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Stairway

Eurohypo AG Gen.Sch.E.556838 03/31.12.2013

Empfohlene Beiträge

vanity
· bearbeitet von vanity

... meine Kauforder zu 73,75% keinen Verkäufer gefunden hat, dann aber heute morgen ausgeführt wurde ...

:):thumbsup:

 

Das ist ja interessant. In STU ist der Geldkurs mittlerweile bei 80% angelangt (+10% heute) und hat die Briefkurse in DUS/FFM erreicht, die bisher nicht nachgezogen wurden. Leider endet der Handel dort in diesen Minuten, sonst hätten sich vielleicht noch nette Arbitrage-Geschäfte ergeben.

 

(Nachtrag: der FFM hat's gemerkt und auf 85% erhöht. Der in DUS schläft noch)

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Fleisch

so wach wie die in FFM und DUS manchmal sind kannste das auch morgen früh noch versuchen

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checker-finance

... meine Kauforder zu 73,75% keinen Verkäufer gefunden hat, dann aber heute morgen ausgeführt wurde ...

:):thumbsup:

 

 

 

Ach, ach. Da hat man mal Glück und ärgert sich dann natürlich, dass man nicht mehr investiert hat. Waren nur 4000 Nominale. Hätte ich geahnt, dass der Kurs ausgeführt wird, wäre ich auch ohne sofortige Steigerung in die Vollen gegangen. ja, ja, hätte, wäre, wenn ....

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checker-finance

In Anbetracht von DanteAllemis Beitrag im tier-Thead: ".Sollte die EH unterliegen (unklar ist ja weiterhin, ob Eurohypo AG zahlen muss, oder ob die CMRZ Inlandsbanken Holding AG Garantiezahlungen analog Garantie-Dividende zu zahlen hat), werden sie sicher schnell bezahlen, damit es nicht zu einer derartigen außerordenlichen Kündigung kommen kann." - Werden den beide also EH und CMRZ verklagt?

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lytjes2

Wer hat denn noch alles Post von der sdk bekommen?

 

Mir ist die Vereinbarung nicht zur Gänze verständlich und ich müsste eigentlich einen Anwalt zur Bewertung des Schreibens beauftragen....

 

Einmal will die sdk 15 % vom Bruttoertrag, dann noch 15 % vom Nettoertrag (Bruttoertrag minus Prozesskosten) - und auf alles soll ich dann Abg.steuer zahlen....

 

Somit bleibt mir wesentlich weniger als die Hälfte....

 

Sehe ich das falsch?

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tsadapeter

Wer hat denn noch alles Post von der sdk bekommen?

 

 

Hab noch nix, hätte aber gerne. Mag an Auslandsversand liegen....

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Torman

Wer hat denn noch alles Post von der sdk bekommen?

 

Mir ist die Vereinbarung nicht zur Gänze verständlich und ich müsste eigentlich einen Anwalt zur Bewertung des Schreibens beauftragen....

 

Einmal will die sdk 15 % vom Bruttoertrag, dann noch 15 % vom Nettoertrag (Bruttoertrag minus Prozesskosten) - und auf alles soll ich dann Abg.steuer zahlen....

 

Somit bleibt mir wesentlich weniger als die Hälfte....

 

Sehe ich das falsch?

Ich bin über die selbe Passage gestolpert. Am Wochenende werde ich mir die Sache noch in Ruhe ansehen und anschließend den SdK kontaktieren, um die offenen Fragen zu klären. Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass die Intension des SdK war hier doppelt zu kassieren. So wie ich es verstehe, hat die Antwort noch ein paar Tage Zeit (Klageerhebung Ende August).

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Stairway

Wer hat denn noch alles Post von der sdk bekommen?

 

Mir ist die Vereinbarung nicht zur Gänze verständlich und ich müsste eigentlich einen Anwalt zur Bewertung des Schreibens beauftragen....

 

Einmal will die sdk 15 % vom Bruttoertrag, dann noch 15 % vom Nettoertrag (Bruttoertrag minus Prozesskosten) - und auf alles soll ich dann Abg.steuer zahlen....

 

Somit bleibt mir wesentlich weniger als die Hälfte....

 

Sehe ich das falsch?

 

wie wäre es, wenn einfach jemand bei der sdk nachfragt..

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ikbneu

Wer hat denn noch alles Post von der sdk bekommen?

 

Mir ist die Vereinbarung nicht zur Gänze verständlich und ich müsste eigentlich einen Anwalt zur Bewertung des Schreibens beauftragen....

 

Einmal will die sdk 15 % vom Bruttoertrag, dann noch 15 % vom Nettoertrag (Bruttoertrag minus Prozesskosten) - und auf alles soll ich dann Abg.steuer zahlen....

 

Somit bleibt mir wesentlich weniger als die Hälfte....

 

Sehe ich das falsch?

Ich bin über die selbe Passage gestolpert. Am Wochenende werde ich mir die Sache noch in Ruhe ansehen und anschließend den SdK kontaktieren, um die offenen Fragen zu klären. Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass die Intension des SdK war hier doppelt zu kassieren. So wie ich es verstehe, hat die Antwort noch ein paar Tage Zeit (Klageerhebung Ende August).

 

 

Hier ist wohl gemeint, das neben erstrittenen Kuponzahlungen auch Kurssteigerungen (während der Verfahrenszeit?!) mit 15% an die SDK abzugelten sind. Das wäre materiell ja nur richtig, da die derzeitigen Kurssteigerungen seit Donnerstag morgen ausschliesslich auf die Presseinformationen bezüglich der anhängigen Klage resultieren. Allerdings mangelt es hier in § 2 Abs. 3 an einem "Stichtag-Beginn". Möglicherweise sind daher Kurssteigerungen von 75% (Donnerstagmorgen) bis ?? am Tag der Vergleichs-/Urteilsverkündung mit 15% an die SDK zu leisten.

 

Da es ohne die Klage jedoch die Kurssteigerungen in diesem Umfang gar nicht gäbe, halte ich das "Abgeben" von 15% der unrealisierten Kursgewinne für mehr als fair!

 

Das alle Kursgewinne bei Realisierung der 25%igen AGS unterliegen, ist eine ganz andere Baustelle und ohnehin ja so.

 

Im Ergebnis teilen sich die Gewinne dann tatsächlich so auf.

 

Kursgewinn je k: 1000-750 gleich 250.

 

Davon AGS gleich -62,5-3,4375 Soli

 

Davon SDK -37,5

 

Nettogewinn 146,56 (also mehr als die Hälfte von 250)...und den es ohne die SDK-Klage nicht gäbe!

 

Der Punkt ist doch aus SDK-Sicht, das das Verfahren nicht bis 2013 laufen wird und die SDK dann während der Verfahrenslaufzeit keine Vergütung bekommen würde (außer 15% von etwaigen Kuponzahlungen für 2009).

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ikbneu

Ein anderes Szenario wäre, dass es in § 2 Abs. 3 "nur" um die 3% Nennwertherabschreibung geht, falls diese für unzulässig erklärt wird.

 

Die Formulierung "der erlangte Vermögensvorteil" zielt mE doch auf den unrealisierten Kursgewinn (der Verkehrswertsteigerung des Vermögensgegenstandes) ab.

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DanteAllemis

 

 

Hier ist wohl gemeint, das neben erstrittenen Kuponzahlungen auch Kurssteigerungen (während der Verfahrenszeit?!) mit 15% an die SDK abzugelten sind.

[/quote ]

 

Nein. Das wäre anmaßend und steht so nicht im SdK-Vertrag. Allenfalls 15% des Differenzwertes falls es im Rahmen eines Vergleichs zu einem Rückkauf kommt. Das sehe ich aber nicht.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Deine (ikbneu) Interpretation ist äußerst gewagt!

 

Es geht um ... wirtschaftliche Vorteile ... im Zusammenhang mit den streitigen Ansprüchen ..., die als Basis der Vergütung dienen sollen. Streitige Ansprüche sind aber nur die Rücknahme der NW-Herabsetzung (also etwa 3% vom NW) sowie

 

- bei HIE6 die Ausschüttung für 2009 sowie die Verzinsung für 2010 auf den NW-Herabsetzungsteil

- bei HIE7 die Ausschüttung für 2009 (Nachtrag: genau genommen besteht der wirtsch. Vorteil hier nur in der früheren Zahlung)

 

(nehme ich wenigstens an. Bei HIE7 ggf. noch die Sicherstellung künftiger Ausschüttungen)

 

Die Erzielung eines Kursgewinns wird sicher nicht Gegenstand des Verfahrens sein und damit auch nicht Basis für die Vergütung.

 

Meine Interpretation ist die:

 

- Gemeint ist, dass vom Bruttovorteil (s. o.) zunächst die Verfahrenskosten abzusetzen und abzuführen sind und vom dann verbleibenden Rest nochmal 15% (also (3) eine genauere Untersetzung von (1) ist)

- Geschrieben steht aber, dass sowohl 15% vom Bruttovorteil als auch 15% vom Nettovorteil abzuführen sind (also (1) und (3) gleichzeitig gelten). Anders kann man das m. E. nicht lesen

 

Da in unseren Breiten bei Rechtsdingen aber eher das Geschriebene als das Gemeinte gilt (Ausnahmen bestätigen die Regel), sollte der SdK mal schleunigst seine Vereinbarung auf Vordermann bringen. Es bleibt zu hoffen, dass die im Verfahren eingesetzten Juristen etwas gewandter agieren als die, die die Vereinbarung formuliert haben. <_<

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ikbneu

Nein. Das wäre anmaßend und steht so nicht im SdK-Vertrag. Allenfalls 15% des Differenzwertes falls es im Rahmen eines Vergleichs zu einem Rückkauf kommt. Das sehe ich aber nicht.

 

 

Ah, da scheinst du Recht zu haben. Das bezieht sich auf einen Vergleich.

 

Wobei meine Zahlen bezüglich der Erlösverteilung bei einer vorzeitigen Tilgung der EH-Genüsse zu 100 (als potentielles Vergleichsergebnis) dann so gelten würden.

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Torman

Ich konnte inzwischen die offenen Punkte mit dem SdK klären und werde mich an der Klage beteiligen. Wer noch Fragen zu den Vertragsbedingungen hat, sollte sich einfach an den SdK wenden.

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P2k1

Was sind denn jetzt die genauen Risiken, wenn man bei dieser Klage teilnimmt?

Kosten / Verpflichtungen?

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Stairway

Was sind denn jetzt die genauen Risiken, wenn man bei dieser Klage teilnimmt?

Kosten / Verpflichtungen?

 

Mitgliedschaft beim SDK ~60 im Jahr, sonst keine Risiken.

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sl66

Was sind denn jetzt die genauen Risiken, wenn man bei dieser Klage teilnimmt?

Kosten / Verpflichtungen?

Mitgliedschaft beim SDK ~60 im Jahr, sonst keine Risiken.

Dem möchte ich sehr widersprechen.

Bei den 2013er EH-GS besteht die Risikosituation darin, dass der SDK den Prozess gewinnt, man daraufhin eine Erfolgsprämie an die SDK zahlt und dann die EH bis 2013 doch noch Gewinne macht und die GS hochschreibt/nachzahlt. Dann hätte man somit durch die erfolgreiche Klage des SDK nur einen Zinsvorteil erhalten, der die gezahlte Erfolgsprämie ev. nicht aufwiegt.

Wenn der SDK allerdings den Prozess verliert, hat man wohl keine Nachteile.

Beim 2009er EH-GS hingegen sehe ich gar keine Nachteile bei Teilname am SDK-Prozess.

 

VG Stefan

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Stairway

Was sind denn jetzt die genauen Risiken, wenn man bei dieser Klage teilnimmt?

Kosten / Verpflichtungen?

Mitgliedschaft beim SDK ~60 im Jahr, sonst keine Risiken.

Dem möchte ich sehr widersprechen.

Bei den 2013er EH-GS besteht die Risikosituation darin, dass der SDK den Prozess gewinnt, man daraufhin eine Erfolgsprämie an die SDK zahlt und dann die EH bis 2013 doch noch Gewinne macht und die GS hochschreibt/nachzahlt. Dann hätte man somit durch die erfolgreiche Klage des SDK nur einen Zinsvorteil erhalten, der die gezahlte Erfolgsprämie ev. nicht aufwiegt.

Wenn der SDK allerdings den Prozess verliert, hat man wohl keine Nachteile.

Beim 2009er EH-GS hingegen sehe ich gar keine Nachteile bei Teilname am SDK-Prozess.

 

VG Stefan

 

Danke für die Erweiterung, gemeint waren natürlich Prozessrisiken. War ungenau von mir.

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checker-finance

Gibt's irgendwelche Gründe für den Kurssturz um mehr als 6% am Freitag? Ein Handel fand in Stu offenbar nur zu 80% statt und der Schlusskurs wurde anhand des Geldkurses auf 75% festgesetzt.

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valueseeker

Gibt's irgendwelche Gründe für den Kurssturz um mehr als 6% am Freitag? Ein Handel fand in Stu offenbar nur zu 80% statt und der Schlusskurs wurde anhand des Geldkurses auf 75% festgesetzt.

 

Der "Schlusskurs" bzw auch der Bewertungskurs in meinem Depot ist aufgrund der relativen Illiquidität des Scheins eigentlich schon seit Monaten nicht ernstzunehmen. Einfach während der Börsenzeiten anschauen, wie tatsächlich die Angebote stehen, dann ist man schlauer.

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Fleisch

Am Freitag gabs in Stuttgart den Schein für 83,4 und in Ffm und Du für jeweils irgendwas in die 82, wenn ich mich richtig erinnere. Ffm und Du haben den aber den Kurs immer noch auf 70 oder so stehen, was aufgrund des Angebots und der Nachfrage jedoch völlig daneben ist

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vanity
· bearbeitet von vanity

Heute ist Eurohypo-Tag bei den Unternehmensnachrichten der Börse SG (EH hat Zahlen veröffentlicht)

 

https://www.boerse-stuttgart.de/rd/de/dowjones/?newsid=8092

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Commerzbank-Tochter Eurohypo rechnet nach roten Zahlen im ersten Halbjahr auch für 2010 mit einem Verlust. "Bis zum Erreichen unseres Ziels, bald wieder schwarze Zahlen zu schreiben, haben wir noch ein Stück des Weges vor uns; aus heutiger Sicht wird 2010 das Ergebnis noch einmal negativ sein", sagte Vorstandssprecher Frank Pörschke am Donnerstag in Eschborn. Der Verlust vor Steuern dürfte aber unter dem von 2009 (-515 Mio EUR) bleiben, fügte er hinzu.

 

Die weiteren Ziele bestätigte Pörschke: "Mittelfristig werden wir im Immobiliengeschäft einen Return on Equity vor Steuern von mindestens 12% erzielen und damit unsere Kapitalkosten verdienen", erklärte er.

 

Das erste Halbjahr war noch von Verlusten geprägt. Negativ ins Gewicht fiel die gestiegene Risikovorsorge im Kreditgeschäft, die Ende Juni 2010 mit 595 Mio EUR über dem Volumen des entsprechenden Vorjahreszeitraums von 461 Mio EUR lag.

 

Vor Steuern betrug der Verlust 215 Mio EUR, nach einem Minus von 189 Mio EUR im Vorjahreszeitraum. Hierzu trugen vor allem höhere Verluste in der Staatsfinanzierung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Portfolioteilen bei. Demgegenüber entwickelte sich die gewerbliche Immobilienfinanzierung spürbar besser: Trotz der hohen Risikovorsorge war das Ergebnis zwar noch negativ, lag aber mit minus 53 Mio EUR deutlich über dem Resultat des ersten Halbjahres 2009 als 226 Mio EUR Verlust anfielen.

 

Nach Steuern verringerte sich der Konzernverlust auf 221 Mio von 392 Mio EUR. Beim Zinsüberschuss, der im Vergleich zum vergangenen Jahr um 21,5% anzog, profitierte die Eurohypo von den kräftig gestiegenen Margen aus dem Immobiliengeschäft.

 

Der Staats- und Immobilienfinanzierer habe den Umbau seines Geschäftsmodells mit der Reduzierung von Komplexität und der Fokussierung auf seine Kernmärkte vorangetrieben und damit wesentliche Grundlagen für eine künftig nachhaltige Profitabilität geschaffen, sagte Pörschke. Das Zinsergebnis und margenstarke Immobilienneugeschäft sowie die Eigenkapitalquote von 9,1% unterstützten dieses Zieles ebenso.

 

Im Immobilienneugeschäft sagte die Bank in den ersten sechs Monaten Kredite im Volumen von 2,4 Mrd EUR neu zu (Vorjahr: 699 Mio EUR). Zusammen mit Prolongationen von fast 5 Mrd EUR im selben Zeitraum stand sie damit der Immobilienwirtschaft mit insgesamt 7,3 Mrd EUR als Kreditgeber zur Verfügung. "Insgesamt werden nach der ausgeprägten Schwächephase Immobilien an vielen Märkten inzwischen wieder realistischer bewertet, so dass sich gute Finanzierungsmöglichkeiten ergeben", sagte Pörschke. Für 2010 prognostiziert er ein Immobilienneugeschäft im mittleren einstelligen Millarden-Euro-Volumen.

 

Im Bereich Public Finance ist die Eurohypo mit Neuzusagen derzeit außer zur Deckungsstockpflege nicht am Markt aktiv.

 

Die Commerzbank versucht derzeit ihre Tochter für einen Verkauf, an dem sie mit "hoher Priorität" arbeitet, wieder profitabel zu machen. Der Verkauf ist eine Auflage der Europäischen Union, nachdem die Commerzbank Staatshilfe in Milliardenhöhe erhalten hatte. Allerdings soll die Tochter in diesem Jahr erst aufgehübscht werden, bevor Gespräche mit Interessenten geführt werden.

 

https://www.boerse-stuttgart.de/rd/de/dowjones/?newsid=8092

ESCHBORN (Dow Jones)--Das Schicksal der Eurohypo ist weiter offen. Der Markt sei noch nicht reif für einen Verkauf, sagte Vorstandssprecher Frank Pörschke am Donnerstag in Eschborn. Dies sei aber eine der wesentlichen Voraussetzungen dafür, die Eurohypo am Markt zu platzieren. Nicht zuletzt müsse bei einem Verkauf auch der Preis stimmen, sagte er.

 

Die Mutter Commerzbank muss als Auflage der Europäischen Union für die erhaltene Staatshilfe ihre Tochter bis Ende 2014 abstoßen. Bevor Verkaufsgespräche stattfinden, soll die Tochter profitabel gemacht werden. Einen Gewinn erwartet Pörschke aber erst 2011.

 

https://www.boerse-stuttgart.de/rd/de/dowjones/?newsid=8092

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Beschwerde der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) gegen die Eurohypo ist bislang die einzige Klage, mit der die Commerzbank-Tochter konfrontiert ist. Das sagte Vorstandssprecher Frank Pörschke am Donnerstag in Eschborn. Wie sich die derzeit laufende Klage entwickeln wird, ob es zu einem Vergleich kommt oder nicht, könne er nicht sagen. "Wir äußern nicht zu laufenden Verfahren", erklärte er.

 

Hintergrund der SdK-Klage ist die Beschneidung der Inhaber von Genussscheinen der Commerzbank-Tochter aus dem vergangenen Jahr. Mit Verweis auf ihre anstehenden Verluste hatte die Eurohypo im November 2009 zunächst angekündigt, Zinszahlungen für drei Genussscheine ausfallen lassen. Anfang Februar senkte die Bank überdies den Nennwert der Genussscheine um einen niedrigen einstelligen Betrag. Dadurch sinken die Rückzahlungsansprüche der Inhaber unter den Verkaufspreis.

 

Ihre gegen diese Maßnahmen jetzt eingereichte Klage gründet die SdK auf den zwischen Commerzbank und Eurohypo geltenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Wegen dieses Vertrags könne ein Bilanzverlust "rechtslogisch gar nicht mehr entstehen", argumentiert der Anlegerverband. Im vergangenen Jahr sei die Eurohypo dieser Auffassung noch gefolgt und habe den Verlust für 2008 ausgeglichen oder fällige Zinszahlungen auf die Genussscheine voll bedient.

 

Und das sagt die EH selbst (Pressemitteilung)

Für Leseratten: Der Zwischenbericht zum 30.06.2010 (4 MB)

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ikbneu

Hat sich einer von euch die SDK-Anlklage in Kopie aushändigen lassen?

 

Da haben wird doch sicher ein Recht darauf, als "Mitklagender", oder?

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Deikon

Hallo,

 

da ich wegen Deikon der SdK beigetreten bin, würd mich folgendes interessieren:

 

Wenn ich mir jetzt den 2013 GS der Eurohypo kaufe, dann wird man für 2010 und 2011 wohl keine Zinsen erhalten, wenn die Eurohypo weiter Verluste macht. Kann ich denn jetzt noch kaufen, und mich der SdK KLage anchliessen, und dann die Zinsen nachgezhalt bekommen, wenn die SdK gewinnt, oder hätte ich den Schein schon vor der Klage haben müssen?

 

Wenn ich nur kaufe, aber nciht Klage. Wenn die SdK gewinnt, bekomme ich dann auch die Zinsen?

 

Danke!

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Torman
· bearbeitet von Torman

Hat sich einer von euch die SDK-Anlklage in Kopie aushändigen lassen?

Da haben wird doch sicher ein Recht darauf, als "Mitklagender", oder?

So wie ich die SdK-Mitteilung vom 17.08. verstehe hat der SdK zunächst im eigenen Namen eine Klage eingereicht und noch nicht im Auftrag einzelner Mitglieder. Ich gehe davon aus, dass jeder Kläger informiert wird, sobald die individuelle Klage erhoben wird.

 

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) geht – wie angekündigt – gegen die Eurohypo AG vor; eine erste Klage ist jetzt eingereicht. Die SdK tut dies nicht nur im eigenen Namen: Sie organisiert auch für andere Inhaber bestimmter Genussscheine der Eurohypo AG juristischen Beistand

http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=580

 

Kann ich denn jetzt noch kaufen, und mich der SdK KLage anchliessen, und dann die Zinsen nachgezhalt bekommen, wenn die SdK gewinnt, oder hätte ich den Schein schon vor der Klage haben müssen?

Es besteht weiterhin die Möglichkeit Genussscheine zu kaufen und mit Hilfe des SdK zu klagen. Individuelle Klagen sind wohl noch nicht erhoben worden.

 

Betroffene Genussscheininhaber, die sich bei der SdK auch jetzt noch unverbindlich melden, erhalten die Möglichkeit, ihre Rechte kompetent geltend zu machen und dabei ihr Kostenrisiko wesentlich zu reduzieren.

Quelle: wie oben

 

Wenn ich nur kaufe, aber nciht Klage. Wenn die SdK gewinnt, bekomme ich dann auch die Zinsen?

Das hängt davon ab, wie die Klage endet und welche Konsequenzen die EH daraus zieht (Vergleich, Urteil, Gerichtsinstanz, Verhalten der EH gegenüber nicht Klägern).

 

@beide: Ansonsten bei Fragen einfach den SdK kontaktieren.

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