Gnorf Oktober 25, 2009 Wenn die FDP es wirklich schafft die Doppelbesteuerung bei Dividenden abzuschaffen, werd ich wohl Mitglied bei denen. Allerdings fehlt mir noch der Glaube, auch wenn ich das hier gerade im Koalitionsvertrag entdeckt habe: "Darüber hinaus wollen wir uns mit dem Problem der zweifachen Besteuerung von Unternehmenserträgen auf der Ebene der Unternehmen und Anteilseigner einerseits und der nur einfachen Besteuerung der Erträge aus risikoarmen Zinsprodukten andererseits auseinandersetzen." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Oktober 25, 2009 Wenn die FDP es wirklich schafft die Doppelbesteuerung bei Dividenden abzuschaffen, werd ich wohl Mitglied bei denen. Allerdings fehlt mir noch der Glaube, auch wenn ich das hier gerade im Koalitionsvertrag entdeckt habe: "Darüber hinaus wollen wir uns mit dem Problem der zweifachen Besteuerung von Unternehmenserträgen auf der Ebene der Unternehmen und Anteilseigner einerseits und der nur einfachen Besteuerung der Erträge aus risikoarmen Zinsprodukten andererseits auseinandersetzen." Vielleicht besteuern sie auch die Zinserträge einfach doppelt Die Aussage lässt sich dahin gehend auslegen.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gnorf Oktober 25, 2009 Vielleicht besteuern sie auch die Zinserträge einfach doppelt Die Aussage lässt sich dahin gehend auslegen.... Stimmt natürlich! Allerdings beträgt die (gesamte) Steuerbelastung bei Dividenden derzeit ca. 60%, ich glaube nicht, dass die (CDU und FDP) die Zinsbesteuerung wirklich so stark anheben... Bei SPD und Linke wäre das aber wohl wirklich so auszulegen. :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 25, 2009 · bearbeitet Oktober 25, 2009 von Sven82 Allerdings beträgt die (gesamte) Steuerbelastung bei Dividenden derzeit ca. 60%, 60 % ? Dividendenbesteuerung auf Unternehmensebene: 15 % Körperschaftsteuer. Beim Anteilseigner: a) Privatperson: 25 % auf den gesamten Dividendenbetrag b)Einzelunternehmen / Personengesellschaft: Betriebseinnahme i.H.v. 60 % des Dividendenbetrages; bei Höchststeuersatz 45 % von 60 % = 27 % Gesamtbelastung c) Juristische Person: Betriebseinnahme i.H.v. 5 % des Dividendenbetrags; bei Körperschaftsteuersatz 15 % von 5 % = 0,75 % Gesamtbelastung, bei späterer Ausschüttung der Dividende an Privatperson siehe a) oder habe ich gerade einen Denkfehler? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gnorf Oktober 25, 2009 Allerdings beträgt die (gesamte) Steuerbelastung bei Dividenden derzeit ca. 60%, 60 % ? Dividendenbesteuerung auf Unternehmensebene: 15 % Körperschaftsteuer. Beim Anteilseigner: a) Privatperson: 25 % auf den gesamten Dividendenbetrag b)Einzelunternehmen / Personengesellschaft: Betriebseinnahme i.H.v. 60 % des Dividendenbetrages; bei Höchststeuersatz 45 % von 60 % = 27 % Gesamtbelastung c) Juristische Person: Betriebseinnahme i.H.v. 5 % des Dividendenbetrags; bei Körperschaftsteuersatz 15 % von 5 % = 0,75 % Gesamtbelastung, bei späterer Ausschüttung der Dividende an Privatperson siehe a) oder habe ich gerade einen Denkfehler? Mein Beispiel bezog sich auf natürliche Personen unter Berücksichtigung der Gesamtsteuern, welche sich grob vereinfacht wie folgt berechnen: Besteuerung beim Anteilseigner (natürliche Person) 25% + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer = knapp 30% Firmen (juristische Personen) können Dividenden nur auf den Gewinn nach Steuern zahlen. Lt. Bundesfinanzministerium lagen die durchschnittlichen Unternehmenssteuern in Deutschland 2008 bei 29,83%. Von 1,00 EUR kommen nach sämtlichen Steuern demzufolge nur rund 0,40 EUR an. Genau aus diesem Grund ist die derzeitige Dividendenbesteuerung in Deutschland ja auch so unfassbar hoch bzw. ungerecht. Aber kaum jemand, selbst die meisten Aktionäre, bekommen das überhaupt mit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
insanetrader Oktober 26, 2009 1,00 EUR * 0,7 *0,7 = 0,49 EUR. Also eher ziemlich genau 50% Gesamtbesteuerung. Allerdings ist die Frage, wie man die Gesamtbesteuerung rechnen will. Schließlich schüttet das Unternehmen ja nicht 100% vom Gewinn aus. Der nichtausgeschüttete Gewinn wird also nicht weiter versteuert. Der ausgeschüttete Gewinn wird sogar nochmal besteuert, wenn ich ihn wieder anlege oder für Konsum ausgebe... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gnorf Oktober 26, 2009 1,00 EUR * 0,7 *0,7 = 0,49 EUR. Also eher ziemlich genau 50% Gesamtbesteuerung. Allerdings ist die Frage, wie man die Gesamtbesteuerung rechnen will. Schließlich schüttet das Unternehmen ja nicht 100% vom Gewinn aus. Der nichtausgeschüttete Gewinn wird also nicht weiter versteuert. Der ausgeschüttete Gewinn wird sogar nochmal besteuert, wenn ich ihn wieder anlege oder für Konsum ausgebe... Stimmt, ein Rechenanfängerfehler meinerseits, ca. 50% sind zutreffender. Aber im Ergebnis zahlt man als Normalverdiener auf Dividenden (insgesamt) wesentlich mehr Steuern, als wenn man sie mit dem normalen persönlichem Steuersatz versteuern würde. Aus diesem Grund wird diese Doppelbesteuerung ja in den meisten anderen Ländern auch berücksichtigt und die Steuersätze für Zinsen und Dividenden unterscheiden sich auf Anlegereben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Oktober 26, 2009 Aber im Ergebnis zahlt man als Normalverdiener auf Dividenden (insgesamt) wesentlich mehr Steuern, als wenn man sie mit dem normalen persönlichem Steuersatz versteuern würde. Aus diesem Grund wird diese Doppelbesteuerung ja in den meisten anderen Ländern auch berücksichtigt und die Steuersätze für Zinsen und Dividenden unterscheiden sich auf Anlegereben. Da muß sich nur jemand finden, der mal Klage einreicht. Seinerzeit wurde das Halbeinkünfteverfahren als Kompensation für die Doppelbesteuerung eingeführt als man die Körperschaftsteuerrückerstattung abgeschafft hat. Die wußten also genau, daß die Doppelbesteuerung auf wackligen Füßen steht. Eigentlich hätte das HEV auch mit der AGSt weiter gelten müssen, denn an der Sachlage der Doppelbesteuerung hat sich nichts geändert. Wie gesagt, jemand muß klagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Oktober 29, 2009 Quelle FTD Doppelbesteuerung Die Koalition will das Problem angehen, dass Unternehmensgewinne in der Firma und beim Anteilseigner besteuert werden, Erträge aus risikoarmen Zinsprodukten dagegen nur einmal. Hechtner und Hundsdoerfer vermuten, dass die Regierung von der bisherigen einheitlichen Besteuerung auf der Ebene der privaten Anleger wieder abrücken will, etwa durch eine niedrigere Abgeltungsteuer auf Dividenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blujuice November 1, 2009 Das könnte ein großes Problem für Swapper werden, die die Dividendenerträge ja in Kursgewinne umwandeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fischbohne November 3, 2009 Das könnte ein großes Problem für Swapper werden, die die Dividendenerträge ja in Kursgewinne umwandeln. Seltsam wird es dann, wenn auf Dividenden weniger Steuern erhoben werden als auf Kursgewinne. Dann könnte man sich wirklich überlegen, ob man nicht wieder Aktien auswählt, die für eine hohe Dividendenrendite bekannt sind. Ich kann nur hoffen, dass der Steuersatz grundsätzlich und nicht bloß für Dividenden gesenkt wird! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag