JackOfTrades Oktober 26, 2009 Hallo Forum, da ich mit der Suche (auch sonstwo im Internet) nicht erfolgreich war, hier nun meine Fragen: Nehmen wir einmal an, man gründet ein Unternehmen, das als Unternehmenszweck "Wertpapierhandel" hat. 1. Laut Gesetz zahlen ja auch Personengesellschaften wie eine KG die AgSt. Wie geht das da genau? Werden da auch gleich 25%+x des Gewinns bei jedem Verkauf einbehalten? Stelle mir vor, dass das irgendwie seltsam anmutet, da eine KG ja als Handelsgewerbe Abschreibungen auf den Lagerbestand durchführen muss. Wenn nun aber der Gewinn am Jahresende durch Abschreibungen unter 0 gedrückt wird, dann müssten doch auch Steuern erstattet werden, oder? Die KG hätte dann aber doch zumindest einen u. U. enormen Liquiditätsverlust, ohne zu wissen, ob am Ende des Gj überhaut ein Gewinn oder Verlust entsteht. 2. Außerdem frage ich mich, wie der Gewinn in einer KG mit der AgSt versteuert werden kann, wenn er doch erst am Geschäftsjahresende den einzelnen Gesellschaftern zugewiesen wird (jährlicher Abschluss vorausgesetzt). Wenn aber dennoch vorher Steuer abgeführt wird, dann müsste doch hinterher - je nach Gewinn- oder Verlustsituation - ebenfalls eine Steuererstattung stattfinden. Eigentlich wäre es daher doch viel praktikabler, den zugewiesenen Gewinn am Jahresende zu besteuern, wie gehabt. Eine AgSt bei Personengesellschaften geht m. E. daher eigentlich vollkommen an der Realität vorbei. Bei reinen Privatpersonen ist das natürlich viel einfacher. 3. Wenn man die AgSt ganz vermeiden möchte, bleibt einem daher wohl nur der Umstieg auf eine GmbH. Oder kennt jemand eine bessere oder einfachere Alternative? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Oktober 26, 2009 Zu 3.) könntest du bei Google was unter dem Begriff "Spardosen GmbH" finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag