TerracottaPie Oktober 20, 2009 Ich lese gerade das Buch "Optionsscheine, Zertifikate und strukturierte Produkte", das es vor einigen Jahren mal kostenlos von HSBC Trinkaus gab. Darin findet sich auch folgender Satz, den ich nicht wirklich verstehe: "Sollte sich eine Emittentin als nicht mehr ausreichend solide erweisen, sind Optionsscheine, Zertifikate und strukturierte Produkte nur nachrangig ,besichert'. Anleger werden als Gläubiger entsprechend der Insolvenzquote nachrangig bedient." Das bedeutet aber nicht, dass Zertifikate erst nach anderen unbesicherten Anleihen bedient werden, oder? Bei Zertis kann es sich schließlich nicht um Nachranganleihen handeln, oder doch? Ich bin mir fast sicher, dass die Frage doof ist, aber ich möchte doch ganz sicher sein. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 20, 2009 "Sollte sich eine Emittentin als nicht mehr ausreichend solide erweisen, sind Optionsscheine, Zertifikate und strukturierte Produkte nur nachrangig ,besichert'. Anleger werden als Gläubiger entsprechend der Insolvenzquote nachrangig bedient." ... Bei Zertis kann es sich schließlich nicht um Nachranganleihen handeln, oder doch? Dieser Teil der Frage sollte sich aus Deinem Zitat selbst ergeben. Letztendlich dürfte aber der Verkaufsprospekt des entsprechenden Zertis entscheidend sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stephan09 Oktober 20, 2009 Zertifikate sind nachrangige Schuldverschreibungen mit speziellen Konditionen, in Insolvenz steht man in der Schlange hinter den normalen IHS und vor dem Hybridkapital. Wenn eine Bank pleite geht, kann man aber davon ausgehen, dass man da leer ausgeht. Siehe lehman. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TerracottaPie Oktober 20, 2009 Zertifikate sind nachrangige Schuldverschreibungen mit speziellen Konditionen, in Insolvenz steht man in der Schlange hinter den normalen IHS und vor dem Hybridkapital. Wenn eine Bank pleite geht, kann man aber davon ausgehen, dass man da leer ausgeht. Siehe lehman. Hmm, das klingt aber eher gruselig. Aber scheinbar ist es doch eine pauschale Aussage, die nicht immer gültig ist. Ich habe jetzt gerade mal in einen Discount-Zertifikats-Prospekt von BNP Paribas geschaut: "Die Wertpapiere begründen unmittelbare, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen sonstigen gegenwärtigen und künftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten gleichrangig sind." Ich kann mir gar nicht so recht vorstellen, dass Zertifikate halbwegs fair gepreist werden, wenn sie tatsächlich nachrangig bedient werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman Oktober 20, 2009 Das verwirrende ist hier die Kombination "nachrangig besichert". Das widerspricht sich doch schon selbst. Besichert ist ein Wertpapier, wenn bestimmte Assets vorrangig zur Bedienung dieser Verbindlichkeiten dienen. Aus meiner Erfahrung sind Zertifikate weder besichert noch nachrangig, sondern stehen im gleichen Rang wie normale Anlehen (Inhaberschuldverschreibungen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 Oktober 20, 2009 Ist überhaupt nicht doof die Frage und wohl auch nicht pauschal zu beantworten. Zertis sind als IHS (Inhaberschuldverschreibungen), die nicht auf den Namen lauten "normalen" Anleihen im allgemeinen gleichberechtigt. Dies gilt auch für "Strukturen". Mit anderen Worten: die Coba haftet für eine x-beliebige Anleihe so wie für eine der beliebten (höhö) Colibri oder wie die jetzt auch immer heissen. Und "besichert" schliesst doch "nachrangig" eigentlich aus, oder?? Wenn eine Anleihe besichert ist (Pfandbrief, covered bond), dann gibt es eine ganz gewisse Sicherheit, die die Rückzahlung garantieren soll. Diese kann somit eigentlich gar nicht nachrangig sein, die Sicherheit kann sich im Laufe der Zeit auch gar nicht ändern, ist unveränderlich. Wahrscheinlich ist "besichert" ein falscher Fehler in diesem Text!! Kommt offenbar auch bei Trinkaus vor, na sowas.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 20, 2009 Also bis vor einem Jahr waren Zertifikate in der Regel nachrangige Anleihen. Mittlerweile hat die Zertifikateindustrie hier auch andere Wege eingeschlagen, so daß eine pauschale Aussage zu Zertis wohl nicht so ohne weiteres möglich ist. Zur "Besicherung" von Anleihen kann man bei Wikipedia etwas nachlesen. Demnach gibt es "nachrangig besicherte"Anleihen durchaus. Die Sicherung besteht aus den Unternehmenemsvermögenswerten und ist im Insolvenzfall wohl nicht viel wert: http://de.wikipedia.org/wiki/Verzinsliches_Wertpapier#Besicherung_von_Anleihen Besicherung von Anleihen Anleihen werden nach folgender Besicherung unterschieden: 1. Pfandbriefe sind durch Grund und Boden besichert. 2. Schiffspfandbriefe sind durch Hypotheken auf Schiffe besichert und stellen eine Sonderform des Pfandbriefs dar. 3. Hypothekenanleihen sind ebenfalls durch Grund und Boden besichert, unterliegen aber nicht den strengen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes. 4. Unternehmensanleihen werden durch das Unternehmensvermögen (z. B. Maschinen, Immobilien) besichert 5. Patronage bedeutet, dass ein Bürge für die Schulden einsteht (z. B. ein Mutterunternehmen für eine Tochter). 6. Nachrangige Anleihen sind ebenfalls durch das Unternehmensvermögen besichert, jedoch werden zuerst alle anderen Gläubiger bedient und erst dann die Inhaber nachrangiger Anleihen 7. Brady Bonds stellen eine Besonderheit der Besicherung dar. Diese Staatsanleihen von Schwellenländern werden durch Null-Kupon-Anleihen (Zero-Bonds) von Schuldnern hoher Bonität besichert. 8. Bei forderungsbesicherten Wertpapieren (englisch asset-backed securities, ABS) bestehen die Zahlungsansprüche gegen eine ausschließlich dem Zweck der Transaktion des forderungsbesicherten Wertpapiers dienende Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle). Die Zahlungsansprüche werden durch einen Bestand unverbriefter Forderungen (assets) gedeckt. 9. Mit Katastrophenanleihen können Versicherungsunternehmen das Risiko von Naturkatastrophen auf Kapitalmärkten verkaufen. Ähnlich wie bei forderungsbesicherten Wertpapieren wird eine Zweckgesellschaft gegründet, die ihr Geld in ausfallrisikofreie Anleihen investiert. Bleibt die Naturkatastrophe aus, erhalten die Anleger vertragsgemäß Zinsen und Tilgung ausgezahlt. Tritt die Naturkatastrophe dagegen ein, wird zuerst der Schaden der Versicherungsgesellschaft beglichen. Staatsanleihen, z. B. Bundesanleihen, sind dagegen nicht besicherte Anleihen. Öffentliche Haushalte sind in Deutschland nicht konkursfähig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TerracottaPie Oktober 20, 2009 Schön kompliziert. Dann würde "nachrangig besichert" wohl Punkt 6. entsprechen. Und dass das vor einem Jahr bei Zertifikaten noch die Regel war und sich jetzt (still und heimlich?) geändert hat, ist für sich schon ziemlich interessant... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Oktober 20, 2009 · bearbeitet Oktober 20, 2009 von BondWurzel Zur "Besicherung" von Anleihen kann man bei Wikipedia etwas nachlesen. Demnach gibt es "nachrangig besicherte"Anleihen durchaus. Die Sicherung besteht aus den Unternehmenemsvermögenswerten und ist im Insolvenzfall wohl nicht viel wert: Wobei dies dann auch schon für normale Anleihen gilt. Zum Beispiel derzeit unter CH 11 Lehman, Wert des "normalen" Bonds...nachrangige sind dann noch viel schlimmer dran https://isht.comdirect.de/html/detail/main.html?sTab=overview&sSym=LEMB.FSE Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Oktober 20, 2009 Zur "Besicherung" von Anleihen