Sportback Oktober 20, 2009 Hallo, Ich besitze zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen und habe mir die Vertragsdetails nun etwas genauer angesehen. Unter §2 findet sich folgender Text: BU1Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor,wenn der Versicherte infolge Krankheit,Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind,vorraussichtlich mindestens drei Jahre außerstande sein wird,seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. BU2„Ist die versicherte Person voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande oder bereits 6 Monate außerstande gewesen, ihren Beruf auszuüben, und übt sie auch keine andere Tätigkeit aus, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, so gilt dieser Zustand von Beginn an als vollständige Berufsunfähigkeit. Ist in einer der Beiden ein abstrakter Verweis enthalten? Und wenn ja,kann man den Vertrag noch nachträglich ändern? DANKE! MfG,Hannes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Oktober 20, 2009 Das sieht beides nach konkreter Verweisung aus. Warum fällt Dir erst jetzt ein die Vertragsbedingungen genauer zu lesen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 20, 2009 Es handelt sich um eine konkrete Verweisung. In jedem Bedingungswerk wird das aber in den weiteren § näher erläutert. Was wenige wissen, der 1 Vertrag mit 3 Jahren ist nicht zwangsläufig schlechter! Warum? Les mal die Bedingungen weiter, fast alle Versicherer weichen diese Regelung auf, indem Sie schreiben, dass du als dauernd BU zählst, wenn du seit mind. 6 Monaten berufsunfähig bist, die Fortdauer der BU zählt dann als dauerhaft BU und löst damit die Regelung mit den 3 Jahren auf. War zwar nicht deine Frage, sollte man aber dennoch wissen. Für Vertrag 2 zahlen nämlich viele extra Euros, was nicht wirklich notwendig gewesen wäre. Schlimmer noch, sie kündigen alte Verträge, weil Sie von einem unwissenden Berater mutwillig oder einfach aus Dummheit davon überzeugt worden. Viele Grüße David kann man den Vertrag noch nachträglich ändern? idR kannst du bestehende Verträge immer ändern, die Frage ist, ob dein Gesundheitszustand eine Änderung ohne Einschränkungen zulässt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August Zillmer Oktober 20, 2009 Hi Hannes, das ist ja fast wie in der Prüfung. ... außerstande ..., seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Hier genügt schon die Möglichkeit, einen anderen (seinen Fähigkeiten entsprechenden) Beruf als den bisherigen ausüben zu können, um nicht als berufsunfähig zu gelten. Das nennt sich abstrakte Verweisung. Die Versicherung kann dich im Fall des Falles auf andere passende und ausübbare Berufe verweisen, auch wenn eine Beschäftigungsmöglichkeit nur theoretisch (abstrakt) existiert. ... außerstande ..., ihren Beruf auszuüben, und übt sie auch keine andere Tätigkeit aus, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, ... Hier kannst du nur dann auf einen anderen als den bisher ausgeübten Beruf verwiesen werden, wenn du den auch wirlich (konkret) ausübst. Das ist die konkrete Verweisung. Bestanden? Gruß August Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 21, 2009 · bearbeitet Oktober 21, 2009 von GlobalGrowth bestanden? jaein! denn: seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht zum Teil eine abstrakte Verweisung im weiteren Verlauf der Bedingungen dürfte es auch weiter präzisiert werden. Beispiel eines Versicherers, der die oben genannte Klausel im Standardvertrag anbietet (im Top-Tarif aber keine Anwendung findet) verwendet, schreibt weiterhin: "Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, [...] außerstande gewesen, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben und hat sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausgeübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit" Viele Grüße David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sportback Oktober 21, 2009 @Stezo Die Policen habe ich schon länger abgeschlossen und hab mich damals auf meinen Versicherungsvertreter verlassen. Jetzt hab ich in der Zeitung was von der "abstrakten Verweisung" gelesen und wollte überprüfen ob die in meinen Verträgen enthalten ist. bestanden? jaein! denn: seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht zum Teil eine abstrakte Verweisung im weiteren Verlauf der Bedingungen dürfte es auch weiter präzisiert werden. Beispiel eines Versicherers, der die oben genannte Klausel im Standardvertrag anbietet (im Top-Tarif aber keine Anwendung findet) verwendet, schreibt weiterhin: "Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, [...] außerstande gewesen, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben und hat sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausgeübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit" Viele Grüße David Danke David! Den unteren Text hab ich nun auch in meiner 1.BU gefunden. Dass heißt,meine beiden Verträge sind im Bezug auf die Verweisung ok,oder? MfG,Hannes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 21, 2009 Hallo (Audi)-Sportback, gerade weil die Verträge etwas älter sind, passt das schon... klar ist über die Jahre mittlerweile einiges an Verbesserungen gekommen, was allerdings kein Grund sein sollte, jetzt die Alten zu kündigen (gerade im Hinblick auf die veränderten Gesundheitszustand etc.) Was in alten Verträgen meist noch nicht enthalten war, sind Sachen wie Nachversicherungsgarantie (sprich du kannst bei gewissen Ereignissen deinen Versicherungsschutz ohne Gesundheitszustand erhöhen), auch solltest du wissen, dass zumindest im ersten Vertrag die BU-Zahlung erst ab dem 6. Monat erfolgt.( ausser die BU ist so schwerwiegend, dass man davon ausgehen kann, dass du in 6 Monaten nicht wieder fit wirst) D.h. idR keine rückwirkende Zahlung. (ist in meinen Augen auch nicht notwendig, weil vorher andere Sicherungsmechanismen wie Lohn bis zur 6 Woche und Lohnersatzleistung (Krankengeld bis zu 78 Wochen) greifen. Bei Selbständigen verhält sich das etwas anders, aber hier ist die Prüfung auf Leistungspflicht eh ein wenig komplizierter, zudem wäre es da egal ob nun alter oder neuer Vertrag. In diesem Sinne viele Grüße David Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag