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Stairway

Eurohypo AG Gen.Sch.E.556838 03/31.12.2013

Empfohlene Beiträge

vanity
· bearbeitet von vanity

In Stuttgart gibt es zurzeit 50k zu 80% B (das war vor kurzem noch der Geldkurs). Bei vollständiger Bedienung zum letzten Termin entspricht das über 14% p. a.

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DanteAllemis

Kurze Info vom ersten Termin in Sachen Eurohypo GS.

(Noch nicht Sdk-Verfahren, dazu beizeiten mehr).

 

Kläger forderten Anpassung nach Umwandlungsgesetz ananolg Depfa mit der Folge Zwangsbedienung und Nichtherabsetzung.

 

Eurohypo argumentiert weiter vom KWG her: Verlustbeteiligung und Ausschüttungsausetzung sind nötig, weil sonst EK-Anrechenbarkeit nicht gegeben wäre.

 

Der Richter wiederum war sehr kreativ und mögchte "ans Ende der Nahrungskette schauen". Sein Vorschlag: Eurohypo GS sind so zu behandeln wie CMRZ GS. Dieser Vorschlag hat keine der Parteien zu überzeugen vermocht, da dogmatisch nicht überzeugend. Gleichwohl meine ich aufseiten Eurohypo Wohlwollen zumindest Wohlwollen für solche Rechtsfolgen erkannt zu haben. Die Kläger wiederum haben es versäumt einige gute Argumente (aus Literatur; Anpassung/Auslegung nach AGB-Recht [Maßgeblichkeit hat Richter nebenbei bejaht] und Ausgleichpflicht Inlandsbankenholding] vorzubringen.

 

=> Fazit: Keine Entscheidung; weiter kontroverse Lage; die signalisierte Tendenz des Richters dieser ersten Instanz wäre wohl positiv für den 2013 GS der Eurohypo zu werten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Verstärkung der Argumentation der Kläger hier noch etwas bewegt.

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piquetou

Kurze Info vom ersten Termin in Sachen Eurohypo GS.

(Noch nicht Sdk-Verfahren, dazu beizeiten mehr).

 

Kläger forderten Anpassung nach Umwandlungsgesetz ananolg Depfa mit der Folge Zwangsbedienung und Nichtherabsetzung.

 

Eurohypo argumentiert weiter vom KWG her: Verlustbeteiligung und Ausschüttungsausetzung sind nötig, weil sonst EK-Anrechenbarkeit nicht gegeben wäre.

 

Der Richter wiederum war sehr kreativ und mögchte "ans Ende der Nahrungskette schauen". Sein Vorschlag: Eurohypo GS sind so zu behandeln wie CMRZ GS. Dieser Vorschlag hat keine der Parteien zu überzeugen vermocht, da dogmatisch nicht überzeugend. Gleichwohl meine ich aufseiten Eurohypo Wohlwollen zumindest Wohlwollen für solche Rechtsfolgen erkannt zu haben. Die Kläger wiederum haben es versäumt einige gute Argumente (aus Literatur; Anpassung/Auslegung nach AGB-Recht [Maßgeblichkeit hat Richter nebenbei bejaht] und Ausgleichpflicht Inlandsbankenholding] vorzubringen.

 

=> Fazit: Keine Entscheidung; weiter kontroverse Lage; die signalisierte Tendenz des Richters dieser ersten Instanz wäre wohl positiv für den 2013 GS der Eurohypo zu werten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Verstärkung der Argumentation der Kläger hier noch etwas bewegt.

 

Klingt aber nicht gerade nach einem, Prozessklima, das einen, für die Kläger besonders günstigen Vergleich erwarten lässt, wie weiter oben von einigen erhofft. ...

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sl66
... Die Kläger wiederum haben es versäumt einige gute Argumente (...] vorzubringen.

Danke für dieses Update!

Wenn Du noch ein paar weitere Details/Anekdoten/Umfeld zur Klage schreibst, würde mich das sehr freuen.

Z.B. (wenn das nicht zu indiskret gefragt ist): Warum wurden die guten Argumente nicht vorgebracht?

 

Viele Grüße und viel Glück, Stefan

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DanteAllemis
... Die Kläger wiederum haben es versäumt einige gute Argumente (...] vorzubringen.

Danke für dieses Update!

Wenn Du noch ein paar weitere Details/Anekdoten/Umfeld zur Klage schreibst, würde mich das sehr freuen.

Z.B. (wenn das nicht zu indiskret gefragt ist): Warum wurden die guten Argumente nicht vorgebracht?

Viele Grüße und viel Glück, Stefan

 

Tja, es war halt ein anderes Verfahren in gleicher Sache. Es war ein Proffessor allein & der hat zwar Recht aber nicht so richtig durchschlagend argumentiert. Mitte Dezember geht es in diesem Verfahren weiter, in unserem schon vorher...

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checker-finance

Tja, es war halt ein anderes Verfahren in gleicher Sache. Es war ein Proffessor allein & der hat zwar Recht aber nicht so richtig durchschlagend argumentiert. Mitte Dezember geht es in diesem Verfahren weiter, in unserem schon vorher...

 

Muß er auch nicht. Die Prozeßparteien müssen lediglich Sachverhalt vortragen. Die rechtliche Würdigung ist vom Gericht vorzunehmen und bis zur letzten Instanz voll revisibel. Man kann aber von keinem Richter erwarten, dass er die ganze Arbeit der rechtlichen Würdigung vornimmt, bevor er ein Urteil schreiben muß. Das wäre ineffizient.

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Torman

Heute berichte das Handelsblatt über den ersten Prozesstag. Das deckt sich zum großen Teil mit der Schilderung von DanteAllemis.

 

Schlechte Karten für Commerzbank-Anleger

Im Streit um das Abwälzen von Verlusten auf Genussschein-Inhaber der Tochter Eurohypo scheint die Commerzbank vor Gericht gute Karten zu haben. Der Vorsitzende Richter Martin Müller ließ gestern am ersten Verhandlungstag erkennen, dass er wenig Chancen für die Kläger sieht, ihre Forderungen durchzusetzen. Die Commerzbank hatte ihnen nach einem Milliardenverlust 2009 die Zinsen gestrichen und einen Teil ihres Kapitals zum Abfedern der Verluste verwendet. Am 14. Dezember soll das Verfahren fortgesetzt werden.

 

Im Zentrum des Streits steht der 2007 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Eurohypo und ihrer Mutter Commerzbank. Damit ist der ausgewiesene Verlust aus Sicht des Klägers Crown Ocean Capital ohne reale Grundlage, weil er praktisch auf Weisung der Konzernmutter entstand. Folglich beruft sich die private Beteiligungsgesellschaft auf frühere Prognosen, in denen für den Immobilienfinanzierer schwarze Zahlen vorausgesagt wurden. Damit müsste die Eurohypo aber aus Sicht der Kläger auch die Genussscheine voll bedienen.

 

Die Commerzbank wehrt sich naturgemäß gegen diese Argumentation. Diese Prognosen von damals kann man unmöglich heranziehen, sagte Commerzbank-Anwalt Rupert Bellinghausen. Schuld ist die Finanzkrise.

 

Der Vorsitzende Richter Müller plädierte gestern dafür, die Bedienung der Genussscheine an das Konzernergebnis der Commerzbank zu koppeln. Man muss an das Ende der Nahrungsmittelkette gehen, gab er die Marschrichtung vor. Sollte er bei dieser Einschätzung bleiben, wäre dies ein klarer Sieg für die Commerzbank. Kläger-Vertreter Klaus Steiner übte bereits gestern harsche Kritik am Gericht und sprach von einer politischen Entscheidung. Man will einzig die Commerzbank schonen, um die Staatskassen zu entlasten, sagte der Anwalt.

 

http://www.handelsblatt.com/genussscheine-schlechte-karten-fuer-commerzbank-anleger;2663438

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DanteAllemis

Heute berichte das Handelsblatt über den ersten Prozesstag. Das deckt sich zum großen Teil mit der Schilderung von DanteAllemis.

 

Schlechte Karten für Commerzbank-Anleger

Im Streit um das Abwälzen von Verlusten auf Genussschein-Inhaber der Tochter Eurohypo scheint die Commerzbank vor Gericht gute Karten zu haben. Der Vorsitzende Richter Martin Müller ließ gestern am ersten Verhandlungstag erkennen, dass er wenig Chancen für die Kläger sieht, ihre Forderungen durchzusetzen. Die Commerzbank hatte ihnen nach einem Milliardenverlust 2009 die Zinsen gestrichen und einen Teil ihres Kapitals zum Abfedern der Verluste verwendet. Am 14. Dezember soll das Verfahren fortgesetzt werden.

 

Im Zentrum des Streits steht der 2007 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Eurohypo und ihrer Mutter Commerzbank. Damit ist der ausgewiesene Verlust aus Sicht des Klägers Crown Ocean Capital ohne reale Grundlage, weil er praktisch auf Weisung der Konzernmutter entstand. Folglich beruft sich die private Beteiligungsgesellschaft auf frühere Prognosen, in denen für den Immobilienfinanzierer schwarze Zahlen vorausgesagt wurden. Damit müsste die Eurohypo aber aus Sicht der Kläger auch die Genussscheine voll bedienen.

 

Die Commerzbank wehrt sich naturgemäß gegen diese Argumentation. Diese Prognosen von damals kann man unmöglich heranziehen, sagte Commerzbank-Anwalt Rupert Bellinghausen. Schuld ist die Finanzkrise.

 

Der Vorsitzende Richter Müller plädierte gestern dafür, die Bedienung der Genussscheine an das Konzernergebnis der Commerzbank zu koppeln. Man muss an das Ende der Nahrungsmittelkette gehen, gab er die Marschrichtung vor. Sollte er bei dieser Einschätzung bleiben, wäre dies ein klarer Sieg für die Commerzbank. Kläger-Vertreter Klaus Steiner übte bereits gestern harsche Kritik am Gericht und sprach von einer politischen Entscheidung. Man will einzig die Commerzbank schonen, um die Staatskassen zu entlasten, sagte der Anwalt.

 

http://www.handelsblatt.com/genussscheine-schlechte-karten-fuer-commerzbank-anleger;2663438

 

Klarer Sieg für CMRZ, falls das so käme sehe ich nicht: Einig waren sich gestern alle, dass Eurohypo rechtswidrig gehandelt hat. ["Hier muss eine Lösung gefunden werden, die Frage ist nur: Wie?"] Außderdem wäre die Herabsetzung der GS-Inhaber für 2009 bei Orientierung an CMRZ zu unrecht erfolgt.

=> das ist schon ein sehr einseitiger Artikel...

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Torman

Klarer Sieg für CMRZ, falls das so käme sehe ich nicht: Einig waren sich gestern alle, dass Eurohypo rechtswidrig gehandelt hat. ["Hier muss eine Lösung gefunden werden, die Frage ist nur: Wie?"] Außderdem wäre die Herabsetzung der GS-Inhaber für 2009 bei Orientierung an CMRZ zu unrecht erfolgt.

=> das ist schon ein sehr einseitiger Artikel...

Die Interpretation ist einseitig zu Gunsten der Beklagten und kaum nachzuvollziehen. Eine bessere Analyse kann man von Schreibern des Handelsblattes wohl nicht erwarten. Aber die reinen Inhalte decken sicht doch mit deinen Aussagen oder?

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DanteAllemis

Klarer Sieg für CMRZ, falls das so käme sehe ich nicht: Einig waren sich gestern alle, dass Eurohypo rechtswidrig gehandelt hat. ["Hier muss eine Lösung gefunden werden, die Frage ist nur: Wie?"] Außderdem wäre die Herabsetzung der GS-Inhaber für 2009 bei Orientierung an CMRZ zu unrecht erfolgt.

=> das ist schon ein sehr einseitiger Artikel...

Die Interpretation ist einseitig zu Gunsten der Beklagten und kaum nachzuvollziehen. Eine bessere Analyse kann man von Schreibern des Handelsblattes wohl nicht erwarten. Aber die reinen Inhalte decken sicht doch mit deinen Aussagen oder?

 

Ja.

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mipla

Ich beabsichtige evtl. Anfang Januar eine kleinere Summe als Beimischung des GS DE0005568380 zu kaufen. Ich habe mir den Thread von vorne bis hinten durchgelesen und kenne auch die Problematik und die Rechtsstreitigkeiten aufgrund des BuG Vertrages mit der Coba. Jedoch würde ich mich freuen wenn Ihr mir eure Meinung zu meinen Überlegungen darlegt.

 

Annahmen

Laufzeit bis Ende: etwa 3,5 Jahre, risikofreier Zins bei dieser Laufzeit ca 2,2%.

Angenommen die Klage des SDK wird abgewiesen, die Zinsen werden für 2009 werden nicht bezahlt,die Nennwertherabsetzung ist rechtlich in Ordnung.

Außerdem gehe ich davon aus, dass auch in den folgenden Jahren die GS um ca. 2,5% heruntergesetzt werden und Zinsen nicht gezahlt werden.

Dann würde ich zu folgendem Zahlungsprofil kommen. Kaufkosten 0,5%

 

Kauf

 

28.12.2010 75,5% plus 0,5% Kosten= 76

2010 NW Herabsetzung 2,5%

2011 NW Herabsetzung 2,5%

2012 NW Herabsetzung 2,5%

2013 NW Herabsetzung 2,5%

NW also noch bei 87,34% plus 3,35% Zins für ein halbes Jahr

Rückzahlung 1 Juli

 

Rendite 5,16%

 

 

Das ist meiner Ansicht nach die negativste Entwicklung des Genusscheine, die ich mir derzeit realistisch vorstellen kann. Natürlich ist es möglich dass der Verlust der Eurohypo noch steigt. Nach kurzem Studium des Zwischenberichtes scheint es allgemein aber etwas besser zu laufen als letztes Jahr.

Wie hoch seht ihr die Wahrscheinlichkeit dass es zu diesem oder einem ählichen Ergebnis des Zahlungsprofils kommt?

 

 

Wie stark muss der Nennwert heruntergesetzt werden, sodass ich mit einer festverzinslichen Anlage besser fahre?

 

76 *2,2% *3,5 Jahre = 82,02

82,02-3,35= 78,67

 

Wie hoch seht Ihr die Wahrscheinlichkeit einer nochmaligen Abwertung um ca 20% oder höher?

 

Bedeutet also dass der Nennwert noch um 20% heruntergesetzt werden muss bevor ich mit einer festverzinslichen Anlage besser fahren würde.

Ich gehe nicht von einer solch starken Nennwertabschreibung aus, dies hat meines Erachtens 2. Gründe.

1.)Zum einen muss die Coba ja den Laden verkaufen und ein Laden der läuft lässt sich wohl besser verkaufen:)

2.)Zum anderen muss die Coba ja auch noch eine Kapitalerhöhung durchführen, auch da sind solche Verlustbringer nicht so verkaufsfördernd.

 

Gibt es neue Infos bzgl. der Klage gegen die Coba/ Eurohypo bzw. wann ist mit Entscheidungen diesbezüglich zu rechnen?

Was passiert mit den Genussscheinen in dem Fall, dass die Eurohypo von der XY Bank oder XY Finanzinvestor gekauft wird? Werden dass dann die GS von XY Bank? Ich konnte in den GS Bedingungen leider nichts finden.

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checker-finance

Ich beabsichtige evtl. Anfang Januar eine kleinere Summe als Beimischung des GS DE0005568380 zu kaufen. Ich habe mir den Thread von vorne bis hinten durchgelesen und kenne auch die Problematik und die Rechtsstreitigkeiten aufgrund des BuG Vertrages mit der Coba. Jedoch würde ich mich freuen wenn Ihr mir eure Meinung zu meinen Überlegungen darlegt.

 

Annahmen

Laufzeit bis Ende: etwa 3,5 Jahre, risikofreier Zins bei dieser Laufzeit ca 2,2%.

Angenommen die Klage des SDK wird abgewiesen, die Zinsen werden für 2009 werden nicht bezahlt,die Nennwertherabsetzung ist rechtlich in Ordnung.

Außerdem gehe ich davon aus, dass auch in den folgenden Jahren die GS um ca. 2,5% heruntergesetzt werden und Zinsen nicht gezahlt werden.

Dann würde ich zu folgendem Zahlungsprofil kommen. Kaufkosten 0,5%

[...]

Rendite 5,16%

 

Wie stark muss der Nennwert heruntergesetzt werden, sodass ich mit einer festverzinslichen Anlage besser fahre?

[...]

Wie hoch seht Ihr die Wahrscheinlichkeit einer nochmaligen Abwertung um ca 20% oder höher?

 

Bedeutet also dass der Nennwert noch um 20% heruntergesetzt werden muss bevor ich mit einer festverzinslichen Anlage besser fahren würde.

[...]

Was passiert mit den Genussscheinen in dem Fall, dass die Eurohypo von der XY Bank oder XY Finanzinvestor gekauft wird? Werden dass dann die GS von XY Bank? Ich konnte in den GS Bedingungen leider nichts finden.

 

- Rendite 5,16% p. a. ist an sich nicht schlecht, aber in dem Bereich gibt es doch Risikoärmeres.

- Ob eine festverzinsliche Anlage besser ist, hängt ja wohl sehr stark von dieser anlage ab und nicht so sehr von eventuellen nennwertherabsetzungen beim Thmenpapier oder ist ein Vergleich mit dem etwas länger laufenden HIE/ gemeint?

- nochmalige Abwertung um 20%?

- Finanzinvestor saugt die EH aus, bürdet ihr neue Schulden auf und läßt die GS-Inhaber alt aussehen. Oder der Finanzinvestor gibt sich mal zahm - kann auch passieren.

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DanteAllemis

Ich beabsichtige evtl. Anfang Januar eine kleinere Summe als Beimischung des GS DE0005568380 zu kaufen. Ich habe mir den Thread von vorne bis hinten durchgelesen und kenne auch die Problematik und die Rechtsstreitigkeiten aufgrund des BuG Vertrages mit der Coba. Jedoch würde ich mich freuen wenn Ihr mir eure Meinung zu meinen Überlegungen darlegt.

 

Annahmen

Laufzeit bis Ende: etwa 3,5 Jahre, risikofreier Zins bei dieser Laufzeit ca 2,2%.

Angenommen die Klage des SDK wird abgewiesen, die Zinsen werden für 2009 werden nicht bezahlt,die Nennwertherabsetzung ist rechtlich in Ordnung.

Außerdem gehe ich davon aus, dass auch in den folgenden Jahren die GS um ca. 2,5% heruntergesetzt werden und Zinsen nicht gezahlt werden.

Dann würde ich zu folgendem Zahlungsprofil kommen. Kaufkosten 0,5%

 

Kauf

28.12.2010 75,5% plus 0,5% Kosten= 76

2010 NW Herabsetzung 2,5%

2011 NW Herabsetzung 2,5%

2012 NW Herabsetzung 2,5%

2013 NW Herabsetzung 2,5%

NW also noch bei 87,34% plus 3,35% Zins für ein halbes Jahr

Rückzahlung 1 Juli

 

Rendite 5,16%

 

Das ist meiner Ansicht nach die negativste Entwicklung des Genusscheine, die ich mir derzeit realistisch vorstellen kann. Natürlich ist es möglich dass der Verlust der Eurohypo noch steigt. Nach kurzem Studium des Zwischenberichtes scheint es allgemein aber etwas besser zu laufen als letztes Jahr.

Wie hoch seht ihr die Wahrscheinlichkeit dass es zu diesem oder einem ählichen Ergebnis des Zahlungsprofils kommt?

Ja, das ist für mich auch der Worst-Case. Sehe hier allerdings geringe Wahrscheinlichkeit. Die Eurohypo/Commerzbank-Prognosen selbst sind deutlich optimistischer!

 

Wie stark muss der Nennwert heruntergesetzt werden, sodass ich mit einer festverzinslichen Anlage besser fahre?

 

76 *2,2% *3,5 Jahre = 82,02

82,02-3,35= 78,67

 

Wie hoch seht Ihr die Wahrscheinlichkeit einer nochmaligen Abwertung um ca 20% oder höher?

 

Bedeutet also dass der Nennwert noch um 20% heruntergesetzt werden muss bevor ich mit einer festverzinslichen Anlage besser fahren würde.

Ich gehe nicht von einer solch starken Nennwertabschreibung aus, dies hat meines Erachtens 2. Gründe.

1.)Zum einen muss die Coba ja den Laden verkaufen und ein Laden der läuft lässt sich wohl besser verkaufen:)

2.)Zum anderen muss die Coba ja auch noch eine Kapitalerhöhung durchführen, auch da sind solche Verlustbringer nicht so verkaufsfördernd.

Ja, die Rechnung stimmt so überschlagsmäßig. Ein Milliardenverlust bei der Eurohypo wird derzeit NUR von den marginalen 2013GS-Käufern/Verkäufern erwartet (sonst stünden die Kurse deutlich höher).

 

Gibt es neue Infos bzgl. der Klage gegen die Coba/ Eurohypo bzw. wann ist mit Entscheidungen diesbezüglich zu rechnen?

Was passiert mit den Genussscheinen in dem Fall, dass die Eurohypo von der XY Bank oder XY Finanzinvestor gekauft wird? Werden dass dann die GS von XY Bank? Ich konnte in den GS Bedingungen leider nichts finden.

 

Anspruchsgegner der GS-Gläubiger bleibt auch bei einem Verkauf die Eurohypo AG. Bei einer anschließenden Fusion gingen die GS natürlich mit über. Bei Beendigung eines BGAV nach einem Verkauf oder im Fall einer Umwandlung (Fusion) können GS-Gläubiger allerdings Schutzmaßnahmen verlangen.

 

Neue Infos gibt es nicht, ich schreibe sobald ich was hab. Erwarte Neuigkeiten im März.

 

Das Urteil im ersten Prozess ist m.E. auch schon positiv für die GS-Gläubiger, obwohl es am Markt wohl nicht so gesehen wird: Eine Behandlung wie Commerzbank GS (=> keine Herabschreibung 2009 und voraussichtlich 2010, Ausschüttung wohl 2011) ist ja auch schon mal was! 2013 Commerzbank GS mit 1,5 aufgelaufenen Koupons würden wohl nicht bei unter 85 stehen... Dazu kommt noch die Chance auf weiteren Klageerfolg.

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tinareyk

...

 

Natürlich ist es möglich dass der Verlust der Eurohypo noch steigt. Nach kurzem Studium des Zwischenberichtes scheint es allgemein aber etwas besser zu laufen als letztes Jahr.

Wie hoch seht ihr die Wahrscheinlichkeit dass es zu diesem oder einem ählichen Ergebnis des Zahlungsprofils kommt?

...

 

Hallo,

 

eine stärkere Nennwertherabsetzung für 2010 würde mich nicht überraschen. Bis auf 90 könnte es schon runter gehen.

 

2009 führten 169,7 Mio. zu 2,66% Haircut. Im ersten Halbjahr 2010 haben wir schon 221 Mio miese und das 2. Halbjahr läuft ja schlechter als die ersten 6 Monate. Also muß man schlimmstenfalls mit einen Verlust von 500 Mio. für´s Geschäftsjahr 2010 und einen enstprechend höheren Haircut einkalkulieren.

 

Die "Verbesserung" gegenüber 2009 bezieht sich ja nur auf das jeweiligen 1.Halbjahr.

2009 hat das gute 2. Halbjahr die Verluste der ersten 6 Monate teilweise ausgeglichen. 2010 ist dagegen mit einer Ausweitung der Verluste im 2. Halbjahr zu rechnen.

 

 

Ich bin auch bei der SDK Klage dabei und halte die Scheine langfristig für interessant. Aber Anfang 2011 kann schon nochmal Druck auf die Kurse kommen.

 

Grüße Reyk

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vanity

http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=41&NewsID=169968

 

'HB': Eurohypo schreibt höhere Verluste als erwartet

 

14.02.2011 19:37

 

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Commerzbank-Tochter Eurohypo hat 2010

einem Zeitungsbericht zufolge einen höheren Verlust gemacht als erwartet. Noch

im August habe Eurohypo-Chef Frank Pörschke vorausgesagt, dass die Bank 2010

besser als im Vorjahr abschneiden würde. Doch nun zeichne sich ab, dass sie

einen Verlust vor Steuern zwischen 700 und 800 Millionen Euro erleiden werde,

berichtet das "Handelsblatt" (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Finanzkreise.

Das wären deutlich mehr als das Minus von 515 Millionen Euro vor Steuern im Jahr

2009.

 

Die Eurohypo habe die Informationen über die Verluste der Bank im Vorfeld

der Bilanzpressekonferenz am 24. Februar nicht kommentieren wollen. Nach

Informationen des Blattes belasten vor allem Wertberichtigungen für

Immobilien-Engagements das Ergebnis der Bank. Allerdings stecke auch das

Staatsfinanzierungsgeschäft weiterhin in den roten Zahlen./alg/he

 

Mal sehen, was da nach HGB herauskommt. Also schon mal den 24. d. M. vormerken. Um nicht völlig unglaubwürdig zu werden, müsste die EH bei einem Verlust ihr Bubenstück vom letzten Mal gerade noch einmal wiederholen.

 

Frage an die Experten: Ein Verlustausgleich durch die COBA müsste doch deren HGB-Ergebnis schmälern (unabhängig von etwaigen Abschreibungen auf den bilanzierten Firmenwert der EH), oder?

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DanteAllemis

http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=41&NewsID=169968

 

Mal sehen, was da nach HGB herauskommt. Also schon mal den 24. d. M. vormerken. Um nicht völlig unglaubwürdig zu werden, müsste die EH bei einem Verlust ihr Bubenstück vom letzten Mal gerade noch einmal wiederholen.

 

Frage an die Experten: Ein Verlustausgleich durch die COBA müsste doch deren HGB-Ergebnis schmälern (unabhängig von etwaigen Abschreibungen auf den bilanzierten Firmenwert der EH), oder?

 

Ja, die Herabschreibe-Praxis "Teilnahme am fiktiven Bilanzverlust aka Jahresfehlbetrag vor Erträgen aus BGAV" dürfte sich wiederholen. Mal sehen, ob die Kurse reagieren...

 

Ja, Verlustübernahme geht in die GuV ein. Anders bekäme die Commerzbank wohl auch keine schwarze Null hin...

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Torman

Bloomberg meldet gerade, dass QVT den Prozess bzgl. der Genussscheine gegen die Eurohypo gewonnen hat.

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valueseeker

Bloomberg meldet gerade, dass QVT den Prozess bzgl. der Genussscheine gegen die Eurohypo gewonnen hat.

 

Kann ich nicht finden, aber dafür hat ein anderer Fonds wohl gestern in erster Instanz zunächst verloren:

 

Commerzbanks Eurohypo Wins Profit Certificate Case

 

Commerzbank AGs Eurohypo unit won dismissal of a lawsuit brought by private equity firm Crown Ocean Capital Ltd. over the lenders decision to stop paying interest on profit certificates.

 

The Frankfurt Regional Court yesterday dismissed the funds suit, which argued Eurohypo was wrong to stop payments for 2009 after recording a loss. Payments should have been based on a profit forecast taken in 2007 before Commerzbank took control of Eurohypo and was thus able to influence the units results, Crown Ocean Capital had told the court.

 

The argument would ignore the real developments and would rely on fictitious profits, the judges wrote in the decision. It would totally ignore the financial crises and the profit slumps in the whole sector.

 

Commerzbanks Eurohypo has been the target of several suits over the issue. QVT Financial LP, a New York-based hedge fund, filed a case in Frankfurt and a related action in a Delaware court over claims Eurohypo owes $68 million for profit-dependent payments on hybrid capital investments.

 

The profit certificate owners situation wasnt addressed when Eurohypo and Commerzbank closed a profit-transfer and domination agreement, which generally rules out profits or losses by the unit thats acquired. That must be mended by adapting the securities terms, the court said. A solution could be to base payments on the certificates on Commerzbanks profits, the judges said.

 

Because the suit didnt ask for that kind of adaptation and Commerzbank also didnt make a profit in 2009, the case had to be dismissed, the court said.

 

The ruling isnt acceptable, so I immediately recommend to my clients to appeal and they instructed me to do so, Crown Oceans lawyer Klaus Steiner said. The case will be on the appeals court desk tomorrow morning.

 

Maximilian Bicker, a spokesman for Frankfurt-based Commerzbank, declined to comment.

 

Yesterdays case is LG Frankfurt, 3-05 O 65/10.

Quelle: Bloomberg

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DanteAllemis

Bloomberg meldet gerade, dass QVT den Prozess bzgl. der Genussscheine gegen die Eurohypo gewonnen hat.

 

Wenn nun Ausschüttung und Rückzahlung sicher wären --in diese Richtung bewegt es sich ja--, dann ist dieses Papier viel zu billig. Bei Kauf heute zu 100 ergibt sich

 

15.02.2011       -100
01.07.2011	13,4
01.07.2012	6,7
01.07.2013	6,7
01.07.2014	110,05

IRR	0,115082401

 

Falls sich Gerichtsurteile verfestigen, würde ich vor dem 01.07. mit Kursen >100 rechnen.

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Stairway

Bloomberg meldet gerade, dass QVT den Prozess bzgl. der Genussscheine gegen die Eurohypo gewonnen hat.

 

Wenn nun Ausschüttung und Rückzahlung sicher wären --in diese Richtung bewegt es sich ja--, dann ist dieses Papier viel zu billig. Bei Kauf heute zu 100 ergibt sich

 

15.02.2011       -100
01.07.2011	13,4
01.07.2012	6,7
01.07.2013	6,7
01.07.2014	110,05

IRR	0,115082401

 

Falls sich Gerichtsurteile verfestigen, würde ich vor dem 01.07. mit Kursen >100 rechnen.

 

Aktuell tut sich noch nichts, Brief bei 83. Torman, bist du dir sicher, dass du den Artikel richtig aufgefasst hast (no offence) ? Ich habe das so verstanden, dass die Klage zugelassen wurden.

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Drella

Aktuell tut sich noch nichts, Brief bei 83. Torman, bist du dir sicher, dass du den Artikel richtig aufgefasst hast (no offence) ? Ich habe das so verstanden, dass die Klage zugelassen wurden.

Naja, die Zulassung spricht ja zunächst erstmal dafür, dass die Klage begründet sein könnte. Es ist kein Urteil klar...

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1

Wenn ich den Artikel richtig verstehe, wurde die konkrete Klage zwar abgewiesen, aber das Urteil

dürfte für die Commerzbank trotzdem unangenehm sein.

 

The profit certificate owners’ situation wasn’t addressed when Eurohypo and Commerzbank closed a profit-transfer and domination agreement, which generally rules out profits or losses by the unit that’s acquired. That must be mended by adapting the securities’ terms, the court said. A solution could be to base payments on the certificates on Commerzbank’s profits, the judges said.

Because the suit didn’t ask for that kind of adaptation and Commerzbank also didn’t make a profit in 2009, the case had to be dismissed, the court said.

 

Hervorhebung von mir.

 

Würde bedeuten: Sobald die Commerzbank insgesamt Gewinn ausweist, wären Auffüllung bzw. Ausschüttungen auf die Eurohypo-Genussscheine fällig (?).

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vanity
· bearbeitet von vanity

Doch ein Urteil vom LG Frankfurt (vollstreckbar, Rechtsmittel zugelassen)

 

Börse STU, News 15.02.2011, 17:39

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Commerzbank AG hat im Rechtsstreit mit dem Hedge-Fonds QVT um ausgefallene Kuponzahlungen und gekappte Rückzahlungsanprüche bei der Tochter Eurohypo eine erste Niederlage erlitten. Demnach entschied der zuständige Richter Martin Müller, dass dem Hedge-Fonds QVT mehr als 20.000 EUR an entgangenen Kuponzahlungen zustehen. Aufgrund der Signalwirkung für andere klagewillige Investoren steht für die Commerzbank in dem Fall aber weit mehr auf dem Spiel als der nun fällige Betrag. Laut einem Commerzbank-Sprecher wird die Bank die Urteilsbegründung prüfen und behält sich vor, Rechtsmitteln einzulegen.

 

Der Rechtsstreit tangiert drei Genussscheine, die von mit der Eurohypo verbundenen Unternehmen begeben wurden. Gemäß dem Urteil muss die Eurohypo alle drei Genusscheine vollumfänglich zurückzahlen. Im Februar 2010 hat die Bank den Nennwert der Papiere um kleinen einstelligen Prozentbetrag gekürzt, da der Immobilien- und Staatsfinanzierer 2009 ein Jahresverlust erlitt.

 

Bei zweien der Genussscheine, die von der durch die Eurohypo übernommenen Essenhyp begeben wurden, muss die Eurohypo auch die für 2009 ausgesetzten Kuponzahlungen nachholen. Bei einem weiteren Genussschein, der von der 2002 mit der Eurohypo verschmolzenen Rheinhyp begeben wurde, bleibt der Commerzbank-Tochter die Zinszahlung hingegen erspart. QVT drängte mit der Klage auf die volle Rückzahlung und Zinszahlung bei allen drei Genussscheinen.

 

Seit die Commerzbank mit der Eurohypo vor drei Jahren einen Beherrschungsvertrag schloss, ist der Immobilienfinanzierer weisungsgebunden; Gewinne sollten fortan an die Mutter abgeführt werden. Im Gegenzug übernahm die Commerzbank anfallende Verluste. Für die Anleger hatte dies zunächst keine Auswirkungen, denn die Eurohypo zahlte 2008 trotz Verlusten weiter die anfallenden Zinsen.

 

Erst 2009 fingen die Probleme an, als weder die Eurohypo noch der Commerzbank-Konzern die Zinsen für die Genussscheine zahlten und dies mit den angefallenen Verlusten bei der Eurohypo begründeten. "Vorher gab es für uns keinen Anlass, aktiv zu werden, da die Zahlungen geleistet wurden", begründete QVT die Klage.

 

Und dieselbe Nachricht vom Handelsblatt hier.

 

Das ist zunächst eine Einzelfallentscheidung - spannend wird, wie die COBA-Gruppe sich nach dieser Entscheidung weiter verhält.

 

Letzter Handel 88% (+13% ggü Geld gestern), Brief bei 94% :'(

 

Eine interessante Frage ist jetzt, wem der 2009er Kupon zusteht, wenn ein Verkauf/Kauf nach Juli 2010 stattgefunden hat. Ein Verkäufer kann womöglich den Anspruch erstreiten (weil die Zahlung damals fällig gewesen wäre), ein Käufer sich auf den Kauf einschließlich des aufgeschobenen Kupons berufen (nach bisheriger Lesart EH). Am Ende muss die EH doppelt zahlen. :w00t:

 

Jedenfalls hätte ich diese Kursentwicklung gestern bei meinem Post nicht erwartet, sondern eher die andere Richtung vermutet. Obwohl diese Wendung für die Coba-GS nicht positiv ist, zeigen sie keine Reaktion (803205 sogar leicht im Plus).

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