Genussscheinmarkt kam die Nachricht der Eurohypo überraschend. Die zur Commerzbank gehörende Spezialbank für Immobilien und Staatsfinanzierung hat am Mittwoch eingeräumt, dass die Nennwerte der von dem Institut emittierten Genussscheine wegen des erwarteten Verlustes um einen niedrigen, einstelligen Prozentsatz herabgesetzt werden. Bereits im November hatte die Bank mitgeteilt, dass die Genussscheininhaber für 2009 nicht auf Ausschüttungen hoffen dürfen. Am Markt wird erwartet, dass der Abschlag vom Nominalwert 2 bis 4 Euro betragen wird. Nach Beobachtung von Oliver Eichmann, Manager des DWS Inter Genuss, hat die Nachricht indes nicht zu nennenswerten Reaktionen am Markt für Genussscheine geführt. "Der Markt hat die Korrektur im Rahmen der Finanzkrise schon hinter sich", betont der Fondsmanager. Ich habe daraufhin mal den Herren Kuckelkorn und Eichmann geschrieben: Hierzu ein Kommentar: Der Markt hat nicht reagiert, weil er nicht an die Rechtmäßigkeit einer solchen Herabsetzung der Genussrechte (GS) glaubt. Hintergrund: Die Eurohypo AG hat mit der CoBa einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) abgeschlossen, der ein Jahesfehlbetrag ausschließt. Die IR der CoBa und der Eurohypo kommunizieren telefonisch, dass sie für Nichtbedienung und Herabsetzung der GS auf einen Jahresfehlbetrag vor BuG abstellen. Dieses Vorgehen ist selbstredend nicht rechtens, da es weder durch die GS-Prospektbedingungen noch durch AktG oder HGB gedeckt ist. Gegen diese Praxis der Eurohypo und Commerzbank laufen die privaten Anleger Sturm und sind sehr verärgert. Der DSW sieht ebenso die Notwendigkeit einer Klage. Dieses Thema wird uns in den nächsten Wochen und Monaten weiter begleiten. Nun meine Frage: Sind Sie an einer detaillierteren Darstellung dieses Sachverhaltes interessiert? Ich denke, dass eine positive Regelung für alle GS von kontrollierten Unternehmen von allerhöchster Relevanz ist. [z.B. SEB, aber z.B. auch für die 2013 GS der Eurohypo]. Wäre doch gelacht, wenn man nicht die Schlagzeile: "Eurohypo stößt Privatinvestoren vor den Kopf" o.ä. hinbekommen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Februar 6, 2010 Prinzipiell ist es sinnvoll, das nicht in Einzelverfahren zu klären. Ungerne sammele ich dazu Geld von Euch ein, obwohl ich mich für einen gewissenhaften und solventen Koordinierer halten würde. Eine Klage unter dem Dach des DSW wäre eine sinnvolle Variante. Der DSW äußert sich positiv. Ansprechpartner ist hier Carsten Heise. Der schreibt u.a.: "Die DSW ist an dem Vorgang sehr interessiert. Gern prüfen wir für Sie und andere Betroffene, ob und in welcher Weise die DSW eine rechtliche Vertretung vornehmen oder organisieren kann. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache halten wir nach heutigem Kenntnisstand ein gerichtliches Verfahren für erforderlich, so dass ggf. externe Rechtsanwälte eingeschaltet werden müssen." In der nächsten Woche mehr. Prinzipiell sind wir hier aber an der richtigen Adresse! Warum eigentlich die Eile? Es reicht doch die Eurohypo in verzug zu setzen, nach die jeweilige Zahlung fällig geworden ist. Dann bekommt man Verzugszinsen, d. h. Basiszinsatz + 5 Prozentpunkte. D. h. im Verzug wird die geschuldete Zahlung zum inflationsgesicherten Floater. Von daher spielt die Prozeßdauer eigentlich uns in die Karten. Muß man eigentlich beim DSW Mitglied sein, um von denen infos zu bekommen? Wäre vielleicht auch nicht schlecht, wenn einer ne Rechtsschutzversicherung hätte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DanteAllemis Februar 7, 2010 Prinzipiell ist es sinnvoll, das nicht in Einzelverfahren zu klären. Ungerne sammele ich dazu Geld von Euch ein, obwohl ich mich für einen gewissenhaften und solventen Koordinierer halten würde. Eine Klage unter dem Dach des DSW wäre eine sinnvolle Variante. Der DSW äußert sich positiv. Ansprechpartner ist hier Carsten Heise. Der schreibt u.a.: "Die DSW ist an dem Vorgang sehr interessiert. Gern prüfen wir für Sie und andere Betroffene, ob und in welcher Weise die DSW eine rechtliche Vertretung vornehmen oder organisieren kann. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache halten wir nach heutigem Kenntnisstand ein gerichtliches Verfahren für erforderlich, so dass ggf. externe Rechtsanwälte eingeschaltet werden müssen." In der nächsten Woche mehr. Prinzipiell sind wir hier aber an der richtigen Adresse! Warum eigentlich die Eile? Es reicht doch die Eurohypo in verzug zu setzen, nach die jeweilige Zahlung fällig geworden ist. Dann bekommt man Verzugszinsen, d. h. Basiszinsatz + 5 Prozentpunkte. D. h. im Verzug wird die geschuldete Zahlung zum inflationsgesicherten Floater. Von daher spielt die Prozeßdauer eigentlich uns in die Karten. Muß man eigentlich beim DSW Mitglied sein, um von denen infos zu bekommen? Wäre vielleicht auch nicht schlecht, wenn einer ne Rechtsschutzversicherung hätte. Ich bin aus zwei Gründen an einer schnellen Klärung interessiert. 1. Evtl. bringt eine Feststellungsklage vor Bilanzerstellung strategischen Vorteil. Begründung: Eine anhängige Klage verpflichtet zur Rückstellung der Kouponzahlung (und ggf. Rückzahlungsdifferenz). Entsprechend höher wäre die Zahlung der Commerzbank aus BuG. Da durch eine Auflösung solcher Rückstellungen kein Bilanzverlust entsteht, wäre die Frage der Zahlungspflicht eindeutig beantwortet. 2. Ich möchte weder Geld zu 5% bei der Eurohypo anlegen noch die Eurohypo GS bis 2013 halten müssen. Viel mehr würde mir gefallen, die Rechtsposition der GS-Inhaber positiv zu klären und die folgende Preisangleichung hin zu CoBa-Senior-Renditen zum Ausstieg zu nutzen. Insgesamt müssen wir der Eurohypo hier leider dankbar sein. Das macht jetzt zwar Arbeit, aber sonst würde man würde wohl kaum so günstig einsteigen können, wenn die Eurohypo Rückzahung und Bedienung kommunizieren würde... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Februar 7, 2010 Prinzipiell ist es sinnvoll, das nicht in Einzelverfahren zu klären. Ungerne sammele ich dazu Geld von Euch ein, obwohl ich mich für einen gewissenhaften und solventen Koordinierer halten würde. Eine Klage unter dem Dach des DSW wäre eine sinnvolle Variante. Der DSW äußert sich positiv. Ansprechpartner ist hier Carsten Heise. Der schreibt u.a.: "Die DSW ist an dem Vorgang sehr interessiert. Gern prüfen wir für Sie und andere Betroffene, ob und in welcher Weise die DSW eine rechtliche Vertretung vornehmen oder organisieren kann. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache halten wir nach heutigem Kenntnisstand ein gerichtliches Verfahren für erforderlich, so dass ggf. externe Rechtsanwälte eingeschaltet werden müssen." In der nächsten Woche mehr. Prinzipiell sind wir hier aber an der richtigen Adresse! Warum eigentlich die Eile? Es reicht doch die Eurohypo in verzug zu setzen, nach die jeweilige Zahlung fällig geworden ist. Dann bekommt man Verzugszinsen, d. h. Basiszinsatz + 5 Prozentpunkte. D. h. im Verzug wird die geschuldete Zahlung zum inflationsgesicherten Floater. Ich möchte kein Wasser in den Wein giessen und selbstverständlich fände auch ich eine schnelle Klärung gut. Aber Eurohypo und CoBa könnten auf den Gedanken kommen, das auszusitzen. So nach dem Motto, "Diese Kleinanleger halten eh keinen langen Prozess über drei Instanzen aus. Da können wir uns schnell und billig vergleichen." Also sollte m. E. zumindest jeder klagt, sich auch darüber Gedanken machen, ob er das auch durchhält und notfalls bis zum Ende durchficht. Da ich nur kleine Positionen in HIE6 und HIE7 habe, könnte ich mir so etwas vorstellen. Es hängt nicht viel davon ab und bei David gegen Goliath hat man die sympathischere Rolle. Was die Feststellungklage angeht, wage ich mal die Prognose dass die Gerichte diese mangels Feststellungsinteresse als unzulässig abweisen und die kläger auf die Leistungsklage verweisen. Wenn das geschieht, haben Eurohypo und CoBa schon mal einen psychologischen Sieg errungen. Von daher spielt die Prozeßdauer eigentlich uns in die Karten. Muß man eigentlich beim DSW Mitglied sein, um von denen infos zu bekommen? Wäre vielleicht auch nicht schlecht, wenn einer ne Rechtsschutzversicherung hätte. Ich bin aus zwei Gründen an einer schnellen Klärung interessiert. 1. Evtl. bringt eine Feststellungsklage vor Bilanzerstellung strategischen Vorteil. Begründung: Eine anhängige Klage verpflichtet zur Rückstellung der Kouponzahlung (und ggf. Rückzahlungsdifferenz). Entsprechend höher wäre die Zahlung der Commerzbank aus BuG. Da durch eine Auflösung solcher Rückstellungen kein Bilanzverlust entsteht, wäre die Frage der Zahlungspflicht eindeutig beantwortet. 2. Ich möchte weder Geld zu 5% bei der Eurohypo anlegen noch die Eurohypo GS bis 2013 halten müssen. Viel mehr würde mir gefallen, die Rechtsposition der GS-Inhaber positiv zu klären und die folgende Preisangleichung hin zu CoBa-Senior-Renditen zum Ausstieg zu nutzen. Insgesamt müssen wir der Eurohypo hier leider dankbar sein. Das macht jetzt zwar Arbeit, aber sonst würde man würde wohl kaum so günstig einsteigen können, wenn die Eurohypo Rückzahung und Bedienung kommunizieren würde... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag