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Stairway

Eurohypo AG Gen.Sch.E.556838 03/31.12.2013

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Stairway

Sag ich doch:

 

 

DSW und SDK folgen der Argumentation der EH/Coba und wir Kleinanleger werden nicht klagen. :'(

 

Ich jedenfalls nicht mit meiner Miniposition wegen 2,66% Herabsetzung.

 

Findet euch endlich damit ab.

 

(Das gilt auch für den 546 325)!

 

Lieber ikbneu,

 

es ist ja schön das du dich daran nicht beteiligen willst, aber du brauchst es wirklich nicht alle 3 Beiträge zu erwähnen.

 

Danke.

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checker-finance

Sag ich doch:

 

 

DSW und SDK folgen der Argumentation der EH/Coba und wir Kleinanleger werden nicht klagen. :'(

 

Ich jedenfalls nicht mit meiner Miniposition wegen 2,66% Herabsetzung.

 

Findet euch endlich damit ab.

 

(Das gilt auch für den 546 325)!

 

 

Die Wahrscheinlichkeit scheint mir eher für klagen zu sprechen. Die juristischen Argumente sind mindestens ausreichend, um von einer Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten finanziert zu bekommen. Der Verbreitungsgrad von Rechtsschutzversicherungen unter Anlegern, die EH-Genußscheine gekauft haben dürfte - OK, reine Spekulation - tendenziell auch überdurchschnittlich sein.

 

Trotzdem ergibt die Vorgehensweise der EH einen gewissen Sinn. D. H. auch wenn ihnen klar ist, im Fall einer Klage mit großer Wahrscheinlichkeit zu verlieren, war es aus deren Sicht sinnvoll, die Herabsetzung durchzuführen. Alles in allem also eine sportliche Angelegenheit. WEr zu träge ist, sich zu wehren, hat es nicht besser verdient.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Ich ziehe den zweiten EH-GS-Thread auch noch mal hoch mit einer Nachricht, die ich auf Bondboard (#72, von heute) gefunden habe und die die Einschätzung der SdK wiedergibt:

 

Autor: Nobby

Datum: Heute, 09:43

 

Für alle EH-Besitzer. Kam gerade rein:

 

Unsere Überprüfungen haben bisher keine Anhaltspunkte ergeben, die erste Einschätzung

der Sachlage, die wir in unserer Pressemitteilung vom 22. Februar 2010 veröffentlicht

haben, zu revidieren. Wir gehen also weiterhin davon aus, dass für die Genussscheine mit

der WKN 805976 (Fälligkeit am 31.12.2009) sowie der WKN 556838 (Fälligkeit am

31.12.2013) als auch der WKN 810109 (Fälligkeit am 31.12.2012) unter anderem aufgrund

eines bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Anspruch auf

Zahlung der Zinsen für das Geschäftsjahr 2009 besteht und auch eine Verlustteilnahme der

Genussscheine ausgeschlossen ist.

Um mögliche Ansprüche gegenüber der Eurohypo AG und eventuell gegenüber der

Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH, dem beherrschenden Unternehmen, durchzusetzen,

müsste theoretisch jeder Inhaber der betroffenen Genussscheine selbst Klage

einreichen. Der Ausgang einer solchen Klage ist im Voraus ungewiss, insofern besteht für

den Anleger ein entsprechendes Kostenrisiko. Dazu kommt der bürokratische Aufwand,

der mit einer entsprechenden Klage verbunden ist.

Die SdK arbeitet derzeit an einem Modell, um für klagewillige Privatanleger das

Prozessrisiko zu minimieren bzw. möglicherweise ganz auszuschließen und gleichzeitig

den bürokratischen Aufwand einer Einzelklage zu vermeiden. Ein solches Modell können

wir Ihnen voraussichtlich im Juni dieses Jahres präsentieren. Bis dahin bitten wir Sie noch

um ein wenig Geduld. Mögliche Ansprüche gehen Ihnen bis dahin nicht verloren.

Sollten sich zwischenzeitlich Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie über diesen

Sondernewsletter der SdK selbstverständlich aktuell informieren.

München, 23. April 2010

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

 

Die HIE7 dümpelt seit geraumer Zeit Mitte der Siebziger herum, die Umsätze sind eher bescheiden.

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DanteAllemis
· bearbeitet von DanteAllemis

(...)

Die SdK arbeitet derzeit an einem Modell, um für klagewillige Privatanleger das

Prozessrisiko zu minimieren bzw. möglicherweise ganz auszuschließen und gleichzeitig

den bürokratischen Aufwand einer Einzelklage zu vermeiden. Ein solches Modell können

wir Ihnen voraussichtlich im Juni dieses Jahres präsentieren. Bis dahin bitten wir Sie noch

um ein wenig Geduld. Mögliche Ansprüche gehen Ihnen bis dahin nicht verloren.

Sollten sich zwischenzeitlich Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie über diesen

Sondernewsletter der SdK selbstverständlich aktuell informieren.

München, 23. April 2010

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

 

Bald ist die Zeit der Klageerhebung gekommen. Je nach Invest-Volumen, dem Bestreben Kosten zu vermeiden und dem Willen, Einfluss auf den Prozess zu nehmen, kommen folgende Optionen für GS-Halter der Eurohypo in Betracht:

 

a) Individuelle Klage oder Klage in Klagegemeinschaft

b ) Teilnahme an SdK-Klage (Modell zur Kostenminimierung wird demnächst vorgestellt, ich rechne mit GbR-Konstruktion o.ä.)

c) Nicht Klagen, um Kosten zu vermeiden & hoffen auf positive Drittwirkung der anhänigen Klagen.

 

Ich schätze Klageerfolgsaussichten weiterhin so ein, dass c) für mich ausscheidet.

 

Die anhängigen Klagen werden vorm Landgericht sowieso zusammengezogen, so dass (falls nicht Sonderumstände in Betracht gezogen werden müssen) alles dafür spricht, sich einer möglichst großen Klagegemeinschaft anzuschließen (Kosteneinsparung). Mein derzeitiger Eindruck ist, dass für Kleinanleger, die nicht aktiv in den Prozess eingreifen wollen und ein geringes Kostenrisiko haben wollen, viel für eine SdK-Vertretung spricht. (SdK kooperiert mit anderen Klagegruppen, so dass Erfolgsaussichten ähnlich sein werden). Warten wir es ab.

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checker-finance

(...)

Die SdK arbeitet derzeit an einem Modell, um für klagewillige Privatanleger das

Prozessrisiko zu minimieren bzw. möglicherweise ganz auszuschließen und gleichzeitig

den bürokratischen Aufwand einer Einzelklage zu vermeiden. Ein solches Modell können

wir Ihnen voraussichtlich im Juni dieses Jahres präsentieren. Bis dahin bitten wir Sie noch

um ein wenig Geduld. Mögliche Ansprüche gehen Ihnen bis dahin nicht verloren.

Sollten sich zwischenzeitlich Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie über diesen

Sondernewsletter der SdK selbstverständlich aktuell informieren.

München, 23. April 2010

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

 

Bald ist die Zeit der Klageerhebung gekommen. Je nach Invest-Volumen, dem Bestreben Kosten zu vermeiden und dem Willen, Einfluss auf den Prozess zu nehmen, kommen folgende Optionen für GS-Halter der Eurohypo in Betracht:

 

a) Individuelle Klage oder Klage in Klagegemeinschaft

b ) Teilnahme an SdK-Klage (Modell zur Kostenminimierung wird demnächst vorgestellt, ich rechne mit GbR-Konstruktion o.ä.)

c) Nicht Klagen, um Kosten zu vermeiden & hoffen auf positive Drittwirkung der anhänigen Klagen.

 

Ich schätze Klageerfolgsaussichten weiterhin so ein, dass c) für mich ausscheidet.

 

Die anhängigen Klagen werden vorm Landgericht sowieso zusammengezogen, so dass (falls nicht Sonderumstände in Betracht gezogen werden müssen) alles dafür spricht, sich einer möglichst großen Klagegemeinschaft anzuschließen (Kosteneinsparung). Mein derzeitiger Eindruck ist, dass für Kleinanleger, die nicht aktiv in den Prozess eingreifen wollen und ein geringes Kostenrisiko haben wollen, viel für eine SdK-Vertretung spricht. (SdK kooperiert mit anderen Klagegruppen, so dass Erfolgsaussichten ähnlich sein werden). Warten wir es ab.

 

 

Ich halte eine kleine Position HIE7. Da die Herabschreibung und aussetzung der Kuponzahlung ja auch den HIE7 betrifft und die Rechtslage mit dem BuG da vergleichbar ist, würde ich mal davon ausgehen, das a) und B) jeweils eine Mischung von HIE6 und HIE7-Klägern ist/sein kann. Wie seht ihr das. Ich tendiere zwischen a) und B). Aus sportlichen Gründen liegt mir momentan a) näher.

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sl66
· bearbeitet von sl66

...

a) Individuelle Klage oder Klage in Klagegemeinschaft

b ) Teilnahme an SdK-Klage (Modell zur Kostenminimierung wird demnächst vorgestellt, ich rechne mit GbR-Konstruktion o.ä.)

c) Nicht Klagen, um Kosten zu vermeiden & hoffen auf positive Drittwirkung der anhänigen Klagen.

...

Ich halte auch eine kleine Position HIE7. Da der Schaden bis jetzt noch nicht so gross ist, halte ich es vorerst mit c). Wenn die EH noch frecher wird, entscheide ich mich ev. noch um.

 

VG Stefan

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vanity
· bearbeitet von vanity

Mitteilung vom SdK (08.07.2010)

 

SdK organisiert rechtlichen Widerstand der geschädigten Eurohypo-Genussscheininhaber

 

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) organisiert für die Inhaber bestimmter Genussscheine der Eurohypo AG juristischen Beistand bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Zahlungsansprüche. Sie fordert Sie auf, sich unverbindlich zu melden und sich fachkundig über die rechtlichen Möglichkeiten informieren zu lassen.

 

...

Betroffene Genussscheininhaber, die sich bei der SdK nun unverbindlich melden, erhalten die Möglichkeit, ihre Rechte kompetent geltend machen und dabei ihr Kostenrisiko wesentlich reduzieren. Weitere Informationen über die nächsten Schritte erhalten Interessenten über die SdK-Geschäftsstelle (Tel: 089 - 20 20 846-0 / E-Mail: info@sdk.org).

...

 

Das müssen und sollten die Inhaber der Eurohypo-Genussscheine nicht hinnehmen. Die SdK plant einen Weg der Rechtsdurchsetzung, der das Prozessrisiko des einzelnen Anlegers ganz erheblich reduziert. Weitere Informationen über die nächsten Schritte erhalten Interessenten über die SdK-Geschäftsstelle (Tel: 089 -20 20 846-0 / E-Mail: info@sdk.org).

 

Hinweis: Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hält Finanzinstrumente des Emittenten.

 

München, 8. Juli 2010

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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checker-finance

Handel findet bei HIE6 und HIE/ ja fast nicht mehr statt. Mal unterstellt, die Klagen haben Erfolg: Dann müßten davon doch auch Inhaber profitieren, welche jetzt erst oder im Prozeßverlauf kaufen. Oder seht ihr das anders?

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valueseeker

hat denn schon jemand was von der SdK gehört? Ich habe per e-mail angefragt, aber noch keine Antwort.

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checker-finance

hat denn schon jemand was von der SdK gehört? Ich habe per e-mail angefragt, aber noch keine Antwort.

 

Ich hab auch ne Mail geschrieben und noch keine Antwort. Geben wir ihnen mal ein bißchen Zeit. Geduld werden wir bei der EH sowieso brauchen.

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Torman

hat denn schon jemand was von der SdK gehört? Ich habe per e-mail angefragt, aber noch keine Antwort.

Mir haben sie geantwortet, dass man sich anders als in der Pressemeldung genannt nicht einzeln bei ihnen melden soll. In Kürze würden sie weitere Details bekanntgeben.

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DanteAllemis

Handel findet bei HIE6 und HIE/ ja fast nicht mehr statt. Mal unterstellt, die Klagen haben Erfolg: Dann müßten davon doch auch Inhaber profitieren, welche jetzt erst oder im Prozeßverlauf kaufen. Oder seht ihr das anders?

 

Nein. Allerdings würde ich nicht mit ersten Ergebnissen vor September rechnen...

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checker-finance

Handel findet bei HIE6 und HIE/ ja fast nicht mehr statt. Mal unterstellt, die Klagen haben Erfolg: Dann müßten davon doch auch Inhaber profitieren, welche jetzt erst oder im Prozeßverlauf kaufen. Oder seht ihr das anders?

 

Nein. Allerdings würde ich nicht mit ersten Ergebnissen vor September rechnen...

 

September fände ich schon sehr schnell. Aber Zukaufen bringt ja nix, wenn schon (positive) Ergebnisse da sind. Dann wird auch schon der Kurs angezogen haben.

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piquetou
Nein. Allerdings würde ich nicht mit ersten Ergebnissen vor September rechnen...

 

Wieso nicht?

 

Falls es zu einem, - oder mehreren- rechtskräftigen, OLG Urteil im Sinne der Kläger kommt, und nicht alles auf Vergleichslevel steckenbleibt, wird es schwierig für die Coba sein, Ihre Auffassung weiter zu vertreten.

 

Das würde dann zumindest erst mal nach klarem Rechtsbruch aussehen, und das Risiko nachfolgender Klagen vermindern.

 

Sofern ein Urteil in der Weise kommt, wie sich das viele vorstellen, - was ich nicht für ausgemacht halte. Auch, sich widersprechende, Ausgänge bei verschiedenen Gerichten sind nicht unwahrscheinlich.

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lytjes2

Wenn ich die eMail der sdk von heute richtig verstanden habe sieht das "Modell" dort so aus, dass man einmal Mitglied werden muss (65.- Euro/Jahr) und zum zweiten bei Prozessgewinn eine Erfolgsbeteiligung zu zahlen hat, über deren Höhe aber keinerlei nähere Angaben gemacht werden.

"Sie bewegt sich im üblichen Rahmen und belässt den Großteil der

durchgesetzten Ansprüche bei Ihnen."

 

Geschäftstüchtig sind die Leuts dort schon, dass muss ich anerkennen.

 

Für die paar Euros die mir an der Auszahlung fehlen ist mir das vermutllich zu aufwändig.

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checker-finance

Wenn ich die eMail der sdk von heute richtig verstanden habe sieht das "Modell" dort so aus, dass man einmal Mitglied werden muss (65.- Euro/Jahr) und zum zweiten bei Prozessgewinn eine Erfolgsbeteiligung zu zahlen hat, über deren Höhe aber keinerlei nähere Angaben gemacht werden.

"Sie bewegt sich im üblichen Rahmen und belässt den Großteil der

durchgesetzten Ansprüche bei Ihnen."

 

Geschäftstüchtig sind die Leuts dort schon, dass muss ich anerkennen.

 

Für die paar Euros die mir an der Auszahlung fehlen ist mir das vermutllich zu aufwändig.

 

 

Also ich finde das Angebot sehr fair und werde es auch annehmen. Wenn die die Ansprüche für Heraufschreibung und Kuponzahlung durchgesetzt haben, kann man ja wieder austrten. Dann hat's einmal 65 und weniger als die Hälfte des Erfolgs gekostet. Dafür keine Mühe und kein Risiko.

 

Der SdK hat ja auch einiges an Kosten. Ich vermute mal, dass das für die eher ein zuschußgeschäft ist bzw. ne schwarze Null.

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sl66

... Also ich finde das Angebot sehr fair und werde es auch annehmen. Wenn die die Ansprüche für Heraufschreibung und Kuponzahlung durchgesetzt haben, kann man ja wieder austrten. Dann hat's einmal 65 und weniger als die Hälfte des Erfolgs gekostet. Dafür keine Mühe und kein Risiko. ...

 

Eine Art "Klagerisiko" (und zwar im Erfolgsfalle) könnte es zumindest beim 2013er GS HIE7 (556838) doch geben:

 

Gehen wir einmal (wie Torman) von einer Erfolgsbeteiligung des SdK von 25% aus.

 

Standpunkt der EH: Keine Zahlung des 2009er-Kupons von 6,7% und RZ-Minderung von ca. 2,7% ==> Streitwert ca 9,4% des Nennwertes des GS.

 

Wenn die SdK nun die EH erfolgreich zwingt, obiges zurückzunehmen, könnte also eine Erfolgsbeteiligung von ca. 2% des Nennwertes fällig werden und die EH zahlt dann den Klägern den Kupon sofort+Verzugszinsen. (richtig?)

 

Nun der Witz:

Solle die EH in den folgenden Jahren (durch Gewinne) die GS eh wieder hochschreiben und die Kupons nachzahlen, dann würde das faktisch bedeuten, dass der Klageerfolg nur in der schnelleren Kuponzahlung/Verzugszinsen bestand. Dann übertrifft die Erfolgsbeteiligung der SdK leicht den Nutzen der Klage und die Kläger von damals müssten sich ärgern. Denn die Erfolgsbeteiligung haben sie dann auf einen (im Nachhinein betrachtet) zu hohen Streitwert gezahlt.

 

Sehe ich das richtig?

 

VG Stefan

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checker-finance

... Also ich finde das Angebot sehr fair und werde es auch annehmen. Wenn die die Ansprüche für Heraufschreibung und Kuponzahlung durchgesetzt haben, kann man ja wieder austrten. Dann hat's einmal 65 und weniger als die Hälfte des Erfolgs gekostet. Dafür keine Mühe und kein Risiko. ...

 

Eine Art "Klagerisiko" (und zwar im Erfolgsfalle) könnte es zumindest beim 2013er GS HIE7 (556838) doch geben:

 

Gehen wir einmal (wie Torman) von einer Erfolgsbeteiligung des SdK von 25% aus.

 

Standpunkt der EH: Keine Zahlung des 2009er-Kupons von 6,7% und RZ-Minderung von ca. 2,7% ==> Streitwert ca 9,4% des Nennwertes des GS.

 

Wenn die SdK nun die EH erfolgreich zwingt, obiges zurückzunehmen, könnte also eine Erfolgsbeteiligung von ca. 2% des Nennwertes fällig werden und die EH zahlt dann den Klägern den Kupon sofort+Verzugszinsen. (richtig?)

 

Nun der Witz:

Solle die EH in den folgenden Jahren (durch Gewinne) die GS eh wieder hochschreiben und die Kupons nachzahlen, dann würde das faktisch bedeuten, dass der Klageerfolg nur in der schnelleren Kuponzahlung/Verzugszinsen bestand. Dann übertrifft die Erfolgsbeteiligung der SdK leicht den Nutzen der Klage und die Kläger von damals müssten sich ärgern. Denn die Erfolgsbeteiligung haben sie dann auf einen (im Nachhinein betrachtet) zu hohen Streitwert gezahlt.

 

Sehe ich das richtig?

 

VG Stefan

 

Nein.

 

1. Eine Heraufschreibung und Kuponnachzahlung wegen Gewinnen der EH ist mindestens ungewiß.

 

2.Mit positivem Gerichtsurteil steigt der Kurs. Die Kursdifferenz kann der GS-Inhaber ohne Erfolgsbeteiligung der SdK einsacken.

 

3. Schnellere Kuponzahlung und Verzugszinsen führt zu einem deutlich früheren Kapitalrückfluss, kann wieder angelegt werden und Erträge bringen.

 

Für mich zählt aber der sportliche Aspekt mindestens ebenso wie der wirtschaftliche. Es stinkt mir einfach, die EH damit durchkommen zu lassen. Am liebsten würde ich alleine klagen, aber dafür fehlt mir die Zeit. Dann eben lieber im Team.

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checker-finance

Der Kurs des HIE7 hat ja heute kräftig angezogen. War quasi mit Ansage. Hatte mir gestern abend vorgenommen, heute morgen nachzukaufen, aber der Job hat mir mal wieder keine Zeit gelassen.

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DanteAllemis
Nein. Allerdings würde ich nicht mit ersten Ergebnissen vor September rechnen...

 

Wieso nicht?

 

Falls es zu einem, - oder mehreren- rechtskräftigen, OLG Urteil im Sinne der Kläger kommt, und nicht alles auf Vergleichslevel steckenbleibt, wird es schwierig für die Coba sein, Ihre Auffassung weiter zu vertreten.

 

Das würde dann zumindest erst mal nach klarem Rechtsbruch aussehen, und das Risiko nachfolgender Klagen vermindern.

 

Sofern ein Urteil in der Weise kommt, wie sich das viele vorstellen, - was ich nicht für ausgemacht halte. Auch, sich widersprechende, Ausgänge bei verschiedenen Gerichten sind nicht unwahrscheinlich.

 

Im September gibt es die erste mündliche Verhandlung in dieser Sache vor dem Landgericht und damit eine Tendenz. Eine schnelle gerichtliche Lösung wird es hier nicht geben: Das liegt nicht an der Höhe der Schäden, sondern an der T1-Quote der CoBa-Gruppe. Hier wird verzögerung gespielt werden.

 

Die Klagen werden übrigens zusammengezogen wegen gleichem Klage/Rechtsgrund. Unterschiedliche Urteile derselben Instanzen sind nicht zu erwarten.

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checker-finance

Im September gibt es die erste mündliche Verhandlung in dieser Sache vor dem Landgericht und damit eine Tendenz. Eine schnelle gerichtliche Lösung wird es hier nicht geben: Das liegt nicht an der Höhe der Schäden, sondern an der T1-Quote der CoBa-Gruppe. Hier wird verzögerung gespielt werden.

 

Die Klagen werden übrigens zusammengezogen wegen gleichem Klage/Rechtsgrund. Unterschiedliche Urteile derselben Instanzen sind nicht zu erwarten.

 

Sehe ich auch so. Die örtliche Zuständigkeit ist sowieso in allen Fällen, d. h. unabhängig vom Wohnort der Kläger, und bei gleichartigem Streitgegenstand ist daher eine Zusammenziehung geboten.

 

September scheint mir allerdings etwas früh und auch dann gibt es bestenfalls eine allererste Tendenz. Natürlich muß die EH auf Verzögerung spielen. Aber das ist doch nicht schlecht. Die gesetzlichen Verzugszinsen sind doch sehr attraktiv.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Das Handelsblatt berichtet heute über die Klagen gegen die Eurohypo.

 

Commerzbank droht Klagewelle

Das Abwälzen von Verlusten auf Teile ihrer Gläubiger bringt Commerzbank und Eurohypo zunehmend in Bedrängnis. Wie das Handelsblatt aus Finanzkreisen erfuhr, ist mittlerweile mindestens eine Klage von Genussschein-Zeichnern der Eurohypo anhängig. Und dabei dürfte es nicht bleiben.

 

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/gefahr-eines-imageschadens-commerzbank-droht-klagewelle;2626372

 

Die Online-Version des Artikels ist stark gekürzt (nachträglich?) und gibt einen neuen interessanten Aspekt zu den Hybridanleihen der Eurohypo nicht wieder.

 

... Sie [Hedge Fonds] sollen zugleich im Hybrid-Kapital engagiert sein, wo der Immobilienfinanzierer zwei Anleihen im Volumen von insgesamt rund 900 Mio. Euro ausstehen hat. Sie spekulieren offenbar darauf, bei einer Niederlage der Commerzbank im Streit über die Genussscheine auch die Hybride fristlos aufkündigen zu können. ...

 

Bei 200 Seiten Bedingungen kann dort allerhand stehen. Wer liest noch einmal alles?

Ob da ein Zusammenhang besteht? Nachdem bei HIE7 seit Wochen kaum Bewegung festzustellen war (Kurse konstant, fast kein Umsatz), tut sich seit vorgestern wieder was. Vorgestern erstmalig wieder Umsatz zu 75%, heute bereits zu 78% (aufsteigend 73,5 - 75 - 77 -78). Auf der Geldseite liegen 150' zu 75%, die Briefseite steht bei 79% und es sind nicht nur Kleckerbeträge.

 

HIE7 in Stuttgart. Die beiden anderen Plätze (FFM, DUS) sind zwar auch mit Volumen bestückt, allerdings liegen die Spreads weit außerhalb der Stuttgarter Spanne.

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checker-finance

Das Handelsblatt berichtet heute über die Klagen gegen die Eurohypo.

 

Commerzbank droht Klagewelle

Das Abwälzen von Verlusten auf Teile ihrer Gläubiger bringt Commerzbank und Eurohypo zunehmend in Bedrängnis. Wie das Handelsblatt aus Finanzkreisen erfuhr, ist mittlerweile mindestens eine Klage von Genussschein-Zeichnern der Eurohypo anhängig. Und dabei dürfte es nicht bleiben.

 

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/gefahr-eines-imageschadens-commerzbank-droht-klagewelle;2626372

 

Die Online-Version des Artikels ist stark gekürzt (nachträglich?) und gibt einen neuen interessanten Aspekt zu den Hybridanleihen der Eurohypo nicht wieder.

 

... Sie [Hedge Fonds] sollen zugleich im Hybrid-Kapital engagiert sein, wo der Immobilienfinanzierer zwei Anleihen im Volumen von insgesamt rund 900 Mio. Euro ausstehen hat. Sie spekulieren offenbar darauf, bei einer Niederlage der Commerzbank im Streit über die Genussscheine auch die Hybride fristlos aufkündigen zu können. ...

 

Bei 200 Seiten Bedingungen kann dort allerhand stehen. Wer liest noch einmal alles?

Ob da ein Zusammenhang besteht? Nachdem bei HIE7 seit Wochen kaum Bewegung festzustellen war (Kurse konstant, fast kein Umsatz), tut sich seit vorgestern wieder was. Vorgestern erstmalig wieder Umsatz zu 75%, heute bereits zu 78% (aufsteigend 73,5 - 75 - 77 -78). Auf der Geldseite liegen 150' zu 75%, die Briefseite steht bei 79% und es sind nicht nur Kleckerbeträge.

 

HIE7 in Stuttgart. Die beiden anderen Plätze (FFM, DUS) sind zwar auch mit Volumen bestückt, allerdings liegen die Spreads weit außerhalb der Stuttgarter Spanne.

 

 

Ich habe mich auch gewundert, dass tagelang meine Kauforder zu 73,75% keinen Verkäufer gefunden hat, dann aber heute morgen ausgeführt wurde und der Kurs dann wie beschrieben anstieg. Dass die Hedge-Fonds die Hybride fristlos aufkündigen könnten, scheint mir ziemlich abwegig zu sein. Allenfalls geht es um ein Kündigungsrecht des Emittenten, d. h. der CoBa. Nur warum sollte die vorzeitig kündigen? Weil die gerade überschüssige Liquidität haben oder den GS-Inhabern einen gefallen tun wollen?

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DanteAllemis

Das Handelsblatt berichtet heute über die Klagen gegen die Eurohypo.

 

Commerzbank droht Klagewelle

Das Abwälzen von Verlusten auf Teile ihrer Gläubiger bringt Commerzbank und Eurohypo zunehmend in Bedrängnis. Wie das Handelsblatt aus Finanzkreisen erfuhr, ist mittlerweile mindestens eine Klage von Genussschein-Zeichnern der Eurohypo anhängig. Und dabei dürfte es nicht bleiben.

 

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/gefahr-eines-imageschadens-commerzbank-droht-klagewelle;2626372

 

Die Online-Version des Artikels ist stark gekürzt (nachträglich?) und gibt einen neuen interessanten Aspekt zu den Hybridanleihen der Eurohypo nicht wieder.

 

... Sie [Hedge Fonds] sollen zugleich im Hybrid-Kapital engagiert sein, wo der Immobilienfinanzierer zwei Anleihen im Volumen von insgesamt rund 900 Mio. Euro ausstehen hat. Sie spekulieren offenbar darauf, bei einer Niederlage der Commerzbank im Streit über die Genussscheine auch die Hybride fristlos aufkündigen zu können. ...

Bei 200 Seiten Bedingungen kann dort allerhand stehen. Wer liest noch einmal alles?

 

Habe kurz (10min) geschaut, nichts gefunden. Soweit ich weiß, möchten Sie auch (neben Bedienung +Nachzahlung) darauf klagen, kündigen zu können, FALLS zukünftig erneut nicht gezahlt werden sollte...

 

Natürlich profitieren die GS und T1 von diesem Artikel. Richtig interessant wird es allerdings erst ab September.

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checker-finance

Na ja, in einem Vergleich kann das ein interessanter Nebenpunkt sein: ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall, dass gegen den Vergleich verstoßen wird. Das allgemeine Zivilrecht kennt so ein Kündigungsrecht aber nicht. Im Mietrecht kann der Vermieter kündigen, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten in Rückstand gerät. Ansonsten § 626 BGB und der setzt einen wichtigen Grund voraus, was zumindest bei Verschulden beinhaltet. Solange die Rechtauffasung der CoBa nicht offensichtlicher Blödsinn ist, wird es am Verschulden bei dem aktuellen Rückstand scheitern.

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