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Stairway

Unternehmensverträge einsehen

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Stairway

Hallo,

 

kennt jemand einen Weg, diese Vertäge einzusehen. Die müssten doch Online verfügbar sein. Hab es im eBundesanzeiger probiert und per Google, aber bisher nichts brauchbares gefunden.

 

Grüße

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BondWurzel

Hallo,

 

kennt jemand einen Weg, diese Vertäge einzusehen. Die müssten doch Online verfügbar sein. Hab es im eBundesanzeiger probiert und per Google, aber bisher nichts brauchbares gefunden.

 

Grüße

 

http://www.pressebox.de/suche/ergebnis?startsuche=1&query=beherrschungsvertrag&x=11&y=6

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Stairway

Hallo,

 

kennt jemand einen Weg, diese Vertäge einzusehen. Die müssten doch Online verfügbar sein. Hab es im eBundesanzeiger probiert und per Google, aber bisher nichts brauchbares gefunden.

 

Grüße

 

http://www.pressebox.de/suche/ergebnis?startsuche=1&query=beherrschungsvertrag&x=11&y=6

 

Da find ich nix, ich brauch nicht die Pressemeldungen, sondern die Vertäge an sich.

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Gast240123

Unternehmensverträge werden nur mit Zustimmung der Hauptversammlung wirksam. Aktionäre können vor der HV eine Abschrift vom U.-vertrag anfordern. Darüber hinaus kann der U.-vertrag auf der HV eingesehen werden. Geregelt ist dies im § 293f ff. AktG.

 

 

 

§ 293f Vorbereitung der Hauptversammlung

 

(1) Von der Einberufung der Hauptversammlung an, die über die Zustimmung zu dem Unternehmensvertrag beschließen soll, sind in dem Geschäftsraum jeder der beteiligten Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien zur Einsicht der Aktionäre auszulegen

1.der Unternehmensvertrag;

2.die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der vertragschließenden Unternehmen für die letzten drei Geschäftsjahre;

3.die nach § 293a erstatteten Berichte der Vorstände und die nach § 293e erstatteten Berichte der Vertragsprüfer.

(2) Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen zu erteilen.

(3) Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 entfallen, wenn die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen für denselben Zeitraum über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sind

 

§ 293g Durchführung der Hauptversammlung

(1) In der Hauptversammlung sind die in § 293f Abs. 1

bezeichneten Unterlagen zugänglich zu machen.

(2) Der Vorstand hat den Unternehmensvertrag zu Beginn der Verhandlung mündlich zu erläutern. Er ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.

(3) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft auch über alle für den Vertragsschluß wesentlichen Angelegenheiten des anderen Vertragsteils zu geben.

 

Beispiele:

 

http://www.tds.de/tds.com/index.php?StoryID=5488&fwddStoryID=&openfolder=&showNews=&type=&printout=true

http://www.telekom.com/dtag/cms/content/dt/de/8784

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BondWurzel

Hallo,

 

kennt jemand einen Weg, diese Vertäge einzusehen. Die müssten doch Online verfügbar sein. Hab es im eBundesanzeiger probiert und per Google, aber bisher nichts brauchbares gefunden.

 

Grüße

 

http://www.pressebox.de/suche/ergebnis?startsuche=1&query=beherrschungsvertrag&x=11&y=6

 

Da find ich nix, ich brauch nicht die Pressemeldungen, sondern die Vertäge an sich.

 

Da musse mal de Finanzbuchhaltung/Rechnungswesen oder im Vorstandssekreteriat anrufen, im Konzernabschluss steht auch meistens watt drin...ett jibbt ja noch andere Wege als ett Internet.... :thumbsup:

 

000203D4.gif

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Stairway
· bearbeitet von Stairway

Hallo,

 

kennt jemand einen Weg, diese Vertäge einzusehen. Die müssten doch Online verfügbar sein. Hab es im eBundesanzeiger probiert und per Google, aber bisher nichts brauchbares gefunden.

 

Grüße

 

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Da find ich nix, ich brauch nicht die Pressemeldungen, sondern die Vertäge an sich.

 

Da musse mal de Finanzbuchhaltung/Rechnungswesen oder im Vorstandssekreteriat anrufen, im Konzernabschluss steht auch meistens watt drin...ett jibbt ja noch andere Wege als ett Internet.... :thumbsup:

 

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Schon gemacht, aber die Faultiere melden sich ja am Wochenende nicht...

 

€: @Schlafmütze: Vielen Dank, wie immer sehr gut!

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