kann man bei Wikipedia etwas nachlesen. Demnach gibt es "nachrangig besicherte"Anleihen durchaus. Die Sicherung besteht aus den Unternehmenemsvermögenswerten und ist im Insolvenzfall wohl nicht viel wert: Wobei dies dann auch schon für normale Anleihen gilt. Zum Beispiel derzeit unter CH 11 Lehman, Wert des "normalen" Bonds...nachrangige sind dann noch viel schlimmer dran https://isht.comdirect.de/html/detail/main.html?sTab=overview&sSym=LEMB.FSE Mr. Bond lass mir mal deine Mailadresse zukommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XYZ99 Oktober 20, 2009 Aus dem Wickipedia-Artikel: 4. Unternehmensanleihen werden durch das Unternehmensvermögen (z. B. Maschinen, Immobilien) besichert ... Jede unbesicherte Anleihe (und Zertifikat als IHS) ist derart "besichert". Im eigentlichen Sinne besichert ist das allerdings nicht! Dafür muss es ein Sondervermögen oder so geben, welches beim Emittentinnenausfall nicht ausfällt! Nur letzteres ist "besichert" ieS! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Oktober 20, 2009 Jede unbesicherte Anleihe (und Zertifikat als IHS) ist derart "besichert". Im eigentlichen Sinne besichert ist das allerdings nicht! Komische Aussage. Jede Anleihe ist mit dem Unternehmensvermögen besichert, die Rangordung ergibt sich aus den entsprechenden Definitionen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 20, 2009 · bearbeitet Oktober 20, 2009 von harryguenter Jede unbesicherte Anleihe (und Zertifikat als IHS) ist derart "besichert". Im eigentlichen Sinne besichert ist das allerdings nicht! Dafür muss es ein Sondervermögen oder so geben, welches beim Emittentinnenausfall nicht ausfällt! Nur letzteres ist "besichert" ieS! Eine Unternehmensanleihe ist ja erstmal nichts anderes als aufgenommenes Fremdkapital und es existiert ein Schuldner dazu. Im Falle einer Insolvenz haftet des Unternehmen natürlich mit seinem ganzen Vermögen gegenüber seinen Schuldnern - auch dem Anleihebesitzer gegenüber. Demnach ist die Anleihe "besichert". Nur das der Sicherungswert oft nicht ausreicht um alle Gläubiger zu 100% zu bedienen. Eine nachrangig besicherterte Anleihe wird eben erst in den Verteiler einbezogen, nachdem alle erstrangigen Schuldner zu 100% bedient wurden. Bitte bedenken: formal müssen Insolvenzen nicht zwingend aus einer Überschuldung heraus entstehen - auch wenn es meistens so ist. Eine illiquidität und damit einhergehende Zahlungsunfähigkeit reicht für einen Insolvenzantrag. In diesen Fällen reicht das Vermögen durchaus zur Befriedigung der Gläubiger. Anmerkung: Auch Immobiliendarlehen mit Grundbuchabsicherung sind mitunter nicht "besser besichert". Auch hier kommt es häufig vor, dass im Rahmen des Liquidationsprozesses (Zwangsversteigerung) die offenen Schulden nicht eingetrieben werden können. Oder es können die Immobilienpreise sinken. Nichts anderes hat uns die Wirtschaftskrise beschert als haufenweise überhöhte Immobilienkreditvergaben die unzureichend besichert waren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 20, 2009 Schön kompliziert. Dann würde "nachrangig besichert" wohl Punkt 6. entsprechen. Und dass das vor einem Jahr bei Zertifikaten noch die Regel war und sich jetzt (still und heimlich?) geändert hat, ist für sich schon ziemlich interessant... Nein es hat sich nicht still und heimlich geändert - an dieser Stelle stimmt der unterschwellige Vorwurf nicht. "Nachrangig besicherte Anleihe" ist wohl so mit die schlechteste Besicherung die es gab. Seit diesem Jahr gibt es Zertis die eine "richtige" Absicherung besitzen und auch entsprechend beworben werden. Die Mehrheit der Zertis ist meines Wissens aber immern noch nachrangig besichert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman Oktober 20, 2009 Ich denke, die Diskussion läuft hier in die falsche Richtung. Kann bitte jemand ein Zertifikat nennen, das nachrangig ist. Mich würde das sehr wundern. Meiner Meinung nach verwendet Wikipedia den Begriff "besichert" falsch. Besichert bedeutet, dass es genau benannte Vermögenswerte gibt, die vorrangig zur Befriedigung dieser Forderung dienen. Normale Anleihen sind nicht besichert, da hier nur das Restvermögen des Unternehmens zur Verfügung steht, nach Abzug der für Besicherungen bereits veräußerten Vermögenswerte. Damit hat sie den gleichen Status wie z.B. jede Handwerkerrechnung an das Unternehmen. Nachrangig ist eine Forderung, wenn sie erst nach allen normalen (unbesicherten) Schulden bedient wird. Bei Banken zählen nachrangige Verbindlichkeiten mit entsprechender Laufzeit zudem teilweise als Eigenkapital. Will hier wirklich jemand behaupten Banken würden Eigenkapital über Zertifikate einwerben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TerracottaPie Oktober 21, 2009 Bei Banken zählen nachrangige Verbindlichkeiten mit entsprechender Laufzeit zudem teilweise als Eigenkapital. Will hier wirklich jemand behaupten Banken würden Eigenkapital über Zertifikate einwerben? Das war ja der Grund dafür, dass ich im Eingangsposting geschrieben hatte, Zertifikate könnten eigentlich gar nicht nachrangig sein. Aber ich kapituliere - ich bin jetzt endgültig total verwirrt und nehme der Einfachheit halber an, dass das heutzutage emittierte Standardzertifikat eine nicht nachrangige, unbesicherte Inhaberschuldverschreibung ist. :- @harryguenther: Ich wollte mit dem "still und heimlich" eigentlich gar keinen unterschwelligen Vorwurf rüberbringen, sondern eher meine Verwunderung - ist ja eher untypisch, dass klare Verbesserungen für den Anleger ohne große Werbung eingeführt werden. Oder sprichst du von tatsächlich mit konkreten Vermögenswerten besicherten Zertifikaten, und wir reden einfach aneinander vorbei? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Oktober 21, 2009 · bearbeitet Oktober 21, 2009 von otto03 Oder sprichst du von tatsächlich mit konkreten Vermögenswerten besicherten Zertifikaten, und wir reden einfach aneinander vorbei? Es gibt besicherte Zertifikate (wenn ich richtig erinnere von DBK und CBK), sie wurden auch beworben, sind aber wohl kein großer Erfolg, da die Sicherung Geld kostet und dadurch natürlich die potentielle Rendite im Vergleich zu normalen Zertifikaten schmälert. Nix ist umsonst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 21, 2009 @harryguenther: Ich wollte mit dem "still und heimlich" eigentlich gar keinen unterschwelligen Vorwurf rüberbringen, sondern eher meine Verwunderung - ist ja eher untypisch, dass klare Verbesserungen für den Anleger ohne große Werbung eingeführt werden. Oder sprichst du von tatsächlich mit konkreten Vermögenswerten besicherten Zertifikaten, und wir reden einfach aneinander vorbei? Da ich mich mit Zertis nicht (mehr) beschäftige bin auch ich da kein Experte. Aber nochmal: es gibt seit diesem Jahr Zertifikate, die gegen eine Emittenteninsolvenz besser besichert sind als bisher. Diese Zertifikate wurden an entsprechenden Stellen durchaus beworben - deshalb ist das nicht "still und heimlich" passiert. Sogar ich habe davon gehört obwohl mich Zertis nicht mehr interessieren. Sie mussten auch beworben werden, damit die Emittenten Anfang des Jahres überhaupt noch Zertis verkaufen konnten. Ich weiß allerdings nicht wie hoch der Anteil dieser Zertifikate war oder derzeit ist. Aber wie gesagt: mein Eindruck ist derzeit dass wir wieder beim "Business as usual" angekommen sind, also Zertis als unbesicherte Inhalberschuldverschr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman Oktober 21, 2009 Die besicherten Zertifikate spielen keine Rolle am Markt. Scoach listet gerade einmal 38 Stück auf. http://www.scoach.de/DE/Showpage.aspx?pageID=301 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blujuice Oktober 22, 2009 Ich habe genau ein Zertifikat (auf einen Dachhedgefonds, Emittent Exane Finance) und da steht im Verkaufsprospekt folgendes: 23. Rang der Zertifikate: Nicht nachrangig 24. Zusatzgarantie in Form der Verpfändungeines Wertpapierdepots: Entfällt Das Zertifikat ist also wie eine herkömmliche Anleihe weder nachrangig, noch gesondert besichert. Da beide Möglichkeiten im Verkaufsprospekt genannt werden, gehe ich aber davon aus, dass es bei anderen Zertifikaten beides gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pascal1984 Oktober 22, 2009 Das verwirrende ist hier die Kombination "nachrangig besichert". Das widerspricht sich doch schon selbst. Besichert ist ein Wertpapier, wenn bestimmte Assets vorrangig zur Bedienung dieser Verbindlichkeiten dienen. Aus meiner Erfahrung sind Zertifikate weder besichert noch nachrangig, sondern stehen im gleichen Rang wie normale Anlehen (Inhaberschuldverschreibungen). eigentlich heißt es nur das man im fall der fälle hinten ansteht -nicht mehr nicht weniger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein März 20, 2013 Nach lesen dieses Artikels in der FAZ habe ich als Nicht-Zertifikat-Experte Google bemüht und diesen Faden gefunden. Die dort gemachte Aussage Kein deutscher Sparer hat bislang in einer Schieflage seiner Bank Einlagen verloren. Doch das erfreuliche Ergebnis wird durch zwei Faktoren getrübt: Erstens, zu den Einlagen zählen keine Indexzertifikate, wie sie etwa die deutsche Tochtergesellschaft der zusammengebrochenen amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers hierzulande vertrieben hat. Diese sind in der Regel als nachrangige Anleihen konzipiert, die im Insolvenzfall erst weit nach den vorrangigen Schulden - dazu zählen Einlagen oder Anleihen - bedient werden. ist also von von höchst zweifelhafter Korrektheit, oder? M.W. sind Zertifikate i.d.R. Inhaberschuldverschreibungen und gleichrangig zu (Senior-) Anleihen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular März 20, 2013 Ich zitiere mal wahllos aus 2 Prospekten von Zertifikaten, die ich halte (HVB und Bank of America): "Die Zertifikate stellen unter sich gleichberechtigte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin dar und haben den gleichen Rang wie alle anderen gegenwärtigen oder künftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, jedoch unbeschadet etwaiger aufgrund Gesetzes bevorzugter Verbindlichkeiten der Emittentin " "Bank of America Corporation (die "Garantin") hat die unwiderrufliche und unbedingte Garantie (die "Garantie") für die ordnungsgemäße, fristgerechte und vollständige Erfüllung aller fälligen Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren übernommen. Weder die Garantie noch die Wertpapiere stellen durch die United States Federal Deposit Insurance Corporation (die "FDIC"), den Einlagensicherungsfond des Bundesverbands deutscher Banken, der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken oder eine andere staatliche Behörde geschützte, versicherte oder garantierte Einlagen dar. Die Garantie und die Wertpapiere stellen jeweils unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Garantin bzw. der Emittentin, nicht jedoch eines anderen verbundenen Unternehmens dar, und die Garantie und die Wertpapiere stehen jeweils vorbehaltlich einer Vorrangbestimmung zugunsten bestimmter Einlageverbindlichkeiten der Garantin bzw. der Emittentin oder anderer Verpflichtungen, für die Vorrang- oder Vorzugsbestimmungen bestehen, mit allen sonstigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Garantin bzw. der Emittentin im gleichen Rang." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag